Ein Mann macht seiner Wut im Internet Luft. Die Staatsanwaltschaft und das BKA verfolgen ihn deshalb erst bis in den Westpazifik – und verstoßen dann gegen seine Grundrechte. Erst das Bundesverfassungsgericht stoppt den Irrsinn.
picture alliance/dpa | Uli Deck
Nur etwa ein Prozent aller Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich. Das ist ungefähr der Durchschnittswert seit Gründung der Bundesrepublik.
Im Jahr 2023 zum Beispiel hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 4.735 Fälle entschieden. Nur 55-mal ging das Urteil zugunsten der Kläger aus. Das entspricht einer Quote von gerade mal 1,16 Prozent.
Ein gewonnener Prozess vor dem höchsten deutschen Gericht ist deshalb schon für sich etwas Besonderes. Erst recht ist er das, wenn die Karlsruher Roben dann auch noch die unteren Instanzen geradezu abwatschen.
Wie in unserem Fall jetzt.
Internationale Fahndung wegen ein paar Beleidigungen
Man tut Oliver Janich sicher kein großes Unrecht, wenn man ihn als schillernde Figur bezeichnet.
Der 57-jährige frühere Börsenjournalist vertritt viele – sagen wir mal: kontroverse Positionen. Im Jahr 2015 kehrte er Deutschland den Rücken und wanderte aus: auf die Philippinen. Von dort aus meldet er sich weiter regelmäßig zu Wort und bleibt dabei seiner Linie treu.
Leise und zurückhaltend – das ist Janichs Sache nicht. Er bezeichnet seine Gegner als „Spast“, als „geisteskrankes Duo“, als „schlicht zu dämlich“ und „abgrundtief böse“. Varianten sind „kreuzdämlich“ und „saudämlich“. So jedenfalls lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die behauptet auch, Janich habe auf Telegram die Exekution von George Soros und Joe Biden gefordert, was er bestreitet.
Zu seinem angeblichen Ruf nach Hinrichtung des gesamten Bundeskabinetts erklärt er nachvollziehbar, das sei ein offenkundig satirischer Post als Reaktion auf einen Artikel über die staatlichen Corona-Zwangsmaßnahmen gewesen. Aber, aber: Schlechte Satire darf in Deutschland nur Jan Böhmermann mit seinen Schergen. Einem Oliver Janich mag unsere Justiz das nicht zugestehen.
Zusammengefasst sind diese ganzen Äußerungen nun vielleicht weder elegant noch klug. Aber sowas hört man auch jeden Abend an jedem Stammtisch in jedem bayerischen Wirtshaus.
Wie landet das beim Bundesverfassungsgericht?
Das liegt daran, dass sowohl Teile der deutschen Justiz als auch das Bundeskriminalamt (BKA) ganz offenkundig viel zu wenig zu tun haben. Wegen der gerade zitierten Sätze ordnete ein irritierend eifriger Ermittlungsrichter am Amtsgericht München im April 2022 die Untersuchungshaft gegen Janich an – und erließ auch gleich noch einen Haftbefehl. Als Haftgrund wurde gemäß der Strafprozessordnung „Flucht“ angegeben (§ 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO): Janich habe keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet und habe sich ins Ausland, „unter Umständen Philippinen“, abgesetzt.
Im Juni 2022 fanden dann Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft München I sowie des BKA die Zeit, um gemeinsam die Frage zu erörtern, wie man Janich wieder nach Deutschland bekommt. Das BKA hatte eine Idee. Die Idee wurde umgesetzt: Die Staatsanwaltschaft München I schrieb einen Brief an die Deutsche Botschaft in Manila. Man berichtete von den Vorwürfen und vom Haftbefehl – und man bat darum, dem deutschen Staatsbürger Janich den deutschen Reisepass wegzunehmen, damit die Philippinen den Mann abschieben.
Parallel dazu informierte ein Verbindungsbeamter des BKA die philippinischen Behörden darüber, dass es in Deutschland einen Haftbefehl gegen Janich gebe. Das stimmte. Außerdem erzählte der BKA-Mann seinen Kollegen auf den Philippinen, dass die Deutsche Botschaft Maßnahmen zur Beschränkung des Reisepasses von Janich („passport restricting measures“) eingeleitet habe: Denn Janich missbrauche seinen Pass zur Flucht und nutze die Philippinen als Fluchtland.
Das war gelogen.
In Wahrheit nämlich weigerte sich die Botschaft ausdrücklich, das zu tun, was die Staatsanwaltschaft München schriftlich verlangte. Die Gründe listete das Rechts- und Konsularreferat nüchtern auf: Janich wusste gar nicht, dass in Deutschland gegen ihn ermittelt wurde. Ein Wille, sich der deutschen Strafverfolgung zu entziehen, sei daher nirgendwo erkennbar. Und selbst wenn, dann sei fraglich, ob eine Passentziehung auf dieser Grundlage verhältnismäßig sei.
Davon allerdings erfuhren die philippinischen Behörden nichts. Es kam, wie es kommen musste: Im August 2022 wurde Janich festgesetzt und kam in Auslieferungshaft.
Wie akzeptiert man ein Urteil?
Philippinische Gefängnisse sind berüchtigt. Es gibt ein paar Hollywood-Streifen, die die Zustände dort aufgreifen. Nach Angaben von Menschen, die tatsächlich mal da eingesessen haben, sind die Filme alle untertrieben.
Den deutschen Staatsbürger Oliver Janich hatte nun also die Münchner Staatsanwaltschaft mit dem BKA als Komplizen in die Auslieferungshaft auf den Philippinen hineingetrickst. Von anderen deutschen Insassen hörte er wüste Geschichten. Vor allem diese: Erst, wenn sein Verfahren in Deutschland erledigt sei, gebe es für ihn eine Chance, aus der Auslieferungshaft freizukommen.
In Deutschland wurde Janich in Abwesenheit vom Amtsgericht München im November 2022 zu zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Ein entsprechender Strafbefehl wurde erlassen, der Haftbefehl hingegen wurde aufgehoben.
Am 22. Januar 2023 wurde Oliver Janich aus der Abschiebehaft entlassen. Da war die Einspruchsfrist gegen seinen Strafbefehl schon abgelaufen. Vier Tage später legte er trotzdem Einspruch ein und beantragte die sogenannte „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“. Das bedeutet, dass sein verspäteter Einspruch so behandelt wird, als sei er rechtzeitig eingegangen.
Rechtsanwalt Markus Haintz von der Kölner Kanzlei „Haintz legal“ argumentiert so: Janich befand sich seit August 2022 in Abschiebehaft auf den Philippinen. Dort konnte er seine Rechte – vor allem den Einspruch gegen den Strafbefehl – gar nicht ausüben. Seine Lebensgefährtin erwartete Ende März das gemeinsame Kind, und es sei ihm besonders wichtig gewesen, vor und bei der Geburt dabei zu sein.
Als besonderer Umstand müsse zudem berücksichtigt werden, dass Janich überhaupt nur deshalb in Abschiebehaft gelangt sei, weil deutsche Strafverfolgungsbehörden gegenüber philippinischen Behörden falsche Angaben gemacht hatten (siehe oben).
Watschn aus Karlsruhe
Die deutsche Justiz zeigt sich uneinsichtig. Erst das Amtsgericht und dann das Landgericht München befinden für Recht, dass alles komplett ordnungsgemäß gelaufen ist. Janich habe die vorgesehene Frist verpasst, und dafür gebe es keine sinnvolle Entschuldigung.
Auf den Zeitpunkt der Entlassung aus der Abschiebehaft komme es nicht an. Und Janichs Zwangslage durch die Inhaftierung sei durch das Vorgehen der philippinischen Behörden entstanden und nicht den deutschen Behörden zuzurechnen.
Deutsche Richter.
Doch zum Glück sind nicht alle so stur wie die in München. Rechtsanwalt Haintz legt für seinen Mandanten Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein: Die sogenannte Rechtsweggarantie des Grundgesetzes sei verletzt. Sie besagt, dass jeder Person der Gang vor ein Gericht offensteht, wenn sie durch die öffentliche Gewalt – also durch den Staat – in ihren Rechten verletzt wird (Art. 19 Absatz 4 GG). Außerdem sei Janichs Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt worden (Art. 103 Abs. 1 GG).
Die Karlsruher Richter bitten um Stellungnahmen zu dem Fall. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Nicht so der Generalbundesanwalt: Er sieht Oliver Janichs Grundrechte verletzt. Dabei mag sich der Generalbundesanwalt einen kritischen Seitenhieb auf die Flunkerei der deutschen Behörden in der Passangelegenheit nicht verkneifen.
Die Karlsruher Richter geben der Verfassungsbeschwerde statt. Es spiele keine Rolle, welche staatliche Stelle in Deutschland oder auf den Philippinen dafür verantwortlich ist, dass Janich seinen Einspruch nicht fristgerecht einlegen konnte. Allein entscheidend sei, dass Janich selbst ganz sicher nicht dafür verantwortlich ist. Das Landgericht München formuliere „überspannte“ Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
Im Ergebnis ist die Sache jetzt an dieses Landgericht zurückverwiesen. Das wird – entsprechend den Vorgaben aus Karlsruhe – absehbar der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand stattgeben. Das heißt, dass der Einspruch von Oliver Janich gegen seinen Strafbefehl irgendwann wieder neu vor dem Amtsgericht verhandelt wird.
Was bleibt, ist die Frage: Warum macht unser Staat diesen ganzen Zirkus – wegen ein paar dämlichen Bemerkungen?


Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Zur letzten Frage: weil „der Staat“ eine kriminelle Vereinigung ist und sich durch die tatsächliche Ausübung der Meinungsfreiheit bedroht fühlt. Insofern sind Janichs Aussagen nicht „kontrovers“, er benennt lediglich das, was auch Herr Heiden mit diesem Artikel (indirekt) benennt.
Das BKA ist offensichtlich keine seriöse Behörde mehr. Die skandalösen Grenzüberschreitungen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Meinungsfreiheit häufen sich und scheinen zudem einen wesentlichen Teil der Arbeit dieser Institution geworden zu sein. Der Bürger wird nicht mehr geschützt, sondern auf seine Kosten, denn er bezahlt die Behörde, gejagt. Dagegen haben organisierte kriminelle Banden – häufig bestehend aus Ausländern – Ausgang: Die Erfolge der Behörde sind hier mit jämmerlich noch milde beschrieben, wenn man sich ansieht, wie sich diese immer häufiger etabliert. Eine Behörde, die zudem lügt, hat gar keine Daseinsberechtigung. Personelle Konsequenzen gibt es offenbar nicht. Das ist… Mehr
Der Staat, d. h. die Politiker, verlangen, dass man Kritik an ihnen, wenn überhaupt, handzahm, quasi als Streicheleinheit, also sehr verhalten und überhöflich vorbringt. Der Staat verlangt, dass man dummes Verhalten, dumme Entscheidungen, Lügen etc. nicht so benennt, so sehe ich die neuen „Majestätsbeleidigungsgesetze“. Doch hinter dummen Entscheidungen, hinter Lügen, hinter Verdrehungen etc. stehen Menschen, es sind nicht Sätze oder Gesetze, die sich von allein formulieren. Sie sind es, die das tun, und daher muss man sie bei extremen Auswüchsen als das bezeichnen können, was sie tun. Lügner muss man Lügner nennen können, wenn der tatsächlich lügt. Und wenn er… Mehr
Die sogenannten „Volksvertreter“ vertreten mitnichten das Volk sondern die Interessen Anderer, z.B. die Großspender an die Parteien und andere. Man sieht das exemplarisch alle halben Jahre, wenn man die Uhren umstellen muss damit mehr Herzinfarkte, mehr Wild- und andere Verkehrsunfälle entstehen. Das mal als kleines Beispiel, ein weiteres wären die kriminellen Beimischen bei importierten „Fachkräften“. Brauchen wir diese bei soviel Arbeitslosen die sogar fließend Deutsch sprechen? Nein! es geht nur darum der Industrie billigste Arbeiter zu verschaffen, auch wenn es den Steuerzahler extrem belastet. Selbst abgesehen von kriminellen Lateraleffekten – die schlimm genug sind – ist das kaum nützlich für… Mehr
Natürlich gab es kontroverse Interessen, wenn man den Sinn einer Spürnase in sich trägt und das Talent der Aufdeckung in mühsamer Kleinarbeit besitzt, wofür er ja bekannt war, ähnlich wie der Plagiatsjäger, dem auch keine Mühen zu groß sind und weitere investigative Journalisten, die sich in der gleichen Riege einreihen können, was dem politischen Proletariat aller Sozialisten nicht in den Kram paßt, weil es ihnen die Suppe versalzen könnte oder gar mehr. Das war auch so ein Husarenstück mit seiner erzwungenen Untersuchungshaft, fern der Heimat, was durchaus auch in das gleiche Schema paßt wie bei Michael Ballweg und Prinz Reuß,… Mehr
Ich weiß echt nicht was ich hier erschreckender finden soll. Das BKA-Beamte offen Lügen erzählen um einen Haftbefehl im Ausland zu erwirken? Das die Staatsanwaltschaft gegen im Ausland befindliche Deutsche ermittelt weil sie gegen Äußerungsstrafrecht wie Volksverhetzung verstoßen haben, wogegen in Deutschland Strafen drohen, obwohl klar ist, dass das überhaupt nicht zulässig ist weil deutsche Gesetze nur für Deutschland gelten? Das ein Richter sowas trotz offenkundiger Rechtswidrigkeit durchgewunken und damit Rechtsbeugung begangen hat? Das mehrere andere Richter offenkundig nicht imstande sind, Grundgesetze zu verstehen, zu befolgen, und anzuwenden, jemanden Grundrechte quasi absprechen, obwohl die Grundrechtsverletzung von staatlicher Seite ausging? Das… Mehr
Die Namen der Beteiligten Richter, Staatsanwälte usw. müssen genannt werden. Weshalb werden sie den Bürgern in der Presse verschwiegen? Die Urteile erfolgen dann doch wie bei Freisler „Im Namen des Volkes“.
Das ist das Traurige, dass wieder offen gegen jeden Anstand und eben auch das Recht verstoßen wird. Es kann jeden treffen in diesem Land, mal wieder.
Verdammt noch mal, man wählt auch keine SED-Funktionärin, die nichts beigetragen hat, dass dieser SED-Staat aufhört zu existieren, ins Kanzleramt.
„…wegen ein paar dämlichen Bemerkungen?“
Ja, genau diese sind es, die den heiligen Zorn der Inhaber der Macht wecken, denn man kann nie wissen, ab welchem Punkt aus ein paar dämlichen Bemerkungen ein Sturm wird, der schon öfter in der Geschichte die Paläste gehörig durchgelüftet hat. Deshalb besser vorbeugend jede, aber auch jede Aufmüpfigkeit strengstens sanktionieren, notfalls auch durch Horrorabschiebeknast.
„Warum macht unser Staat diesen ganzen Zirkus – wegen ein paar dämlichen Bemerkungen?“
Bestrafe einen, erziehe Millionen, es sollte das berühmt berüchtigte Exempel statuiert werden.
Das System muss auf sehr wackeligen Beinen stehen, wenn die wegen ein paar unsachlichen Beschimpfungen derart durchdrehen. Kennt man sonst nur aus Diktaturen. Diese Chaoten machen ihre eigene Handlungsweise anderen zum Vorwurf. Am Abgrund zur Dummheit war gestern, heute ist der Staat drei Schritte weiter.
Ganz abgesehen davon trifft die wohltemperierte und beleidigunslose Kritik immer noch am härtesten.
Die gute Frage ist: handelt es sich wirklich nur um „unsachliche Beschimpfungen“ oder sind diese von Fakten begründet und vor allem von der Meinungsfreiheit gedeckt?
Ich bin der Meinung man sollte übereifrige Richter, BKA-Beamte oder Staatsanwälte bei ihren verantwortungsvollen und schwierigen Aufgaben mehr unterstützen. Dem einen oder anderen fehlt es ja offenbar an Erdung. Wie kann man ihnen dabei am besten helfen? Nur so ein Gedanke und ich frage mich tatsächlich schon länger, ob Amtsträgern z.B. nach Grundrechtsverletzungen ein mehrwöchiger Aufenthalt in philippinischer (Abschiebe-)Haft helfen würde? Oder Caning wie z.B. in Singapur? Beide Maßnahmen sollen ja nachhaltige Eindrücke hinterlassen…
Oliver Janich bietet für mittellose erwachte Familien in seinem Resort auf den Philippinen fast Gratisurlaub an, damit man sich dort austauschen und von dem Kampf um die Freiheit erholen kann. 😎 Auch der Multimillionär und Immobilieninvestor Alexander Raue (Vermietertagebuch) bietet bedürftigen erwachten Familien einen Aufenthalt in Costa Rica an. 😃 Der große Aufklärer Thorsten Schulte hat sogar 70 Prozent seines Silbers verkauft, um den wichtigen Kampf zu fördern. Und Andreas Popp hat mit Kettner gemeinsam in Deutschland und der Schweiz mehrere Hallen gemietet, oder sogar gekauft, wo wir uns alle versammeln können. 😜 Die steinreichen Hoss & Hopf, inzwischen ohne… Mehr
Tja…Das nennt man „Monkeybusiness“
Als (hier kommentierbares) Fazit bleibt: Kafka hatte schlicht nicht genug Phantasie.