Ein Klimaextremist klagt vor Gericht, weil die Polizei ihm einen Gebührenbescheid nach Klebeauflösung und Wegtragen ausstellt - und bekommt Recht. Den Behörden drohen emplindliche Rückzahlungen.
Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Protestlern, die sich auf der Straße festkleben, dafür verlangen, dass sie die Klebeverbindung auflöst und die Personen vom Ort wegträgt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Klimaextremist hatte sich im Juni 2022 mit anderen Mitgliedern der Letzten Generation angeklebt. Nachdem ihn die Polizei aufgefordert hatte, die Fahrbahn zu verlassen, sich aber dagegen gewehrt hat, lösten die Einsatzkräfte die Klebeverbindung und trugen ihn weg. Darauf erhob die Polizei Berlin eine Gebühr von 241 Euro. Die Beamten begründeten dies mit einer erheblichen Behinderung des Straßenverkehrs, was eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt habe.
Das Gericht widersprach dieser Auffassung. Der von der Polizei herangezogene Gebührentatbestand treffe nicht auf die Situation zu. Die Maßnahme habe nicht der Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere gedient, sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen.
Die Polizei muss dem Antragsteller die bereits gezahlte Gebühr vorerst zurückerstatten. Die Polizei wird gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen – denn der Präzedenzfall hätte weitreichende Auswirkungen. Insgesamt 1.300 Gebührenbescheide hat die Berliner Polizei bisher in der Höhe von 241 Euro verschickt – eine Summe von 313.000 Euro.
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Der Gipfel der Verkommenheit des bunten Rechtswesens. Die unbeteiligte Allgemeinheit kommt für die Folgekosten von Unrecht auf? Das ist einfach nur krank. Ich verstehe jeden erbosten Autofahrer, der aussteigt, ausrastet und so einen Unruhestifter mit einem Tritt von der Strasse befördert. Scheint mir unter die Rubrik Notwehr zu fallen, auch wenn das juristisch nicht einwandfrei ist und derzeit übermäßig streng geahndet wird. Vermutlich um dem Staatssäckel die erwähnten Folgekosten wieder einzuspielen? ?
Auf ersten Blick erscheint die Kostenberechnung überzeugend. Die Verwaltungsjuristen der Polizei scheinen aber keine rechtlich standfeste Begründung für den Gebührenbescheid ( um einen solchen handelt es sich vermutlich ) zustande gebracht zu haben, weshalb sie jetzt von einem Gericht zurückgepfiffen wurden. Dies erscheint, wieder auf den ersten Blick, empörend, muß es aber nicht sein. Der Gebührenbescheid und das Urteil sollten sachlich-verwaltungsjuristisch und nicht emotional-polemisch kommentiert werden.
Auch mir fehlt oft die sachliche Beurteilung. Das beunruhigt mich auch deshalb, weil ich hoffe, dass dieses Regime bald beseitigt ist. Das hilft aber nur, wenn dann Leute die Regierung übernehmen, die mit vollem Einsatz dem formalen Recht wieder zur Geltung verschaffen und nicht das Recht erneut, nur diesmal mit gegenteiliger politischer Ausrichtung, biegen und brechen.
In der DDR hatten wir im Volksmund oft gelästert: „Hier fahren die Affen Panzer.“ Dies wiederholt sich nun in heutigen Zeiten grünlinker Diktatur. Mit dem Gesinnungsstaat und dem Unrechtsstaat hat es schon längst begonnen. Während der „Corona-Maßnahmen“ haben wir auch Tuchfühlung zum Polizeistaat bekommen. Und wenn man einem Haldenwang zuhört, dann drängt sich auch der Verdacht des Schnüffelstaates wieder auf. Geschichte wiederholt sich.
Der drohende finanzielle Schaden ist schlimm genug. Noch verheerender dürfte aber die Signalwirkung sein. Jede Form von Entgegenkommen ist fatal und stachelt diese Straftäter noch zusätzlich an, die Angriffe auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung fortzusetzen.
Da sollte dann auch der Name des Richters genannt sein, der solchen Unsinn entscheidet.
Unfassbar. Wälzen „wir“ die Kosten doch einfach auf den verar***ten Steuerzahler ab.
Ebenso ärgert es mich wenn Randalemigranten sich gegenseitig ins Krankenhaus bringen (zahlt der Kassenbeitragszahler) und den öffentlichen Raum zerlegen (zahlt der Steuerzahler).
Die damit verbundene Rückmeldung an die Assies aller Nationen: Geht schon in Ordnung, wir zahlen das für Euch. Ihr könnt Randale machen und unsere Verkehrswege blockieren. Den verursachten Schaden zahlen die deutschen Steuerdeppen, die sich an die Regeln halten.
Warum nicht auf jeder Polizeistation z.B. in Berlin einen aufgetankten und einsatzbereiten Traktor mit Gülletank bereitstellen?
Diesen infernalischen Gestank halten wohl nicht einmal die durchgeknalltesten „Klimakleber“ aus.
Die Straße bleibt gesperrt, bis sich diese Tyrannen und Tyranninnen selbst befreit haben. Nur so als Vorschlag, damit unsere Gesellschaft von diesem Pack nicht weiter genötigt wird.
Ist das nicht nett, dass jetzt auch deutsche Richter Werbung für die AfD machen?
Als Nicht-Jurist kann ich nicht beurteilen, ob das Gericht in diesem Fall rechtlich korrekt oder „politisch“ geurteilt hat. Ich verlange aber von Politik und Rechtsprechung, die Handlungen der Klimakleber so empfindlich zu bestrafen, dass sie aufhören. Wenn es das Recht noch nicht gibt, muss es geschaffen werden.
M.E. handelt es sich jetzt schon um Nötigung von Verfassungsorganen; die „Letzte Generation“, die dies organisiert, ist m.E. auch jetzt schon eine kriminelle Vereinigung. Natürlich haben auch Verrückte ein Recht auf irrige Meinungen. Wollen wir unsere Demokratie erhalten, dürfen sie aber kein Recht haben, sie der Öffentlichkeit durch Nötigung aufzudrängen.
Ich war von Anfang an der Meinung, dass eine Sandschaufel, mit Schwung flach geführt, denselben Zweck in einer ungleich kürzeren Zeit erfüllt hätte, statt dieses albernen Babyöls. Diese Hand hätte dann auch keine Lust mehr, sich an der nächsten Ecke gleich wieder anzukleben.
Aber wenn das jetzt so läuft, sollte man vielleicht tatsächlich einfach Pylone aufstellen und den Verkehr dran vorbei leiten. Einfach sitzen lassen! Am besten so lange, wie der Kleber hält…
Einfach nur eine Gasse freihalten, wo die Autos durchpassen!