Gemeinden in Bayern müssen auch der Familie eines anerkannten Flüchtlings eine Unterkunft bereitstellen. Das hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Fall einer Beschwerde aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck entschieden.
Obdachlosigkeit ist nur für deutsche Staatsbürger vorgesehen. Flüchtlingsfamilien müssen mit Wohnungen versorgt werden, sobald sie einreisen. Das hat das bayerische Oberverwaltungsgericht entschieden. Der Staat muss Migranten mit Wohnungen versorgen, aber nicht Einheimische.
Die Ehefrau und die beiden Kinder eines anerkannten Asylanten waren im Rahmen des Familiennachzugs in die bayerische Gemeinde Eichenau gereist – obwohl den Betroffenen ausdrücklich mitgeteilt worden war, dass es wegen des Wohnungsmangels einerseits und wegen der Überbelegung aller staatlichen Einrichtungen andererseits keinerlei Aussicht auf eine feste Unterkunft für die Familie gebe.
Die Frau und ihre Kinder reisten trotzdem nach Deutschland. Dadurch hätten sie sich quasi freiwillig in die Obdachlosigkeit begeben, argumentierte die Kommune deshalb. In solchen Fällen sei der Staat nicht verpflichtet, eine Unterkunft bereitzustellen.
Diese Sichtweise hat das Gericht jetzt verworfen. Dass der Bund Familiennachzug auch ohne Nachweis einer Unterkunft erlaube und damit das Risiko einer Obdachlosigkeit steige, entbinde die Kommune nicht von ihrer Pflicht zur Unterbringung.
Dass die Familie in Deutschland kein Dach über dem Kopf haben könnte, sei für Mutter und Kinder zwar vorhersehbar gewesen. Trotzdem wurde die Kommune dazu verurteilt, für die Familie eine feste Bleibe bereitzustellen.
Der Gerichtsbeschluss vom 15. Februar ist nicht mehr anfechtbar.
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Und wie schaut es mit Studenten und Azubis aus?
Wer ist verpflichtet, denen Unterkünfte zu bieten?
Und was ist mit den Kitas? Theoretisch hat jedes Kind ein Recht auf einen Kitaplatzt. Praktisch – nach einer Wartezeit und irgendwo, wo gerade was frei ist.
Bitte berichten Sie, wie diese Pflicht im Vergleich zu jenen umgesetzt wird, die auf einer Warteliste auf eine Sozialwohnung warten.
Wo wohnt die Familie zwischendurch?
Wie schon seit langem: Richter wenden nicht nur Gesetze an, sie machen auch neue! Muss man nur mal immer wieder genau hingucken.
Alles Geschwurbel aus Angst vor der AFD. Man möchte den Anschein erwecken, gegen MAssenzuweisungen an „Neubürgern“ zu sein, hält aber weiter tapfer die weltweite Einladung von sogen. Flüchtlingen aufrecht.
Ich erwarte von den Altparteien mal eine ehrliche Antwort, was mit der MIgrationspolitik erreicht werden soll? Aber die werden wir nicht bekommen!
Die Aufregung um dieses Urteil verstehe ich nicht. Es ist doch nur konsequent. „Wer einlädt, bezahlt“. Insofern kann ich die Reaktion der Gemeinde aber nicht verstehen. An deren Stelle täte ich das, was in Amerika auch schon praktiziert wurde. Eingeladen hat die Bundesregierung. Also: die Eingeladenen in den Bus setzen und vor dem Parlament in Berlin ausladen. Problem gelöst? ? Abgesehen davon: von mir vermutete rd. 1 Mio. oder mehr nicht anerkannter und somit auszuschaffender „Flüchtlinge“ besetzen die Unterkünfte anerkannter Asylanten. Vergleichbar mit dem bösen Atomstrom, der die Leitungen für den guten Solarstrom verstopft. An die offizielle Zahl von rd.… Mehr
Ich muss diese Urteil mal studieren, woraus der Rechtsanspruch auf Unterkunft auf Staatskosten abgeleitet wird. Ein Menschenrecht i.S.d. GG kann es wohl nicht sein, sonst würde es für hier Längerlebende auch ein Rechtsanspruch und eine Unterbringungspflicht des Staates geben. Obdachlosigkeit hätte es bzw. würde es ja gar nicht geben…
Ich fürchte, solche Gesetze stammen aus der Zeit des Eisernen Vorhangs, wo nur wenige wirkliche politisch Verfolgte wg. Asyl in der BRD auftauchten. Für diese Mengen ist es ja auch richtig gewesen, Verantwortung zu übernehmen.
Bei der jetztigen Migration, wentet man veraltete Logik ein….
Die Definition von Wahnsinn,inabgewandelter Form ….
Wer immer das gleiche wählt,in der Hoffnung das sich etwas ändert ….ist ein …(kann beliebig ergänzt werden )!
Eichenau im Münchner Speckgürtel. Da gibt es mit Sicherheit eine Vielzahl von eifrigen Grünwählern, die in viel zu großen Häusern wohnen die sie gerne freimachen. Wir haben Platz! Wir schaffen das!
Migrationspakt? Schon vergessen? Damit wurden Migranten über Einheimische gestellt. Wie viele Jahre ist das jetzt schon wieder her?
Und Dummland leistet auch noch Entwicklungshilfe. Afrikanische Länder nehmen Flüchtlinge NICHT zurückAber die Entwicklungshilfe-Millionen fließen trotzdem …In der Theorie fordert selbst der Kanzler: „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben.“ In der Praxis scheitert das reihenweise an unkooperativen Heimatländern der abgelehnten Asylbewerber.Benin bekam 2023 von Deutschland eine Zusage über 90 Millionen Euro.Burkina-Faso bekam von Deutschland im September 2020 eine Zusage über 71,45 Millionen Euro. 2022 und 2023 gab es schriftliche Zusagen über 43,2 Millionen Euro.Mali und Deutschland verhandelten zuletzt 2021. Damals wurden für zwei Jahre 69 Millionen Euro zugesagt. Aufgrund der aktuellen politischen Lage soll der Umfang reduziert werden.https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/abschiebe-desaster-afrikanische-laender-nehmen-fluechtlinge-nicht-zurueck-87345648.bild.html Dumme… Mehr
Warum denn armes Land? Ich kann keinem grün wählenden BMW Mitarbeiter oder Unidozenten verbieten, für Asylanten zu arbeiten…
München ist grün und sozial, will lieber Asyler versorgen, statt das gleiche Geld in die eigenen Schulen zu investieren.
Antideutscher Rassenhass !
Und wer sich gegen diesen linken Rassenwahn zur Wehr setzt soll ein Nazi sein, da wird man doch gern zum Nazi. Heute ist Nazi keine Herabwürdigung mehr, sondern eher eine Auszeichnung dafür noch bei Verstand zu sein.