Die durch ihren erfolglosen Eilantrag gegen die Corona-Maßnahmen bekannt gewordene Rechtsanwältin Beate Bahner wurde nach einem Aufsehen erregenden Auftritt festgenommen und in eine psychiatrische Anstalt gebracht.
Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, die das Bundesverfassungsgericht auf Zurücknahme der Corona-Verordnungen angerufen hatte, wurde am Montagabend in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. Ein Polizeisprecher sagte: »Sie hat einen sehr verwirrten Eindruck gemacht.«
Wie das Polizeipräsidium Mannheim am Dienstagnachmittag berichtete, informierte am Sonntagabend, kurz vor 20 Uhr, ein Zeuge das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim per Notruf darüber, dass in der Thibautstraße / Bergheimer Straße eine Frau stehe, die angegeben habe, sie werde verfolgt.
In einem Telefongespräch, das sie mit ihrer Schwester aus der Psychiatrie geführt haben soll, schildert Bahner das Geschehen am Abend des Ostersonntags. Eine entsprechende Audiodatei kursiert im Internet.
Demnach kam sie aus ihrer Kanzlei in der Heidelberger Voßstrasse und hatte den Eindruck, verfolgt zu werden. Ein anderes Auto versperrte ihr zudem die Tiefgarage. In ihrer Schilderung hört es sich so an:
»Die Polizei kam, sie hat mir Handschellen angelegt, hinten, mich auf den Boden gedrückt, mich im Dreck gewälzt, massiv Polizeigewalt angewandt. Dann haben sie mich in die Psychiatrie gebracht. Dann habe ich sie gebeten, mich hinsetzen zu dürfen, dann sagt der Polizist: ‚setzen Sie sich, hier ist eine Bank‘. Dann hat er mich auf den Boden gedrückt und meinen Kopf von einem Meter Höhe auf den Steinboden geknallt. Ich habe es bis heute nicht verbunden gekriegt.«
»Ich bekam keinen Anwalt, ich durfte niemanden anrufen. Dann haben sie mich zwangsweise die ganze Nacht in den Guantanamo-Hochsicherheitstrakt der Psychiatrie … Da lag ich auf dem Boden, keine Toilette, ein Waschbecken, ohne Seife, kein Handtuch, sonst nichts.«
Eine Ärztin habe sie in der Psychiatrie zehn Minuten sitzen lassen: »Die musste, glaube ich, noch Anweisung von ganz oben oder auch … Amerika kriegen.« Mittlerweile habe sie aber ein »wunderbares Zimmer« mit Dusche.
Die Anwältin hatte zuvor noch auf ihrer Webseite eine »Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020« formuliert und schrieb: »Bahner erklärt Shutdown mit sofortiger Wirkung für beendet.«
Es seien nach Paragraf 1 dieser Verordnung (»Erlassen durch Beate Bahner auf Grundlage der Art. 1 GG«) folgende Einrichtungen ab sofort wieder zu öffnen: Kultureinrichtungen jeglicher Art, Museen, Theater, Schauspielhäuser, Kinos, Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen, alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, Jugendhäuser, Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars.
Tatsächlich stand öfter über Heidelberg sehr laut knatternd ein Polizeihubschrauber, aus dem die Stadt von oben beobachtet wurde. So sollten mögliche Gruppenbildungen aufgespürt werden.
Beate Bahner wurde bekannt, nachdem sie in der vergangenen Woche einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht gestellt hatte, die Corona-Verordnungen wieder aufheben zu lassen. Denn die seien laut ihrem Antrag »offensichtlich verfassungswidrig« und »unwirksam« sowie ein Angriff auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ging nicht inhaltlich darauf ein, sondern beschied: »Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat keinen Erfolg. Er ist unzulässig.« Der Antrag sei »auf einen unzulässigen Regelungsinhalt« gerichtet, wenn er feststellen lassen wolle, dass die Corona-Verordnungen die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. Die Antragstellerin lege nicht dar, »durch welche konkreten Regelungen in welchen Bundesländern sie in eigenen Grundrechten … unmittelbar und gegenwärtig betroffen sein soll«, hieß es in der Karlsruher Begründung. Sie hätte zudem über die Verwaltungsgerichte in den Ländern gehen müssen.
Bahner arbeitete in Heidelberg als Fachanwältin für Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht und beriet in arzt- und medizinrechtlichen Fragestellungen. Ihre Homepage war zeitweilig abgeschaltet, dann aber wieder online zu sehen. Bahner (»Wir alle wollen keinen Polizeistaat, wir wollen unser Land zurück!« ) hatte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Karfreitag auf ihrer Website bekannt gegeben, dass sie ihre Anwaltszulassung zurückgegeben habe.
Das Polizeipräsidium Mannheim betont ausdrücklich, dass »die polizeilichen Maßnahmen am Sonntagabend« nicht im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen des Verdachts einer rechtswidrigen Handlung stehen.
Die zwangsweise Unterbringung der Rechtsanwältin in einer psychiatrischen Klinik machte in den sozialen Medien schnell die Runde. Das Geschehen trifft auf eine sehr sensibilisierte Öffentlichkeit, zumal kurz vorher die sächsische Sozialministerin des Landes, Petra Köpping (SPD), verkündet hatte: »Wer sich in Sachsen der Anordnung häuslicher Quarantäne verweigert, kann seit Donnerstag in einer psychiatrischen Klinik festgesetzt werden.«
»Das Bundesland hat knapp zwei Dutzend Zimmer in psychiatrischen Kliniken freigeräumt, in denen Unbelehrbare von der Polizei bewacht werden sollen«, schrieb die Welt.
Wie der MDR berichtete, hätten in den letzten Wochen mehrere Tausend Menschen eine Quarantäneanordnung erhalten, in Dresden zum Beispiel fast 3.300. In Leipzig wurden bislang knapp 2.100 Menschen in häusliche Quarantäne geschickt.
Rechtlich sieht sich Köpping auf der sicheren Seite. Die Zwangseinweisung sei durch § 30 des Bundesinfektionsschutzgesetzes gedeckt. Dort steht, wer entsprechenden Anordnungen nicht nachkomme oder bei wem basierend auf bisherigem Verhalten davon auszugehen sei, dass er ihnen nicht nachkommen werde, der sei „zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern“.
Mittlerweile hat Sachsen auf die heftige Kritik an der »Zwangsisolierung« hin einen Rückzieher gemacht. Psychiatrien stehen nicht mehr zur Verfügung, um Quarantäne-Verweigerer einzuweisen. Köpping: »Insgesamt müssen wir alle sehr aufpassen, dass wir die Akzeptanz unserer Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionen nicht infrage stellen.«
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Vielleicht wurde sie ja auch von Beamten des Verfassungsschutzes beobachtet und deutete es in ihrer Panik als Verfolgung. Das wird in den nächsten Wochen genauer zu klären sein.
Letzt endlich sieht man bei dieser unschönen Angelegenheit, wer die dicke Melone halten soll. Wieder mal die Polizei! Egal wie die Situation eskalierte, wird doch kaum über die Gesprochen, welche die Suppe zum köcheln gebracht haben. Wer solche Gesetze erlässt muß sich in Zukunft nicht wundern, das neben denen, die uns auf Sicht noch großen Ärger bereiten werden, auch die letzten staatstreuen Bürger Zweifel an einer funktionierenden Demokratie bekommen.
Wie in den Medien mitgeteilt wurde Frau Bahner inzwischen wieder in die Freiheit entlassen. Trotzdem bleibt ein Vorgang der zutiefst durch Journalisten hinterfragt werden muss, wenn es denn in diesem Land noch Journalisten gibt, nicht nur solche die sich als Solche ausgeben.
Verfassungsrecht scheint wohl nicht zum Fachgebiet von Frau Bahner zu gehören. Und bevor sie sich zu ihrem Eilantrag beim BVerfG entschloss, hätte sie wahrscheinlich besser einen Verfassungsrechtler konsultieren sollen. Es mag vielleicht auch sein, dass sie bei der Vernehmung einen verwirrten Eindruck machte. Wenn am gleichen Tag, als sie ihren Eilantrag (mit ihrem öffentlichen Aufruf zur Demo) stellte, ihre Webseite vom Netz genommen wurde (einen Tag später war sie auf Druck einiger Reporter wieder da) – sich dann der Staatsschutz einschaltet, ihr Auto vor ihrer Garage zugeparkt wird und sie als Frau dazu noch von zwei Männern überwacht wird, ist… Mehr
Frau Bahner mag in ihren Forderungen vielleicht ein bisschen extrem vorgegangen sein und jeder mag seine eigene Meinung zu den verboten haben. Aber sicherlich hat sie vom Grundprinzip her recht und sie kämpft hier um etwas was das wertvollste ist was wir eigentlich besitzen was für viele anscheinend so selbstverständlich geworden ist dass sie es gar nicht mehr merken wie ihnen Grundrechte unterm Hintern weggezogen werden. Und recht und Gesetz, dazu perverliert werden unliebsame Bürger zu schikanieren und mundtot gemacht werden. Diese Frau ist sicher keine Gefahr für die Allgemeinheit und wenn sie aus der Psychiatrie rauskommen wird, wird sie… Mehr
Nun ja, wenn man in so einer Nummer drinsteckt, wie Frau Bahner, auf deren Eilantrag ans Bundesverfassungsgericht die Behörden sofort mit einer Anzeige gegen irgendwas antworteten, dann kann man schon mal panisch werden und (möglicherweise) realitätsverkennend reagieren.
Aber wenn man das als Kriterium für eine Einweisung in die Psychiatrie nimmt, kann man die ganze Regierung in die Psychiatrie verbringen, angefangen bei Merkel. Bei ihr konnte man feststellen
– einen realitätsfernen Populismus („Wir schaffen das“)
– abstruse Feststellungen („Man kann keine Grenzen bewachen“)
– Wahnvorstellungen (Hetzjagden in Chemnitz)
Habe mir, wie viele inzwischen, die Audiodatei angehört und mich mit den Hintergründen etwas befasst. Meine Meinung nach ist das ein klarer Versuch, Kritiker einzuschüchtern. nach dem Motto: „bestrafe einen, erziehe viele“. Wer dies veranlasst hat… schwer zu sagen. Die Hürden sind sehr hoch wie hier zu lesen ist: https://eph-psychiatrie.de/grundlagen/unterbringung-und-zwangsbehandlung/ Das ist schon sehr abschreckend und das will niemand. Mal zugespitzt formuliert: „Passt gut auf ihr „Corona- und Klima-Leugner“. Ihr nicht moralgetriebenen Bürger, denen Ordnungspolitik alles und eine haltungsgetriebene Politik nichts bedeutet. Ihr „Zersetzer“ der öffentlichen Ordnung, die ihr die Wirklichkeit für real haltet. Die ihr die geframte veröffentliche Meinung… Mehr
Die Aktion ist eine alt bekannte Polizeischikane (sh. auch Radfahrer Ulrich). Die Polizei wusste sehr wohl, dass sie umgehend aus der Psychiatrie entlassen werden wird.
Es ging um Einschüchtern und Schikanieren.
Erinnert irgendwie an operative Vorgänge und Zersetzung der Stasi.
Wobei die Äußerungen – soweit authentisch – schon den Verdacht einer schizoiden Störung begründen. Man sollte vorsichtig sein, ob man Frau Bahner zur neuen Kühlerfigur des Widerstands macht, man läuft Gefahr einer Irren zu folgen.
Einmal Greta reicht 😉
„Politik und Psychiatrie“ Wenn der deutsche Staat und staatliche Organe sich hier nicht allerhöchste Zurückhaltung auferlegen, dann kann von Lernfähigkeit auf Grund von historischer Erfahrung wohl keine Rede mehr sein. In der alten Sowjetunion und der DDR war die Wegschließung von politischen Dissidenten in Psychiatrien ein Mittel der Wahl, um Opposition mundtot zumachen. Frau Bahner stand zweifelsohne unter Stress als sie bemerkte, dass ihr Fahrzeug in einer Tiefgarage blockiert wurde. Ob hier eine akute Psychose vorlag, die Freiheitsberaubung und die zwangsweise Verbringung in eine psychiatrische Einrichtung rechtfertigt, darf bezweifelt werden. Im Normalfall werden polizeilich Personalien festgestellt und das wars dann.… Mehr
Zur Einweisung von Frau Bahner in die Psychiatrie: Grundsätzlich darf niemand wegen einer von der Regierungsmeinung abweichenden Meinung in die Psychiatrie eingewiesen werden. Das sind Methoden von totalitären Staaten! Jeder Bürger hat das im Grundgesetz verbriefte Recht seine Meinung offen und öffentlich zu sagen. Das Verhalten gegenüber Frau Bahner ist ein massiver Angriff auf unsere bürgerlichen Grundrechte! Der Erhalt unserer demokratischen Grundrechte muss gewahrt bleiben!