AfD-Politiker in Hamburg: Gewählt und strafversetzt

Ein Polizeimitarbeiter soll versetzt werden – weil er eine demokratische Wahl gewann. Das passt der Poilzeidirektion nicht, also fangen die Schikanen an. Wie der antidemokratische Abwehrkampf gegen Konkurrenz auf kommunaler Ebene funktioniert.

picture alliance / rtn - radio tele nord | rtn, frank bründel
Objektschutz für leere Olaf Scholz-Wohnung in Hamburg Altona.

Anfang Juni fanden in der Hansestadt Hamburg Bezirksversammlungswahlen statt. Der deutschlandweite Trend, dass die AfD ihre Position auf Kommunal- und Landesebene ausbauen kann, setzte sich auch hier fort. Nun laufen die Abwehrkämpfe gegen den Mitbewerber von rechts. Der Abgeordnete des Bezirks O. ist beim Objektschutz angestellt. Das heißt, er wird bewaffnet und in Uniform zum Schutz gefährdeter Einrichtungen, bei Gefangenentransporten und ähnlichen Aufgaben eingesetzt. Darüber hinaus wurde er bei der Bezirkswahl in die Bezirksversammlung Hamburg-Nord gewählt. Er gehört der AfD an.

Nun soll er versetzt werden. Gegenüber Tichys Einblick berichtet er, dass er in einen anderen Aufgabenbereich und in einen anderen Bezirk versetzt werden soll. Interne E-Mails, die Tichys Einblick einsehen konnte, bestätigen dies und stellen einen klaren Zusammenhang mit der Wahl her. Dabei steht die Arbeit als Objektschützer der Polizei ausdrücklich nicht im Widerspruch zur Rolle als gewähltes Mitglied der Bezirksversammlung. Dies bestätigte das Personalamt der Hansestadt Hamburg – entsprechende Dokumente liegen TE vor.

Schikane im Wahlkampf

Für die Dauer des Wahlkampfs und drei Monate danach (bis September) sollte O. nicht mehr zum Objektschutz des Polizeipräsidiums und an jüdischen Einrichtungen eingesetzt werden, durfte aber weiterhin im Objektschutz arbeiten. Nun „dauern die Maßnahmen so lange fort, wie die Legislaturperiode andauert sind [sic]“, wie aus internen Dokumenten der Polizei Hamburg hervorgeht, die Tichys Einblick einsehen konnte. Die Befristung dieser Maßnahmen sei wegen der gewonnenen Wahl hinfällig. Auch ein Einsatz im Bezirk Hamburg-Nord, in dessen Bezirksversammlung O. sitzt, sei „ausgeschlossen“.

Nun soll er versetzt werden – was für O. auch wirtschaftliche Folgen hätte, denn damit würden Nachtschichtzulagen und andere Zulagen im Wert von mehreren hundert Euro pro Monat verloren gehen.

Illegales Vorgehen?

Ob ein solches Vorgehen rechtens ist, muss ein Gericht entscheiden. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau bewertet den Fall im Gespräch mit TE so: „Die Bezirksversammlung als Instanz der kommunalen Selbstverwaltung ist zwar kein Parlament, dessen Abgeordnete unter besonderem Schutz stehen … dennoch widerspricht es demokratischen Prinzipien, dass ein Abgeordneter in der Bezirksversammlung einen Nachteil aus seiner Wahl haben soll.“

Ob eine solche Versetzung legal ist, ist also hoch fragwürdig – demokratisch problematisch ist sie aber auf jeden Fall. Beamte können auch ohne Begründung jederzeit versetzt werden – O. ist jedoch Angestellter im Polizeidienst, für ihn gilt also reguläres Arbeitsrecht.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Auch die Hamburger Polizei ließ eine von TE gesetzte Antwortfrist verstreichen. In einer späteren Antwort lehnte die Pressestelle der Polizei eine Stellungnahme ab.

Auf die Nachfragen

Ist es ein normales Vorgehen der Polizei Hamburg, dass Mitarbeiter (im Allgemeinen) nach einer Wahl in die Bezirksversammlung versetzt werden?
Ist dieser Fall in der Vergangenheit schon vorgekommen?

antwortete die Polizei mit
Personalentscheidungen erfolgen immer jeweils im konkreten Einzelfall, eine pauschale Beantwortung ist daher nicht möglich.
Das sind viele Worte, um eine Ja-/Nein-Frage nicht zu beantworten.
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Kommentare ( 48 )

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AlNamrood
4 Monate her

Ob ein solches Vorgehen rechtens ist, muss ein Gericht entscheiden.“
Das einzige, was das Gericht tun wird, ist Sophisterei um diesen sehr eindeutigen Fall doch noch ins Gegenteil zu drehen.

Gerhard-66
4 Monate her

Nachtrag IV:

Ich verrate mein eigenes Fleisch und Blut.. für was.?
Ein Lob von Angie, Frank dem Fehlsichtigen, dem kurzen Olaf.. oder weil ich es mir mit der Ex-Küchenhilfe nicht verderben will..

Dafür verrate mein eigenes Fleisch und Blut..

Gerhard-66
4 Monate her

Nachtrag III:

Ich habe Vermögenswerte..? Wozu brauche ich Einnahmen..? Wenn ich Vermögenswerte habe..? ..Das ich der Reichste im „letzten Hemd“ bin.. das keine Taschen hat..?
Hey Leute..? Ist das wirklich eure Sicht der Dinge..?

Dann meine Freunde.. I’m so Sorry..

..Meine Tochter wurde 2012 geboren.. ich 1966..

Gerhard-66
4 Monate her

Nachtrag II: Irgendwie der Vorteil von „Technical Spcialists“ ich gehöre irgendwie nicht so ganz dem Diplomatsichen Chor. Werde ich heute gefeurt habe ich noch heute, sobald es bekannt wird 5 Angebote auf dem Tisch und am Morgen drauf mehr als 20ig..

Gerhard-66
4 Monate her

Leute, kurzer Nachtrag.. Ich habe auf IETF Ebene die Umsetzung der 1001 verantworlichen Protokolle, Spezialgebiet Zeichensätze geprüft.. gibt mit absoluter Sicherheit vieles von dem ich keine Ahnung habe.. aber logisch Stringent.. sollte Protokollsprachen verstehen..

Oder warum haben mir Unternehmen wie Adobe Systems Anfang der 00er.. wo ich ein Teil des Entwicklerteams von Adobe Sytems war.. monatlich 5-stellige Beträge in den Rachen geworfen..?

Weil ich mein Handwerk nicht Verstehe.. werfen mir Unternehmen wie Adobe Sytems monatlich 5-stellige Beträge in den Rachen..?

Gerhard-66
4 Monate her

Ach man Leute was seit Ihr Naiv.. 🙂 Wir reden hier über die schönste Stadt der Welt.. seit fast 30 Jahren meine persönliche Heimat.. eine Stadt die ich durchaus Liebe..:-) Aber wir dürfen in diesem Zusammenhang eines nie Vergessen.. Sie ist nie aus Ihrer Rolle der Hauptstadt der Bewegung hinaus gewachsen..:-( Quelle: https://www.uni-hamburg.de/newsroom/presse/2021/pm57.html Olaf Scholz, Dr. Robert Habeck, Annalena Baerbock und Wolfgang Schmidt Vier Alumni der Universität Hamburg im Bundeskabinett Bei einer dieser so absolut hoch angesehnen Hamburger Familien sage ich nur.. ich erspare mir die Quellenrecherche.. Die eine Generation läst Freitags die Kids hüpfen, die andere türkt als Soziologe… Mehr

Ralf Poehling
4 Monate her

Wie soll denn das begründet sein? Kein Einsatz im selben Stadtteil wegen Zugehörigkeit zur BV? Und kein Einsatz am Revier/an Synagogen wegen AfD Mitgliedschaft? Das kann man weder mit Befangenheit im Falle der BV begründen, noch mit Verfassungsfeindlichkeit in den beiden anderen Punkten. Denn erstens ist ein Polizist ein Staatsbediensteter und kein Privatunternehmer, der sich hier oder seinen Kollegen im Bezirk einen Auftrag zuschanzen könnte, noch ist die AfD in Hamburg als gesichert verfassungswidrig eingestuft. Die Sache mit dem immer wieder genannten angeblichen Antisemitismus bei der AfD hätte ich im übrigen gerne mal im Detail begründet. Wenn das nicht erfolgt,… Mehr

Wahrheit
4 Monate her

Eine Schande welches undemokratische Verhalten immer bösartiger offen aufgezeigt wird. Ist ja wie NS Zeit und DDR Stasi Methoden. Hier ist Gehirnwäsche dringend nötig und Aufstand der Bürger gegen diese Demagogen. Von Recht und Gerechtigkeit und Demokratie sind wir inzwischen Meilenweit entfernt und nur die Sekten der links grüne Ökosozialisten gängeln den Bürger und vernichten ganze Existenzen. Pfui Teufel

Michael W.
4 Monate her

Also die Versetzung eines Angestellten ist nicht so einfach, wie viele sich das vorstellen. Hier gilt das Prinzip von Treu und Gelauben. Wurde er im Schichtdiesnt eingestellt und arbeitet seit dem immer im Schichtdienst, dann ist es schwer, ihn da wegzubekommen. War er schon immer für ein bestimmtes Objekt zuständig, dann ist es schwer, ihn wo anders hinzustellen (außer das Objekt wird nicht mehr bewacht oder abgerissen oder so). Spätestens vor dem Arbeitsgericht muss die Polizei die Katze aus dem Sack lassen, dan kann man nämlich ein Begründung einklagen. Hier ist einer, der so einen Sch**ß garantiert nicht mag: Dr.… Mehr

Stefan Z
4 Monate her

Nicht Medien wie Compact fördern den Rechtsextremismus, sondern staatliche Übergriffigkeit, Einschränkungen der Meinungsfreiheit, Brandmauern und die Diskriminierung von Bürgern aufgrund ihrer Wahlentscheidung. Wer die AFD wählt, handelt mittlerweile in Notwehr. Es ist auch nicht Sache einer Regierung, Wahlergebnisse als richtig oder falsch einzustufen. Die Sorgen, Nöte und Meinungen der Bürger sollten für jeden Abgeordneten höchste Priorität besitzen, unabhängig davon, welche Meinung er selbst vertritt. Die Politik muss überzeugen und nicht verbieten. Das unterscheidet einen demokratischen Rechtsstaat von einem totalitären Unrechtsstaat. Verbieten, drangsalieren und diskriminieren müssen nur diejenigen, die keine Argumente haben. Das derzeitige Schauspiel, ist nichts anderes als der Offenbarungseid… Mehr