Es gibt schon ein Sonderstrafrecht, das Politiker gegenüber Normalbürgern privilegiert – den Paragraf 188. Er passt nicht in eine aufgeklärte Demokratie
Mit ihren Plänen eines Sonderstrafrechts, das Angriffe auf Politiker anders bewerten soll als auf Normalbürger, stoßen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) auf erheblichen Widerstand selbst bei Rechtspolitikern der Ampel-Koalition. In der Auseinandersetzung entsteht der Eindruck, es ginge jetzt erstmals darum, ein spezielles Strafrecht zu schaffen, das zwischen Amtsträgern und einfachen Bürgern unterscheidet. Das existiert in Deutschland allerdings schon – in Gestalt von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs. Er wurde erst 2021 eingefügt – auf Betreiben der damaligen SPD-Justizministerin Christine Lambrecht im Zuge des einseitig politisch motivierten „Gesetzespaket gegen Hass und Hetze“. Er sanktioniert Beleidigungen gegen „eine im politischen Leben des Volkes stehende Person“, wenn die Formulierung geeignet ist, „ihr öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Die Strafnorm erfüllt alle Merkmale eines sogenannten Gummiparagrafen, also eines Rechts, das sich sehr weit dehnen lässt. Denn es definiert nicht, worin eine „erhebliche Erschwerung“ des politischen Wirkens bestehen soll. Objektiv ist es kaum denkbar, dass eine Beleidigung die Arbeit eines Politikers erschwert oder gar unmöglich macht. Es geht also eher – wie auch die folgenden Beispiele zeigen – um das subjektive Empfinden von Anzeigenerstattern und Ermittlern.
Der Journalist Rainer Meyer, besser bekannt unter dem Namen Don Alphonso, kassierte auf Grundlage des Politikerschutz-Paragrafen sogar eine Verurteilung vor dem gleichen Amtsrichter in Miesbach. Meyer hatte auf X, vormals Twitter, den launigen Satz veröffentlicht, es gebe Wirtschaftsminister, die, sinngemäß, in einer Gruppe von alkoholverzehrenden Dauergästen auf Bahnhofsvorplätzen nicht negativ auffallen würden. Obwohl namentlich gar nicht erwähnt, fühlte sich der Vizekanzler offenbar angesprochen, und stellte einen Strafantrag. Schließlich sprach das Landgericht München Meyer in zweiter Instanz frei. Das klingt zunächst beruhigend.
Der Punkt besteht allerdings darin, dass der Gummiparagraf eine Strafverfolgung überhaupt erst ermöglicht, die kaum stattfinden würde, wenn es sich bei der Zielperson eines Spotts um einen Normalbürger handelt. Üblicherweise verweist die Staatsanwaltschaft dann, wenn jemand eine Frau Mustermann übergewichtig nennt, oder meint, unter Vertretern einer bestimmten Berufsgruppe gäbe es auch unrasierte und schlechtgekleidete Exemplare, auf den Privatklageweg.
Einige Juristen im Staatsdienst scheinen das Problematische an dem Politiker-Sonderrecht mittlerweile erkannt zu haben. So stellte die Staatsanwaltschaft Hamburg Anfang 2024 das Verfahren gegen einen Mann ein, der auf X zu Habeck geschrieben hatte: „Werft den Vollidioten endlich raus“ – offenbar ebenfalls in Bezug auf dessen Insolvenz-Äußerung. Die Behörde beendete die Ermittlungen wegen des Vorwurfs übler Nachrede und Beleidigung wegen Geringfügigkeit (Az: 1K/0700332/2022). „Vollidiot“ sei zwar grundsätzlich ehrverletzend, so die Begründung, in diesem konkreten Fall überschreite die Formulierung aber noch nicht die Strafbarkeitsgrenze.
Wenn es eine notwendige Gesetzesänderung gibt, dann die Abschaffung des Paragraf 188, der modernen Variante des Majestätsbeleidigungsparagrafen. Politiker können gegen vermeintliche Beleidigungen klagen wie alle anderen – aber am besten privat und auf eigene Kosten.
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Ich denke sie werden diesen Gummiparagraphen nicht abschaffen, sondern verschärfen. Wo kommen wir den hin, wenn man Realitäten anspricht und äußert? Sie erschaffen ihre „Göttlichkeit“, geboren aus Größenwahn, Ars..kriecherei gegenüber ihren Aufraggebern und Gier nach Geld, Aufmerksamkeit und Machtwahn. Wer sich Minik, Gestik, Körperhaltung dieser Götter des Irrsinns genau ansieht, kann dies meist schon erkennen bevor sie ihren verlogenen, selbstherrlichen Schlund öffen um ihre Lügen auszuspucken. Die Meisten erreichen in der Psychologie astreine Einordnungen und bedürften dringend einer Behandlung. Aber so what, so lange Menschlein sich drehen läßt und ideologische Fiktion als Realität anerkennt, sich der Maxime Waffen schaffen Frieden,… Mehr
Die diesbezüglich sachliche Auseinandersetzung ist dem Verfasser gut gelungen. Mir selbst bereitet dieselbe absolute Schwierigkeiten, weil ich die gesamte Regierung sowieso für Vollidioten halte.
Nur diese Regierung? Warum nicht die Landesregierung und die EU -Mischpoken gleich dazunehmen?
Die Formulierungen im StGB-188er müssten als Paradebeispiel eines Gummiparagrafen in die juristische Lehrliteratur eingehen …
Ich bin natürlich glasklar der Meinung des Grundgesetzes, dass vor dem Gesetz jeder Bürger gleich ist. Und dass deshalb diese Anzeigen schon ein völlig fehlendes Grundverständnis bezüglich der Idee einer und dieser Republik im Speziellen demonstrieren. Darüber hinaus könne man sage: Wem es beim Kochen zu heiß, sollte nicht in die Küche gehen. Das Problem ist von den Grünen aber erst selbst geschaffen worden, ohne den von ihnen perfektionierten Trick der Ersetzung (Kahnemann: „Schnelles Denken, langsames Denken“, Echte Kompetenzbeurteilung ist für viele Bürger schwer und anstrengend, dazu kommt einer hoher Glukoseverbrauch (wenig Glukoseverbrauch evolutionär bei ständiger Nahrungsknappheit früher einmal sinnvoll).… Mehr
H. Danisch formulierte vor nicht allzulanger Zeit, FRÜHER habe es noch eine Schnittmenge gegeben zwischen denen, die eine politische Führungsposition ausüben WOLLTEN und denen, die eine solche Position ausüben KÖNNTEN.
Dass sich überhaupt unsere Politiker als Personen der Öffentlichkeit von so etwas beleidigt fühlen, zeigt schon ihre mangelnde Reife, Eignung, Charakter, Souveränität und Verstand.
Leute, die das Volk vertreten und den Staat lenken wollen, aber schon bei jeder kleinen Kritik nach Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter rufen. Wer den Staat repräsentieren will, sollte nicht ständig nach dem Staat rufen. Das ist nicht nur armselig, sondern auch völlig widersinnig.
„Politiker können gegen vermeintliche Beleidigungen klagen wie alle anderen – aber am besten privat und auf eigene Kosten.“ – Jep, allerdings würde Frau Cebli dann ihres liebsten Hobbys beraubt werden. Man kann sich nur vage vorstellen, wie viele Anwaltskanzleien nur mit ihren Anzeigen, gegen alle und jeden, beschäftigt sein dürften. Taurus-Agnes holt wohl gerade auf, und wird sie vielleicht bald übertreffen. Eines meine Lieblingszitate stammt vom franz. Philosophen André Glucksmann, aus seinem Buch „Die Macht der Dummheit“: „Den Vollidioten erkennt man eben daran, dass er durch nichts aus der Fassung zu bringen ist. Er ist stets bereit, sich über das… Mehr
Klasse Text, super, wirklich! Nur wäre das vollkommen ohne Belang für Sie und mich, wenn es nicht 80% unserer Mitbürger wären, die dennoch genau diese Typen wieder und wieder und wieder, frei (!) und geheim (!) genau in die Position wähle, wo sie dann erst ihren unermesslichen Schaden anrichten können. Diese Typen selber, und das meine ich im vollsten Ernst, sind wirklich vollkommen schuldfrei. Es sind Kinder, die einfach immer weiter ihre Grenzen testen, bis endlich ein Erwachsener sagt: So: Stopp. Und hier ist jetzt Ende-Gelände!
Er hat nichts verloren auf seiner Position. Er kennt kein Volk, hat keine Wurzeln dort und nützt nur fremden Mächten. Er ist kein Idiot, er ist durchtrieben und von Fanatismus blind.
und von der überragenden Mehrheit der Bürger direkt oder indirekt, frei und geheim, gewählt. Und genau das ist das einzige (!) Problem an ihm und den Kumpels der Ampel und der Anscheins-Opposition Merkel CDU.
Frei und geheim? Bei etwa der Hälfte Briefwähler?
Never ever.
Das ist in der Tat ein beachtlicher Aspekt mit korruptiven bis kriminellen Zügen, dass man hier ein relatives Antragsdelikt geschaffen hat, deren Verfolgung der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft „freisteht“.
Dadurch können Innenministerien still bewirken, dass keine Verfahren bei Beleidigungen von Oppositionspolitikern stattfinden.
Der ganze Paragraph gehört gestrichen. Aber dass er auch noch weder Offizialdelikt noch reines Antragsdelikt ist, ist eine ungeheuerliche Dreistigkeit machtbesessener Verkommenheit, die zeigt, wie verlogen und dreckig seine Macher sind.
Er ist kein Vollidiot, was getan wird, wird absichtlich getan, er ist einer der Feinde, aber die Bevölkerung ist sicherlich voll von Vollidioten, die ihren eigenen Untergang unterstützen.
Umgekehrt dürfen Politiker ungestraft Teile der Bevölkerung als Covidioten beschimpfen und mit Nazivergleichen um sich schmeißen.