Spahn-Vorstoß: Dauerhafte Ermächtigung der Landesregierungen zur Einführung aller Corona-Maßnahmen

Jens Spahn ruft die Ampel-Parteien dazu auf, die Corona-Maßnahmen von der epidemischen Lage zu entkoppeln. Damit würde nicht nur der Status quo beibehalten werden: Die Landesregierungen hätten damit faktisch dauerhaft die Möglichkeit, einschneidende Grundrechtseinschränkungen einfach zu verordnen.

IMAGO / IPON

Vor einigen Tagen sorgte Jens Spahns Forderung nach einem Auslaufen der epidemischen Lage im November für Aufsehen. Einige witterten schon einen deutschen Freedom Day, jetzt wird klar: Der Bundesgesundheitsminister bezweckt genau das Gegenteil.

In einem Brief an die im Bundestag mehrheitsfähigen Ampel-Fraktionsspitzen schreibt er, dass weitere Schutzmaßnahmen für Herbst und Winter möglich bleiben müssten. Insbesondere der Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes müsse anwendbar bleiben, so Spahn in dem mit dem Kanzleramt abgestimmten Schreiben, über das dpa und Bild-Zeitung übereinstimmend berichten. Daher schlägt er vor, diesen Paragraphen, der aktuell an die Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ durch den Bundestag geknüpft ist, von dieser zu entkoppeln.

Dieser Vorschlag wird nun als eine Art Fallschirm eingeordnet, lediglich als Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Regierungen. Der benannte Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes allerdings beinhaltet auch alle extrem einschränkenden Corona-Maßnahmen. So zum Beispiel: Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, Kontaktbeschränkungen, Schließung oder Beschränkung nahezu aller Bereiche des öffentlichen Lebens von Veranstaltungen über Gastronomie bis zum Einzelhandel, die allgemeine Maskenpflicht, Sperrstunde und sogar Demonstrationsverbote und Ausgangssperren. All diese Maßnahmen wiederum bedürften keiner weiteren Bundestagsabstimmung, sondern könnten einfach per Rechtsverordnung durch die Landesregierungen erlassen werden.

Die Grundlage dafür ist bisher die Verlängerung des Corona-Ausnahmezustandes durch den Bundestag. Spahns Vorschlag bedeutet aber nicht weniger, als dass alle diese Maßnahmen in Zukunft ganz ohne weiteren Parlamentseinfluss von den Landesregierungen einfach erlassen werden könnten – der Lockdown würde damit dauerhaft ermöglicht werden. Per Federstrich aus den Staatskanzleien.

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit, der Versammlungsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung und des Brief- und Postgeheimnisses werden durch die betreffenden Maßnahmen berührt – und sollen nach diesem Vorschlag dauerhaft unter Corona-Vorbehalt gestellt werden.

Grundlage dafür wäre eine einmalige Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den neuen Bundestag, den Spahn SPD, FDP und Grünen nahelegt. Alternativ schlägt er die Einführung einer entsprechenden epidemischen Lage auf Landesebene vor.

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Kommentare ( 114 )

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lube
3 Jahre her

Ich warte jetzt nur noch auf das Ermächtigungdgesetz das der Bundestag der Führerin auf Dauer die Kanlzlerschaft übergibt ,ohne weitere Mitwirkung. Einzig die Diäten bleiben erhalten.

lexus1
3 Jahre her

Perfide, perfider, Spahn! (naja, eigentlich Klabauterbach-Montgomery) Längst sind die Parallelen zu Deutschlands dunkelster Geschichte so offensichtlich, daß nur noch die Monstruosität der Analogie die Wahrnehmung des deutschen Lemmings behindern kann. Den Menschen wurde eingetrichtert, daß sowas nie wieder möglich ist in unserem Land. Tja, Pustekuchen. Der Blick in den Spiegel ist schier unerträglich, also übt man sich in leugnen. (nicht Corona, nein Geschichtswiederholung). Nur zur Klarstellung: Die Mechanismen wiederholen sich, nicht notwendigerweise das Verbrechen. Letzteres ist ein anderes. Nun wird es noch einmal spa(h)nnend: Die FDP kann so einen Vorstoß schlechterdings nicht mitttragen, denn dann wäre das Scheitern an der… Mehr

Manuela
3 Jahre her

Auch das wird noch durchgedrückt werden. Die Zeiten der (vermeintlichen) Demokratie sind in Deutschland vorbei… Und der obrigkeitshörige Michel suhlt sich drin.

Wie ich diese Figuren „da oben“ alle verachte!!! Oder vielleicht eher „die da unten“…? Ich weiß es nicht.

Last edited 3 Jahre her by Manuela
andreask90
3 Jahre her

Und l I-Tüpfelchen: lander Bericht in der BILD über die Booster-Impfung, aber nicht ein Wort darüber, nach wie vielen Monaten der letzten diese erfolgen soll. Journalisten heute! Oder sind das überhaupt Journalisten?

lube
3 Jahre her
Antworten an  andreask90

In Israel und in den USA wird derzeit für die 4.te Impfung geworben.

andreask90
3 Jahre her

Und was ist eigentlich aus der Antikörper-Impfung oder -behandlung von Stöcker, Lübeck geworden? Er wurde angezeigt und wird strafrechtlich verfolgt, aber über die Ergebnisse seiner Behandlung KEIN Wort in der Presse. Kennen wir doch irgendwie!

Kassandra
3 Jahre her
Antworten an  andreask90
andreask90
3 Jahre her

In Florida ist die Behandlung von COVID-Fällen in Krankenhäusern durch den Einsatz der Antikörperbehandlung um 90% zurückgegangen.
Warum wohl lesen wir in der Mainstream-Presse davon nichts?

hoho
3 Jahre her

Und ich habe endlich verstanden wieso die deutsche Krankenhäuser voll von Ungeimpften sind – in „Verordnung zu Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (Schutzmaßnahmen – Ausnahmeverordnung – SchAusnahmV)“ (kann man hier sehen: https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html – das ist eine Seite des Bundesjustizministeriums) steht folgendes: § 2 Begriffsbestimmungen, Im Sinne dieser Verordnung ist: … eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist…Na leuchtet was? Eine geimpfte Person, die COVID Symptome hat ist laut dieser Verordnung nicht mehr geimpft. Also einzige Geimpfte in den KH das sind diese die sich Bein… Mehr

andreas donath
3 Jahre her

„Es muss alles demokratisch und rechtsstaatlich aussehen …“

Aber selbst das tut es ja schon nicht mehr. Man hat die bröckelnde Fassade einfach niedergerissen und frönt bereits dem offenen Rechts- und Gesetzesbruch. Mir kommt da ein großartiger Ausspruch des ehemaligen Papstes unter Bezugnahme auf Augustinus in den Sinn, passenderweise auch noch im Deutschen Bundestag getätigt – eine der klügsten, weisesten Feststellungen, die jemals aus dem Munde eines Papstes gekommen ist. 10 Jahre ist es her und so aktuell wie nie zuvor.

Last edited 3 Jahre her by andreas donath
Andreas Lange
3 Jahre her

§2 IfSG

7. Ansteckungsverdächtiger

eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein,

Wer diese Gummidefinition, nach der JEDER irgendwie für „coronaverdächtig“ erklärt werden kann, in die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes aufnehmen und von dieser Parlamentssimulation namens „Bundestag“ abnicken lässt, hat überhaupt kein Interesse an der Wiederherstellung irgendeines grundgesetzkonformen Normalzustandes.

Warte nicht auf bessre zeiten
3 Jahre her

Die haben panische Angst vor der Zeit danach, wenn alle Schäden offenkundig, die Rechtsverstöße als solche von Gerichten gewertet und – oh Wunder – ein Leben mit Corona möglich ist. Deutschland ist nicht allein auf der Welt und die Panikpropaganda wird nicht ewig funktionieren. Die Union geht mit ziemlicher Sicherheit in die Opposition. Sie stellte den Kanzler und den Gesundheitsminister. Die neue Regierung wird sich das nicht aufbrummen lassen. Das Fraktionsfoto der SPD ohne Maske (außer Kreischerbach) war eine Ansage. Soetwas passiert nicht einfach so. Die SPD muss nur noch einen Weg finden, sich abzuseilen. So meine Hoffnung ….

Farbauti
3 Jahre her

Die Ampelparteien waren keine Opposition sondern haben alles mitgemacht was Merkel wollte, weshalb sie ja auch keine Wahlalternative waren. Und so geht´s auch weiter. Ich teile Ihre Hoffnung nicht.