Karlsruhe kassiert das Verfassungsschutzgesetz Hessens ein. Grund: Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Es geht unter anderem um die Ortung von Mobilfunkgeräten und den Einsatz verdeckter Mitarbeiter.
Keine guten Tage für die Verfassungsschutzämter: Zuerst muss der Präsident des Bundesamtes, Haldewang, einräumen, dass er für Correctiv im Migrationsskandalspiel mitgeschnüffelt hat. Dann muss das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz seine Verleumdungskampagne gegen Journalisten zurücknehmen.
Jetzt ist das hessische Verfassungsschutzgesetz in weiten Teilen als verfassungswidrig abgeurteilt worden. Wie verfassungswidrig ist das hessische Verfassungsschutzgesetz? Folgt man einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dann verstößt das Gesetz gleich mehrfach gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
In einem am Dienstagmorgen veröffentlichten Beschluss führt Karlsruhe gleich sechs Paragrafen an, deren Inhalte teils nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Unter anderem geht es dabei um die Ortung von Mobilfunkendgeräten, das Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge, den Einsatz verdeckter Mitarbeiter sowie Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden.
Die Verfassungsbeschwerde lag dem Gericht seit 2019 vor. Geklagt hatten fünf Beschwerdeführer. Zwei davon sollen Mitglieder einer Organisation sein, die das Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch einstuft. Ein weiterer Kläger ist Journalist und stünde häufig in Kontakt mit Personen, die unter Beobachtung des Landesamtes stünden.
Unterstützt wurde die Beschwerde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie sprach von einem „Erfolg für die Grundrechte“, der hessische Gesetzgeber müsse nun „nachjustieren“.
Hessen hatte erst im Jahr 2022 das Verfassungsschutzgesetz geändert. Das Bundesverfassungsgericht stellt im neuen Urteil Grundsätze auf, die für alle Bundesländer maßgeblich sind. Bereits im Februar hatte das Gericht den Beschwerdeführern Recht gegeben, dass die Datenverarbeitung durch die Polizei eingeschränkt werden müsse.
Die Fälle zeigen: Die Versuche diverser Landesregierungen und der Bundesregierung, den Verfassungsschutz zur Zensur- und allgemeine Bürgerbespitzelungspolizei umzubauen, überschreiten längst den Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen.
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Habe im ÖRR noch nichts darüber gesehen, gehört oder gelesen.
Aber sicher noch heute werden die Hoftrompeter freudig erregt über die geplante „Ermächtigungs“-Änderung der Geschäftsordnung im Thüringer Landtag lang und breit berichten.
Das ist Desinformation durch selektive Nachrichten !
Wann bricht der sprichwörtliche Krug?
Im Westen nie.
Schließlich hat man ja die CDU, die sich neurdings mit Kommunisten ins Bett legt und offen Sympathien für die zerstörerischen Grünen hegt.
Merkel hat ganze Arbeit geleistet.
und das BSW entpuppt sich als das befürchtete U-Boot.
Ja, das gute alte Bundesverfassungsgericht. Wenn ein Urteil wie dieses Tichy Einblick gefällt, ist es ein gutes Gericht. Wenn es anders als erhofft urteilt – wohl gemerkt, derselbe Senat mit denselben 8 Richtern – dann wird dessen Rechtsauffassung un Frage gestellt und gerne sogar seine Unabhängigkeit, weil die Rchter ab und zu mal mit der Regierung essen. Els ob die sich nicht selbst gutes Essen leisten könnten. Gestern fielen in Karlsruhe auch zwei Urteile über Beschwerden der AFD. Komisch, darüber lese ich hier nichts. Das ist völlig legitim. Jedes Medium entscheidet selbst, wann es worüber in welcher Weise berichtet, aber… Mehr
Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Die Grundlage, auf der der Verfassungsschutz arbeitet, also das, womit der Verfassungsschutz legitimiert wird, die Verfassung zu schützen, ist selbst verfassungswidrig.
Damit wird der Verfassungsschutz zu einem Fall für den Verfassungsschutz! Der Verfassungsschutz müsste sich demnach wegen seines Agierens unter Beobachtung stellen und gegen sich selbst Strafanzeige wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten stellen.
Immerhin handelt das BVG – spät, aber doch!
Man sollte ihm, sofern man legitimiert ist, mehr Fälle zur Entscheidung vorlegen.
Es wird immer offensichtlicher, dass es dringend notwendig wird, dass hochrangige Posten (Minister, Verfassungsrichter, Verfassungsschutzchef) direkt durch das Volk gewählt werden müssen, inkl. jederzeitiger Abwahlmöglichkeiten. Ansonsten wirft uns der Parteienfilz in dunkelste totalitäre Zeiten zurück.
Wenn das Verfassungsgericht 5 Jahre tatenlos zusieht, wie die Verfassung von der Exekutive gebrochen wird, die wiederum von der Legislative mittels verfassungswidriger Gesetzgebung zu diesem Verfassungsbruch ermächtigt wurde, dann weiß ich nur eins. Die AfD ist definitiv nicht der Totengräber der Verfassung.
Und für alle konservativen Wähler, bitte nicht vergessen, die CDU ist immer ganz vorne mit dabei, wenn es um solche Schweinereien geht.
Offensichtlich ist die Stasi verfassungsfeindlich. Also Stasi verbieten und neu aufbauen ohne Parteieinflüsse. Die neue Stasi darf nicht mehr den Innenministern unterstehen. Die brechen ja auch dauernd die Verfassung. Mein Personalvorschlag: Vosgerau
5 Jahre mußten ins Land ziehen, ehe ein Verfassungsschutzgesetz als nicht verfassungskonform disqualifiziert wird.
Ich prangere 3 mathematische Sätze aus dem Gymnasialunterricht an, dass sie grottenfalsch sind. Wie viele Jahre wird es wohl dauern, bis man sie in den Schulbüchern korrigiert?
Hier gibt es ja keinen offiziellen Beschwerdeweg. Hier zählt nur die Arroganz des hochnobelsten Schulverlags:-(
Wäre ich mißtrauisch, könnte ich der Meinung sein, daß dieses Urteil nur die Überwachung von Linksextremisten verbietet, nicht aber die gesetzestreuer Bürger.
Und eine Beschwerde, die 5 Jahre liegenbleibt zeigt nur, daß das Gericht arbeitsunwillig ist.
Das ist wie beim alten Auto, das man erst mal beim TÜV vorführt, bevor man einen Handschlag dran tut: Wenn die Karre durchkommt, gut, ansonsten macht man eben genau das, was der TÜV moniert, aber garantiert nichts anderes.