Im Prozess gegen vier Linksextremisten sind die Hauptangeklagte Lina E. sowie drei mitangeklagte Männer zu Haftstrafen verurteilt worden - und Lina E. wurde sofort freigelassen. Der Bundessprecher der Grünen Jugend und Linken-Politiker Straffreiheit gefordert. Demonstranten nach dem Urteil: „Gebt dem Bullen was er braucht, 9mm in den Bauch“.
Es war ein vergleichsweise mildes Urteil für die 28-Jährige Lina B., die als Kopf und Haupttäterin einer kriminellen Vereinigung in unfassbar brutaler Art und Weise Menschen mit Hämmern Gesicht, Kopf und Gelenke zertrümmert und anschließend mit Säure übergossen hat. Sie kam aber nach der Verhandlung vorläufig auf freien Fuß; der Richter erkannte ihr „Heldenstatus“ zu. Aber es reicht immer noch nicht: Eine Journalistin der Leipziger Volkszeitung erklärt, dass bei einer Kundgebung ihrer Anhänger im Lene-Voigt-Park gesungen wurde: „Gebt dem Bullen was er braucht, 9mm in den Bauch“.
Das milde Urteil von Dresden inklusive Haftverschonung
Das Gericht sprach Lina E. am Mittwoch unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig. Das Strafmaß für Lina E. beträgt fünf Jahre und drei Monate.
Doch dann der Hammer: Trotz des ohnehin milden Urteils schickte der Richter Lina E. nach Hause – Haftverschonung! Die Studentin habe mehr als die Hälfte der Haft bereits abgesessen. Zudem wäre sie nach Anrechnung der U-Haft (30 Monate) und mit einem möglichen Knast-Rabatt wegen guter Führung (Zwei-Drittel-Strafe) ohnehin schon in einem Jahr frei. Das rechtfertige keinen weiteren Tag im Gefängnis.
Damit reagierte das Gericht offensichtlich auf die Gewaltandrohung grüner und roter Politiker. Denn mit dem Urteil blieb das OLG Dresden teilweise deutlich unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die für die Hauptangeklagte acht Jahre Freiheitsstrafe und für die Männer Strafen von bis zu drei Jahren und neun Monaten beantragt hatte. Strafmildernd habe sich u.a. ihre 30 Monate dauernde Zeit in der U-Haft ausgewirkt, in der Lina E. schwer an Rheuma erkrankte. Auch die teils identifizierende Berichterstattung in den Medien habe zu dieser Entscheidung beigetragen, erklärte der Richter.
Durch das milde Urteil wurde dann im zweiten Schritt die sofortige Entlassung in die Freiheit für Lina E. möglich. Sie muss sich nur zweimal in der Woche auf einem Polizeirevier melden – und soll freundlicherweise nach der Haftverschonung wieder im Gefängnis erscheinen. Lina E. kommt nach den Demonstrationsandrohungen grüner und linker Politiker gut davon. Rechtlich ist es ein bis zum Ende des Rechtswegs aufgehobener Haftbefehl. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, muss sie die Reststrafe in der JVA absitzen. Vielleicht. Denn die Rechnung des Richters besagt ja, dass dies nicht der Fall sein wird, da ihr wegen guter Führung ein großer Teil der kleinen Strafe ohnehin erlassen werde. Sie würde sonst angesichts des milden Urteils gewissermaßen zu Unrecht einsitzen, wenn sich das Verfahren weiter hinzieht.
Gelenke mit Hammer zerschlagen: „achtenswerte Motive“
In dem Prozess ging es seit September 2021 um eine Reihe von Überfällen. Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, zwischen 2018 und 2020 mehrere Angriffe auf angebliche Neonazis begangen zu haben und ihnen mit einem Hammer schwere Verletzungen zugefügt zu haben. Sie wurden mit einem Hammer angegriffen, auf den Kopf geschlagen, die Gelenke gezielt zerschmettert und schwer verletzt, anschließend mit Säure übergossen. Einer der Angegriffenen trägt eine Metallplatte im Gesicht. Die anderen Angeklagten sollen für zwei Jahre und fünf Monate, drei Jahre bzw. drei Jahre und drei Monate in Haft. Aber sie sind auf freiem Fuß und vermutlich schon heute Abend im Leipziger Milieu unterwegs. Der Richter bestätigte der Angeklagten wörtlich „achtenswerte Motive“; nur liege das Gewaltmonopol beim Staat. Die größere Gefahr gehe von rechter Gewalt aus. Mit dieser Begründung liefert der Richter eine Rechtfertigung der linken Gewalt und erkannte ihr „Heldenstatus“ zu.
Vor diesem Hintergrund soll die auch überregional vernetzte Vereinigung gewaltsame Angriffe gegen Personen durchgeführt haben, die aus ihrer Sicht der „rechten Szene“ angehörten. Die Aktionen wurden meistens intensiv vorbereitet. Sie schlossen nach Einschätzung der Behörden etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein.
Die übrigen Angeschuldigten befanden sich bisher auf freiem Fuß. Der Prozess im extra gesicherten Hochsicherheitssaal des OLG Dresden hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da es sich um die schwersten Vorwürfe gegen die linksradikale Szene seit Jahren handelte. Das Verfahren basierte vor allem auf Indizien, die Anklage stützte sich zudem auf Aussagen eines Kronzeugen.
Rotgrün fordert Straffreiheit für rohe Gewalt
Aus der linken Szene wurden immer wieder Vorwürfe eines „politisch motivierten Verfahrens“ erhoben, die Bundesanwaltschaft sprach im Prozess wiederum von einem „außergewöhnlichen Maß an krimineller Energie“. Mit Blick auf das Urteil wurden im Vorfeld für die kommende Tagen heftige Proteste erwartet. Unter anderem hatten autonome Gruppen für Samstag zu einer „Tag X“-Demonstration in Leipzig aufgerufen.
Die Sicherheitsbehörden befürchten massive Ausschreitungen. Offensichtlich hat sich das Gericht der Auffassung linksradikaler Gruppen angeschlossen. Der Abgeordnete der Linken, Ferat Kocak, formulierte wie folgt:
„Wer sich gegen Nazis organisiert ist nicht kriminell sondern wird kriminalisiert! Das zeigt erneut, wie wenig Deutschland aus der eigenen Geschichte gelernt hat. Gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus.“
Mit der Freilassung folgt der Richter dieser Auffassung. Wer in Deutschland als „Nazi“ beschimpft wird muss damit rechnen, dass ihm mit dem Hammer das Gesicht eingeschlagen wird wie es Lina E. getan hat – aber diese Tat dann nur zu einer längeren Untersuchungshaft mit sofortiger Freilassung führt. Wie brutal die Gruppe vorging wurde im Verfahren deutlich. So hat die Gruppe ihre Opfer zunächst ausspioniert und kranken hausreif geschlagen haben. Zwei der Überfallenen, deren Gelenke mit Häm mern zertrümmert wurden, trugen irreparable Schäden davon. Zur Vorbereitung auf ihre Aktionen trainierte die Bande Nahkampftechniken. Bei den
Attacken kamen drei Teams zum Einsatz: Späher observierten ihre Zielpersonen, Schläger prügelten, und die Absicherer vertrieben etwaige Zeugen. Am Ende wurde das Opfer mit Chlor übergossen, um DNA Spuren zu verwischen. „Seit dem Ende der terroristischen RAF“, so ein Staats schützer, .gab es keine so gefährliche Vereinigung mehr.“ Lina B. wurde nach einem der Überfälle auf frischer Tat ertappt. Im Fluchtauto befanden sich die Tatwerkzeuge.
(4. aktualisierte Fassung, 1. Juni, 7.30 Uhr)
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Machen wir uns doch nichts vor:
Die Nazi-Doktrin hat wieder Einzug in die Judikative erhalten: Bestimmte Menschengruppen werden als vogelfrei erklärt, Art. 1 des GG gilt für sie nicht, im Gegenteil: Ihre Schädigung/Beseitigung (?) wird als „ehrenwertes“ Motiv höchstrichterlich anerkannt.
Wann wachen wir endlich aus diesem Albtraum auf und wehren uns???
Der Mord von Illerkirchberg – wo ein „Mündel“ dieser Antifanten in einer Behörde, in der er einen Reisepass erzwingen wollte, ein Mädchen ermordet und ein anderes lebensgefährlich verletzt hat, gehört für mich indirekt auch zu diesem Antifanten-Prozess. Denn mittlerweile werden Mord und Verletzung mit einer Selbstverständlichkeit hingenommen – wenn sie denn von „links“ sind, die einfach nur noch erschreckend zu nennen ist. Man hat das Gefühl, dass jede Schwelle zur Gewalt verwschunden ist und man muss sich fragen warum.
https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article245657766/Illerkirchberg-Reisepass-fuer-Heirat-war-Motiv-des-mutmasslichen-Taeters.html
Oooh, die liebe, nette, sympathische Lina E. hat im Knast „Heldenstatus“ erreicht, weil sie so brav, freundlich und tüchtig war. Ich glaube, ich bekomme die Krätze!
Dieser Spruch erinnert mich an jenen Richter, der einen Vergewaltiger wieder auf die Menschheit losließ mit den Worten, dass dieser demnächst eventuell vielleicht möglicherweise eine Arbeit bekäme und somit auf dem besten Weg sei, ein guter Staatsbürger zu werden.
Ernsthaft, ich frage mich mittlerweile Tag für Tag, in welchem Albtraum ich gelandet bin!
Der Faschismus blüht wieder in Deutschland. Nach den brauen Nazis und den roten Nazis, treiben jetzt die grünen Nazis ihr Unwesen in dieses land. Man sieht es überall an an den Gerichtsurteilen. So ähnlich milde wurde auch Hitler nach seinem terroristischen Angriff von der Justiz behandelt. Die Deutschen lieben halt ihren Faschismus, auch wenn er heut in Form einer Sonnenblume auftritt. Mit Freiheit können sie nichts anfangen. Sie brauchen immer eine faschistische Knute,egal welcher Färbung. Wasn krankes Volk!!!
Unfassbar nach diesen Taten dieses Urteil. Man will die eigenen politischen Schlagertrupps von der Antifa nicht verärgern. In Leipzig haben besonders die Linken und die Grünen ganz enge Verbindungen mit diesen Musterdemokraten der Antifa. Ich nehme zuden an, dass der Richter persönlich Angst hatte.
Das Urteil lässt mich doch fassungslos zurück. Da ist auf der einen Seite eine linksextreme Rädelsführerin, die selbst Überfälle auf Rechtsextremisten verübt und verüben lässt, bei denen der Tod der Überfallenen regelmäßig billigend in Kauf genommen wird, mindestens aber schwerste dauerhafte Verletzungen, und da ist auf der anderen Seite Nino K., der einen Sprengstoffanschlag auf die Fatih Camiine-Moschee in Dresden verübt, bei dem ein Mensch hätte zu Schaden kommen können, aber es nicht ist. Nino K. fasst 9 Jahre und 8 Monate Haft aus, Lina E. 5 Jahre und 3 Monate. Mehr noch: sie kommt frei, darf Familie und Freunde… Mehr
Eine Richtertruppe (ein Senat besteht aus mehreren Richtern), die ein Narrativ nicht von ein Motiv unterscheiden kann, ist schon intellektuell nicht satisfaktionsfähig. Hier findet ein Privatkrieg unter Sozialisten verschiedener Farben statt, der keinen Nutzen für einen wirklich ehrenwerten Bürger hat. Niemals kämen die unbeirrten Leute mit politischer Urteilskraft auf den Gedanken, dass hier ein achtenswertes Motiv eine Rolle spielt – genauso wenig wie bei einem Bandenkrieg oder einem Revierstreit von Clans. Das widerliche Kompliment, das im Namen des Volkes gesprochen wurde, sagt viel über seine Urheber aus, aber nichts über die Schwerstkriminelle, die hier vor Gericht stand, welche anderen so… Mehr
„Der Richter bestätigte der Angeklagten wörtlich „achtenswerte Motive“; nur liege das Gewaltmonopol beim Staat.“
Gewaltenteilung? Die Justiz ist längst rotgrün-gleichgeschaltet, desgleichen der Verfassungsschutz, beide auf dem linken Auge blind.
Glauben denn die Linken, sie haben ein Monopol auf Gewalt?
Zumindest das Monopol auf Dummheit gestehe ich ihnen zu.
Man stelle sich vor, Aktivisten aus der Identitären Bewegung hätten sich mit solchen furchtbaren Gewalttaten hervorgetan. Wie wäre die mediale Reaktion? Wie hoch das Strafmaß? Martin Sellner haben sie nach der Abgabe von „Pickerl“ (Aufkleber) mit politischem Inhalt wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung in Österreich angeklagt, indymedia.org fordert ungerüht in Deutschland weiter zu Straftaten und Gewalt auf.
Man stelle sich vor, Mitglieder der AfD und ihrer Jugendorganisation hätten diese Taten verübt! Die Medien und die rot-grünen Empörungspolitiker wären monatelang in heller Aufregung!