Nachdem bekannt wurde, dass bei der Leipziger Buchmesse auch Islamisten mit enger Tuchfühlung zum Iran präsent sein wollen, greift die Messe durch. Der nächste Skandal mit Beteiligung von Kulturstaatsministerin Claudia Roth bleibt damit aus.
Wieder Diskussion um einen Aussteller bei der Buchmesse! Dabei geht es aber ausnahmsweise mal nicht um eine aufgeblasene Debatte um „rechte Verlage“. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht vielmehr das Islamische Zentrum Hamburg (IZH). Dieses hatte sich für die Leipziger Buchmesse angemeldet, die vom 27. bis zum 30. April stattfindet.
Laut Hamburger Behörde gilt der IZH-Leiter „als Vertreter des Revolutionsführers Khamenei in Europa“ und erhält direkte Anweisungen aus dessen Büro. Das Zentrum sei „ein wichtiges Instrument des Teheraner Regimes zur Etablierung einer anti-demokratischen und antisemitischen Ausrichtung des schiitischen Islam“ und strebe den „Export der islamischen Revolution“ an. Das IZH weist die Vorwürfe zurück.
Dennoch wies die Leipziger Messe dem IZH zunächst einen Stand zu; auf der Website tauchte es im Ausstellerverzeichnis auf. Darauf wies am Montag der Politikberater Aras-Nathan Keul hin, der sich viel dem Nahen Osten beschäftigt. Auf Twitter machte er zudem auf einen weiteren pikanten Aspekt aufmerksam: Die Buchmesse wird vom Bund finanziell gefördert. Nach Messeangaben sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth drei Millionen Euro zu.
Roth kann man nicht vorwerfen, dafür verantwortlich zu sein, dass sich das IZH zur Messe anmelden wollte. Aufgrund der Involvierung des Bundes in die Gesamtveranstaltung hatte der Vorgang aber das Potential, die Staatsministerin nach dem Documenta-Skandal erneut in eine schwierige Lage zu bringen.
Gerade erst hatte ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers Christoph Möllers festgestellt, dass der Staat zwar in von ihm geförderte Kultur nicht unmittelbar eingreifen dürfe.
Es kam aber gleichzeitig zu dem Schluss, dass der Staat verpflichtet sein könne, staatlich geförderte „Kulturinstitutionen grundsätzlich und in spezifischen Konstellationen vor Antisemitismus zu warnen“. Pflichtenbegründend sei zudem „die politische Entscheidung zu einer besonderen Beziehung aus historischer Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland mit dem Staat Israel“.
Das Gutachten befasste sich vor dem Hintergrund der Documenta konkret mit der Kunstfreiheit, dürfte aber mindestens dem Geist, jedenfalls aber dem politischen Sinn nach auf den Fall der Buchmesse übertragbar sein. Wenn das IZH als Arm des iranischen Regimes, das die Vernichtung Israels anstrebt, auf einer staatlich geförderten Buchmesse auftreten will, stellt sich also die Frage, ob Roth die – mindestens politische – Pflicht traf zu intervenieren.
So forderte denn auch der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, seine Parteifreundin in einem der Bild vorliegenden Brief dazu auf, auf die Leipziger Messe einzuwirken. Und tatsächlich: Kurz darauf griff die Messe durch. Via Twitter teilte sie am Dienstag mit, man habe entschieden, die Anmeldung des IZH abzulehnen. Zur Begründung verwies die Messe auf die Verfassungsschutzerkenntnisse.
Fragen wirft allerdings auf, dass eine Pressesprecherin noch am Montag gegenüber „t-online“ erklärt hatte, dass man als Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft grundgesetzlich gebunden sei. Wenn ein Verlag gegen Recht und Gesetz verstoße, nutze man alle Möglichkeiten, diesen auszuschließen – aber: Beim IZH sei das nicht der Fall.
Woher also der plötzliche Sinneswandel? Auf Nachfrage von Tichys Einblick hieß es am Mittwoch, jede Institution habe die Möglichkeit sich zur Messe anzumelden. Wenn etwa Zweifel an der Treue zum Grundgesetz bestünden, fände eine „Einzelfallprüfung“ statt. Dies könne sich damit überschneiden, dass die Institution formal schon im Ausstellerverzeichnis auftaucht.
Mit Blick auf die vorherige Stellungnahme erklärte die Messe lediglich, solange die Prüfung nicht abgeschlossen gewesen sei, habe man auch nicht von einem Ausschluss sprechen können. Das begründet allerdings nicht, warum die Vertreterin laut „t-online“ feststellte, dass die Bedingungen für einen Ausschluss nicht vorlägen.
Daher liegt die Vermutung nahe, dass erst die Medienberichterstattung, darunter der „Bild“-Artikel, die Entscheidung anstieß – und dass womöglich tatsächlich Roth intervenierte? Letzteres weist die Messe auf Nachfrage zurück: Die Entscheidung sei von der Leipziger Buchmesse getroffen worden und man agiere unabhängig. „Das heißt: Es gab hierzu keinen Austausch mit politischen Akteuren.“
Roths Pressestelle antwortete auf Nachfrage dazu zunächst nicht. Verschiedene Medien zitierten sie aber mit den Worten: „Welche Stände für die Messe zugelassen werden, liegt in der Entscheidung der Veranstalter.“ Eine Organisation, „die offenkundig eng mit dem verbrecherischen Mullah-Regime im Iran verbunden ist“, habe „auf der Leipziger Buchmesse nichts verloren“.
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Wie erbärmlich.
Ein bisschen Meinungsfreiheit gibt es nicht. Dieser Verlag mag Verbindungen haben, die mir nicht gefallen. Er mag Bücher verlegen, deren Inhalt meiner Meinung konträr zuwider läuft. Ihn deswegen von der Messe ausschliessen sehe ich als völlig falsches Zeichen an. Das ist nicht besser, als wenn irgendwelche, als „rechts“ positionierte, Verlage ausgeschlossen werden.
Symptomatisch für unsere Zeit. Statt sich mit „Andersmeinenden“ auseinander zu setzen, werden sie gecancelt. Ist ja auch einfacher. Dazu muß man sein ganz persönliches Bullerbü nicht verlassen.
hmm…gibt es denn „Palästinensische bzw. Anit-Israelische Vertreter“ auf der Messe? Wäre auch mal wert nachgefragt zu werden.
Der steigende Druck zeigt endlich Wirkung. Gut so.
Aber jetzt heißt es aufpassen! Die Antwort darauf erfolgt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht oder nicht nur über diplomatische Kanäle, sondern wartet an der Hintertür auf die richtige Gelegenheit.
Nehmt das ernst. Ich schreibe hier keinen Unfug.
Ich weiß aus persönlicher Erfahrung wovon ich rede.
Wow , jetzt bin ich aber wirklich überrascht …“Treue zum Grundgesetz“ ?! Eigentlich geht es doch um eine was die Organisation betrifft politisch neutrale Buchmesse , da kann doch „Treue zum Grundgesetz“ unmöglich ein Kriterium sein ! Denn politischer geht es ja wohl kaum … So sehr ich den Islammist auch ablehne – aber deren Denkweise verschwindet ja nicht durch ein Verbot …was durch das Verbot verschwindet ist die Möglichkeit sich über den Bullshit zu informieren. Ich denke nicht das erwachsene Deutsche Landeseigentümer „betreutes Denken“ benötigen …das maximale was ich in diesem Zensurbereich zugestehe ist eine „Altersfreigabe ab 18“ für… Mehr