Extremisten der Letzten Generation könnten bald dafür angeklagt werden, eine kriminelle Vereinigung zu bilden. Die Klima-Extremisten sollen nun Stellung zur geplanten Anklage beziehen. Sie schreien förmlich nach Hilfe.
Die Letzte Generation schreit quasi nach Hilfe: Sie ruft die „Zivilgesellschaft“ zu einer Stellungnahme auf. Denn ein staatsrechtliches Verfahren gegen die Extremisten nimmt konkrete Züge an und das könnte sich für die Organisation als Problem entwickeln: Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat ein „Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gegen fünf Klima-Extremisten am Laufen, wie die Letzte Generation in einer Pressemitteilung schreibt. Nachdem die Staatsanwaltschaft nach Aussagen der Letzten Generation mehrmals die Zeiträume, in denen es zu einer Anklage kommen sollte, verstreichen ließ, scheint es nun ernst zu werden für die fünf: Sie sollen bis zum 28. März zur geplanten Anklage Stellung beziehen, dann werde diese ans Gericht weitergereicht und an die „Betroffenen“ geschickt.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin bezieht sich mit ihrer geplanten Anklage allerdings nicht auf diese Aktionen. Sondern beschuldigt die Extremisten, eine kriminelle Vereinigung zu bilden. Dass die fünf Vertreter der Letzten Generation aus diesem Grund angeklagt werden könnten und nicht wegen ihrer „konkreten Proteste“, scheinen sie nicht gut zu finden: Es sei ein „gemeinschaftliches Handeln“ und ein „Zusammentun inmitten der Klimakatastrophe“, rechtfertigt sich die Letzte Generation in ihrer Pressemitteilung.
Diese Pressemitteilung erweckt den Eindruck, dass die Letzte Generation sie nicht etwa verschickt hat, um medial zu verbreiten, dass ihre Vertreter wahrscheinlich bald wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt werden. Sondern um Teile der „Zivilgesellschaft und somit perspektivisch ebenfalls Betroffene“ aufzurufen, Stellung zur geplanten Anklage zu nehmen. Es wirkt fast so, als würde die Letzte Generation um Hilfe betteln: Das Bündnis „Mensch gegen Öl“ hat ein Formular erstellt, das diese „perspektivisch ebenfalls Betroffenen“ ausfüllen sollen. Die Stellungnahmen würden dann „direkt“ an die Staatsanwaltschaft Neuruppin geschickt und müssten, als Teil der Akte, von Staatsanwaltschaft und Gericht gelesen werden, sagen die Klima-Extremisten. Ob sie wohl auch die Stellungnahmen derjenigen verschicken, die die Anklage als richtig erachten?
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Die LG fürchtet nur um ihre Gebärfreuden: Machen wir uns klar: Weder WEF-Schwab, noch die UNO, noch sonstwer trauen sich an die Erkenntnis heran: it’s the demography, stupid. Man betrachtet das eben als Schicksal, als Kismet, nichts zu machen. Nun ist am und beim Klima aber auch nichts zu machen – ein Dilemma, stupid. Was tun mit Lenin? Bei „wachsender Menschheit“ hat jeder weniger, also muss man den Leuten einreden, dass sie „glücklich“ sind, wenn sie gar nichts haben. Das Klima-CO2-Getue dient allein diesem Zweck. Die Botschaft: Du brauchst auch nicht so viel, flieg nicht, fahr nicht Auto, wohn beengter,… Mehr
Diese fünf sind doch nur kleine Fische. Im Hintergrund ziehen doch sicher ganz andere die Fäden. Man kennt das ja.
Wird und kann der Staatsanwalt die Akten noch abschicken oder kommt eine Weisung von oben entweder nichts zu tun oder es so zu tun, daß die Anklage mit Sicherheit keinen Erfolg hat, also eine Art manipulierter Boxkampf mit KO in der 1. Runde?
Viel schlimmer ist der Umstand, dass diese kriminellen durch SPD, Grüne, Land Bärlin (failed state) und andere mittels Steuergeld und Strafvereitelung „gehegt und gepflegt“ werden. man überweist auch gerne 100.000 EUR an die TAZ, damit es dort wieder rund läuft und der Laden die Straffreiheit von Terroristen fordern kann. Die derzeitig, völlig inkompetente poltische Führung muss weg inkl. der nun antiliberalen FDP (die es bald nicht mehr geben dürfte).
Nur ein radikales Ausmerzen dieser Versager aus Ämtchen und Pöstchen wird noch helfen …
Damit gibt die LG zu, eine Vereinigung gebildet zu haben. Wenn sie jetzt auch noch einräumt, auf Vereinstreffen unerlaubte Handlungen verabredet zu haben, erbringt sie selbst den Nachweis, daß die Vereinigung kriminell ist und diesem Zweck dient.
In dem Falle müßte selbst die linkste Staatsanwaltschaft und der linkste Richter die LG anklagen und verurteilen. Also wird das Verfahren wohl bis St. Nimmerlein verschleppt.
Dabei fällt mir ein: Warum sitzen eigentlich die Reichsbürgercordhosen bis zum Prozeß in Untersuchungshaft und die LG nicht?
Wie lustig. Die geben „gemeinschaftliches Handeln“ sogar selbst ausdrücklich und öffentlich zu. Den Staatsanwalt wird’s freuen: Gemeinschaftliche Tatbegehung ist gemäß § 25 II StGB Mittäterschaft. Das kann auch für die scheinbar unbeteiligten Mitglieder der letzten Generation noch ganz böse Folgen haben. Unterstützungshandlungen könnten als Tatbeteiligung gewertet werden. Jede Stellungnahme gemäß Formular ein Geständnis. Und die anonymen Dinger sind ohnehin irrelevant, weil kein Aussteller erkennbar ist. Kann ja auch immer derselbe sein. Wandert sofort in den Papierkorb. Fazit: Die fünf sind dran. Und vielleicht gibt es ja noch ein bisschen Beifang.
Weit größere Kriminelle befinden sich in der Reihen der Schwarzen, die offen zum Angriff auf Moskau auffordern und dann zurückrudern, weil sie in ihrer grenzenlosen Dummheit noch erkannt haben, daß es des guten zuviel war, aber der Russe das sicherlich schon zur Kenntnis genommen hat und das aus dem Munde der Verlierer des 2. Weltkriegs, was die Russen annähernd 27 Mullionen Tote kostete. Wer solche Verbrecher hinsichtlich dieser staatsgefährdenden Auissage in den eigenen Führungsspitzen besitzt,von der bescheuerten Generalität ganz abgesehen, sollte den Hut nehmen und verschwinden, denn das hat nichts mehr mit Politik zu tun, mit Diplomatie erst recht nichts… Mehr
Na da kann man nur hoffen, daß es auch tatsächlich zu einer Anklage und in Folge zu einer Verurteilung kommt mit einer empfindlichen Strafe und nicht nur zu einer pro Forma Verurteilung, die praktisch eine Aufforderung bedeutet wie bisher weiter zu machen. Minderheiten terrorisieren derzeit die Mehrheit und bestimmen
Hätten die von der letzten Generation mal eine Partei gegründet. Als Partei ist es laut Stgb §129.3.1 nicht strafbar kriminell zu sein.
Wieso erst jetzt? Ist da nicht was, im September? Bestimmt wird die Staatsanwaltschaft, nachdem sie jetzt Zähne gezeigt hat (und damit die Zweifler besänftigt) bis dahin verzögern können und dann das Verfahren einstellen.