Das Bundesverfassungsgericht wird sich am 21. Juli über Merkels Aussage, die Wahl Kemmerichs müsse rückgängig gemacht werden, befassen. Die AfD argumentiert, Merkel habe ihre Neutralitätspflicht missachtet.
Die Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thürigens im Februar 2020 wird vielen wohl noch im Gedächtnis sein. Ein FDP-Abgeordneter kam in einer korrekt abgelaufenen Wahl ins Amt – mit den Stimmen der AfD-Abgeordneten. Eine „Regierungskrise“ brach aus, eine Welle der Kritik schlug auf die FDP und Kemmerich ein und auch Angela Merkel selbst äußerte sich während ihres Südafrika-Besuches zu der Situation. Die Wahl Kemmerichs sei „unverzeihlich“ und müsse rückgängig gemacht werden. Merkel hatte also nicht einfach ihren Unmut oder ihre Enttäuschung über die Wahl zum Ausdruck gebracht. Nein, sie hatte es für nötig befunden, aus Südafrika klar zu machen, die Wahl müsse rückgängig gemacht werden, obwohl sie dazu selbstverständlich keine Berechtigung hat.
Die Gegenseite argumentiert, Merkel habe sich nicht in ihrer Position als Kanzlerin, sondern als Unionspolitikerin geäußert, womit keine verfassungsrechtliche Relevanz bestehen würde.
Ob die Forderung eine eine demokratisch-legitim werte Wahl „rückgängig“ zu machen, verfassungsrechtlich relevant ist, wird das Bundesverfassungsgericht bald entscheiden müssen.
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Wenn man wider jegliches Erwarten keine plausible Erklärung findet, war’s eben Satire. Gilt aber nur jene, die auf „richtigen“ Seite stehen.
Wer weiß wie das Hornberger Schießen ausging, kennt auch den Verlauf dieses Prozesses…….oder eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus.
Da kommt ein Befehl aus dem Kanzleramt und die Sache ist erledigt. Punkt.
Falls es Relevanz haben sollte, wenn ich Merkel im Fernsehen wahrnehme, dann in allererster Weise als KANZLERIN, sie wird ja auch nicht in SA angekündigt worden sein, „Unionspolitikerin Angela Merkel, ps. sie ist auch Kanzerlin Deutschlands“
Ja, Frau Merkel besteht aus der Dreifaltigkeit
Wenn es unangenehm wird, sprach halt nicht eine Kanzlerin Merkel, sondern entweder eine CDU-Politikerin Merkel oder (noch besser) eine Privatperson Merkel.
Das wird der Große Jurist Harbarth gewisslich auch so sehen.
Der sogenannte Wertewesten mit all seinen sogenannten Menscherechtsorganisationen, seinen künstlich empörten Poltikern und all diesem Gesocks bis zu diesem Gericht in Genf regen sich allesamt mörderisch über irgendwelche angeblichen Folterungen in China, in Russland, in Weißrussland und und und auf … Das sind doch alles Heuchler, wenn sie über wahrheitsgemäße Menschenrechtsverletzungen im eigenen Wirkungsbereich glaubhaft Kenntnis haben und ausgemachte Deppen, wenn sie irgendwelchen ausgeschmückten oder gar erfunden Quatsch aus dem Lager der „Feindesländer“ glauben und mächtig darüber gackern, wie eine Henne, die gerade ein Ei gelegt hat. Wer von diesen Typen regt sich denn über die Verhaftung und die Haftbedingungen… Mehr
Nochmal zur unendlichen Wiederholung: Diese Frau gehört vor Gericht. Schon seit Jahren. Aber durch die Inthronisation ihres Vasallen Harbarth hat sie in keiner Weise etwas zu befürchten. Die Klage der AfD wird als persönlicher Rachefeldzug gegen die Gottkaiserin abgelehnt. Harbarth hat danach einen feuchten Traum. Die von Merkel erzwungene „Wahlkorrektur“ war vollkommen in Ordnung. Schließlich ist Demokratie das, was Frau Merkel darunter versteht. Selbst ihre Geschichtskenntnisse beginnen ja nur mit der Gründung der DDR. Davor und daneben gab es ja nix. Und das hat Frau Merkel ja auch öffentlich zugegeben. Eine deutsche, DDR-hochgebildete Bundeskanzlernde. Naja, Annalena wird uns dann zukünftig… Mehr
Wenn die Kanzlerin ihre Auslandsreisen ‚zur Hälfte‘ als CDU-Mitglied absolviert, sollten solche Reisen auch nur zur Hälfte aus Steuermitteln und die andere Hälfte aus der Parteikasse bezahlt werden. ?
Das Urteil wird, wenn es irgendwann eins geben wird, kaum überraschen. Merkel wird bestätigt werden. Die AFD wird kein Recht bekommen und in den Staatsmedien und den weiteren Merkelmedien (RTL, Ntv,…) verrissen werden. Es wird wieder eine, wie mittlerweile beim Bundesverfassungsgericht unter Vorsitz des von Merkel installierten Vorsitzenden üblich, schwammige Begründung geben. Es wird ein vorläufiges Urteil geben. Eine endgültige Rechtssprechung wird verschleppt werden.
Kann sie tatsächlich nachweisen, dass sie auf einer Reise als Regierungschef, diese irre Aussage als CDU Mitglied getätigt hat? Glauben ihr das die Verfassungsrichter? Nun das Verfassungsgericht besteht aus Speichelleckern von Merkel, den Grünen und den Linken, die glauben das, die glauben auch dass die Welt untergeht, wenn Deutschland nicht seine Industrie abschafft.
Was hätte wohl der „alte“ Konrad zum Verhalten der „Uckermark-Natter“ gesagt?. Ein anderer hatte früher einmal den Satz: Schöne Demokraten seid ihr losgelassen. Wird also das Bundesverfassungsgericht etwas an der Entscheidung bemängeln, oder gar ändern?, mitnichten, den dort sitzt ja ein Vorsitzender von Merkels Gnaden, und wie dann die Entscheidung ausfällt, das kann man sich an fünf Fingern abzählen!. Das einzig verwunderliche für mich ist aber, das man einen Antrag von den bösen Räächten der AfD verhandeln will. Ist das vielleicht ein erstes Zeichen?. Aber ändern wird sich an diesem Eingriff in die demokratische Wahl des Herrn Kemmerich nichts mehr,… Mehr
Die AfD wird in die Falle von „Majestätsbeleidigung“ gelockt, um sie später besser verbieten zu können 😉
Machen wir uns nichts vor: Die Roten Roben sind SED-Rote Roben sind Tote Roben! Dennoch ist es ein großer Verdienst der AfD, die Rolle des Pfahls im Fleische der Demokratiefeinde und Grundgesetzesschänder zu übernehmen. Schon allein dafür haben sie meine Stimme verdient!
Für mich war Frau Merkels Ansage ein gezielter Tritt in die Magengrube der Demokratie,ich muss nichtmal etwas über die kritisierte Konstellation absondern,dieser Vorgang war für jeden Demokraten mit Herzblut für die FDGO unerhört.Noch schlimmer war das befolgen der Anweisungen an ihre Gefolgschaft in unserer sicher geglaubten Demokratie.Ein schwarzer,herber Tag für alle Demokratiegläubigen.