Wie weit geht die Meinungsfreiheit in Deutschland?

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags geht kritisch mit dem Vorhaben der Innenministerin um, die das „Verunglimpfen des Staates“ bestrafen will, und benennt, wie weit in Deutschland die Meinungsfreiheit noch geht.

IMAGO, Screenprint Bundestag - Collage: TE

Darf man sich kritisch über den Staat und Politiker äußern oder ist das schon „Delegitimierung des Staates“ oder gar Verhöhnung – beides Tatbestände, die Innenministerin Nancy Faeser künftig strafrechtlich und mit Hilfe von staatlich finanzierten Hilfspolizisten verfolgen will?

Dazu hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags jetzt ein Gutachten vorgelegt.

Der Staat gegen die Bürger

"Kampf gegen Rechts"
Die Ampel will Demokratie und Gedankenfreiheit mit neuen Gesetzen aushebeln
Anlass ist Faesers Aussage: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Das klingt gefährlich für Kabarettisten, Journalisten und jeden Bürger, der am Stammtisch seinem Unmut in Worten Ausdruck verleiht, die vom Amtsdeutsch abweichen.

Faeser setzt die Linie fort, der Meinungsäußerung und Kritik hinsichtlich staatlichen Handelns – damit meint sie Politik, Parlament und Regierung – enge Grenzen zu ziehen.

Bereits seit 2021 besteht beim Bundesamt für Verfassungsschutz ein neu eingerichteter Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, der Bestrebungen erfasst, „die durch die systematische Verunglimpfung und Verächtlichmachung des auf der freiheitlichen demokratischen Grundordnung basierenden Staates und seiner Institutionen bzw. Repräsentanten geeignet sind, das Vertrauen der Bevölkerung in diese Grundordnung zu erschüttern“ (vgl. BT-Drs. 20/774).

Künftig will Faeser mit Hilfe von staatsfinanzierten „Non Government-Organisations“ Meldestellen einrichten, die alles aufschreiben – von Journalisten über Internet bis zum Nachbarn, der über den Zaun über die Regierung schimpft. Deutschland soll so mit einem Spitzelnetz überzogen werden und mit Hilfe von Apps die Verfolgung ermöglicht und möglichst in die Breite gezogen werden, ohne die Polizei noch weiter zu belasten.

Doch so einfach ist das nicht. Der Wissenschaftliche Dienst zeichnet die Entwicklung der Meinungsfreiheit nach. Anfangs war das streng in Deutschland.

… enge Grenzen der Staatskritik

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Faesers und Haldenwangs Rezept: Geheimdienst statt politische Argumente
1952 etwa hatte der Bundesgerichtshof (BGH) wie schon die Vorinstanzen ein böswilliges Verächtlichmachen in der Äußerung gesehen, das „Bonner Staatsgebilde“ stehe neben dem „von Übermacht zu Boden gedrückten Reiche“ wie „eine frisch gestrichene Coca-Cola-Bude“ (BGHSt 3, 346). Auch die Bezeichnung des Landes Niedersachsen als „Unrechtsstaat“ wurde 1955 vom BGH als einschlägiges Verächtlichmachen gewertet (BGHSt 7, 110). Bejaht hat der BGH 1959 eine Strafbarkeit auch hinsichtlich der Bezeichnung der Bundesfarben als „schwarz-rot-gelb“ durch einen Redner der Deutschen Reichspartei, da dies „das Wiederhervorholen einer der hämischsten Goebbelsschen Kampfparolen gegen die durch die Bundesfarben verkörperten Verfassungsgedan- ken der freiheitlichen Demokratie“ darstelle.

Doch dann begann die Aufweichung der strengen Sitten. Das Bundesverfassungsgericht erweiterte den Raum der möglichen Kritik und Meinungsfreiheit.

… die liberale Befreiung

Singen wir das Freiheitslied wieder
Die Gedanken sind frei! Sie zerreißen die Schranken und Mauern entzwei
In dieser Linie stehend hob das BVerfG 2008 eine wegen der Bezeichnung der Farben der Fahne als „Schwarz-Rot-Senf“ erfolgte strafgerichtliche Verurteilung als verfassungswidrige Verletzung der Meinungsfreiheit auf, schreibt der Wissenschaftliche Dienst:

„In öffentlichen Angelegenheiten gilt die Vermutung zugunsten der freien Rede. Die Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht. … Handelt es sich bei der gesetzlichen Beschränkung der Meinungsfreiheit um eine Staats- schutznorm …, ist besonders sorgfältig zwischen einer … Polemik und einer Beschimpfung oder böswilligen Ver- ächtlichmachung zu unterscheiden, weil Art. 5 Abs. 1 GG gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Macht- kritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet“ (Beschluss vom 15.9.2008, 1 BvR 1565/05).

Diese Grundsätze bekräftigte das BVerfG in einem Beschluss aus dem Jahr 2011, mit dem es die strafgerichtliche Verurteilung wegen Äußerungen, mit denen das „BRDSystem“ als „verkommen“ bezeichnet worden war, aufhob, denn

„anders als dem einzelnen Staatsbürger kommt dem Staat kein grundrechtlich geschützter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtestaats. … Die Schwelle zur Rechtsgutverletzung ist im Falle des § 90a Abs. 1 Nr. 1 StGB … erst dann überschritten, wenn aufgrund der konkreten Art und Weise der Meinungsäußerung der Staat dermaßen verunglimpft wird, dass dies zumindest mittelbar geeignet erscheint, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, die Funktionsfähigkeit seiner staatlichen Einrichtungen oder die Friedlichkeit in der Bundesrepub- lik Deutschland zu gefährden. … Verboten werden darf mithin nicht der Inhalt einer Meinung als solcher, sondern nur die Art und Weise der Kommunikation, die bereits den Übergang zur Rechtsgutsverletzung greifbar in sich trägt und damit die Schwelle zu einer sich abzeichnenden Rechtsgutverletzung überschreitet“ (Beschluss vom 28.11.2011, 1 BvR 917/09).

Mit Corona zurück zur Begrenzung der Freiheit

"Die Grenzen des Rechts" überwinden
Innenministerin Nancy Faeser startet den Angriff auf die Gedankenfreiheit
Neuerliche Aktualität erlangte die Frage der strafbaren Verunglimpfung im Rahmen von Kritik an staatlichen Maßnahmen und Repräsentanten in der COVID-19-Pandemie sowie im Zusammenhang mit der „Reichsbürgerszene“. Gerichte verneinten eine strafbare Verunglimpfung dabei etwa hinsichtlich des umgedrehten Tragens der Nationalflagge (VG Berlin, Beschluss vom 20.8.2021, VG 1 L 408/21, BeckRS 2021, 23762) sowie beim Bezeichnen einer Landesregierung als „Regime“ (Errichten eines zwei Meter hohen Steins in der Form eines Grabsteins mit der Aufschrift „Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes“, OVG Bautzen, Beschluss vom 15.6.2023, 6 B 83/23).

Aber jetzt begann auch die Wende: So gilt als ein strafbares Beschimpfen im Sinne von § 90a StGB, der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole unter Strafe stellt, das Verbreiten eines Flugblattes, in dem die Bundesrepublik Deutschland als „völkerrechtswidriges Konstrukt“ genannt wird. Auch „Merkel-Diktatur“ und „Feindstaat der Deutschen“ gilt jetzt als strafbar. Auch der Aufruf zur „Konterrevolution“ mit den Mitteln eines Militärputsches mit dem Ziel einer „im Kleid der Reichsverfassung von 1871 wieder zu errichtenden Monarchie“ (LG Lüneburg, Urteil vom 1. Dezember 2020, 21 KLs/5103 Js 23169/20) ist strafbar. Dabei handelt es sich allerdings um Landgerichtsurteile. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu noch nicht entschieden und die Hoffnung liegt nahe, dass dieses Gericht sich nach dem Abflauen der Corona-Hysterie auf seine liberale Spruchpraxis beibehält.

Gegen die Mitte der Gesellschaft
Nancy Faesers Anschlag auf den freiheitlichen Rechtsstaat
Faeser geht allerdings weit darüber hinaus. Sie will auch Begriffe unterhalb dieser Strafbarkeitsgrenze verfolgen lassen, etwa durch Ausspähen und Sperrung von Bankkonten, durch Meldung an Behörden, Gewerbeamt, Gesundheitsamt und Arbeitgeber, um so den Betreffenden, ja was – Bestrafung ist es nicht, denn dies würde ja ein ordentliches Gerichtsverfahren mit Verteidigung, Widerspruch und Revision voraussetzen. Faeser setzt auf „informelle“ Mittel, um die wirtschaftliche Vernichtung des Staats-Kritikers zu bewirken. Immer mehr Bürger würden damit ihrer Lebensgrundlage beraubt und zu Ausgestoßenen. Auch die Kontrolle des Internet wird vorangetrieben: So wurden bei den Staatsschutzabteilungen zahlreiche Beamte eingestellt, die kritische Bemerkungen im Internet verfolgen, die Autoren zur Anzeige bringen oder die Netzbetreiber und Plattformen dazu bringen sollen, staatskritische Äußerungen zu unterbinden.

Der Wissenschaftliche Dienst nimmt keine Bewertung der Maßnahmen vor, die Faeser, der Präsident des Bundesverfassungsschutzes und die Familienministerin Lisa Paus durchsetzen wollen. Aber klar ist: So einfach geht das nicht. Diese Gesetze gehen weit über das autoritäre Staatsverständnis der Adenauerzeit hinaus, weil die damals geltende „Strafbarkeitsgrenze“ aufgehoben werden soll und jede, auch nur halbwegs kritische Äußerung ohne Gerichtsverfahren zur sozialen Ausgrenzung und wirtschaftlichen Vernichtung des Kritikers führen soll. Gleichzeitig will Familienministerin Lisa Paus ein „Demokratiefördergesetz“ zur Verabschiedung bringen, das Überwachung-Apps, Spitzel-NGOs und Internetüberwachung durch staatlich finanzierte Hilfspolizei regelt.

Führende Verfassungsrechtler sehen darin einen gravierenden Verstoß gegen das derzeit existierende Grundgesetz und seine Rechtsauslegung.

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Kommentare ( 96 )

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96 Comments
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Freiheit fuer Argumente
8 Monate her

Es geht doch gar nicht um Kritik am Staat.
Vielmehr will Faeser jede Kritik an ihrem Linksstaat und den linken Transformationsfantasien unterbinden

HansKarl70
8 Monate her

Die Frage alleine widerspricht schon dem GG. Eine Innenministerin wie Faeser ist für die Demokratie wie sie Deutschland angeblich vertritt nicht diskutabel.

hoho
8 Monate her

Wenn die Konten der Unternehmen und Leuten einfach gesperrt werden können, weil ihre Gesinnung jemanden nicht gefällt, dann ist die Meinungsfreiheit nicht mehr da. Die Hausdurchsuchungen zwecks „Beweissicherung“ bei den unliebsamen und nicht Narrativ konformen Menschen zeigt uns das auch. Wenn der Staat sich an Taten von Correctiv beteiligt, ist die angebliche Neutralität des Staates nicht mehr da. Wir leben schon in einer Diktatur. Die ist immer noch nett aber meine Heizung hat sie schon de-legalisiert und die ev. Proteste gegen den Krieg werden auch langsam nicht mehr erlaubt. Vlt funktioniert das irgendwann wieder. Ich weiß es nicht. Die Demokratie… Mehr

Ede Kowalski
8 Monate her

Eine Innenministerin, die vorgibt, nicht zu wissen, dass die Strafverfolgung der Justiz und nicht der Polizei obliegt, hat den Rechtsstaat verlassen. Eine Innenministerin, die mit schwammigen, juristisch undefinierbaren Begriffen wie „Hass” und „Hetze” eigentlich Regierungskritik meint, die Bevölkerung einschüchtern und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit abbauen will, ist reif für jede Art Diktatur. Eine Innenministerin, die dem Volk für Gesinnungsdelikte mit der Polizei droht, ist eine Verfassungsfeindin.
(Netzfund zum Thema)

Helfen.heilen.80
8 Monate her

Nun, es fällt m.E. auf dass sowohl die Rethorik wie auch einzelne Maßnahmen m.E. ziemlich klar erkennbar eine „Handschrift“ tragen. Eine andere Metapher wäre „den gleichen Stallgeruch“. Unsere altbekannten 68iger arbeiteten sich am „Autoritären“, Gleichberechtigung, Pazifismus und dem „Einfluss der Wohlhabenden“ ab. Bisschen THC, Schlaghose und Woodstock. Kennt man ja. Irgendwelche Bahnhofspunker hatten ein Problem mit bürgerlich, wohlhabenden Lebensformen und rechtsaußen-Typen. Das kennen wir auch. Alles etwas schlodderig und nicht übermäßig ernst in der BRD. Heute weht ein neuer Wind. Da kennt sich inzwischen jemand aus mit Organigrammen, Arbeitsteilung und Disziplin. Man beobachtet stramme Antifa-Milizen die tatsächlich als Greifkommandos, quasi… Mehr

egal1965
7 Monate her
Antworten an  Helfen.heilen.80

Entschuldigung, aber „Abhören, Bespitzeln, Listen schreiben, informelle Einwirkung auf Meinung, informelle Zermürbung von Kritikern“ gab es schon vor der DDR, nämlich in sogenannten „3.Reich“ und dieses waren wohl kaum Kommunisten, ganz in Gegenteil.
Es ist eine grundsätzliche Fehleinschätzung, wie man nun zunehmend sieht, diese „Methoden“ nun einer speziellen Gesellschaftsform zuordnen zu wollen.
Denn geschehen können sie sowohl in Sozialismus, Kommunismus, als aber auch in einer Demokratie.
Dazu gehört auch nicht viel, man muß nur alleine das Wort „Demokratie“ neu deuten und umdefinieren.
Dann werden sie auch „Nordkorea“ bald hier haben…

Metric
8 Monate her

Die kommenden AfD-Landesregierungen werden für dieses Gesetz noch froh sein -damit lässt sich die Mainstream-Kritik an ihnen auf sehr elegante Weise ausschalten. Da wird sich die SPD noch wundern.

sunnyliese
8 Monate her

Dieser Mensch in diesem Amt ist so tief offen antidemokratisch wie kein anderer deutscher Nachkriegspolitiker in der BRD…

bfwied
8 Monate her

Für einen machtbesessenen Menschen ist die Friedhofsruhe das größte Anliegen. Eine Binsenwahrheit, die überall dort, wo Diktaturen die Macht ausüben, gesehen wird. Wer sich auf einer geradezu religiösen Mission wähnt, muss zu solchen Mitteln greifen, denn das Volk ist nur in Teilen nicht gerade gescheit, der Rest wehrt sich – und er wird siegen, wie immer. Jetzt muss doch eigentlich auch den oben erwähnten Teilen des Volkes klar werden – mit Ausnahme der immer vorhandenen sich nie ändernden Claquere -, dass D. in die Antidemokratie abdriftet, und zwar im Sturzflug. Da Scholz keiner der beiden furchtbaren Frauen Einhalt gebietet, ist… Mehr

John Beaufort
8 Monate her

Zusammenfassung: Der Rechtsstaat ist passé. Das Recht wird entgegen der Verfassung, die Meinungsfreiheit garantiert, nach Belieben verdreht. Recht ist 2024 vor allem das, was die Regierung will. Wir rutschen in eine Diktatur ab, aber die Bevölkerung interessiert es in weiten Teilen gar nicht. Freiheit ist für viele Gemüter wohl zu abstrakt, als dass sie ihren Wert verstünden. Schade.

Karl Moritz
8 Monate her

Das sogenannte Kabarett ist so stromlinienförmig und glitschig das mir schlecht wird . Ohne eine Bekenntnis gegen die AfD geht nichts . Wenn ein D.Nuhr einen stromliigenförmigen Grünen Prediger wie F. Schröder einlädt sagt viel über Nuhr aus . U . Priol und die anderen alle , der mit den Hut , Pelzig glaube ich , ein bisschen an der Oberfläche kratzen , mehr nicht . Einfach nur widerlich . Am schlimmsten aber ist das Publikum , bei jedem AfD Bashing brechen sie in Jubelstürme aus , ich halte es mit Max Liebermann .

bfwied
8 Monate her
Antworten an  Karl Moritz

Wie war das bei Ulbricht – trotz Aufstands? Wie war das beim Unbenennbaren zuvor? Alle jubelten, klatschten, marschierten, zeigten komische Gesten. Warum sollte das heute anders sein, zumal sich die Leute von „Sozial“-Media lenken lassen, von irgendwelchen sogenannten Künstlern, als besäßen die höhere Intelligenz, wenn sie halt Liedchen trällern od. Filmchen produzieren, die nur so strotzen vor Erziehungsgedanken u. vermeintlich höheren Einsichten.
Jede Entwicklung muss an ihr Ende gebracht werden, sie lässt sich nicht einfach stoppen, sie muss selbst gegen die Mauer fahren und zerschellen.