Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin klagte gegen einen CDU-Politiker, der ihre Haltung gegenüber Russland kritisierte – und verlor. Ihren Anwalt und die Gerichtskosten muss aber nicht sie bezahlen, sondern die Bürger von Mecklenburg-Vorpommern.
Manuela Schwesig, SPD-Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, dem Land, in dem die Nord Stream 2-Pipeline deutschen Boden erreicht, ist mit einer Unterlassungsklage gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß beim Landgericht Hamburg gescheitert. Das berichtet die Bild-Zeitung.
Es ging um Aussagen von Ploß bei seinem Auftritt in der Talkshow von Markus Lanz am 8. Februar: Da war er Schwesig wegen ihrer Haltung gegenüber Russland in der Ukraine-Krise scharf angegangen, was die Richter allerdings nun als „zulässige Wertung im politischen Meinungskampf“ bezeichneten. Ploß hatte im Wortgefecht mit SPD-Chef Lars Klingbeil behauptet, dass Schwesig sage, „diese Völkerrechtsverletzung, die interessiert mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb“. Mit der Pipeline ist Nord Stream 2 gemeint.
In dem Unterlassungsbegehren des Schwesig-Anwalts stand laut Bild: „Ihre Behauptung über Manuela Schwesig ist unwahr; sie hat nichts Derartiges gesagt.“ Ploß solle eine Unterlassungserklärung abgeben, worin festgestellt wird, dass er 10.000 Euro zahlen müsse, falls er die Aussage wiederholt. Ploß ließ sich darauf nicht ein und kündigte gegenüber Bild an, er werde auch künftig „darauf hinweisen, dass Frau Schwesig auch bei einem russischen Einmarsch in die Ukraine die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 nicht ausschließen will“.
Das Gericht gab ihm Recht: „Bei Berücksichtigung des Kontextes der Äußerung und des Charakters der Auseinandersetzung als hitzige Diskussion stellt sich die angegriffene Äußerung als politische Meinungsäußerung und nicht als Wiedergabe eines Zitats der Antragstellerin dar.“
Schwesig ist im Zusammenhang mit Nord Stream 2 in öffentliche Kritik geraten, weil sie die Schaffung einer „Stiftung Klimaschutz MV“ betrieb, deren Hauptzweck Aufgaben im Zusammenhang mit dem Weiterbau von Nord Stream 2 sind. Das Geld dafür kommt zum größten Teil aus Russland und der Geschäftsführer auch. Die Stiftung könnte man daher als eine deutsche Quasi-Baubehörde oder russische Tarnorganisation zur Umgehung amerikanischer Sanktionen begreifen. Wenn Nord Stream 2 jetzt in Folge der Reaktionen auf die russische Aggression in der Ukraine tatsächlich endgültig scheitern sollte, gehört Schwesig jedenfalls zu den großen Verliererinnen.
Normalerweise sind Niederlagen dieser Art für die unterlegene Seite nicht nur peinlich, sondern auch teuer, da für sie zu den eigenen Anwaltskosten auch noch die Gerichtskosten kommen. Diese Sorge zumindest hat Schwesig nicht. Weil sie die Klage nicht als Privatperson, sondern als Ministerpräsidentin führte, müssen nun die Steuerbürger von Mecklenburg-Vorpommern die Gerichtskosten und das Honorar der renommierten Hamburger Anwaltskanzlei Nesselhauf bezahlen.
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Mal ehrlich, ich kann das Gezeter um NordStream 2 nicht nachvollziehen! Fakt ist doch, dass wir das russische Gas brauchen! Da muss man sich ehrlich machen, Putin hin oder her. Das amerikanische Fracking Gas ist jedenfalls kein Ersatz. Es käme viel zu teuer und dass das Verfahren zur Gewinnung alles andere als umweltfreundlich ist, ist auch hinreichend bekannt! Wenn wir dann im Kalten sitzen kann ich dann nur hoffen, dass mir die Begrünten das Fracking-Gas mit dem Lastenfahrrad anliefern, oder wie soll das laufen? Als Biden Scholz ins Gesicht sagte, dass NordStream 2 nicht in Betrieb genommen wird (was geht… Mehr
Da stimmt doch etwas sachlich nicht. Mit welchen Rechten hat Schwesig denn bitte die Unterlassungsklage begründet? Ich nehme mal an es geht in Richtung Rufschädigung. Hier ist aber nicht das Amt im Ruf geschädigt, sondern die natürliche Person. Wie kann also ein Amt (Ministerpräsidentin) Antragssteller sein? Das geht schon deshalb nicht, weil ein Amt auch keine politische Meinung hat. Es kann mit einem Amt deshalb auch keinen „politischen Meinungsstreit“ geben, den das Gericht aber erkannt hat. Insofern hat Sie das Verfahren selbst zu führen und nicht als Amtsträger.
„Erst kommt das Fressen, dann die Moral.“ Kommt nicht bei uns Falle Nord Stream 2 erst die Moral und dann das Fressen?
Wer Investitionen — in welcher Form auch immer — für die Herstellung und den Betrieb von Nord Stream 2 tätigte ist nun dank der Sanktionen gegen Russland angeschmiert. Wir bezahlen für unsere moralische Erhöhung und mit dem indoktrinierten Feindbild Russland im Gepäck, in Zukunft eben gerne höhere Gaspreise. Unsere vorbildliche Rechtsstaatlichkeit hat eben ihren Preis.
Bei LTO Online war zu lesen, dass der von Frau Schwesig angegangene Herr Ploß in dieser Sache von Rechtsanwältin Dr. Patrica Cronemeyer (Blueport Legal) vertreten werde. Der Steuerzahler hat nach der (ganz und gar absehbaren) Niederlage Frau Schwesigs daher nicht nur die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei Nesselhauf zu tragen, sondern auch die gebührenrechtlich erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite. Dies sei, der guten Ordnung halber, der insoweit unvollständigen Aussage am Ende des Artikels oben hinzugefügt.
so machen sich Politiker den Staat zur Beute.
Also vorweg, diese Frau Schwesig mag ich grundsätzlich überhaupt nicht. Das ihre Anwaltskosten der Steuerzahler trägt ist zwar skandalös aber eben hierzulande auch nicht mehr verwunderlich. Das sie sich für NordStream 2 einsetzt halte ich aber für ehrenwert und richtig, wir brauchen dringend das Gas!
Eigentlich eine Schweinerei, das der Steuerzahler auch wieder dafür aufkommen muss. Ploß hat ja Frau Schwesig als Person gemeint und nicht als MP`in.
Arrogante, anmaßende Pseudoeliten, mit ganz tief verwurzeltem „Ich will das, das steht mir also zu“ Gefühl. Ergebnis jahrzehntelanger Dummlinkserei nach dem Motto: Was jemand meint zu brauchen, darauf hat er auch das Recht und andere müssen es eben bezahlen oder zur Verfügung stellen.
Gibt es keine RA-Kanzleien in MV? Die Landeregierung beauftragt bevorzugt Kanzleien aus HH oder SH, bezahlt mit Steuergeld aus MV. Sauerei ohne Gleichen ist das.
Absolut lächerlich wegen sowas ein Gericht zu bemühen. Die Beamten beim Gericht werden eh vom Steuerzahler bezahlt. Bleiben noch die Anwaltskosten. Peanuts. Die sollte Frau Schwesig selber bezahlen, wenn Sie etwas auf sich hält.