Völkerrechtler Aust liest die Entscheidung des Gerichts so: „Die Anordnung bedeutet nach dieser Leseart jedoch nicht, dass Israel sich überhaupt nicht mehr in Rafah militärisch betätigen darf.“
Die Eilentscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zur israelischen Militäroffensive in Rafah lässt nach Einschätzung des Berliner Völkerrechtlers Helmut Aust stellenweise Fragen offen. „Die konkrete Anordnung zu Rafah ist wegen eines Relativsatzes und eines Kommas hochgradig unklar“, sagte er der „Rheinischen Post“. „Dieses Komma entscheidet über die Tragweite der Anordnung.“
Der IGH hat Israel in englischer Sprache aufgefordert, sofort die Militäroffensive zu stoppen, und jede andere Maßnahme im Gouvernement Rafah, die der Gruppe der Palästinenser im Gazastreifen Lebensbedingungen auferlegen könnten, die ihre physische Zerstörung ganz oder teilweise herbeiführen könnten.
Aust sagte, er lese die Entscheidung des Gerichts so, „dass eine militärische Offensive dann verboten ist, wenn sie die Gefahr eines Völkermords im Gebiet von Rafah erhöht“. Israel müsse also sicherstellen, dass dies nicht der Fall sei. „Die Anordnung bedeutet nach dieser Leseart jedoch nicht, dass Israel sich überhaupt nicht mehr in Rafah militärisch betätigen darf.“
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Kann man nicht ernst nehmen, diesen IGH.
Hätten etwa die Alliierten 1945 ihre Offensive stoppen sollen und warten (womöglich noch Aufbauhilfe leisten), bis das Dritte Reich sich wieder aufgerüstet und erholt hat, damit der NS 12 weitere Jahre regieren kann?
Völlig absurd!
25.07 – 28.07. 1943/Hamburg wohl 30.000 Tote. Nun ich möchte nicht relativieren, was gerade im Nahen Osten passiert. Ich möchte aber auf einen geschichtlichen Unterschied hinweisen. Damals waren nämlich die meisten Wehrmachtssoldaten nicht in der genannten Stadt, sondern an der Front, also weit ausserhalb Hamburgs. Wir wissen aber, warum es diese “Operation Gomorrha” gab. Die Deutschen sollten “bestraft” werden, denn menschlich betrachtet war das nichts anderes als ein Genozid, aber ganz gewiss kein militärischer “Erfolg”. Wie verhält sich das also z.B. mit der Stadt Rafah? Zunächst sei erwähnt, dass Wehrmachtssoldaten zumeist Enkel, Brüder, Neffen, Onkel, Söhne und Väter waren, weswegen die Zivilgesellschaft… Mehr
Urteilt der Gerichtshof auch über die das Verhalten der Hamas-Terroristen? Enthält das Urteil eine Passage zu „menschlichen Schutzschildern“? Die Gefahr von schwierigsten Lebensbedingungen oder gar einem Völkermord wäre massiv reduziert, wenn per IGH-Urteil 1) den Terroristen verboten wäre zu kämpfen wie Kanalratten, 2) den Zivilisten verboten wäre sich als Schutzschilder zur Verfügung stellen und 3) sich irgendein Palästinenser daran halten würde. Hoffentlich bricht Israels Armee der Hamas nun zügig und final das Rückgrat. Ohne das gibt es dort niemals Frieden. Das gleiche muss dann bei nächster Gelegenheit an der Nordgrenze Hisbollah passieren. Wenn sich eine palästinensische Mutter vor die Kanone… Mehr
Die Ukraine darf sich nach dem Überfall Russlands verteidigen. Die Israelis nach dem Überfall von Terroristen nicht. Ein klassischer Fall von zweierlei Maß.
Der IGH ist zu einem politisch instrumentalisierten Willkür-Gericht mutiert, das sich Kompetenzen zumisst, die es nicht hat. Das Gericht kann Kriegsverbrechen und Täter verurteilen, es hat aber schlicht keine Kompetenzen und Zuständigkeiten, in einen Krieg zu Gunsten oder Ungunsten von irgendwem prophylaktisch einzugreifen. Schon deshalb nicht, weil es ein Gericht der Mitgliedsländer ist, sein Gerichtsstand für etliche Kriegsparteien nicht anerkannt ist, weil es überhaupt keinen gültigen Gesetzeskatalog gibt, nachdem es überhaupt irgendwo prophylaktisch eingreifen und bestimmen könnte. Das ist ein Witz. Die machen sich zu einem Witz, wenn sie dicke Backen machen und heiße Luft verbreiten, anstatt sich konsequent im… Mehr
Sie sagen es. Zudem ist der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan Mitglied der Ahmadiyya Muslim Jamaat Bewegung. In erster Ehe war Khan mit Yasmin Rehman Mona verheiratet, der Tochter des vierten Kalifen der Ahmadiyya Muslim Jamaat. Seine Karriere verdankt Khan dem über „keinen Zweifel erhabenen“ Generalsekretär der UN Antonio Guterres.
Ich rate zur Vorsicht: Im internationalen Gerichtshof sind – lt. Wikipedia – von 15 Richtern nur zwei englische Muttersprachler (USA, Australien). Ob das Urteil wohl mit der gleichen Auffassung zur englischen Kommasetzung ergangen ist, die der deutsche Völkerrechtler Aust vertritt? Er mag ja recht haben, aber einen Euro würde ich nicht darauf setzen.
Zudem ist dies kein rechtliches, sondern ein politisches Urteil. Anstatt die Kommasetzung zu untersuchen, muss das Urteil als ganzes abgelehnt werden.
(Im übrigen wäre ein Abdruck der fraglichen englischen Passage nett gewesen.)