Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Verordnung zum Einzelhandel gekippt: Ab sofort dürfen die Geschäfte öffnen – ohne Terminbuchung und Flächenbeschränkung. Das bestätigt eine Sprecherin gegenüber TE.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Vorschriften der Coronaverordnung zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dass für den Einzelhandel andere Regelungen als für zum Beispiel Supermärkte gelten, sei nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, begründete das Gericht sein Urteil. Ein einleuchtender Grund für die vorgenommene Differenzierung seitens des Landes fehle, heißt es weiter.
Seit dem 8. März darf der Einzelhandel gemäß des Stufenplans des Bundes mit starken Beschränkungen öffnen. Die Begrenzung auf einen Kunden pro 40 Quadratmeter bei vorheriger Terminvergabe entfällt mit diesem Urteil komplett. Auch die Beschränkungen für „essential Businesses“, wie zum Beispiel Supermärkte, entfallen ab sofort. Im Bevölkerungsreichsten Bundesland kann der Einzelhandel also so ziemlich ohne Einschränkungen öffnen – „wie vor Corona“ sagte eine Sprecherin des Gerichts gegenüber TE. Ein bemerkenswerter Schuss vor den Bug der Exekutive am Tag der geplanten Lockdown-Verlängerung.
Die Frage ist nun, ob weitere Urteile in anderen Ländern folgen werden, denn die Regeln gelten nahezu identisch in allen anderen Bundesländern.
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Die Entscheidung wurde von der Landesregierung mittels Nachschärfung der Verordnung bereits kassiert, mit zusätzlichen Verschärfungen für Läden (z.B. Buchhandlungen), die von dem Schwachsinn der Terminvergabe usw. bisher verschont waren. Es ist immer wieder erstaunlich, wie schnell sie reagieren können, wenn sie es wollen.
Wie ich bereits sagte: ein Bärendienst der kompetenten Judikative.
Was für gewitzte Juristen doch uns zu Lasten in den Ämtern sitzen müssen…
Das alles geht über die Banalität des Bösen weit, sehr weit hinaus. Ich hoffe auf ein „danach“!
Leider doch nicht . Ich hoffe zwar , dass es Fake war was ich eben gelesen habe , aber ich befürchte , ZU FRÜH GEFREUT . Angeblich haben die Politikversager NRW’s ihren Pfusch schon wenige Stunden nach dem Gerichtsurteil berichtigt und haben die Beschränkungen in Bezug auf Kundenanzahl , Quadratmeter , Terminvergabe für alle , auch die ,die davon ausgenommen wurden ausgedehnt . Es wäre schön , wenn endlich einmal Richter den A… in der Hose hätten und ein klipp und klares Urteil fällen und nicht immer wieder Platz für die Politverbrecher lassen würden. Am besten ein Urteil , welches… Mehr
Corona-Auflagen für Handel wieder in Kraft,aber die Supermärkte wurden von den Regierenden wieder verschont..
So bleibt doch die Ungleichbehandlung ,auch wenn die NRW-Regierung im Schnelldurchgang die Verordnung des Gerichtes im Schnelldurchgang wieder gekippt hat..
Dies ist Willkür und wird keinen Bestand haben können..
Erstaunlich,dass die FDP hier mitspielt,und ihre wahre … zeigt!
Vielleicht meldet sich Herr Kubicki wieder mit einem „Protest“ zu Wort, nachdem er ein wenig Kreide vertilgt hat.
An Tichy Redaktion !!!!
Achtung , zu früh gefreut , schon wenige Stunden nach dem Urteil
haben die Politikversager NRW’s
reagiert und ihren Pfusch berichtigt ,
so dass jetzt alle , die keine
Beschränkungen in Sachen Kundenanzahl , Quadratmetern usw. hatten,
nun auch in die Pflicht genommen wurden . Alles zurück auf LOS , weil Richter nicht den Arsch in der Hose haben diese ganze Grundgesetzaushebelung und Ausschaltung des Parlaments für
Verfassungswidrig zu erklären .
Es werden eines Tages nur Baseballschläger und Mistgabeln wirkung zeigen .
Immerhin wurden so Laschet, Laumann, Lindner und Kubicki enttarnt, als das, was sie sind – blosse Sprechblasen.
Aber sicher gibt es hier immer noch einige, die die Hoffnung noch nicht aufgegeben haben – träumt weiter.
Liebe TE-Redaktion, den Beitrag könnt Ihr wieder von der Seite nehmen, ist lieder nicht mehr aktuell:
https://www.welt.de/wirtschaft/article228877221/NRW-setzt-Corona-Auflagen-fuer-Handel-wieder-in-Kraft-inklusive-Verschaerfungen.html
War leider zu erwarten. Das ganze entwickelt sich mehr und mehr zu einem Katz und Maus Spiel, Es ist zum Kot…!
Wer nimmt dieses politische Kasperltheater noch ernst? Schiller: „Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.“
Da hat Merkel vermutlich angerufen. Unverzeihliches Urteil. Rückgängig machen!
Wenn es nicht so traurig wäre müßte man lachen.
Katz und Maus-Spiel zwischen Bürgern, Gerichten und Politikern.
Und dann wundern die sich die Politiker, daß sie nicht mehr ernst genommen werden. Anstatt was sinnvolles zu regeln und die Anmeldepflicht aufzuheben wird die „Schraube“ für alle weiter zugedreht.
Man darf gespannt sein, was heute bei der „Kungelrunde“ rauskommt … vermutlich nix Gutes.
Die Politik kann also doch ganz Fix sein, wenn sie denn will.
Klar hat das OVG auch dem Land NRW freigestellt,eine Neuregelung zu schaffen.. Hier darf es aber keinen Unterschied mehr geben,wie z. B. der Handel gegenüber Supermärkten.. Dies ist für mich der springende Punkt…Wenn jetzt die Regierung in NRW entscheidet,dass es in Supermärkten Voranmeldungen geben muss,oder ein Kunde nur noch auf 40 qm zugelassen wird,wäre das Chaos perfect… Dies ist ja absolut nicht umsetzbar und daher halte ich es für wichtig,dass das Gericht entschieden hat,dass der normale Handel nicht ungleich gegenüber Supermärkten behandelt werden darf… Jetzt könnte man seitens der Regierung wieder entscheiden:Der Handel wird wieder geschlossen,außer die Supermärkte…. Dies wäre… Mehr
Mit Blick auf die Ad-hoc-Verordnung des Landes NRW erscheint das Urteil als abgekartertes Spiel.
Adieu, liebe Grundrechte… Mit freundlicher Unterstützung durch Herrn Laschet!
Bitte nicht zu früh freuen: Das Gericht hat die Rechtswidrigkeit nur auf eine Verletzung des Gleichheitssatzes gestützt, nicht auf die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Danach wäre es möglich, den Einzelhandel einheitlich dicht zu machen…
…wovon man ausgehen sollte. So etwas nennt man wohl einen Bärendienst.
Auch diese neuen „Öffnungen“ sind bereits uneinheitlich. TE gibt das hier falsch wieder, wenn behauptet wird „der Einzelhandel darf vollständig öffnen“ – das stimmt so nicht.
Besondere Witzigkeit wohnt der Sache auch noch deshalb inne, weil ein Media Markt dieses Urteil angestrebt hat, aber als Elektronikmarkt selbst von den „Lockerungen“ ausgenommen ist.
ähhh… für Modegschäfte und Elektronikmärkte gilt das allerdings nicht, sondern für Blumengeschäfte, Schreibwarenhändler und Buchhandlungen.
Und überhaupt: Gut, daß es jetzt gerade beschlossen wurde. So können die das gleich auf ihrer komischen Ministerpräsidentenkonferenz auch gleich wieder kippen 🙂