Kinderrechte sollen in das Grundgesetz - in den Sondierungsgesprächen von Union und SPD wurde dieses wohlklingende Ziel vereinbart. Aber was versteckt sich dahinter? Birgit Kelle fürchtet eine Entmündigung der Eltern.
„Kinderrechte” in die Verfassung: Das war jahrelang ein Lieblingsprojekt der SPD, inzwischen ist es aber im Wahlprogramm und in den Vereinbarungen zur Sondierung aller Parteien angekommen.
Ein falsches Vorhaben
Falsch bleibt das Vorhaben, egal wer es wann ins Werk setzen wird, vor allem aus einem zunächst verblüffend klingenden Grund: Kinder sind auch Menschen. Wer also Kinderrechte im Grundgesetz fordert, hat anderes im Sinn, als Rechtslage oder Schutz von Kindern zu verbessern; schließlich leben wir nicht in der Dritten Welt. Es geht vielmehr um das Reißen einer Kompetenzgrenze, die Eltern derzeit halten – und zwar gegen den Staat.
Mit „Kinderrechten” wäre nämlich über Nacht das Erziehungs- und Vertretungsrecht der Eltern infrage gestellt. Nicht mehr die Eltern allein, sondern Vater Staat selbst schwänge sich damit als Vertreter von Kindern auf, die er weder gezeugt noch geboren hat, aber gern auch im Zweifel gegen die Ansichten der Eltern vertreten würde.
Nahezu naiv hat das übrigens 2012 Manuela Schwesig in einem Interview mit dem Deutschlandradio eingeräumt: „Wir brauchen Kinderrechte im Grundgesetz. Oftmals sind Elternrechte oder andere Rechte höher als die Kinderrechte. Das halte ich für falsch.“ Um dann nachzuschieben: „Und das Betreuungsgeld, das gezahlt werden soll, ist auch eine Gefahr für den Kinderschutz.“ Obwohl, das war ganz schön gerissen, wie sie den Bogen von Kinderrechten über das Kindeswohl bis hin zum Betreuungsgeld als Kindeswohlgefährdung spannte.
Zugriffsrechte für den Staat
Machen wir es kurz: „Kinderrechte in die Verfassung“ hat den alleinigen Sinn, dem Staat ein Zugriffsrecht auf die Kinder zu sichern. Umso tragischer, dass sich ausgerechnet die CSU dafür starkgemacht hatte, das Thema Kinderrechte im Wahlprogramm der Unionsparteien zu verankern.
Man kann sich letztendlich nur wünschen, die FDP möge in der Opposition bleiben. Könnte sie doch das letzte Bollwerk eines mündigen, freien Bürgertums bleiben, oder besser gesagt: werden, gegen die Ansprüche eines übermächtigen Staates mit einer leistungsfeindlichen und kollektiv erzogenen Einheitsbevölkerung. Ob die Lindners und Kubickis wohl in schlaflosen Nächten manchmal darüber nachdenken, wer in 20 Jahren noch liberal wählen wird, wenn die bürgerlichen Lemminge es sich erst einmal unter der warmen Sozialdecke des Verbots- und Betreuungsstaats gemütlich gemacht haben und jeder Widerspruch gegen das System längst als „Hate Speech“ unter Strafe steht?
Dass allein zwei Generationen reichen, um die Erinnerung an die Freiheit nachhaltig zu stören, hat nicht zuletzt die Erfahrung der DDR gezeigt. Wer sich bis heute wiederfindet im „Aber wenigstens hatten wir eine Arbeitsstelle und eine Zweiraumwohnung“, wählt nicht die Freiheit, er hat sogar Angst davor.
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Daran wird übrigens deutluch, dass der Staat kein Interesse an autochonen Kindern hat. Letzten Endes ist die gesamte Politik der verbrecherischen Regierung auf ein Ziel ausgerichtet: Auflösung des Nationalstaates. Für diesen Zweck werden kulturfremde ‚Flüchtlinge‘ en masse importiert, es wird auf die Zerrüttung der Familie gesetzt (Gender mainstream, Homoehe, Kinderrechte etc.), und es wird ein Neusprech a la Orwell eingeführt.
Übrigens gibt es Neuigkeiten zum Thema Kinderfernsehen beziehungsweise Kika, dem Fernsehkanal, der die dolle Liebesgeschichte zwischen der Minderjährigen Malvina und dem syrischen 18, 17, 19, 20 jährigen Diaa ausstrahlt, die in der Zwischenzeit für viel Aufmerksamkeit und Kontroversen geführt hat. Herr Schäuble hat wohl aufgrund dieser Sendung mit quietschenden Reifen vor Freude ein paar Pirouetten gedreht, schließlich war er es ja, der völlig unbehelligt von Kritik die krude Theorie heraus posaunt hat: „Die Abschottung ist doch das, was uns kaputt machen würde, was uns in Inzucht degenerieren ließe“, sagte er der Wochenzeitung „Die Zeit“. In Deutschland trügen Muslime zu Offenheit… Mehr
Art. 6(2) des GG schreibt fest, dass die Erziehung des Kindes das „natürliche Recht“ und die „zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ der Eltern ist, über die die „staatliche Gemeinschaft“ wacht. Der Begriff „Kindeswohl“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch Rechtsprechung, also auch durch die individuelle Bewertung eines Richters, definiert wurde und wird. Es dürfte hochspannend werden, wenn das Gericht entscheiden müsste, ob Eltern das Sorgerecht entzogen wird, weil sie ihren Kindern nicht die politisch gewollte Meinung als einzig wahre vermitteln. Wenn dem stattgegeben würde, was ich heftigst bezweifle, dann wären nicht nur Art. 6 GG, sondern auch Art. 2, 3, 4,… Mehr
Bravo
Sozialismus durch die Hintertür
Als Mutter eines von der MMR Impfung geschaedigten Kindes befuerchte ich, es wird dann heissen ein Kind hat das Recht jede Impfung zu erhalten die der Staat fuer richtig haelt. Die Eltern haben kein Recht mehr nein zu sagen auch wenn sie schlechte Erfahrungen mit Impfungen gemacht haben.
Wer Kinder schützen möchte, der sollte sich entschieden gegen Kinderehen und Genitalverstümmelung von Jungen aussprechen. Bei Ersterem haben wir aus „Kultursensibilität“ ein ganzes Jahr rumgeeiert, bevor ein Gesetz kam, und beim zweiten haben wir ein Gesetz, das eine solche Handlung explizit aus religiösen Gründen erlaubt.
Aber bei Eltern, die bei Pegida mitgehen, steht dann das Jugendamt auf der Matte… Gaga-Republik Deutschland.
Das ist natürlich richtig erkannt. Kinder sind Menschen, fallen unter die Menschenrechte und benötigen keine Extrarechte, insbesondere da diese dann nicht als Abwehrrechte gegen den Staat, sondern insgeheim als Abwehrrechte gegen die Eltern und damit als Rechte des Staates über die Kinder vorzustellen wären. (Nebenbei: Ebenso gilt auch, daß Frauen Menschen sind und somit keine Frauenrechte benötigen, welche, insofern sie nur Rechte sein können, die Männern nicht zustehen, die Gleichberechtigung geradezu konterkarieren und auf Privilegien aus sind. Daher führen Feministinnen sie stets ins Feld.) Fake news verbreitet Frau Kelle indes, wenn sie behauptet, Kinderrechte seinen in den Wahlprogrammen aller Parteien… Mehr
Über den Umweg der Kinderrechte gelangt wieder ein zusätzliches Stück Sozialismus und ein zusätzliches Stück Staatsbetreuung in unsere Familien. Aus der DDR wurde nichts gelernt.
Doch man hat sehr gut gelernt ;
„Lasse den Menschen die große Idee der Demokratie,
somit kannst du unbeirrt den Sozialismus ausbauen!
Wer keine Lösungen für die wirklichen großen Probleme unserer Zeit hat, erfindet Nebenkriegsschauplätze …
Sehr geehrte Birgit Keller, damit ändert sich trotzdem nichts daran, das der politische Opportunismus (Neusprech Populismus) bzgl. „Kinderrechte in der Verfassung“ nur eine semantische Makulatur verdinglicht. Ein dementsprechender Bundestagbeschluss würde selber einen „Erheblichen Eingriff“ in die Grundrechte Art.2 Abs.1 GG der „Allgemeinen Handlungsfreiheit“ und Art.2 Abs.1 GG in verb. Art.1 Abs.1 GG dem „allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ darstellen, weil Kinder auch Bürger mit Bürgerrechten sind. Als grundrechtsrelevante Eingriffe in die Allgemeine Handlungsfreiheit werden nur „erhebliche Eingriffe“ verstanden, während Bagatellen schon nicht als Eingriff in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG angesehen werden. Vom Grundrechtsschutz der Allgemeinen Handlungsfreiheit werden allerdings nicht… Mehr