Gericht hebt nächtliche Ausgangbeschränkungen in Baden-Württemberg auf

Der Verwaltungsgerichtshof bescheinigt der Stuttgarter Regierung, "zu pauschal und undifferenziert" zu argumentieren. Für Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist es schon die zweite Blamage dieser Art.

imago images / 7aktuell

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Baden-Württemberg ab Donnerstag aufgehoben. Eine Bürgerin aus Tübingen hatte einen Eilantrag dagegen beantragt. In der Begründung hält das Gericht der grün-schwarzen Landesregierung ein unverhältnismäßiges Handeln vor. Ausgangsbeschränkungen seien gesetzlich nur möglich, „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 erheblich gefährdet wäre“, heißt es vom Gericht. Ausgangsbeschränkungen, so die Presseerklärung des Gerichts, seien „nicht bereits dann zulässig, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe, sondern kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe“. Das Gericht gibt damit dem Eilantrag einer Bürgerin aus Tübingen recht.

Im Dezember und Mitte Januar hatte das Gericht ähnliche Eilanträge noch abgelehnt. Aber: Das Pandemiegeschehen im Land habe sich seither in beachtlichem Umfang verändert. Die 7-Tages-Inzidenz sei weiter gesunken und liege nun bei 63,5. Der R-Wert bleibe mit 0,85 unter 1. Derzeit (Stand 4. Februar, 16 Uhr) wiesen nur noch 5 Kreise 7-Tages-Inzidenzen von mehr als 100 auf und auch diese bewegten sich eher am unteren Ende der Skala zwischen 101 und 150.

Besonders peinlich für die Landesregierung ist auch die Zurückweisung ihres Arguments der Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums des Infektionsgeschehens bei zu früher Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen. Diese Darstellung sei „zu pauschal und undifferenziert“.

Für Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und seine Regierung ist es schon die zweite Blamage dieser Art. Im Oktober hatte dasselbe Gericht schon das so genannte Beherbergungsverbot gestoppt.

Das Urteil kommt nur einen Tag, nachdem Kretschmann Fehler im Corona-Krisenmanagement eingeräumt hat. „Der Lockdown light im November war falsch, die Einschränkungen gingen nicht weit genug“, sagte er dem Tagesspiegel am Sonntag.

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Kommentare ( 20 )

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Klaus Kabel
3 Jahre her

Die umgehen das Urteil wel sie auf 50 heruntetsetzen.

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3 Jahre her

GRÜNE 34%
cdu 27,5%

Wahltrend vom 5.2.2021
https://dawum.de/Baden-Wuerttemberg/

Noch Fragen?

joe limburger
3 Jahre her

Es würde Zeit, diesem fast aus dem Frack platzenden Ex-Maoisten und sich als Spätzles Pol gerierenden Potentaten aufs ihm gebührende Maß zu stutzen. Der etwas betuliche Schwabe,alllenfalls kehrwochensensibilisiert hat den spröden,mit krächzend, meist echauffierter Tonlage untermaltem Charme des sich vortrefflich als gütiger Landesvater, als einer von uns, als wandelnder Kompromis akzeptiert. Unvergesslich dessen Meisterstück als schindelhobelnder Handwerks-Schmierenkomödiant. Freilich, ohne sich der frühreren Umtriebe dieses Früchtchens, das sich einst als Kommunistenkapo gerierte und subito den Schwanz einzog, als weiland der Radikalenerlass drohte,bewusst zu sein. Als nun treuer Staatsdiener im Schuldienst taugt dieser vom Saulus zum Paulus stilisierte vor allem dazu, die… Mehr

Last edited 3 Jahre her by joe limburger
Jens Frisch
3 Jahre her

„Der R-Wert bleibe mit 0,85 unter 1. Derzeit (Stand 4. Februar, 16 Uhr) wiesen nur noch 5 Kreise 7-Tages-Inzidenzen von mehr als 100 auf und auch diese bewegten sich eher am unteren Ende der Skala zwischen 101 und 150.“ Merkel noch vor kurzem: „Wir müssen den R-Wert unter 1 bekommen (Legendär: https://www.youtube.com/watch?v=-9-ABIdVDkU ) Was bedeutet denn ein „Inzidenzwert von 100“? 100 von 100.000 macht exakt ein Promille. Der angestrebte Wert von 50 bedeutet demnach, dass nur 0,5 Promille (damit darf man sogar noch Auto fahren!) unterschritten sein müssen und es bedeutet, dass in einem Dorf mit 1000 Einwohner 1 PCR… Mehr

klaus scholl
3 Jahre her

Den Spätzleschwob In seinem Lauf, hält auch kein Manhheimer Verwaltungsgeichtshof mehr auf. Die Corona-Phobiker im Stuttgart Regierungspräsidium haben bestimmt schon die nächsten sinnfreien Verwaltungsvorschriften für ihr Volk auf ihren Schreibtischen.

Lara
3 Jahre her

Ich möchte das endlich wieder die Grenze zur Schweiz geöffnet wird und nicht der Grenzübertritt wie derzeit faktisch durch die Auflagen für Normalbürger unmöglich gemacht wird. In der Schweiz ist auch kein anderer Virus als bei uns. Heute durfte ich bei schönstem Wetter über die Webcams zusehen wie man sich im Engadin auf den Skipisten vergnügt hat und vor der Almhütte in der Sonne saß und gevespert hat. Obwohl die meisten Skigebiete den ganzen Winter bisher offen waren gibt es immer noch keine Triage und immer noch kein Massensterben. Die leben einfach viel fröhlicher dahin als wir in Deutschland. Hier… Mehr

November Man
3 Jahre her

Für mich ist das nicht nur ein unverhältnismäßiges Handeln dieser Grün und Schwarzen BW-Landesregierung mit ihrem Ministerpräsidenten von den Grünen, für mich persönlich war das ganz klar eine verfassungswidrige Anordnung.
Aber den Landesverfassungsschutz in BW lässt man die unbequemen Querdenker beobachten und der Mecki vom Bundesverfassungsschutz soll am besten noch vor den Wahlen in BW und RP die demokratische konservative Oppositionspartei die AFD beobachten.
Der deutsche Verfassungsschutz beobachtet die Falschen, es müssen endlich die Parteien beobachten werden, denen schon seit Jahren mehrfach und immer wieder von Gerichten verfassungsfeindliches Handeln bescheinigt wird.

Peter Gramm
3 Jahre her
Antworten an  November Man

stimme Ihnen zu. Deutschland ist eine Parteienoligarchie. Die wesentlichen Posten sind mit Parteigängern besetzt und handeln dementsprechend. Da ist nichts mit Gesetzestreue wie sie sein sollte. Da spielen immer wieder Parteiinteressen eine wesentliche Rolle. Begründen kann man bekanntlich alles. Im Herbst sind ja Wahlen und da muß man die Konkurrenz nieder halten. Mit allen Mitteln.

Wilhelm Roepke
3 Jahre her

Kein großer Schritt, aber ein Schritt. Ohne die Richter geht es langfristig in einer Demokratie nicht, das war schon immer so. Respekt vor dem Mut, damit macht man sich karrieretechnisch keine Freunde in der Politik. Wer auch immer dafür gestimmt hat, kann sich eine Beförderung an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig damit an den Hut stecken und bleibt als einfacher Richter nach meiner Kenntnis in der Besoldungsgruppe R 2 (also gut 6.000 bis 8.000 € brutto monatlich) am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hängen. Am Bundesverwaltungsgericht wären in R 6 gut 10.000 € brutto drin, aber das reizt nicht jeden. Die damit verbundene Macht… Mehr

holuschi
3 Jahre her

Laut ZDF Politbarometer werden die Grünen im März sogar noch zulegen und grün-rot bestätigt. Die Leute wollen beschränkt und mit Verboten überhäuft werden, entspricht völlig meinen Erfahrungen im Ländle. Die Herrschaft durch Angst (Pandemie, Klima, etc.) funktioniert prima.

Alfonso
3 Jahre her
Antworten an  holuschi

Sie können beruhigt davon ausgehen, dass bei der nächsten Landtagswahl die links-grüne Partei CDUCSUSPDGRÜNEFDP mindesten 85;% der Wahlstimmen erhält.

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3 Jahre her
Antworten an  holuschi

Blaupause für die simulierte Demokratie sind die Art 29 ff GG.

Art. 20. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
In der Schweizer Verfassung findet sich keine solche Definition.

Man muss sich nicht als Demokratie definieren.

Die Eidgenossen leben eine Demokratie = echte Volksherrschaft.

Das will in der DDR 3.0 kein vernünftiger Mensch.

Davor werden wir sicher durch das GG bewahrt.

AlexR
3 Jahre her

Allein, dass ein Gericht diese Ausgangssperre aufheben muss und das nicht von der Grünen Landesregierung kommt, ist schon bezeichnend genug.

Warten wir die Landtagswahl ab.

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3 Jahre her
Antworten an  AlexR

Am 14.März LT-Wahl in Ba-Wü?

So sauer wie der MP sein muss, könnte er versucht sein, die kommende
Verlängerung des LoDo zu nutzen, die Wahl zu verschieben.

Vorbild sozialistischer MP Kollege aus Thüringen.