Die Nominierung eines Vizepräsidenten gehört zu den Vorrechten der Bundestagsfraktionen. Nun droht die Linke ihren Fraktionsstatus zu verlieren. Gegenüber TE stellt die Pressestelle klar: Petra Pau bleibt trotzdem im Amt.
Schon im Vorfeld gab es Gerüchte: Was passiert eigentlich mit Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke), wenn Sahra Wagenknecht Partei und Fraktion mit ihren Mitstreitern verlassen sollte?
Die Linkspartei hatte bereits bei ihrem Einzug eine wacklige Mehrheit im Parlament. 37 Sitze sind für eine Fraktionsbildung nötig, 39 Sitze erlangte die Partei bei der letzten Bundestagswahl. Dass die Linke überhaupt einzog, verdankte sie drei Direktmandanten – zwei davon aus Berlin, wo die Skandalwahl auf Landesebene zur Wiederholung führte, indes eine Wiederholung der Bundestagswahl bis heute von Karlsruhe aufgeschoben wird. TE hatte deswegen beim Bundesverfassungsgericht sogar Klage erhoben.
Neun Abgeordnete könnten nach der Wagenknecht-Gründung die Fraktion verlassen. Zwar versucht Wagenknecht derzeit, ihre neue Partei mit der Linken in einer Fraktion zu verbinden – ähnlich wie es CDU und CSU tun. Die Aussichten dafür sind angesichts des zerbrochenen Porzellans aber denkbar schlecht. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, dass sich Überläufer der SPD anschließen – wie etwa Thomas Lutze letzte Woche. Damit sank bereits vor Montag die Zahl der Linksmandate auf 38. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) könnte dieser Entwicklung nun den Rest geben.
Der Verlust des Fraktionsstatus würde zur Degradierung der Linken im Bundestag zur Gruppe führen. Zu den vielen Rechten, die eine Fraktion gegenüber einer Gruppe auszeichnet, gehört das Anrecht auf einen Bundestagsvizepräsidenten. Gemäß Geschäftsordnung ist jede Bundestagsfraktion durch einen Vizepräsidenten im Präsidium vertreten (Paragraf 2.1). Was aber bedeutet das für die Linkspartei, die ihren Fraktionsstatus zu verlieren droht?
TE hat deswegen eine Anfrage an die Pressestelle des Bundestags geschickt. Die Antwort: Obwohl es keine Linksfraktion mehr gibt, bleibt Pau Vizepräsidentin des Bundestags. Bei der Situation handele es sich zwar um ein Novum, wie auf Nachfrage bejaht wird. Aber eine Sprecherin verweist ebenfalls auf den Paragrafen 2.1: Die Amtszeit erfolge für die „Dauer der Wahlperiode“.
Das führt zu einer paradoxen Situation im Bundestag: Eine Fraktion, nämlich die AfD, hat bis heute keinen Bundestagsvizepräsidenten, obwohl ihr eigentlich einer zusteht. Und eine Bundestagsvizepräsidentin, die eigentlich eine Fraktion repräsentieren sollte, hat keine Fraktion mehr.
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Klar bleibt diese Dame im Amt, wo soll, bzw., was soll sie sonst tun
Richtig, aber durch welche Personen? Bis auf die AfD-Fraktion und vereinzelten Personen bei den Blockparteien sehe ich keine geeigneten Leute. Die einen werden Schmuddelkinder oder Nazis genannt und die Anderen kleben auf den Hinterbänken, wenn sie mal im Plenum sind. Dieses Land ist wie Flasche leer.
Wie der arme Tewje in Anatevka: Wenn ich einmal reich wär. Es gibt aber mittlerweile Hoffnung! Nirgends kann man mit null Bildung und hektischem Nixtun so dermaßen viel Staatsknete und Langzeitversorgung abgreifen wie mit einem Abgeordetenpöstchen im Bundestag (das nennen sie tatsächlich „Entschädigung“(sic!)). Heißassa, auf nach Berlin! Was liegt also näher, als dass so manche Abgeordnete tun, was sie wollen und nicht was sie sollen, also einfach nur die Zeit bis zum Eintritt der Daueransprüche absitzen, alles andere dabei sch***egal, um sich bloß die Pfründe zu sichern? Man schaue sich nur einmal den aufgeplusterten Haufen an Nichtnutzen und Nichtskönnern v.… Mehr
Man braucht in diesem undemokratischen Land nur extrem Links sein, dann genießt man alle Vorteile.
Unglaublicher Vorgang:
bei der AfD stimmen die Voraussetzungen: kein Vizepräsidentenposten –
bei der Linke stimmen sie nicht mehr:
weiter ein Posten.
Da soll man noch an die Demokratischen
Grundlagen dieses Staates glauben!
Diese sind futsch! Bei der BRD handelt es sich um eine Scheindemokratie. Aus dem Rechtsstaat wurde ein Linksstaat, wenn man „rechts“ mit „Recht“ gleichsetzt. Alles, was Links ist, ist weder demokratisch noch rechtsstaatlich.
Selbst wenn es so kommen sollte, dass die Links-Petra ihren Sessel räumen müsste, bin ich überzeugt, dass eine kurzfristige Änderung dieser „Fraktionsregel“ mittels eines Omnibusgesetzes in den nächsten Tagen kurzfristig „durchgepeitscht“ werden könnte. Mein Vorschlag: (Satire) Änderung des Regelungswesen für Parkverbotszonen vor dem Kanzleramt mit einem letzten Absatz 95: Der könnte wie folgt formuliert werden: Parteien, die nicht vom Bundesinnenministerium und vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft sind, die sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und mindestens 2 Legislaturperioden auch ohne Fraktionsstatus, aber mindestens 3 Direktmandate im Bundestag erlangen, haben Anspruch auf den Posten des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages.… Mehr
Ich wette mal Frau Pau bleibt auch nach den nächsten Wahlen BTP….selbst wenn die Linke nur noch auf 0,5% kommt…da muss sich doch ein Schlupfloch finden lassen…Zitat Frau Simonis nach ihrer damaligen Abwahl sinngemäß: Das geht doch nicht, was soll ich denn jetzt machen?
Der Bundestag ist heute die neue Volkskammer (säch.– Krallenheber–) Die Stasi-tante bleibt sitzen und kann sich weiter gegen die AFD aufblasen. Demokratie-Diktatur! Es ist erschreckend wie viele der sogenannten Volksvertreter sich in den neuen Spitzelstaat verliebt haben. Da wird sich auch die Sahra schnell einfügen!!
Wahrscheinlich hätte einst die persönliche Ehre den Rücktritt geboten. Vielleicht hätte die Scham eines Bundestagsvizepräsidenten, dessen Fraktion sich auflöst, ihn zum Rücktritt bewogen.
Heute ist daran nicht zu denken. Es wird sich an Posten geklammert, so lange es möglich ist. Wenn man gehen muss, versucht man noch möglichst viel finanziell davon zu profitieren.
Jede Parteigründung muss rechtlich „sauber“ durchgeführt werden, d.h. diese neue Partei braucht grundsätzlich für die Wählbarkeit eine gewisse Anzahl von Unterstützungsunterschriften (soweit ich mich erinnere sind es min. 2000 für eine Landtagswahl), dann, so sollte sie zur Wahl mit Wahlkreiskandidaten antreten wollen, benötigt jeder einzelne Kandidat weitere 50 Unterschriften aus dem betreffenden Wahlkreis! Da die Wagenknecht-Partei aber erst einen „Verein“ gründet, scheint dies wohl zu entfallen?? Kann jemand, der bei einer anderen Partei aufgestellt wurde diese „Unterschriften“ mitnehmen, obwohl eine komplette politische Neuausrichtung stattfindet? Gibt es für aufgestellte und gewählte Kandidaten überhaupt dieses Verfahren? Muss der Wahlleiter nicht die rechtlichen… Mehr