TE hat als erstes Medium über die neuen Energiesparpakete von Robert Habeck berichtet. Jetzt soll es mit der Verdunkelung Deutschlands schnell vorangehen – Widerspruch wird nicht erwartet. Die Propaganda-Maschine der öffentlich-rechtlichen Medien läuft.
Das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klima hat die Exklusivmeldung von TE bestätigt, wonach es aus Energiespargründen zu einer Verdunkelung Deutschlands durch Abschaltung der Werbebeleuchtung nach 22 Uhr und Beleuchtungsverbot von Denkmälern, dem Schließen von Ladentüren, einem Pool-Heizverbot und einer Absenkung der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden auf 12 bis 19 Grad kommen soll – je nach Tätigkeit der Mitarbeiter. Diese Verordnung soll am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden und ab 1. September gelten – dann wird es dunkel in Deutschland.
Auch in den Wohnungen soll es schnell kälter werden
Auch in Wohnungen soll die Temperatur gesenkt werden: „Mieterinnen und Mieter bekommen mehr Spielraum zum Sparen“, heißt es in bester Orwell-Sprech in einem Papier, das TE vorliegt: Mietvertragsklauseln, die, um Schimmel zu verhindern, eine Mindesttemperatur verlangen, sollen ausgesetzt werden. Deshalb sollen diese vertraglichen Verpflichtungen vorübergehend ausgesetzt werden, „so dass Mieterinnen und Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, dies auch tun dürfen. Eine Schädigung von Gebäuden soll in der Regel durch entsprechendes Lüftungsverhalten verhindert werden.“
Die „Mittelfristverordnung“ über den Ausbau von LNG-Terminals und Gasspeicher-Bevorratung bedarf der Zustimmung vom Kabinett sowie Bundesrat und soll erst ab 1. Oktober gelten. Die entsprechend früheste Bundesratssitzung wäre am 16. September und der Wirtschaftsausschuss tagt am 1. September, sodass der 1. Oktober als Datum des Inkrafttretens angepeilt wird.
Nach der aktuellen Kabinettszeitplanung sind beide Entwürfe in der nächsten Woche, am 24. August, im Kabinett zur Abstimmung.
Kein Widerspruch zu erwarten
Widerspruch von den Ländern wird nicht erwartet – im Gegenteil. Der CDU-Ministerpräsident von Schleswig-Holstein Daniel Günther fordert vielmehr, dass die „Begrenzung der Raumtemperatur auch in Privatwohnungen möglich sein muss“. Das würde bedeuten, dass künftig eine „Temperaturpolizei“ die Wärme prüft. Dem Grünen-Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann geht das alles nicht weit genug: Man müsse nicht jeden Tag duschen. „Auch der Waschlappen ist eine brauchbare Erfindung“, so Kretschmann. Wird also auch das Hygieneverhalten geprüft und kontrolliert?
Zu Ende geht damit eine freiheitliche Grundordnung; sie wird abgelöst von einem Klima-Überwachungsstaat, der das Verhalten seiner Bürger bis in privateste Details prüft und kontrolliert.
TE dokumentiert die wichtigsten Regeln für Private
§ 10 – Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels ist untersagt und nur ausnahmsweise in Fällen gestattet, in denen das Offenhalten für die Funktion des Einganges als Notausgang oder Fluchtweg erforderlich ist.
§ 11 – Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen
Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder durch oder aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlichen Anordnung vorgeschrieben ist.
§ 12 – Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten
Für Arbeitsräume in Arbeitsstätten gelten die in § 6 Absatz 1 Satz 1 festgelegten Höchstwerte für die Lufttemperatur als Mindesttemperaturwerte.
hierzu: 6 (1) In Arbeitsräumen in öffentlichen Gebäuden darf die Lufttemperatur höchstens auf die folgenden Höchstwerte geheizt werden:
1. für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 °C,
2. für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 °C,
3. für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 °C,
4. für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 °C und
5. für körperlich schwere Tätigkeit 12 °C.
Außerdem sollen Heizanlagen, Pumpen, Thermen und Warmwasserverteilung künftig streng kontrolliert werden, ebenso die Dämmung von Rohren. Das sollen Kaminkehrer und Installateure übernehmen, die sich zwangsweise Zugang zu Räumen und Wohnungen verschaffen können.
Die Werbung in den Staatsmedien läuft. So veröffentlichte der WDR eine beruhigende Mitteilung für Frauen: Internationale Daten widersprechen der Furcht, dass bei Abschalten der Straßenbeleuchtung die Gefahr für Frauen wachse.
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5. für körperlich schwere Tätigkeit 12 °C
den Punkt finde ich ganz besonders dreist, wer körperlich schwer arbeitet soll sich also gefälligst warm schuften? Und da Minister und Abgeordnete im Büro hocken, können die es sich schön kuschelig geben…
Das Gesetz ist nicht Gender-orientiert. Frauen brauchen…so wissenschaftlich nachgewiesen….mehr Wärme als Männer. Hier müsste also an vielen Arbeitsstätten eine Geschlechter-spezifische Erwärmung der Arbeitsplätze verwirklicht werden. Das wäre dann durch Wärmefühler nicht nur sporadisch, sondern permanent zu prüfen und nachzuregeln. Wärmeinseln für Frauen zu schaffen sollte oberste Priorität haben. Bei den 72 anderen Geschlechtern müssten noch schnell Studien her um heraus zu bekommen, wer hier besonders Wärme-affin ist. Eine Diskriminierung anderer Geschlechter durch einen Kälte-Rassismus ist nicht hinnehmbar.
Das liest sich ja wie der Zivilschutzplan für den Kriegszustand.
Kann ja sein dass Dunkelheit im öffentlichen Raum als isoliert betrachtete Maßnahme kein Problem ist. Kommen jedoch in dieses setting noch weitere, kritische Ereignisse hinzu, dann wird Dunkelheit sehr wohl zu einem Problem.
Nachbeleuchtung ermöglich immerhin einen gewissen Beobachtungsdruck durch die Mitmenschen, der einzelne, kriminell bewegte Elemente im Zaum hält.
Verschlechternde Aspekte sind inflationsbedingter Wohlstandsverlust, evtl. Frustration über Verzichtszwang, Verarmung, personelle Unterdeckung bei der Polizei und unklare Versorgungslage mit Nahrungsmitteln.
Ich halte diese Pläne für ein unnötiges Risiko.
Ladesäulen, Streamdienste, social media und Kryptowährung dürften w e i t mehr Strom verbrauchen als die vorgenannten Maßnahmen.
Und sind leichter entbehrlich. Das ist aber nicht im Interesse des Staates.
Das Hoheitsrecht der Schornsteinfeger, jeden Raum in einer Wohnung betreten zu dürfen, notfalls mit Polizei also, stammt aus dem Dritten Reich.
Wir haben kein Energie-Mangel-Problem, wir haben eine Ideologie-Flut-Katastrophe. Ausgelöst von für ihr Amt bildungsfernen Politikern.
In der Domrep werfen Sie bei Verdunkelung (z. B. Blackout) sofort die Benzinnotstrom-Aggregate an – hinter jedem Haus steht sowas. Man weiß auch warum: Weil es sofort gefährlich wird. In Kombination mit frierenden und verarmten Menschen wird das kein Spaß in Deutschland.
Wer die Straßenbeleuchtung abschaltet, gefährdet das Lied „Lili Marleen“, ein Stück deutsches Kulturgut. „Vor der Kaserne, vor dem großen Tor stand eine Laterne und steht sie noch davor …“ (Hans Leip, 1915).
Aber der Wirtschaftsminister kann mit Deutschland ohnehin nichts anfangen, wie wir inzwischen alle wissen.
Das hat doch auch etwas Gutes: Wenn die Straßenbeleuchtung abgeschaltet wird, merkt man draußen die vielen Blackouts, die uns noch bevorstehen, gar nicht mehr.
Es ist natürlich möglich, auf Verbrauch zu verzichten. Aber die Herstellung, die Grundversorgung lässt sich nicht abschalten. Die Stromerzeugung bleibt und der Strom muss irgendwohin. Insofern ist das m. E. alles Augenwischerei.