Das Wahlrecht ist eine vertrackt Sache: Die 1-Stimmen-Mehrheit von Rot-Grün war nur durch ein fragwürdiges Landeswahlgesetz zusammengekommen, das Direktmandate „ausgleicht“ und wegrechnet.
Die Landtagswahl vom 20.Januar 2013 war eine „Probeabstimmung“ für die nachfolgende Bundestagswahl am 22. September. Die CDU unter David McAllister kam in den Umfragen auf über 40 Prozent der Zweitstimmen und die FDP lag bei knapp 5 Prozent. David McAllister sprach sich damals zwar nicht für eine Leihstimmen-Aktion für die FDP aus, vermied es aber, sich dagegen zu wenden. Als Folge davon sank die CDU bei der Wahl auf 36 Prozent der Zweitstimmen ab. Die FDP schnellte dagegen auf 9 Prozent in die Höhe. Das genügte aber nicht für die Bildung einer gemeinsamen CDU/FDP-Landesregierung in Niedersachsen.
Die Landes-CDU in Niedersachsen erlangte 2013 mit den Erststimmen ein Direktmandat mehr, als sie mit den Zweitstimmen Listenplätze erzielen konnte. Diesem „Überhang“, der ja kein unzulässiges, Direktmandat, sondern eine Differenz ist, wird nach dem Landeswahlgesetz fälschlich die Legitimität abgesprochen. Die Differenz wird jedenfalls „ausgeglichen“, warum auch immer. Dabei werden die „Differenzmandate“, also der Abstand zwischen Direktmandaten und dahinter zurückbleibenden Listenplätzen verdoppelt, die Aufstockung den regulären Sitzen im Landtag hinzugefügt und danach unter Ausschluss der „Splitterparteien“ auf die privilegierten Landtagsparteien verteilt.
Die CDU war durch diesen Verfahrensgewinn, der zu Gunsten der SPD ging, ausmanövriert worden. Das wurde jetzt durch den Fraktionsaustritt einer Grünen-Politikerin endlich beendet. Rot-Grün musste den ungerechtfertigten Verfahrensgewinn wieder abgeben. Man darf allerdings nicht unterschlagen, dass die Landes-CDU das Aufstockungsmandat behält.
Man sieht daran aber auch, dass die Personenwahl im Grundgesetz den Vorrang vor der Parteienwahl hat: Fraktionswechsler dürfen ihr Mandat behalten. Es ist auch dann kein Besitzstand der Partei, wenn der Fraktionswechsler mit der Zweitstimme, also über die Liste der Partei gewählt wurde und in das Parlament einzog. Doch bei der Anwendung der Wahlgesetze von Ländern und Bund werden Direktmandate ausgeglichen bis zur Verzerrung des Ergebnisses.
Von Manfred Hettlage ist im Wissenschaftlichen Verlag Berlin eine Kritik des derzeitigen Wahlrechts mit den ausufernden Ausgleichmandaten erschienen: Wissenschaftlichen Verlag Berlin „BWahlG – Gegenkommentar“.
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Hallo Herr Hettlage, so ganz kann ich Ihnen nicht folgen. So ein wenig habe ich den Eindruck, Sie haben nicht gelesen was ich (und auch andere( in diesem Thread geschrieben haben. Vor dem Bosnienkrieg fand keine Wahl statt! Vor dem Afghanistankrieg auch nicht! Und Target2 ? Wann konnte ich wählen oder abwählen? Sie bewerben beharrlich dieses System, welches dem Volk keine Möglichkeit gibt. solche Alleingänge zu verhindern. Haben sie schon einmal über unsere Verfassung abgestimmt? Ja – und welche Partei hätte ich wohl wählen sollen und die vorgenannten Desaster mit Wahlen zu verhindern? Bei welcher Wahl? Eine Erklärung über das… Mehr
Sehr geehrter Herr Berggrün, ich nätte nicht besser antworten können als Sie es getan haben. Ich habe zweimal eine frühere Bundestagswahl angefochten. Einmal weil die Aufstellung der Kandidaten nicht in der vorgeschriebenen Kabinenwahl erfolgt ist, also nicht zwingend geheim war. Ein weiteres Mal, weil die Platzierung der Kandidaten auf den Listen der Parteien nicht das Ergebnis einer Sammelwahl war. Wenn schrittweise Platz für Platz abgestimmt wird, wird die alles entscheidende Reihenfolge auf der Liste der Kandidaten nicht mehr durch die Zahl der erreichten Stimmen festgelegt. Es kann dann passieren, dass der Zweitplatzierte mehr Stimmen erhalten hat als der Erstplazierte usw.… Mehr
Sehr geehrter Herr Seiler, für die Beurteilung des Wahlrechts gibt es drei Quellen: das Grundgesetz, hier speziell die Art. 20, 28 und 38 GG, und das (verfassungskonforme) Wahlgesetz des Bundes bzw. der Länder. Hinzu kommt die ständige Übung, also die Tradition, die ebenfalls eine, allerdings begrenzte, rechtsstiftende Wirkung hat. Das Grundgesetz spricht sich eben gerade nicht für die Verhältniswahl aus. Die Verfassungsgarantie für die mittelbare Wahl der Abgeordneten, die in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung noch verankert war, wurden nicht mehr in das Grundgesetz aufgenommen. Bleibt also übrig, dass im Grundgesetz die unmittelbare Wahl einer natürlichen Person angeordnet wird. Das… Mehr
Die CDU verlor die Niedersachsenwahl 2013 dank des medialen Kesseltreibens gegen Wulff, der ja mal dort Ministerpräsident war.
Die FDP verlor die BT-Wahl 2013 dank des medialen Kesseltreibens gegen Westerwelle, Rösler, Brüderle.
Sachthemen spielten da überhaupt keine Rolle.
Die Wahlen in Deutschland werden nicht mehr durch die Wähler,
sie werden durch Kesseltreiben linksdrehender Medien entschieden, die eben das Wahlverhalten der Wähler entscheidend prägen.
Und genau das prägt auch das aktuelle Verhalten der Kanzlerin.
„Die Wahlen in Deutschland werden nicht mehr durch die Wähler,
sie werden durch Kesseltreiben linksdrehender Medien entschieden, die eben das Wahlverhalten der Wähler entscheidend prägen.“
Und warum liegt dann die SPD bei 25% Tendenz fallend? Wenn die Medien angeblich so viel Macht auf uns Bürger haben, warum kommt die urlinke Partei seit über 15 Jahren nicht mehr aus dem Knick?
Weil Merkel ihren Platz verengt.
da bevorzuge ich dann aber auch mehr das englische System. Auf die Parteilistenwahl (Zweitstimmen) kann ich gerne verzichten.
„Personalisieren“ kann ich aber nur, wenn ich die Wahl habe zwischen verschiedenen Kandidaten. Im Zwangsverbund abgegeben wäre die Erststimme nicht mehr als ein Witz.
Mein Vorschlag: Die eine Hälfte der Abgeordneten durch Listen nach Verhältniswahlrecht ohne 5-Prozent-Hürde.
Die andere Hälfte durch Mehrheitswahlrecht in den Wahlkreisen. Wer mehr als 50 Prozent hat gewinnt im ersten Wahlgang. Ansonsten ein zweiter Wahlgang der beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
….ich wohne darin – aber Niedersachsen ist nicht der Nabel der Welt! Ob sie sich nun gegenseitig mit Tricks und Bauernschläue ein Mandat abzwicken oder nicht – so what? Das ist für die Parteien und ihre „Soldaten“ wichtig – aber für uns, die Bürger? Da haben uns die großen Parteien, die schon länger hier wohnen in ein grandieoses Dilemma hineinlaviert. Ja – ob nun hier eine Stimme ungerechtfertigt oder gerechtfertigt dazukommt oder verschwindet – und? Von allen diesen Politikern erwarte ich nichts! Ausser – das sie bald wieder über „Einnameverbesserungen“ nachdenken und für ihr persönliches Wohl vorsorgen. Keine dieser Parteien… Mehr
Das niedersächsische Wahlrecht, wie das Bundeswahlrecht auch ist offenbar ein Verhältniswahlrecht auf Basis der Zweitstimme, wobei die Frage, *welche* Abgeordnete die Partei entsendet, aber nicht *wie viele*, durch die Erststimme mitbestimmt wird. Ausgleichsmandate sind bei einer solchen Gesetztsabsicht sinnvoll, wenn nicht gar notwendig. „Fragwürdig“, wie der Autor behauptet, ist daran gar nichts.
Man kann gern den Umgang der SPD/Grün-Regierung mit dem Parteiwechsel einer Abgeordneten kritisieren, aber doch nicht so. Und man kann sich durchaus andere Wahlrechtsmodalitäten vorstellen, aber das macht dieses doch nicht „fragwürdig“.