Klingbeils Tabaksteuer-Desaster: „Panne“ oder dilettantisches Versagen?

Finanzminister Klingbeil will Raucher kräftig zur Kasse bitten. Doch ein Fehler im Gesetz zieht die Tabaksteuer-Erhöhung vor. Das Ministerium spricht von einem „technischen Fehler“. Für die Hersteller steht die Rechtssicherheit auf dem Spiel.

picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH

Der SPD-Finanzminister Klingbeil will auf seiner verzweifelten Suche nach mehr Geld auch den Tabak drastisch verteuern. Schrittweise soll die Steuer angehoben werden, sodass eine durchschnittliche Packung Kippen 2030 rund 11,80 Euro kosten dürfte.

Die für Januar 2027 vorgesehene Tabaksteuererhöhung soll bereits ab 21. Oktober gelten. Denn in dem am gestrigen Dienstag veröffentlichten Gesetz steht: Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung. Das steht wörtlich in Artikel 3. Wir berichteten bereits im TE-Wecker über dieses gesetzgeberische Bubenstück.

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Rechtsanwalt Dirk Schmitz hat sich bei Alexander-Wallasch.de die Genese des Gesetzes angeschaut: „Der Fehler steht bereits in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Bundestagsdrucksache 21/8605, Seite 10, und im dokumentierten Bundestagsbeschluss, Bundesratsdrucksache 603/26, Seite 3. Gleichzeitig beschreiben die Materialien Steuererhöhungen ab Januar 2027. Absicht und Gesetzestext widersprechen sich erkennbar. Trotzdem lief die Konstruktion durch.“

Das Finanzministerium von Lars Klingbeil räumt einen „technischen Fehler“ ein. Eine Berichtigung sei angestoßen, die Generalzolldirektion informiert. Kritisch dazu Rechtsanwalt Schmitz: „Nach § 85 Abgabenordnung müssen die Finanzbehörden Steuern nach Maßgabe der Gesetze erheben. Ein ministerielles Sorry ändert kein Gesetz.“ Erst ein Änderungsgesetz repariere das Klingbeil-Desaster – und zwar rechtssicher.

Aber: Eine Behördenmitteilung ist noch keine Gesetzesänderung. Das bestätigt auch der Kölner Rechtswissenschaftler Markus Ogorek gegenüber der Welt. Er hält ein parlamentarisches Änderungsgesetz für den rechtssicheren Weg: Der Zeitpunkt und die Höhe einer Steuer gehörten zum Kern der gesetzlichen Entscheidung. Ob eine bloße Berichtigung genügt, ist damit gerade nicht selbstverständlich.

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Zwar erlaubt § 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien Berichtigungen bei Druckfehlern und offensichtlichen Unrichtigkeiten. Dafür sind je nach Verfahrensstand Zustimmungen weiterer Verfassungsorgane erforderlich. Eine Mitteilung des Finanzministeriums allein ist jedenfalls noch keine solche Berichtigung.

Die Panne überlagert ein politisch gewolltes kräftiges Absahnen. Die höheren Steuersätze sollen für Zigaretten, Drehtabak und Liquids ab Januar 2027 gelten, für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak ab März. Weitere Erhöhungen folgen bis 2030. Eine durchschnittliche 20er-Packung könnte nach den veröffentlichten Berechnungen dann knapp zwölf statt heute rund acht Euro kosten.

Die Rechnung des Haushaltsausschusses ist eindeutig und hoch: 1,507 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen für 2027 und 4,461 Milliarden für 2030. Über vier Jahre summiert sich die Planung auf 11,824 Milliarden Euro. Die zunächst genannten 756 Millionen für 2027 sind überholt: Die Koalition verschärfte den Entwurf im parlamentarischen Verfahren. Der Haushaltsausschuss nennt als Zweck ausdrücklich Mehreinnahmen von jährlich rund 750 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Planung.

Eine höhere Steuer schneller als geplant – angeblich aus Versehen oder besser gesagt: aus Gier und Dummheit. Der Wille zum Abkassieren war groß, die Sorgfalt beim Gesetzesschreiben offenbar geringer. CDU und SPD können das Geld der Bürger offenbar nicht schnell genug zusammenraffen.

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Die Hersteller geraten unter Druck: Neue Steuerbanderolen fehlen. Tabakverbandschef Michael von Foerster warnt, seine Mitglieder dürften nach dem Gesetz nicht weiterproduzieren. Er fordert eine sofortige Klarstellung und eine Korrektur durch den Bundestag. Der Gesetzgeber habe „dilettantisch gehandelt“.

Der Staat will mehr Geld kassieren – und stolpert über seine eigene Steuertreppe. Für Raucher bedeutet der Fehler allerdings zunächst keinen automatischen Preissprung an der Kasse. Die Unternehmen sollen derweil darauf vertrauen, dass die Verwaltung das veröffentlichte Gesetz vorerst nicht durchsetzt. Rechtssicherheit sieht anders aus.

Und: Für Bürger und Unternehmen kenne dieser Staat Fristen, Formvorschriften und finanzielle Konsequenzen, wie Schmitz betont. Das eigene Versagen kaschierten der Staat und die öffentlich-rechtlichen Sender mit dem verharmlosenden Wort „Panne“.


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Kommentare ( 57 )

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Ferdinand53
1 Tag her

Wie sagt man in Italien, „Diebe in Uniform“? Inwischen auch passend für unsere Bananenrepublik.

Sonny
1 Tag her

Und auch das wird nicht reichen.
Dieser Moloch Staat ist ein gefräßiges Ungeheuer geworden und es wird niemals genug sein.
Also Ihr Nichtraucher: Freut Euch nicht zu früh, dass Ihr vermeintlich nicht betroffen seid. Das ist eine komplette Fehleinschätzung, denn so viel dieser Staat den Bürgern auch wegnimmt:
ES WIRD NIEMALS GENUG SEIN.

Last edited 1 Tag her by Sonny
F. Hoffmann
1 Tag her

Jan Fleischhauer hat bei WELT-tv darauf hingewiesen, daß der zuständige Abteilungsleiter im Finanzministerium ein Spezi von Klingbeil sei, der wohl nicht zum höchstqualifizierten finanzpolitischen Hochadel gehört, um es vorsichtig zu formulieren.

man without opinion
1 Tag her

Moin, divide et impera. Als Dampfer sehe ich nur, daß ich für das Liquid im Monat soviel bezahle wie im ganzen Jahr, als ich damit anfing. In der ach so freizügigen EU wurden erst mal die Grenzen zu Polen, was den Postweg betrifft, dichtgemacht. Natürlich hat kein Liquid auch nur eine Tabakpfanze je in der Nähe gehabt. Gleichwohl gibt es eine Tabaksteuer. Auf Kartoffeln sollte es die auch geben. Wenn man die kocht, setzt man auch Nikotin frei. Überhaupt sollten alle Kartoffelprodukte pro 100g die gleiche Tabaksteuer haben, wie Kippen per 20 Stück. Ich werde mal eine Mail an Klingbeil… Mehr

OJ
1 Tag her

Der Gesichtsausdruck spiegelt die personifizierte Inkompetenz wieder ❗

Peter Buchmeier
1 Tag her

Frei nach dem Zitat: „Zuerst hatten wir kein Glück, und dann kam auch noch Pech dazu.“
Oder einfach handwerkliches Unvermögen! Verzweiflung pur, da kommt auch keine Schadenfreude mehr auf. Wann ist dieser Komödienstadel endlich zu Ende? Deutschland ist wirklich nur noch die Lachnummer der Welt!

dgu
2 Tage her

Hätte dieser Ministerschauspieler noch einen winzigen Funken Anstand im Leibe, so hätte er mit dem heutigen Tage zurücktreten müssen aufgrund massiver Inkompetenz.

EmmDe
2 Tage her

Seltsamer Visagist. Der Friseur ist auch nicht besser.

albert deutsch
2 Tage her

„Dass tritt nach meiner Kenntnis….ist das sofort ,unverzüglich .“
Genosse Günter Schabowski (9.11.1989)

NochNicht2022
2 Tage her

Es gibt allerdings auch eine andere „Lesart“: Es heißt drei- bzw. viermal im Gesetzestext „für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027 …, für den Zeitraum vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2028 … für den Zeitraum vom 1. Januar 2029 bis zum 31. Dezember 2029 usw.“ und am Ende: im Artikel 3 „Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“ D.h.: Es bleibt gem. Artikel 1 drei- bzw. viermal beim 1.Januar 2027 usw., da der letzte Passus im Artikel 3 die jeweiligen Gesetzestexte nicht aufhebt bzw. aufheben kann. Also: Da hat… Mehr

Ludwig von Gerlach
2 Tage her
Antworten an  NochNicht2022

Vielen Dank für den nüchternen Beitrag. Wenn dem so ist, bedarf es eigentlich weder einer Berichtigung des Gesetzes nach der GGO noch eines ,Änderungsgesetzes, sondern allenfalls einer vorsorglichen Auslegungshilfe des BMF für seine nachgeordneten Behörden. Dann war es ein journalistischer Sturm im Wasserglas.

karl.biermann
2 Tage her
Antworten an  NochNicht2022

Das Ministerium ist aber auch drauf reingefallen und kennt die eigenen Gesetzestexte der von ihnen ausgelegten Gesetzesinterpretation nicht. Denn ansonsten würden das Ministerium ja keinen technischen Fehler einräumen.

Ferdinand53
1 Tag her
Antworten an  NochNicht2022

Einfach mal im Bundesgesetzblatt § 2 Absatz 1 a lesen und die dort genannten Zahlen mit Absatz 1 e vergleichen. Na, klingelt es?
Das ab sofort gültige Gesetz Haben die Herren Steinmeier, Merz und Klingbeil unterschrieben, die ersten beiden sind gelernte Juristen. Noch Fragen?

Last edited 1 Tag her by Ferdinand53