TE-exklusiv: Die Glückssträhne von Strack-Zimmermann ist zu Ende

Verlorene Prozesse, hohe Kosten: Der Siegeszug von Marie-Agnes Strack-Zimmermann vor deutschen Gerichten ist gestoppt. Die verfolgten Bürger gewinnen, die Richter sind sichtlich genervt. Und blechen muss sie jetzt auch.

picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH

Vor dem Oberlandesgericht Köln hat FDP-Rammbock Marie-Agnes Strack-Zimmermann eine peinliche Niederlage erlitten. Schon wieder. Da lässt sich ein juristischer Trend erkennen – und ein Ende des ziemlich ekligen Geschäftsmodells, das die Dame da verfolgt.

In der Partei, die spektakulär und völlig zurecht vom Wahlbürger aus dem Bundestag geworfen wurde, nennt man die EU-Abgeordnete aus Zeitgründen „StraZi“. Dem wollen wir uns hier anschließen. Manche Namen machen ausgeschrieben einen Text einfach unlesbar.

Beleidigtsein als Einkommensquelle

Das Internet. Wir schreiben das Jahr 2023. Eine Frau regt sich fürchterlich über StraZi auf und tippt auf der Plattform X diesen Satz in die Tastatur: „Diese hässliche Kreatur ist eine korrupte Waffenlobbyistin.“

Eine Woche später ärgert sich die Frau schon wieder. Die meisten TE-Leser kennen das vermutlich und können das auch verstehen. Jedenfalls bezeichnet unsere wütende Bürgerin StraZi jetzt als „Waffenlobby-Dracula“.

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Das ruft StraZis Haus-und-Hof-Anwalt Alexander Brockmeier auf den Plan. Er erstattet Anzeige wegen Beleidigung. Im Zuge der folgenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bekommt der Anwalt Akteneinsicht – und die Privatadresse der wütenden Bürgerin. Mit dieser sogenannten „ladungsfähigen Anschrift“ kann er nun eine Zivilklage einreichen.

Warum tut er das? Worum es geht, zeigt der Klagegrund, den der Anwalt selbst in seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Rheine angibt: „Geldentschädigung und Unterlassung“.

Genauso steht das da. In dieser Reihenfolge. Das macht von Anfang an klar, worum es geht. Dass die oben zitierten Kommentare nicht mehr verbreitet und erneuert werden, ist allenfalls zweitrangig. An erster Stelle geht es um: Kohle.

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Die unteren Gerichtsinstanzen bei uns sind für die Meinungsfreiheit inzwischen weitgehend verlorenes Land. Je weiter man nach oben kommt, desto eher sind Richter bereit, sich auf die Seite der Grundrechte zu stellen. Im Moment jedenfalls.

Weil der Streitwert zu hoch ist, gibt das Amtsgericht Rheine den Fall an das Landgericht Münster ab. Dort, in erster Instanz, weist man interessanterweise die Forderung von StraZis Anwalt nach einer Geldentschädigung ab (wir kommen gleich darauf zurück). Allerdings verurteilt es unsere Kommentarschreiberin, die zitierten Kommentare nicht mehr zu wiederholen.

Das sieht weder unsere wütende Bürgerin ein – noch ihr Anwalt.

Markus Haintz von der Kölner Kanzlei „Haintz legal“ geht in die Berufung. Inhaltlich argumentiert er zum einen, dass es sich bei allen Aussagen um absolut zulässige Meinungsäußerungen handelt. Zum anderen weist er nicht ohne Humor darauf hin, dass StraZi sich über die Bezeichnung „Waffenlobby-Dracula“ nun wirklich nicht beschweren darf: Schließlich trat sie im Februar 2023 beim Aachener Karneval im Vampirkostüm auf.

Justiz als Geldautomat

StraZi hat Medienberichte nicht dementiert, wonach sie inzwischen um die 2.000 (in Worten: zweitausend) Anzeigen wegen Beleidigung gestellt hat. Das folgt einem klaren Muster. Sie postet irgendetwas krachend Ideologisches. Im Wortsinn: provozierend. Sie provoziert die Reaktion. Das ist legal. Tatsächlich kann sich dann irgendjemand nicht beherrschen und reagiert heftig. Vielleicht zu heftig. Das ist dann schnell illegal.

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Strafanzeige wird gestellt, StraZis Anwalt begehrt Akteneinsicht und bekommt dadurch die persönlichen Daten des unbeherrschten Kommentators. Das öffnet die Türen für eine lukrative Fortsetzung: Nach dem Strafverfahren reicht man eine Zivilklage ein. Da geht es dann um Geld. Juristisch heißt es „Geldentschädigung“. Wird ihr die zugesprochen, kann StraZi zwischen 600 und 1.000 Euro einstreichen – pro Fall. Die Hälfte des Geldes wird an das Meldeportal weitergereicht.

In unserem Fall heißt dieser eifrige Helfer „So Done“. Das ist der Name einer Agentur. Deren Geschäftsmodell besteht darin, kritische Bürger zu verfolgen, sobald die sich womöglich mal im Ton vergreifen.

Dafür flöht die Agentur aufwändig und mit Künstlicher Intelligenz das Internet durch, um potenziell angreifbare Äußerungen aufzuspüren. Das ganze Konzept hat ein gewisser Alexander Brockmeier zusammen mit einer gewissen Franziska Brandmann erdacht. Er war mal Landtagsabgeordneter für die FDP in NRW, sie war mal Bundesvorsitzende der FDP-Nachwuchsorganisation „Junge Liberale“. Vorkämpfer für die Meinungsfreiheit also. Zwinker-Smiley.

Wird etwas gefunden, geht der Fall an eine Partner-Kanzlei. Die heißt, Überraschung: „So Done legal“. Einziger Anwalt dort ist, Überraschung: Alexander Brockmeier.

Man kann das wohl Merkantilisierung der Meinungsunterdrückung nennen.

Juristischer Stimmungsumschwung

Anfangs bekamen anzeigefreudige und klagende Politiker fast immer Recht. Doch allmählich dreht sich der Wind – ganz langsam, aber spürbar.

In der mündlichen Berufungsverhandlung gegen unsere „Dracula“-Kommentatorin hat das Oberlandesgericht Köln gerade ausführlich begründet, weshalb die Äußerungen – die das Landgericht Münster noch untersagt hatte – im konkreten Fall absolut zulässig sind.

Daraufhin hat es StraZis Anwalt aufgegeben, am – vermeintlichen – Unterlassungsanspruch festzuhalten. Das Verzichtsurteil ist für ihn bzw. für seine Mandantin richtig teuer: Alle Anwalts- und Gerichtskosten summieren sich auf 10.828,64 Euro.

Den Strafantrag gegen unsere Kommentarschreiberin wollte Anwalt Brockmeier übrigens nicht zurücknehmen. Trotz des gewonnenen Zivilprozesses kann es deshalb nun noch ein Verfahren vor einem Strafgericht geben.

Auch das wird nach aller Erfahrung mit einem Freispruch enden. Aber in Bayern kann das dauern.

Unterm Strich bleibt, dass sich Marie-Agnes Strack-Zimmermann nicht nur politisch auf einem stark absteigenden Ast befindet, sondern auch juristisch. Und das anwaltliche Geschäftsmodell der massenhaften Beleidigungsanzeigen und -klagen nervt sehr deutlich inzwischen auch immer mehr Gerichte.

Vielleicht ist ja doch noch Hoffnung.



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Kommentare ( 91 )

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Juergen Waldmann
2 Tage her

Die Dame mit den 2 Vornahmen und 2 Nachnahmen ist dem Kollegen in der FDP , Herrn Kubiki in den Rücken gefallen , als er die Partei neu ordnete . Das war HINTERHÄLTIG und schadet der Reorganisation der FDP ! Die Liberalen fehlen im Bundestag , die CDU würde ich nicht vermissen ! Was ist an dieser Partei “ Christlich “ ? und was ist da noch “ Demokratisch “ ?

Privat
5 Tage her

Der Stimmenanteil der geschrumpften FDP liegt zwischen 3 -4 %.
Die FDP und damit die Strack Z. gehören aufgelöst und für immer beendet.

bfwied
4 Tage her
Antworten an  Privat

Schon richtig, aber die eigentlich Schlimmen, als Pareien, sind die Grünlinken und leider auch die von der SED-Fraum Merkel sozialistisierte CDU – sie gehört zur SDU umbenannt.

Martin Beckmann
5 Tage her

Mal sehen, wie lange diese neue Gesinnung anhält. Jedenfalls gönne ich StrZi jede Menge verlorene Prozesse und ordentlich Kosten, sie hat es längst verdient. Evtl. kann sie sich doch jetzt beim UKRAINE-Gefecht in den Schützengräben etwas dazu verdien und merkt dann, was kriegstreiberei letztlich bedeutet. Ein Platz auf den Kriegerdenkmälern sollte gewährt werden, wenn es schief gehen sollte.

Anglesachse
5 Tage her

Es ist ein Phänomen in unserer Demokratie, dass stinknormale (Bürger-)Politiker sich aufschwingen, als wären sie unfehlbar wie ein „Herrscher v. G-ttes Gnaden“ und jüngst sogar den Majästets-§ wieder rausholen.
..und den Bürger (der Souverän einer Republik) auch noch wie ein Dummbatz behandeln, den manfrau aus „hohem Hause“ massregeln u. disziplinieren muss…
so eine Schieflage ist mir aus den Staaten oder dem Empire nicht bekannt!

Der Person
5 Tage her

Ist das wirklich der drehende Wind oder liegt das nicht vielmehr an der Justizgeneration? Dass sich also an den unteren Gerichte vor allem linke Staatsanwälte und Richterinnen tummeln, die die Judikative eher als Parallel-Legislative und persönliches Hobby sehen, während die oberen Gerichte noch mit konservativen, also rechtsstaatstreuen, Beamten besetzt sind.

Koeki171
5 Tage her

Beleidigungen finde ich schlecht.
Da zitiere ich lieber Onkel Herbert: Die badet gerne lau.

Martin Beckmann
5 Tage her
Antworten an  Koeki171

Herbert zur CDU im Bundestag: „Sie feixende Meute“.

Lars Baecker
5 Tage her

Politikern aller Couleur fehlt es einfach am Gespür dafür, wann der Bogen überspannt ist.

wegmitdenaltparteien
5 Tage her

Sollte eines Tages der Reichstag in Berlin zu einem Schrumpfkopfmuseum ausgebaut werden, was ich sehr befürworte, darf die Rübe von Flak-Zimmermann nicht fehlen.

Last edited 5 Tage her by wegmitdenaltparteien
Rasparis
5 Tage her

Die Waehlerstimmenmassenvernichtungswaffe Vampirella 1 (« V 1 ») dezimiert zuverlässig vor allem anderen den Bestand der widerlichen Gelbsohlenpaviane in den Diaeten-Fresshallen. Insofern wirkt StraZi doch als zuverlässiges Polit-Roundup gegen sich selbst und ihresgleichen – wir sollten diesen Sanitaer-Reiniger der demokratischen Hygiene ruhig weiter wirken lassen. Wie gesagt: »So terminally done. »

Last edited 5 Tage her by Rasparis
Juergen P. Schneider
5 Tage her

Die Einschüchterungsjustiz scheint den langsamen Umschwung im Land wider Erwarten doch wahrzunehmen. Wenn die derzeit noch Mächtigen bald vielleicht nicht mehr mächtig sind, ist ein Umsteuern angezeigt, damit einem bei nächster Gelegenheit nicht der Wind ins Gesicht bläst und die Karriere verweht. Auf den Opportunismus unserer Paragrafenreiter war schon immer Verlass.