Ein Richter am Landgericht Berlin hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. In der Coronakrise werde der juristische Maßstab für Verletzungen von Grundrechten verschoben.
Der Jurist Pieter Schleiter, Richter am Landgericht Berlin, hat wegen der Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern zur Eindämmung von Sars-CoV-2, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Im Gespräch mit dem Regionalsender Hauptstadt TV begründet er seine Schritte – und gibt dabei einen kurzen staatsrechtlichen Grundkurs.
Schleiter, der das „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte“ mitgegründet hat, sieht die im Grundgesetz garantierten Grundrechte umfassend verletzt, die allen Bürgern als Freiheitsrechte, als Abwehrrechte gegen den Staat und als ein Teilhaberecht am Gemeinwesen zustünden. Wenn der Staat einschränkend eingreift, müsse das formal und materiell stimmig sein. Und das sei nicht der Fall. „Formal“ ist zum Beispiel der Parlamentsvorbehalt, dieses Defizit hat auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, angemahnt. Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat im Gutachten vom 2. April 2020 darauf aufmerksam gemacht. In Schleiters Worten: „Das, was ihr hier tut, dürft ihr eigentlich nicht.“
In seiner Verfassungsbeschwerde bezieht sich Schleiter vor allem auf den PCR-Test als einzige Grundlage der Grundrechtseingriffe. Dieser Test stellte Teile eines Virus fest, der tot oder lebend im Körper eines Menschen vorhanden ist. Eine mögliche Infektion kann auch zu früheren Zeiten bereits stattgefunden haben, da die entnommene Probe sehr sensitiv ist. Schleiter hält ihn darum für nicht geeignet zur Begründung der Grundrechtseingriffe. Schließlich habe auch die Weltgesundheitsorganisation WHO am 20. Januar 2021 klargestellt, dass der positive PCR-Test aufgrund diverser Unwägbarkeiten nur ein Indikator sein kann. Die falsche Positivrate sei höher als oft angenommen.
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Das Grundgesetz ist m.E. ein Meisterwerk.
Nur scheint sich niemand daran halten zu wollen.
Selbst Richter beugen das Recht regelmäßig.
Hier liegt etwas ganz gewaltig im argen und das auch schon länger- Corona ist im Prinzip nur ein Symptom welches diese Probleme offensichtlicher heraus stellt und Schwachstellen offenbart.
Gesetzliche (Haftungs-) Regelungen sind schon seit langem dringendst angebracht vor allem auch im Bereich der Judikative!
Unbestritten: das Grundgesetz muß zwingend beachtet werden. Das ist eine Minimalforderung. Leider halte ich es nicht für perfekt. So fehlt eine Forderung nach strikter, personeller Gewaltenteilung, die Möglichkeit von jederzeitigen bundesweiten Volksabstimmungen gibt es im Art 20. Diese wird jedoch immer noch verweigert (Merkel antwortete nicht mal auf diese Frage, dabei stehzt dort ausdrücklich „Wahlen UND Abstimmungen“). Eine Zweckbindung der Steuern fehlt und auch eine Amtszeitbegrenzung der Mandatsträger, nicht nur beim Posten des BK. Man kann viele weitere Mängel des GG aufzählen. So wäre es auch angezeigt Koalitionen zumindest nachträglich vom Souverän (dem Volk) genehmigen zu lassen. Koalitionen sind übrigens… Mehr
Die größte Krise für das Grundgesetz besteht in den Menschen, die den Sinn und den Wert eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates bis heute nicht begriffen haben. Leider sind in den inzwischen eng verbundenen Bereichen von Politik und Medien eben diese Feinde der Freiheit zu finden.
Der Müller-Arnold-Fall ist ein Rechtsfall aus der Zeit König Friedrichs II. von Preußen Der König wörtlich: „Darnach mögen sich die Justiz-Collegia in allen Provinzen nur zu richten haben, und wo sie nicht mit der Justiz ohne alles Ansehen der Person und des Standes gerade durch gehen, sondern die natürliche Billigkeit bei Seite setzen, so sollen sie es mit Sr.K.M. zu thun kriegen. Denn ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Passiones auszuführen, vor die kann sich kein… Mehr
Der „Vestungsarrest“ fand (nach einem Artikel in der ZEIT) in der Festung Spandau im luxuriösen Umfeld statt und dauerte nicht lange. Weil selbstherrliche Richter über selbstherrliche Richter entscheiden? Auch heute meinen die Richter völlig beliebig entscheiden zu können(ich nannte der Staatsanwaltschaft mehrere Namen), obwohl sie sich per Amtseid nach §38 DRiG zur Einhaltung des GG verpflichtet haben. In einer Verletzung dieser Grenzen sieht nicht mal die Staatsanwaltschaft einen Grund zum Einschreiten (Vor mir liegt ein entsprechender Brief der Staatsanwältin Lindberg/Berlin). So sieht heute die Wirklichkeit aus.
Das grundsätzliche, zentrale Problem, der mangelnde Haftung, wird hier angesprochen. Ergänzen würde ich hier noch die nicht nachgewiesene, fehlende fachliche Fähigkeit um eine Position ausfüllen zu können. Also diese Dinge welche im beruflichen Feld zwei ganz maßgebliche Faktoren sind. Gut finde ich, dass zumindest jetzt die mangelnde Haftung in das Bewusstsein rückt. Ich durfte jetzt eine neue Begrifflichkeit kennenlernen „der fremdfinanzierte Lebensstiel“. Ohne die angesprochene fehlende Haftung und die nicht nachgewiesene Kompetenz, reduziert es sich oft genau darauf.
Mal ehrlich, die größte bisherige Krise für das Grundgesetz ist Angela Merkel.
Die Corona-Krise ist ein Symptom. Man sollte die Dinge brim Namen nennen, auch wenn das heute blockieren und löschen zur Folge haben kann.
Der Europäische Gerichtshof hat den Staatsanwaltschaften in Deutschland verboten, europäische Haftbefehle auszustellen. Der Grund: Eine Behörde, die beim EuGH einen eueopaweiten Haftbefehl beantragt, muss “unabhängig“ sein. Das sei bei deutschen Staatsanwaltschaften jedoch nicht gegeben. Diese seien an Weisungen durch die Politik gebunden. https://michael-mannheimer.net/2019/06/24/eugh-deutsche-staatsanwaltschaften-duerfen-keinen-eu-haftbefehl-ausstellen-weil-sie-nicht-unabhaengig-sondern-an-weisungen-aus-der-politik-gebunden-sind/ Der oberste europäische Gerichtshof hat mit diesem Urteil bestätigt, was ich in mehreren Artikeln schon seit Jahren schreibe: Deutschland ist kein Rechtsstaat, da ein solcher eine unabhängige Justiz voraussetzt. Diese gibt es aber in Deutschland nicht. Denn Staatsanwaltschaften und Richter sind gegenüber der Exekutive weisungsgebunden. Will heißen: Die Regierung steht über der Justiz, stellt Richter und Staatsanwälte… Mehr
Die Frage ist doch, wer ahndet diese Vergehen? Ist das überhaupt noch möglich? Die Verbrecherbande ist fast unangreifbar und genau so verhält sie sich auch.
Man kann diese Vergehen praktisch nicht ahnden.
Das ist auch so gewollt.
Dass die Justiz nicht unabhängig ist wird in Fachkreisen schon seit langem kritisiert.
Sollte sich diese giftgrüne Plage am Grundgesetzt vergreifen wollen, dann werde ich erstmals in Berlin auf die Straße gehen, egal wie schlecht es mir bis dort hin geht. Das Maß ist voll. Was glauben denn diese Leute, was sie sich noch alles erlauben dürfen. Das Grundgesetz, das auch für diese Art von Menschen die Basis geboten hat, auf der sich diese Ideologie, die sie vertreten, überhaupt erst entwickeln konnte, ist nicht dafür geschaffen worden solchen Verführern zu erlauben genau dieses fundamentale Gesetz, das unsere Freiheit garantiert, dem Grünpopulismus zum Fraß vorzuwerfen. Ich hätte nicht gedacht in meinem Alter noch einmal… Mehr
Schön, dass dem Richter schon aufgefallen ist, was andere seit einem Jahr wissen. Jetzt müssen wir noch zwanzig Jahre warten und dann hat auch der letzte Michel kapiert, warum sein Land in Trümmern liegt.
Wenn diese Gangsterposse eines Tages vorbei ist, brauchen wir eine Verfassungsreform, die sicherstellt, dass künftige Rechtsverletzungen von Regierenden entsprechend geahndet werden. Zdem sollten dann die Staatsanwaltschaften von der Weisungsgebundenheit ein für alle mal freigestellt werden.
Hört endlich auf, das BVerfG zu nerven. Es braucht keine Klagen, denn „die Grundrechte gelten, aber sie gelten anders als vor der Krise“. Stefan Harbarth, Präsident des BVerfG.