Berliner Verwaltungsgericht: Sperrung der Friedrichstraße ist rechtswidrig

Der Umbau der Berliner Friedrichstraße zu einer Fahrradstrecke war ein Prestigeprojekt des Senats. Nun gibt das Gericht der Klage lokaler Geschäftsleute recht: Die Straße muss für den Autoverkehr wieder freigegeben werden.

IMAGO / Jürgen Ritter

Der für Autos gesperrte Bereich der Friedrichstraße in Berlin-Mitte muss wieder freigegeben werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Die Sperrung sei seit dem Ende des „Verkehrsversuchs“ rechtswidrig. Zur Begründung hieß es, dass die Voraussetzungen zur Sperrung nicht mehr vorliegen würden.

Die Senatsverkehrsverwaltung hatte den Abschnitt seit August 2020 für den Kfz-Verkehr gesperrt. Obwohl der „Verkehrsversuch“ im Oktober 2021 endete, blieb die Friedrichstraße weiterhin gesperrt. Der Senat will dort langfristig eine Fußgängerzone einrichten, doch das dazugehörige Verfahren ist immer noch nicht abgeschlossen. Für die Überbrückungszeit erließ die Senatsverwaltung eine verkehrsrechtliche Anordnung.

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Diese Anordnung hat das Gericht nun kritisiert. Straßenverkehrsbehörden könnten die Benutzung bestimmter Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Die Anordnung fußte jedoch darauf, dass die Aufenthaltsqualität in der Friedrichstraße als Geschäftsstraße verbessert werden solle. Die Straßenverkehrsordnung enthalte aber dafür keine Rechtsgrundlage.

Ausgerechnet die Geschäftsführer vor Ort, die angeblich von dieser Anordnung profitieren sollten, waren diejenigen, die dagegen klagten. Antragstellerin war Anja Schröder, Inhaberin des Weinladens Planet Wein in der Charlottenstraße. Sie steht dem Aktionsbündnis „Rettet die Friedrichstraße“ vor, dem sich mehrere Geschäftsleute angeschlossen hatten. Das Gericht gab ihr mit der Eilentscheidung recht.

An dem Plan, die Straße in eine Fußgängerzone umzuwandeln, hat die Entscheidung jedoch bisher nichts geändert. Im Berliner Rathaus weiß man offenbar besser, was für die Geschäftskultur vor Ort gut ist oder nicht. Schröder klagt mit ihrem Bündnis deswegen auch gegen die Umwandlung zur Fußgängerzone. Die Verwaltung hat nun zwei Wochen Zeit, die Friedrichstraße wieder für den Verkehr zu öffnen.

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Kommentare ( 10 )

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Siggi
2 Jahre her

Die grüne Jarasch hat schon angekündigt, dass sie das Urteil nicht interessiert. Nicht die Gerichte haben das Sagen, sondern sie ganz allein. (RBB gestern Abendschau). Wie in Niedersachsen, wo die Grünen auch schon klargestellt haben, dass man den Weiterbetrieb des AKW in Lingen mit allen Mitteln verhindern wird. Für diese Partei gelten Recht und Gesetz nicht.

Cenuit
2 Jahre her
Antworten an  Siggi

“ ……besteht die Überzeugung, dass nicht nur das Volk in der Kommune herrscht, sondern vor allem, dass man selbst das Volk sei.“ Zitat /Autor Oh,wie wahr……!! Die aus vielen Jahren erzeugte Meinungsmanipulation, vorgefertigtes Denken und konstante Unselbstständigkeit in Sachen pol,. Bildung – hat hier nun leichtes Spiel ! Man erklomm latent bereit gestellt, den lang herbei gesehnten Berg , zur Formvollendung – geistigem Grünstich gleich ; „nochmal kräftig aufgegrünt!!“ Die Tugenden , welche man bei diesem Kientel selten vorfindet – wurde beim folgsamen Michel angewandt………… und ja, das System hat Methode. Man fragt sich warum immer wieder die gleichen Fehler,… Mehr

Last edited 2 Jahre her by Cenuit
Sonny
2 Jahre her

Ausgerechnet die Friedrichstraße, berühmt für elegante Designergeschäfte und Edelmarken. Meines Wissens nach berherbergt die Friedrichstraße in Berlin einige äußerst exclusive Geschäfte, deren Kunden natürlich alle gerne, mit vielen Taschen beladen, weite Strecken zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen werden, während ihre Boliden abseits in Parkhäusern und Garagen ein einsames Dasein fristen. Die Einkäufe tragen Lastsklaven nebenher. Haben sich das die vergrünroteten Politiker so vorgestellt? Bei Sperrung der Straße hat die Realität bereits gezeigt, dass die kaufkräftige Klientel andere Orte aufsucht oder den Online-Handel bemüht. Oder man fliegt lieber gleich zum Shoppen ins Ausland. Die individuellen Geschäfte der Friedrichstraße würden… Mehr

Wilhelm Roepke
2 Jahre her

Ein zu kleiner Bremsklotz auf der Fahrt in den Abgrund. Trotzdem Respekt vor den Richtern, denen es Gott sei Dank an „Haltung“, nicht jedoch an Fachkompetenz mangelt.

Fieselsteinchen
2 Jahre her

War der Berliner Senat etwa zu geizig, die Verwaltungsrichter zum Abendessen einzuladen? Oder gab es evtl nur Sellerieschnitzel oder Tofubratlinge? Ja, dann kann ich mir vorstellen, dass die Entscheidung so ausfiel und nicht anders. Abgesehen davon, die Entscheidung kommt doch viel zu spät. Die Geschäfte sind zu und wer nimmt das Risiko auf sich, gerade in dieser Zeit, ein Geschäft zu eröffnen? Dann kann Jarrasch mit ihrem Drahtesel den ganzen Tag dort hin- und herfahren, vielleicht reicht der Fahrtwind um ein innerstädtisches Windrad zu betreiben. Dumm, dümmer, grün! Aber, leider liebe Berliner, ihr habt ja so gewählt. (Ja, die sie… Mehr

Ralf Poehling
2 Jahre her

Wunderbar. Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Problem anscheinend erkannt. Sinn und Zweck der Demokratie ist, den Willen des Volkes in der Politik widerzuspiegeln. Der Sinn ist nicht, das Volk „von oben“ durch die Politik herab zu gängeln, damit es in die von den Politikern gewünschte Richtung zieht. Genau genommen ist das bereits die Umkehrung der Demokratie, also die Diktatur. Derartiges „Nudging“, wie beim im Artikel beschriebenen Fall, hat in einer Demokratie nichts zu suchen. Das geht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. einem Ausnahmezustand. Erst da kann man rechtlich sicher die Grundrechte der Bürger einschränken, wenn ein höheres Gut… Mehr

Der Mustermann
2 Jahre her
Antworten an  Ralf Poehling

Aber die Reduktion ist doch in vollem Gange !
Sehen Sie sich die Zahlen der Übersterblichkeit seit Mitte 2021 an.

Daten: Übersterblichkeit in Deutschland seit Pandemiebeginn:

➡️ Vor der Impfkampagne (KW11 2020- KW 52/2020):

36.801 (+876/Woche)

➡️ Seit der Impfkampagne (2021- KW 40/2022):

131.372 (+1.413/Woche)

61 Prozent mehr Übersterblichkeit pro Woche als zu Zeiten von Immunnaivität und ohne Impfung.

Daten: https://de.usmortality.com/deaths/excess-cumulative

Gefunden bei Henning Rosenbusch…

Läuft doch…

JensM
2 Jahre her

Das Urteil kommt leider zu spät. Jeder der in letzter Zeit in der Friedrichstraße war, weiß dass die Straße tot ist. Ein paar Geschäfte halten zwar noch durch, aber es kommen einfach keine Kunden mehr. Dieses grüne Konzept geht genauso schief, wie alles was die Grünen initiieren.

herman32
2 Jahre her
Antworten an  JensM

Die Grünen jubelten, als sie die Friedrichstraße für den Autoverkehr sperrten: „Richtig was los bei der Begehung der autofreien Friedrichstraße mit Regine Guenther und von Dassel. Seit Samstag könnt ihr die Friedrichstraße ganz neu erleben“. Neu erleben konnte man die Straße sicherlich. Sie macht einen sehr toten Eindruck. Günther war nur mäßig erfolgreich als Senatorin. Viele Vorhaben, vor allem der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs kamen bei Günter nicht voran, schreibt der Tagesspiegel. Inzwischen ist Guenther nicht mehr im Amte und der Grüne von Dassel musste nach einer Stellenbesetzungsaffäre sein Amt abgeben. Die Grüne Jarasch und Verantwortliche für das Friedrichstrassen-Desaster verteidigt… Mehr

Steuernzahlende Kartoffel
2 Jahre her

Diese(r) Richter war sicher ein alter weißer Mann. Mit der Doppelopferquote in der landeseigenen Justiz ist der/sind die bald Geschichte und Berlin kann sich endlich so richtig durchrotgrünen. Die moderne neue DE Justiz ist jetzt schon zu einem mehr als unerheblichen Teil eine Hausfrauenjustiz (Modell hinzuverdienende Muttis, denn für die Doppelopferquote reicht es ja nicht mehr, bloß Frau zu sein), und wen wählen bzw. in wesen Lager stehen die wohl? Diese Art Entscheidung wird schon mittelfristig die Ausnahme sein, ich befürchte, es wird noch viel schlimmer.