Lockdown-Absurdität: Großeltern dürfen nur noch ein Enkelkind betreuen

Nach dem jüngsten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz dürfen Großeltern nur noch ein einzelnes Enkelkind betreuen. Weltfremder kann Politik kaum sein.

Kitas geschlossen, Kindergärten geschlossen, Schulen geschlossen! So wollen es Kanzlerin und Ministerpräsidenten bis mindestens Ende Januar 2021. Was mit den Millionen an Kindern und Jugendlichen, deren Eltern in aller Regel berufstätig sind bzw. sein müssen, in dieser Zeit passiert, scheint der Politik egal zu sein.

Nun kommen auch gesunde und rüstige Großeltern als Betreuer ihrer Enkel kaum noch in Frage. Denn: „Wir werden private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestatten“, betonte Merkel nach den Beratungen. Das heißt: Sonderregelungen für Kinder wie zuletzt gibt es nach dem jüngsten Beschluss  nicht mehr. Von Teilnehmern wird das bestätigt.

„Eine Person“! Was also ist mit Kindern, die nicht in Kita, Kindergarten oder Schule gehen können, die womöglich Kinder von berufstätigen Alleinerziehern sind und für die eine Notbetreuung der Kitas und Schulen nicht ausreicht?

Nehmen wir ein realistisches Beispiel: Ein gesundes und rüstiges Großelternpaar, beide Mitte 60, hat zwei Söhne/Töchter und zweimal zwei Enkel: 2, 6, 10, 11 Jahre alt. Söhne/Töchter bzw. Schwiegersöhne/Schwiegertöchter sind berufstätig, teilweise aushäusig, teilweise im Homeoffice mit festen Präsenzzeiten. Beide Jungfamilien wohnen obendrein in einem Landkreis mit einer Inzidenzrate von mehr als 200 Infizierten gerade eben 16 Kilometer von den Großeltern entfernt. Wohin also mit den Kindern?

Das Beispiel zeigt: Die Corona-Politik wird immer chaotischer. Nichts ist durchdacht. Aktionismus pur ist angesagt, wiewohl man über die Feiertage genug Zeit zum Nachdenken gehabt hätte.

Immerhin scheint man sich nicht in allen deutschen Ländern Merkel’schen Diktaten zu beugen. Das bayerische Kabinett hat am Vormittag des 6. Januar zur „1-Personen-Regelung“ folgenden Beschluss gefasst: „Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.“ Man kann nur hoffen, dass weitere deutsche Länder dem Beispiel folgen.

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Kommentare ( 45 )

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E. Pohl
3 Jahre her

Bitte mehr unsinnige Regeln, dann merkt vielleicht auch der letzte, dass es nicht um Gesundheit geht und dass das in dir rechte Ecke stellen nicht mehr funktioniert

Atheist46
3 Jahre her

Mit Verlaub, Herr Kraus, was erwarten Sie von einer kinderlosen Kanzlerin? Dass sie irgendeine wie auch immer geartete Beziehung zu Kindern/Enkelkindern hat? Dass sie sich auch nur annähernd vorstellen kann (oder will?), wie das Familienleben in der von Ihnen beispielhaft dargestellten „Großfamilie“ aus Großeltern, ihren Kindern und Schwiegerkindern, und auch noch Enkelkindern unter den von ihr zu verantwortenden Missständen und Zwängen ablaufen soll? Ich bitte Sie, Sie sind doch ein kluger Mensch.

Maja Schneider
3 Jahre her

Vieles in unserem gesellschaftlichen System funktioniert eben nur, weil die Großeltern da sind und durch die Betreuung der Enkel ihren Kindern und Schwiegerkindern ermöglichen, ihrem durch Ausbildung oder Stdium erlernten Beruf nachgehen zu können. Aber was will man von Politikern erwarten, die die Familie in der überlieferten Form ohnehin am liebsten abschaffen würden und ohnehin zu einem nicht unerheblichen Teil selber keine Kinder haben, auch gar nicht bereit und in der Lage sind, sich in bestimmte Situationen hineinzuversetzen!?

Thomas Riessinger
3 Jahre her

Werden wir von Schwachköpfen und Verbrechern regiert? Vorsicht: wer die Frage bejaht, muss mit staatlicher Repression rechnen.

Wolfgang Richter
3 Jahre her

Wenn der „Michel“ es hinnimmt, statt millionenfach in diversen Städten auf die Straße zu gehen, dann haben die uns politisch Betreuenden offenbar alles richtig gemacht. Mal sehen, mit welchen Zwangsmaßnahmen sie beim nächsten mal die Gutmütigkeit / Leidenfähigkeit weiter austesten.

Sachse fern der Heimat
3 Jahre her

Ich frage mich ernsthaft, wo Merkel und ihre Lakaien die erforderlichen Heere von Polizisten und sonstigen Staatsdienern hernehmen wollen, um diesen Schwachsinn auch nur ansatzweise zu überwachen und Verstöße zu sanktionieren?
Weiters frage ich mich, noch ernsthafter, ob ich bereit bin, meine, als Rentner knapp bemessene, Restlaufzeit damit zu verbringen, solchen Schwachsinnsanordnungen Folge zu leisten, deren Nutzen nicht nur umstritten, sondern nachweislich nicht vorhanden ist?
Die Antwort auf die erste Frage möge Frau Merkel geben, die auf die zweite Frage gebe ich selbst und sie lautet eindeutig NEIN.

Marco Mahlmann
3 Jahre her

Diese Aufgabe übernehmen ehrenamtliche Helfer, denen die Volksgesundheit am Herzen liegt und die ihre Umgebung nach Regelverletzern durchsucht. An Denunzianten und Liebedienern hat es noch keinem autoritären System gemangelt.

Dozoern
3 Jahre her

Die deutsche Steuerliteratur macht angeblich neunzig Prozent der weltweiten Veröffentlichungen aus, das deutsche Sozialgesetzbuch hat 1250 Seiten und keiner kann behaupten, es genau zu kennen. Bald wird es auch ein Corona-Gesetzbuch geben, das als Loseblattsammlung angelegt ist. Der Bürokrat ist ein Meister aus Deutschland… Die Deutschen versuchen Gerechtigkeit schon auf Erden durch Gesetzessammlungen herzustellen. Während der Rest der Welt einfach lebt!

Tee Al
3 Jahre her
Antworten an  Dozoern

Das Einzige, was Deutsche noch produzieren können sind Buchstaben auf ein Blatt Papier.

Dieses Zitat kommt von einem tschechischen Ex-Kollegen. Ich kann nicht umhin ihm zuzustimmen.

moorwald
3 Jahre her

Die Regeln müssen zwangsläufig immer komplizierter und damit unverständlicher werden.
Bald wird jeder einen Rechtsbeistand brauchen, der sie ihm erklärt.
Auch so kann man ein Volk entmündigen und gesellschaftlich lahmlegen.

pcn
3 Jahre her

Die Daumenschrauben des diktatorischen Regimes sind lange noch nicht am Ende des Gewindes angekommen.
Wetten, dass?
Da geht noch was.

Kuestensegler
3 Jahre her

Wenn ich die zukünftig zu befolgenden Anweisungen richtig verstehe dürfen meine Frau und ich unseren Sohn und die Schwiegertochter nicht mehr gemeinsam besuchen. Allerdings dürfte meine Frau von 16 bis 18 Uhr und ich von 18 bis 20 Uhr einen Besuch abstatten. Ist aber auch egal – auch wenn nur einer von uns die Kinder besucht – um 23 Uhr steigen wir gemeinsam ins Ehebett und einer von uns würde den anderen ohnehin in den nächsten 2 Wochen anstecken. Allerdings achten wir innerhalb unserer Familie – wie auch im Freundeskreis – auf Einhaltung aller sinnvollen Regeln zur Prävention. Sorry –… Mehr

Stefferl
3 Jahre her
Antworten an  Kuestensegler

Sie können sich sicher sein, dass sie nur noch für kurze Zeit gemeinsam im Ehebett nächtigen dürfen. Spätestens bei der nächsten Runde Ende Januar wird Ihnen auch dieses Vergnügen genommen werden. Genießen Sie also die letzten Tage mit Ihrer Frau!!

Toby
3 Jahre her
Antworten an  Kuestensegler

Vorschlag: Melden Sie eine GmbH o.ä. an und stellen Sie Ihren Sohn und Ihre Schwiegertochter als unentgeltliche Praktikanten an, dann sollte es mit Treffen kein Problem sein. Das sind dann ja dienstliche Besprechungen. Steuerzahlen ähm Arbeiten ist ja nachdrücklich erlaubt.

Im Ernst: An solche Regelungen würde ich mich nicht halten und habe mich bislang auch nicht daran gehalt. Leisten Sie zivilen Ungehorsam.

Last edited 3 Jahre her by Toby