Lebenslänglich für angeklagten Mörder im Illerkirchberg-Prozess

Im Prozess um den Messerangriff im baden-württembergischen Illerkirchberg, bei dem im Dezember 2022 ein 14-jähriges Mädchen getötet wurde, ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

IMAGO/Zuma Wire

Das Landgericht Ulm sprach den 27-jährigen Mann aus Eritrea am Dienstag wegen Mordes schuldig. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist.

Laut der Anklage soll der Verurteilte am 5. Dezember beschlossen haben, unter Einsatz eines Messers bei der für ihn zuständigen Ausländerbehörde die Ausstellung eines Ausweisdokuments zu erzwingen. Als er am Morgen das von ihm bewohnte Haus verlassen habe, soll er das für seine geplante Tat erforderliche Messer aus seinem Rucksack genommen und in seine Jackentasche gesteckt haben. In der Annahme, dass zwei an seinem Haus in diesem Moment vorbeigehende Mädchen das Messer bei ihm entdeckt hätten, soll er spontan beschlossen haben, diese zu töten.

Dadurch wollte er offenbar verhindern, dass die Mädchen die Polizei verständigen und seinen Plan durchkreuzen würden. Weiter soll er die ihm unbekannten beiden Mädchen zunächst kurz gegrüßt und unmittelbar darauf unter Ausnutzung des Überraschungsmoments von vorne auf den Oberkörper der 13-Jährigen eingestochen habe. Durch Zufall drang die Messerklinge nicht in den Brustkorb der Geschädigten ein, sondern wurde durch eine Rippe abgelenkt.

Die 13-Jährige konnte fliehen und überlebte die Messerattacke. Der Angreifer wandte sich unterdessen der 14-Jährigen zu und stieß sie von hinten zu Boden: Daraufhin stach er mehrfach mit seinem Messer mit 16 cm Klingenlänge in den Bereich des Rückens und des Hinterkopfs seines Opfers ein, bis dieses leblos am Boden liegen blieb. Danach ging der Täter in seine Wohnung zurück, wo er kurze Zeit später festgenommen werden konnte.

Zuvor hatte er sich möglicherweise in Suizidabsicht selbst im Bereich des Halses und des Bauchs diverse Stich- und Schnittverletzungen zugefügt. Die 14-Jährige verstarb wenig später im Krankenhaus an inneren Blutungen, die durch die Messerstiche verursacht worden waren.


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Kommentare ( 48 )

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Yani
1 Jahr her

Das Urteil ist sicherlichn zu einem gehörigen Teil der Tatsache geschuldet, dass die Opfer nicht Kartoffeln waren. In solchen Fällen, wo die Opfer Biodeutsche sind, gibt es für die Täter 4 Jahre psychiatrische ambulante Behandlung.

Martin Bayer
1 Jahr her

Ich hoffe für den Mörder , dass er viele neue türkische Freunde im Knast bekommt.

Ich bin mir ziemlich sicher , dass die Justiz alles tut , damit der Mörder vor den anderen Inhaftieren ausreichend geschützt wird.

Aber kein Schutz ist von Dauer !

Ich war von 2017 – 2018 selbst in der JVA Dortmund u. JVA Attendorn und weiß , wie sehr andere Inhaftierte auf solche Typen warten , die ein wehrloses Mädchen ermordet haben.

PS: Ich saß wegen Beleidigungen u. Bedrohungen insgesamt 18 Monate im geschlossenen Vollzug als Ersttäter !

Brauner Bodensatz
1 Jahr her

Ich rate mal: Hätte der Einmann „Allahu Akbar“ gerufen, wäre er schuldunfähig und könnte nach ein paar Wochen Psychiatrie wieder auf die Piste… So oder so ein teurer Spaß für das Aufnahmeland. Wieso war er überhaupt noch hier? Also ich meine jetzt nicht vom moralinsauren Elfenbeinturm aus gesehen, sondern rein von der eigentlichen Asylrechtslage her in Perspektive der schon länger hier Lebenden…

Kassandra
1 Jahr her
Antworten an  Brauner Bodensatz

Weil alle noch hier sind. Oder wieder hier.
Und weil jeden Tag Neue über die Nichtgrenzen ungezählt ins Land drängen.

imapact
1 Jahr her

Eine Belastung für den Steuerzahler bleibt der Kerl, ob „drinnen“ oder „draußen“. Der Fehler war, ihn überhaupt ins Land zu lassen. Ihn und Hunderttausende andere, die aus Tausende Kilometer entfernten Ländern kommen, um es sich im kurz vor dem Zerreißen befindlichen sozialen Netz Deutschlands gemütlich zu machen. Aber Reise ins Gefährdungsgebiet aus privaten Gründen ist kein Problem. Das Asylrecht in seiner heutigen Form muß reformiert, wenn nicht abgeschafft werden. Frankreich zeigt gerade aktuell, was dabei herauskommt, wenn man sich ganze Kolonien solcher kulturell inkompatibler Problemgruppen heranzüchtet. Ist es nicht die 1. Generation, dann eben die 2. oder 3. Im übrigen… Mehr

Nibelung
1 Jahr her

Entweder regeln die deutschen Bürger solche Urteile auf ihre Art und das politische Verhalten gleich mit oder sie werden damit leben müssen und nun können sie sich entscheiden, welcher Weg für sie auf Dauer gesünder und weniger schädlich ist, denn was hier abläuft ist geradezu abartig, wenn man solche Leute nach 15 Jahren wieder laufen läßt, ohne Sicherungsverwahrung zum Schutze der Allgemeinheit und den Aufenthalt müßten sie abarbeiten ohne wenn und aber, solange man diese Typen laut Gesetzgebung nicht gleich rädern kann.

GefanzerterAloholiker
1 Jahr her

Und wieder muss ich zahlen. Das geht so nicht. Abschieben, bevor er seinen Anwalt Revision einlegen lässt.

kasimir
1 Jahr her

Abschieben, ja. Denn die Gefängnisse sind voll. Voller Migranten mit langen Haftstrafen. Ich habe aber größte Bedenken, dass diese sich nach der Abschiebung wieder irgendwie Geld besorgen und dann nach ein paar Monaten wieder hier einreisen. Also, wenn Abschiebung, dann müsste es Abkommen mit den jeweiligen Staaten geben, dass sie dort ihre Haftstrafe absitzen müssten und sie außerdem die Auflage bekommen, nie mehr nach Deutschland einreisen zu dürfen. Aber wie will man Letzteres kontrollieren? Dazu müssen Fingerabdrücke und Eye-Scan vorgenommen werden beim Sträfling. Da Deutschland aber nicht flächendeckend an Flughäfen und Ämtern mit solchen Geräten ausgestattet ist, sind solche Kontrollen… Mehr

Judith Panther
1 Jahr her

Nanu, kein Freispruch diesmal? Ach ja … stimmt … das ermordete Mädchen war ja keine Kartoffeldeutsche. Sonst hätten die Richter dem Täter noch eine gute Sozialprognose bescheinigt, bevor sie ihm sein Messer wiedergeben und ihm auf dem Weg zurück in die Freiheit persönlich die Türe aufhalten, nicht ohne noch einen verächtlichen Blick auf das Opfer zu werfen und zwischen zusammengebissenen Zähnen ein „Du kleine Rassistin, Du …“ hervorzuzischen. (Noch ist es Sarkasmus. Noch … ) Scherz beiseite: Es wird so gewesen sein, wie etliche hier vermuten: Die Verwandten der Ermordeten haben dem Richter auf ihre ganz unmißverständliche Art klargemacht, daß… Mehr

Irene Engel
1 Jahr her

Nett. Könnten wir irgendein afrikanische Land für die Aufbewahrung bezahlen, z.B Mali?

kasimir
1 Jahr her
Antworten an  Irene Engel

Ich wäre dafür, irgendwelche Gefängnisinseln zu errichten, wie etwa die Russen in Sibirien haben. Dort sind sie abgeschirmt und streng bewacht und können kein Unheil mehr anrichten.
Für Europa könnte man sich vielleicht Grönland vorstellen. Grönland ist nur an der Küste besiedelt, im Landesinneren gibt es riesige Leerflächen. Wenn man vielleicht ein Abkommen mit den Dänen schließen könnte und sich finanziell mit am Bau von riesigen Gefängniskomplexen beteiligt, könnte das ein erfolgreiches Projekt werden. Von der Insel kommt man nicht so leicht runter…

Jens Frisch
1 Jahr her

Ich spekuliere jetzt einmal wild drauflos:
Hätte er ein deutsches und kein türkisches Mädchen ermordet, säße er jetzt als „Einzelfall“ in der Psychiatrie.

Kassandra
1 Jahr her
Antworten an  Jens Frisch

Tja. Und könnte in ein paar Monaten auf Freigang hoffen.
War wohl nicht so genau auf die Schnelle zu unterscheiden für den Mann aus Eritrea, was ihm da vors Messer kam. Fällt auch mir bei anders Farbigen schwer, genauer einzuschätzen, welchen Hintergrund die konkret haben.

Rainer Schweitzer
1 Jahr her

Die Tatsache, daß der Typ überhaupt hier ist, daß er herkommen und dann bleiben konnte, macht mich mindestens so wütend wie der feige Mord selbst. Er hat die Tat praktisch begangen. Die ideellen Mörder allerdings heißen für mich Merkel, Faeser, KGE u.s.w. Es sind all die Migrationsapologeten aus der schwarz-gelb-rot-grünen Einheitsfront, den Kirchen mit ihren Schlepperorganisationen und Integrationsdienstleistungsprofiteuren u.s.w.