Ein Weimarer Richter kippt die Maskenpflicht, Abstandsregeln und Schnelltests an zwei Schulen. Der Verordnungsgeber sei in eine Tatsachenferne geraten, “die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat”, schreibt er. Das Urteil sei bahnbrechend und vorbildlich, sagt nun ein Verein von Richtern und Staatsanwälten.
Das Amtsgericht Weimar sorgt erneut mit einer Anti-Lockdown-Entscheidung für Wirbel. Am Donnerstag entschied ein Richter, dass die Maskenpflicht, Abstandsregeln und Schnelltestauflagen nicht mehr an zwei Schulen in Weimar gelten. Das geht aus einem Beschlusspapier mit dem Aktenzeichen 9 F 148/21 hervor, das TE vorliegt. Schulleitern und Lehrern sei es verboten, diese gegenüber den Schülern durchzusetzen. Außerdem muss weiterhin Präsenzunterricht stattfinden. Weil der Beschluss eine einstweilige Anordnung ist, folgt noch ein Hauptverfahren. Er ist aber sofort wirksam.
Dem Vernehmen nach dürfte der Beschluss mindestens einige Monate Bestand haben, selbst wenn das Gericht schlussendlich seine Entscheidung revidiert. In dem Papier heißt es allerdings, nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand erscheine es “sehr wahrscheinlich”, dass das Urteil im Hauptverfahren bestätigt werde.
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte lobt den Beschluss als “bahnbrechend”. Erstmalig sei – soweit ersichtlich – ein deutsches Gericht seiner Aufgabe der Tatsachenaufklärung in der gebotenen Weise und in Anbetracht der Bedeutung des Falles nachgekommen, sagt Pieter Schleiter, der Vorstand der Maßnahmen-kritischen Vereinigung. Er fügt hinzu: “Es hat bezüglich der entscheidenden Tatsachen, die unter den Beteiligten zudem umstritten waren, Sachverständige beauftragt und Gutachten eingeholt, die in ihrer Breite und Tiefe beispielhaft sind. Sodann hat es sich mit den sachverständigen Ausführungen und Ergebnissen intensiv auseinandergesetzt.” Das sei “vorbildliche Rechtsprechung”, die bislang unter deutschen Gerichten leider eine Ausnahme bilde.
Weiter erklärt Schleiter: “Wenn sich Gerichte nicht auf eine summarische Prüfung und bloße Folgenabwägung bei Eilentscheidungen zurückgezogen haben, haben sie zumeist recht pauschal die Verlautbarungen des RKI zugrunde gelegt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dies eine Regierungsbehörde ist, deren Votum maßgeblich dazu beigetragen hat, dass derartige Regelungen überhaupt erlassen wurden. Will man diese Regelungen wahrhaft überprüfen, und dies ist die ureigenste Aufgabe der Rechtsprechung als dritte Gewalt, muss man andere Sachverständige zu Rate ziehen.” Niemand dürfe Sachverständiger in eigener Sache sein, fügt Schleiter hinzu, der auch eine 190-seitige Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat.
Die Anwältin der im Verfahren betroffenen Kinder, Ivonne Peupelmann, war überrascht vom Beschluss. “Nach den Erfahrungen des letzten Jahres war man Kummer gewohnt, gehofft habe ich aber trotzdem auf eine positive Entscheidung”, sagt die Juristin aus der Nähe von Jena. Welche Auswirkungen das Urteil haben werde, sei derzeit noch nicht abzusehen. “Eltern können Schulleiter auf das Urteil aufmerksam machen und gegebenenfalls auch eigene gerichtliche Schritte wählen nach entsprechender Beratung”, sagt Peupelmann zu TE.
Die Begründung am Schluss des 178-seitigen Papiers liest sich wie eine Generalabrechnung mit der Lockdown-Politik. Etwa heißt es dort über die Maskenpflicht, diese “schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.”
Auch die PCR-Tests und Schnelltests seien nicht geeignet, eine Ansteckung mit SARS-CoV-2 nachzuweisen. Der Richter bemerkt dazu: “Laut RKI-Berechnungen (…) beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch-positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.”
Symptomlose dürften nicht zum Test gezwungen werden, heißt es weiter. Das sei unverhältnismäßig und setze die Kinder unter psychischen Druck, weil sie ihre Schulfähigkeit ständig erneut beweisen müssten. Zudem habe einer der Gutachter anhand von Erhebungen aus dem Land Österreich, das in Grundschulen dreimal pro Woche schnellteste aber keine Maskenpflicht erlassen habe, nachgewiesen: “100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.”
Das Gericht kommentiert die Einschätzung zu Österreich mit drastischen Worten: “Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.”
Maßnahmen wie die Maskenpflicht gefährdeten das Kindeswohl der im Verfahren betroffenen Schüler. Lehrkräfte dürften sie nicht anordnen und könnten sich auch nicht auf die Thüringer Landesverordnung berufen, “da diese schon wegen ihrer Ungeeignetheit, die angestrebten Ziele zu erreichen, in jedem Fall aber wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen und damit verfassungswidrig und nichtig sind”.
Es ist nicht das erste Mal, dass das Amtsgericht Weimar mit einem Anti-Lockdown-Urteil für Furore sorgt. Im Januar hatte ein Richter das Kontaktsperreverbot als verfassungsfeindlich und Verstoß gegen die Menschenwürde eingestuft. In seinem Urteil beschrieb er detailliert das aus seiner Sicht längerfristige Versagen der Regierung, die zweifelhafte medizinische Begründung und die verheerenden Folgen für die Wirtschaft und Bevölkerung (TE berichtete). Im Anschluss folgte eine Medienkampagne gegen den Richter – etwa stellte die Bild die Titelfrage, ob ein Querdenker in Weimar auf dem Richterstuhl sitze. Dem Vernehmen nach stammt das aktuelle Urteil aber von einem anderen Richter, als das Urteil vom Januar.
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Mit PCR Tests werden keine Antikörper nachgewiesen. Es wird Virus RNA in DNA umgewandelt und durch verdopplungen messbar gemacht. Der Ct Wert gibt die Anzahl der Verdopplungen wieder bis Virus DNA in messbarer Konzentration vorhanden ist.
Bei den Schnelltests handelt es sich um Antigentests. Meist nur sinnvoll bei akuter Infektion.
Dann gibts noch seltener Antikörpertestkits, wo man sich n Blutstropfen abzapft und an n Labor schickt. Das macht momentan keiner mit mit der Begründung es gäbe ja viele Coronaviren…..
So erfrischend das ausführliche Urteil zu lesen ist ,so vernünftig es klingt ,es wird schlicht nicht beachtet . Zumal es sich ,wenn Beachtung , ausschließlich an die zwei Schulen richtet . Alle anderen machen weiter wie bisher. Das thüringische zuständige Ministerium lässt schon prüfen ,wie dieses Urteil ausgehobelt werden kann . Soll heißen ,Recht zu sprechen obliegt in diesem Merkelzoo nur dem Gericht ,welches die Geheimrezeptur der geistigen Umnachtung der Führung kennt . Wäre eine Rechtsprechung mit Laterbachschem Zungenschlag erfolgt ,hörten wir landauf landab nur noch dieses Ergebnis . So aber , Stillschweigen ,wegsehen ,verheimlichen ,einfach das übliche Besteck einer… Mehr
In den MSM wird schon wieder heftig Propaganda gegen dieses Urteil betrieben. Erst wurde die Echtheit angezweifelt, dann die Zuständigkeit des Gerichts und zu guter Letzt natürlich die Gutachter. Es wurde bemängelt, dass nur bekanntermaßen kritische Gutachter zu Wort kamen, ohne die Meinung des Landes und der zuständigen Behörden einzuholen – als ob die nicht schon längst bekannt wäre. Und dass der Drosten-Test angezweifelt wurde, ist schon ein Frevel an sich – trotz WHO-Erklärung vom 20.1.21! Thüringen fechtet das ganze natürlich an und bis dahin quält alle anderen Schulkinder unverändert weiter. Und ein Kommentator bei welt.online forderte gar, die Vita… Mehr
Mal sehen, wie lange sich Gutachter und Richter in ihren Jobs behaupten können, denn die Cancel Meute scharrt bereits heftigst mit den Hufen
……sie scheiben so im letzten absatz, daß man denken könnte , der richter, der das erste urteil gefällt hat, sei ein den querdenkern nahestehender oder selbst ein querdenker gewesen! geht es noch gut mit dem , was der mensch so auf der schulter trägt?
Einen großen Dank an die Richter in Weimar. Die Gutachten u.a. von Prof. Dr. Kämmerer und Prof. Dr. Kappstein sind Dokumentationen dafür, was wissenschaftliches Arbeiten ist; im Gegensatz zur politisierten Pseudo-Wissenschaft.
Meinen ausdrücklichen Dank an diesen Richter. Das macht vielen Eltern, Kindern und Lehrern Hoffnung, dass diese unsinnigen Maßnahmen auch vielleicht bundesweit aufgehoben werden müssen.
Was macht man bloss mit uneinsichtigen Richtern. Ich kann mir vorstellen, dass das jetzt viele Politiker denken…
Ich glaube Sie müssen Sarkasmus mit historischem Bezug zumindest mit nem Smiley kennzeichen….sonst wirds Missverstanden 😉
hören sie auf mit rhetorischer versuchter raffinesse unsinn zu verbreiten. der test ist so ungenau,dass man da überhaut nichts daraus schließen kann,wo leben sie eigentlich? das gericht in wien ist dann auch unfähig in ihren augen,was genau das gleiche gesagt hatte..sie gehören dann später zu denen,die dann behaupten,habe ich ja so nicht gewollt oder gewußt und das man gesunde symtomlose überhaupt testet ist der lacher des jahrhunderts,na dann weiter zu lockdown 4 und 5 und schön testen und impfen lassen..
kenne ihresgleichen zur genüge ,als nächstes kommt ein aufruf zum rechtsbruch.gerichtsurteile scheinen sie nicht zu interessieren,warum auch .passt nicht ins weltbild,sie spezie..