Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hielt eine programmatische Rede zur Begrenzung der Grundrechte. Seine Aussagen stehen im Gegensatz zu einem zentralen früheren Urteil des Gerichts. Die Meinungsfreiheit soll offenbar in einer konzertierten Aktion von Gericht und Kanzleramt eingeschränkt werden.
Im Hamburger Übersee-Club trifft sich die Gesellschaft der Hansestadt regelmäßig, um Vorträge wichtiger Persönlichkeiten zu hören. Am 14. September sprach der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth zum Thema der Grundrechte. Aktive Verfassungsrichter äußern sich nur selten programmatisch. Tun sie es doch, dann besitzt jeder öffentliche Auftritt Gewicht, zumal der des Präsidenten.
In seiner Rede stellte Harbarth die These auf, der Gebrauch der Freiheitsrechte durch Bürger könnte dazu geeignet sein, die Verfassungsordnung zu delegitimieren. Er meinte: „Der wehrhafte Verfassungsstaat muss sich den Feinden von Recht und Rechtsstaatlichkeit konsequent entgegenstellen.“ Dabei bezog er sich auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz im April 2022. Darin hatte das Gericht Teile des Gesetzes als verfassungswidrig verworfen, gleichzeitig aber auch festgestellt, dass der Staat Grundrechte zur Sicherung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beschränken dürfe.
Grundsätzlich ist diese Beschränkung möglich. Entscheidend ist allerdings, dass das Bundesverfassungsgericht noch vor einigen Jahren den Gebrauch der Grundrechte des Bürgers gegenüber dem Staat sehr weit ausgelegt hatte, insbesondere das der Meinungsäußerungsfreiheit. Eine bloß drohende Delegitimierung der Verfassungsordnung genügte ihm damals ausdrücklich noch nicht, um den Grundrechtsgebrauch einzuschränken. Damals billigten die Richter im Gegenteil sogar denjenigen Meinungsfreiheit zu, die die Verfassungsordnung in Teilen oder ganz ablehnen.
In seinem Beschluss vom 28. November 2011 zur Meinungsfreiheit führte das Gericht aus:
„Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind … Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden. Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt. (…) Allein die Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken. Bei Staatsschutznormen ist dabei besonders sorgfältig zwischen einer – wie verfehlt auch immer erscheinenden – Polemik auf der einen Seite und einer Beschimpfung oder böswilligen Verächtlichmachung auf der anderen Seite zu unterscheiden, weil Art. 5 Abs. 1 GG gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet.“
Formal gilt das Urteil noch immer. Allerdings erklärte auch Bundeskanzler Olaf Scholz per Twitter am 14. September, also am gleichen Tag, an dem Harbarth seine Rede hielt, dass er die Grenzen der Meinungsfreiheit offenbar anders ziehen möchte als die Verfassungsrichter von 2011. „Wenn Kundgebungen von Extremisten, Querdenkern und Verfassungsfeinden gekapert werden“, schrieb er mit Blick auf die Demonstrationen gegen die Energiepolitik seiner Regierung, „dann nehmen wir das nicht hin. Denn unsere Demokratie ist wehrhaft.“
Versammlungsrecht und Meinungsfreiheit gelten allerdings auch für diejenigen, die ein Kanzler für Querdenker und Verfassungsfeinde hält. Was genau er mit seiner Ankündigung meint, seine Regierung werde es nicht „hinnehmen“, wenn bestimmte Personen demonstrieren, führte er nicht näher aus.
Im vergangenen Jahr waren mehrere Kundgebungen in verfassungsrechtlich fragwürdiger Weise unter dem Hinweis auf das Infektionsschutzgesetz untersagt worden.
Deutschland ist ein Land, dessen Grundrechte offenkundig gerade eingedampft werden sollen. Auch Marco Buschmann, FDP-Justizminister und als solcher eigentlich Hüter der Verfassung, sprach von einer „grundrechtsschonenden Gesetzgebung“ im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes. Das erschien als Ausrutscher eines wenig redegewandten Funktionärs. Anfangs machte man sich noch lustig über die Gleichsetzung von Gesetzgebung und Matratzenschoner. Doch in Deutschland überholt mittlerweile die Politik die Satire. Sehen Sie selbst.
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Art 5 GG(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Ich wills mal so sagen, ich kenne jetzt kein Gesetz, das Kritik an den Regierenden verbietet, Herr Habarth, bitte melden, wenn Sie eins finden. Oder eins, das Demonstrationen… Mehr
Mit Harbarth hat uns Merkel als Abschiedsgeschenk ein Kuckucksei ins Nest gelegt, passend zur Ampelregierung.
Es dauerte einstmals nur wenige Jahre, bis jegliche Freiheit zur Staatsfeindlichkeit umgewandelt worden war. Heute dauert es im Grund auch nicht viel länger. Mit dem Glauben an die Allwissenheit von irgendwelchen Postenbesitzern haben es die Deutschen leider. Mit den richtigen Leuten an den richtigen Schaltstellen geht das sehr schnell. Es wird auch nicht mehr lange dauern, bis alle Kommentare, die geschrieben werden, weil die Autoren hinterfragen, Kritik üben und grundgesetzkonform eine andere Meinung bekunden wollen, als staatsfeindlich und somit als Straftat gelten werden. Diese Entwicklung ist eingeleitet und wird fortgeführt werden, weil, zumindest und v. a. im besonderen Maße, die… Mehr
Ein Blick in das harte Gesicht, die kalten Augen – und ich muss erkennen: einer von jenen, die in dem einen oder anderen historischen politischen System auf deutschem Boden trefflich Karriere gemacht hätten. Insbesondere in Systemen, deren Grundlage die Pönalisierung der freien Meinung war.
Dank an Angela Merkel. Die Mutti der Deformierung Deutschlands zur Unkenntlichkeit.
Wenn die Exekutive und Herr Harbarth heute von „verfassungsmäßiger Ordnung“ sprechen, meinen sie damit nicht mehr das Grundgesetz. „Verfassung“ ist heute zu einem Codewort geworden, mit dem die Sicherung der Macht der herrschenden Schichten und ihrer Privilegien gemeint ist. Wenn man dies verstanden hat, ist es auch kein Paradox mehr, wenn die Berufung auf und Inanspruchnahme von im Grundgesetz garantierten Rechten von staatlichen Funktionsträgern und Parteivertretern als „verfassungsfeindlich“ und „Delegitimierung des Staates“ hingestellt wird.
Falsch gepolt der Mann. Vielleicht erklärt ihm jemand mal, dass „die Verfassungsordnung“ (meint er damit das Grundgesetz oder was ist“die Verfassungsordnung“?) genau dafür da ist die genannten Freiheitsrechte zu schützen. Und was ist „die Verfassungsordnung“? Ein neuer dehnbarer Begriff, je nachdem was man unter „Ordnung“ versteht? Kritik an den Regierenden stört die (von wem auch definierte) „Ordnung“? Steht das so im Grundgesetz? Guter Gott, und der Mann ist Chef des Bundesverfassungsgerichts? Sein Rücktritt ist überfällig.
Ach so, wenn ich gegen den Unsinn den unsere Regierung verzapft demonstriere, dann delegitimiere ich die Verfassungsordnung?? Claudia Roth ist früher bei Demonstrationen mitmarschiert, bei der „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“ und „Deutschland verrecke“ skandiert wurde.
Wie nennt man das, Herr Herbarth?
Im Leben hätte ich nicht gedacht, dass ein Präsident des Bundesverfassungsgericht so einen Spruch ablässt. Anders kann man das nicht nennen.
„der Gebrauch der Freiheitsrechte durch Bürger könnte dazu geeignet sein, die Verfassungsordnung zu delegitimieren“
Harbarth will also die Freiheitsrechte der Bürger beschneiden?
Der Mann ist eine Gefahr für unsere FDGO. Und ausgerechnet der soll über unser Grundgesetz wachen?
Das ist ein Treppenwitz der Geschichte.
Wenn seine 15 Kollegen und Kolleginnen am BVerfG noch einen Rest von Anstand haben, dass sollten sie ihm nahelegen seinen Abschied zu nehmen.
Natürlich darf der Staat Grundrechte einschränken in Form von Gerichtsurteilen. Ausgerechnet dieses Mittel wird bei Gewalttätern nicht ausgeschöpft, die Täter werden zu Wiederholungstätern, was es zu verhindern galt. Die herbeigeschriebene Gefahr durch Demonstrationen, dass da ein Virus herumgereicht wird und später dann im Altenheim aufschlägt, hingegen ist sehr spekulativ, somit jedes Demonstrativverbotes aufgrund des Infektionsschutzes verfassungswidrig. Ich sag es mal frank und freisler: Habarth geht noch in die Geschichte ein. Habarth ist im Sinne des Verfassung eine Fehlbesetzung, im Sinne des Regimes eine Toppbesetzung.
Angela Merkels Erbe ist ein einziger Giftschrank. Niemand seit 1945 hat Deutschland so nachhaltig geschadet wie sie. Das BVG, einst ein Bollwerk gegenüber einem Übergriffigkeit Staat, wurde unter Harbarth regelrecht zersetzt.
Sie sorgen vor, denn sie wissen was kommt, wenn die Folgen ihrer desaströsen Entscheidungen mehr und mehr ans Licht kommen.