Ein Mann überfällt Frauen und kommt in die psychische Behandlung. Jahre später wird er rückfällig, bedroht und verletzt ein Opfer und exhibitioniert sich in einer U-Bahn. Weil er aber seinen Geschlechtseintrag geändert hat, kommt die Justiz in die Zwickmühle.
Journalismus soll eigentlich dazu dienen, auch komplizierte Themen möglichst so darzustellen, dass der Leser den Sachverhalt versteht. Die deutsche Presse hat seit einigen Jahren die Eigenart entwickelt, nur noch „zwischen den Zeilen“ verständlich zu sein. Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes und der Überzeugung, dass nur noch das selbst angenommene und nicht etwa das biologische Geschlecht Bedeutung hat, erreicht diese Form des Journalismus einen Höhepunkt.
So braucht es bei einem Artikel des Bonner General-Anzeigers gleich mehrere Absätze, um den eigentlichen Fall zu verstehen. So titelt das Blatt, das bereits in der rheinischen Bevölkerung der 1990er den Titel „Generalverschweiger“ verdient hatte: „56-jährige Frau aus Troisdorf wegen Exhibitionismus angeklagt“. Es ist ein Fall, wie ihn Frauenrechtler seit Jahren vorhergesagt haben: Unter dem Deckmantel, eine Frau zu sein, können Männer es echten Frauen sehr schwer machen.
Das Blatt bleibt durchgängig bei der weiblichen Form, obwohl selbst die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift davon ausgeht, dass es sich nicht um eine Frau, sondern um einen Mann handelt. Exhibitionismus ist nach Paragraf 183 ein Straftatbestand, den nur Männer erfüllen können. Zitat: „Das Gericht wird im Falle eines Schuldspruchs auch darüber befinden müssen, ob für eine Verurteilung als Exhibitionist das Vorhandensein eines Penis’ ausreicht oder ob die zu verurteilende Person auch im Melderegister als männlich registriert sein muss.“
Exhibitionismus ist dabei nicht das einzige Delikt, das der „Angeklagten“ angelastet wird. Am 26. August 2021 habe sich der Tatverdächtige zudem als Frau verkleidet und einer Frau aufgelauert. Er verfolgte das Opfer bis nach Hause, bedrohte es mit einem Messer und verletzte sie an Hals und Hand. Zwei Stunden lang erklärte er gegenüber dem Gericht seinen Lebenslauf: Frauenkleider und das Ausziehen von Stiefeln hätten ihm einen „Kick“ beschert.
Schon 2009 war der Angeklagte zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Im Jahr 2008 hatte der Angeklagte nacheinander zwei Frauen deren Stiefel gewaltsam von den Füßen gerissen. In einem Fall kam ebenfalls ein Messer zum Einsatz, und das Opfer wurde verletzt. Der Richter hatte den Fetisch des Angeklagten damals als Risiko eingestuft. Es folgten sieben Jahre Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik. In dieser Zeit kam es zu einer Hormonbehandlung und der Veränderung des Geschlechtseintrags im Melderegister.
Obwohl die Änderung damit weit vor der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes liegt, zeigt es doch, zu welchen Verrenkungen die Unsicherheit darüber führt, was einen Mann zum Mann und was eine Frau zur Frau macht. Ganz ab davon, dass Richter sich nun damit beschäftigen müssen, ob der Penis ausreicht, um einen „weiblichen Täter“ aufgrund von Exhibitionismus zu verurteilen. Dabei hätte man sich nur an der linksradikalen Trans-Bubble orientieren müssen: Demnach kann der Penis bekanntlich ein weibliches Genital sein.
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Das ist gelebte Vielfalt! Passt doch genau zu einem Staatswesen, das sich in ein wahrhaftes Irrenhaus verwandelt und sich selbst aufgegeben hat.
Das sind die Momente, wo auch den letzten woken Deppen auffallen müsste, in welche Verwirrung sie sich selbst stürzen.
Aber nein „Das Blatt bleibt durchgängig bei der weiblichen Form“ weil es scheinbar im Hirn weher tut, die Realität wiederzugeben als sich Knoten in die Hirnwindungen zu knüpfen.
Man kann idiotische Gesetze erlassen. Aber die Umsetzung könnte dann kompliziert werden…
Paragraphen bitte genau durchlesen!
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html
Der Tatbestand ist in § 183 Abs. 1 festgelegt. Und dort steht „Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Dann ist zur Vollstreckung im Abs. 4 die Rede von „Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung nach einer anderen Vorschrift…“ Welche andere Vorschrift sieht Exhibitionismus vor als Tatbestand mit Verwirklichung auch durch eine Frau? Dann wird noch auf §174 und 176a verwiesen. Trifft nur zu bei „Schutzbefohlenen“ bzw. „Kindern“. Exhibitionismus ohne einen dieser Sondertatbestände geht nur durch Männer.… Mehr
Gut so, solche Fälle braucht das Land. Das wäre eine Rolle für Heinz Rühmann – vielleicht mit dem Titel „Die Hauptfrau von Köpenick“.
Eher „Die Exhibitionistion vom Prenzlauer Berg“.
Da bietet sich doch eine geschlechtsangleichende Operation an. Danach gibt es viel weniger zu präsentieren.
Irre. Einfach nur irre!
Ich bin froh, dass ich nicht in der Justiz oder Asylantenangelegenheiten, Polizei, Einbürgerungen arbeite…
„Wenn der Wahnsinn erst mal Fuß gefasst hat, wird er ungeniert behaupten, er sei die Normalität.“, SIR Karl Popper….
Und natürlich liegt es in der Natur des Wahnsinns, dass er sich potenziert.
Man sieht es an der ganzen Politik seit gut 10 – 15 Jahren, der Wahnsinn nimmt keine Ende, wenn er erst mal aus der Flasche ist. Und niemand widerspricht dem Wahnsinn…
Und so ist das auch bei Kriminellen, die sich des Wahnsinns bedienen…Wie man bei Sexualstraftäter und Straftäterin !!! sehen kann. Vollkommen irrsinnige woke-queere Zeit, gegen jede Vernunft…
super! so wie man rechtsberatung zu privatinsolvenz erhalten, kann man sie – natürlich auch versteckt – sicher auch zum gesellschaftlichen geschlecht erhalten. welcher rechtsanwalt hat diese dame beraten?