TE wertet 40.000 Seiten Wahlprotokolle zur Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl in Berlin aus – mit einem 10-köpfigen Team von jungen Journalisten. Je tiefer wir einsteigen, umso mehr verdichten sich die Fakten: Die Wahl wird wiederholt werden müssen.
Der Aktendschungel zur Wahl in Berlin sieht so aus: Rund 40.000 Seiten Protokolle aus den Wahllokalen liegen insgesamt vor. Jeder der 12 Berliner Bezirke füllt damit je nach Größe zwischen 7 und 13 Aktenordner, in jedem davon sind wiederum die Protokolle von bis zu 50 Wahllokalen. Und für jedes Wahllokal liegt ein einziges nicht-digitalisiertes Heft vor, in dem die Vorgänge des Wahltages am 26.09.2021 detailliert dargelegt werden – handschriftlich.
TE liegen diese Akten exklusiv vor, wir öffnen sie erstmals seit dem Wahltag. Aktuell ist TE mit einem 10-köpfigen jungen Team im Einsatz – und wertet die Akten aus.
Die wesentliche Erkenntnis ist bisher die, in welcher Breite die Unregelmäßigkeiten passiert sind, die bisher nur anekdotisch bekannt waren. Es geht hier nicht um die Suche nach der Nadel im Heuhaufen – es geht um ein flächendeckendes Versagen der Wahlleitung und systematischen Ausschluss von Bürgern von ihrem Wahlrecht. Das lässt sich beweisen.
In allen 12 Berliner Bezirken findet sich in fast jedem Wahllokal ein ähnliches Muster: Die Wahlzettel reichen nicht aus – das zeichnet sich meist schon gegen 12:00 Uhr am Wahltag ab. Das Bezirkswahlamt ist dann zunächst für 2 Stunden für den Wahlvorstand im Wahllokal nicht erreichbar. Oft fahren die Wahlhelfer dann selbst los – in einem Fall schickt ein Wahlhelfer seinen Sohn auf dem Fahrrad los. Dieser transportiert dann hunderte Wahlzettel ins Wahllokal. Schließlich kann die Wahl fortgesetzt werden.
Meist fällt dann nach gewisser Zeit auf – es sind die falschen Wahlzettel, die hier angekommen sind. Zig Menschen haben aber bereits gewählt und sind wieder zu Hause – ihre Stimmen sind alle ungültig.
TE wird in den nächsten Tagen Zahlen vorlegen, die die Quantität der Unregelmäßigkeiten belegen. Es sind Stimmzahlen, die ins Gewicht fallen – nicht nur bei der Abgeordnetenhauswahl, sondern auch bei der Bundestagswahl. Denn bei den Direktmandaten geht es hier oft nur um wenige Prozentpunkte – und wenige Tausend Stimmen.
Es ist eigentlich nicht denkbar, dass diese Wahl so Bestand haben könnte. Dass es bisher keine Aufarbeitung gab, hat allein bürokratische Gründe.
Sollte das Verfassungsgericht zu dem Schluss kommen, dass die Berliner Abgeordnetenhauswahl ungültig ist, ist relativ offen, was passiert. Der frühere FDP-Abgeordnete Marcel Luthe vertritt die Ansicht, dass das alte Abgeordnetenhaus wieder eingesetzt werden müsste, während der Berliner Senat seine Arbeit zunächst fortsetzen könnte. Luthe erklärt gegenüber TE:
„Diese Situation ist in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig, es gibt keinen Präzedenzfall. Aber demokratietheoretisch ist es eindeutig: wenn die Wahlen nicht den Ansprüchen des Grundgesetzes genügen und wiederholt werden müssen, hat das aktuell als 19. Abgeordnetenhaus handelnde Parlament keine demokratische Legitimation – und zwar ab dem Zeitpunkt des Urteils. Dann kann man dieses Parlament natürlich nicht weiter handeln lassen, Berlin braucht aber einen handlungsfähigen Gesetzgeber. Konsequenterweise kann das dann nur das letzte Parlament sein, das ordentlich gewählt wurde, also das 18. Abgeordnetenhaus, das erneut zusammentreten und sich für die Übergangszeit konstituieren muss.“
Doch nicht nur die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus steht auf dem Spiel – auch die Bundestagswahl müsste in einigen Wahlbezirken wiederholt werden. Egal ob das am Ende ins Gewicht fällt oder nicht – die Legitimation des Berliner Senats und selbst des Deutschen Bundestags steht auf wackligen Beinen: Zu viele Fehler, massenhafter Missbrauch und offensichtlich sogar gesteuerte Manipulation von oben zeichnen sich ab, je tiefer unser Apollo-Team einsteigt.
TE hält Sie, unsere Leser, auf dem Laufenden und wird weiter berichten. „Die Wahl ist der vornehmste Vorgang der Demokratie. Wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Wahl bestehen, wird die Demokratie in ihrem Fundament erschüttert. Nicht nur die Praxis der Berliner Behörden steht zur Disposition: Wer war in die fehlerhaften Anweisungen eingeweiht? Wer profitiert direkt und indirekt davon? Und vor allem: Warum wird bis heute so getan, als wäre nichts gewesen?,“ so TE-Herausgeber Roland Tichy.
Die Auswertung solcher Datensätze ist extrem zeit- und ressourcenaufwendig. TE bietet alle seine Möglichkeiten auf, um die Vorgänge schnellstmöglich aufzuklären. Das geht nur mit und dank Ihrer Unterstützung.
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Danke an das Team von Tichy´s Einblick für die mühsame Kleinarbeit, dranbleien! Die Wahlfehler in Berlin betreffen natürlich auch die Zusammensetzung des Bundestages und zwar in erheblicher mandatsrelevanter Größe. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass die Beschwerdeinstanz des Bundestagswahlprüfungsausschusses das Bundesverfassungsgericht ist, welches in Zuge der Entscheidungen zum sog. „negativen Stimmgewicht“ festgestellt hat, dass eine Wahl dann nicht verfassungswidrig ist, wenn die Abweichungen zwischen Zweitstimmenanteil und vergebenen Mandaten weniger als eine halbe Fraktionsstärke ausmachen (15 Sitze). Heißt im Umkehrschluss, ist die Abweichung größer als 15 Sitze, war die Wahl bzw. das Ergebnis verfassungswidrig (und muss wiederholt werden). Fazit:… Mehr
Das ist das Schlimmste an diesem Wahldebakel für ganz Deutschland: Die Grundfeste des Vertrauens bröckelt. Wenn ich diesen Vorgang im Ausland erzähle, erhalte ich entsetzte Reaktionen. In Deutschland ist man stumm.
„Sollte das Verfassungsgericht zu dem Schluss kommen, dass die Berliner Abgeordnetenhauswahl ungültig ist, ist relativ offen, was passiert.“
Dem Verfassungsgericht vertraue ich nicht mehr. Ich traue ihm nur noch zu, dass es den Zeitpunkt der Urteilsverkündung je nach Wahlprognose verzögert, und wenn der Druck zu hoch wird, sein Urteil so gnädig wie möglich für die Verantwortlichen ausgestaltet.
Das die Wahl rechtens bleibt, da sorgt der Harbarth für. Wetten!?
Meine These. Das Verfahren zieht sich noch drei Jahre hin, damit ist eine Neuwahl dann unnötig.
Diese Wahl darf niemals rückgängig gemacht und wiederholt werden. Da würde ja das beste aller Deutschländs zum Gespött der Welt werden und sich die Inkompetenz der Politiker in erschreckender Weise zeigen. DAS geht auf keinem Fall, denn WIR sind der Leuchtturm und das Vorbild für die perfekte Demokratie und uns soll der Rest der Welt folgen.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Wahlbetrug in der westlichen von der Linken als legitimes Mittel im Kampf gegen Rechts angesehen wird. Biden, Macron und nun auch Berlin.
Den jungen und hoffnungsvollen Mitstreitern von Max Mannhart´s Team, ich würde sie „Reconquista Demokratie“ nennen wollen: „Chapeau“. Den Verantwortlichen im Hauptslum und der schönen Aussicht: „Schande“.
Klasse Arbeit! Wie ist das TE-Team an die Unterlagen gekommen.
Einen Haken jedoch sehe ich bereits riesengroß vor meinem geistigen Auge erscheinen: „…und zwar ab dem Zeitpunkt des Urteils.“
Wenn es eine unabhängige Instanz gäbe, die das BVerG in die Schranken weist wenn es seine Arbeit nicht macht, dann wäre ich da deutlich weniger pessimistisch.
Daß die Qualitätsjournaille diesen Skandal weiterhin konsequent ignoriert, deutet für mich eher darauf hin, daß man das junge Aufdeckerteam am Ende noch als „bad loser“ und „Wahlergebnisleugner“ in die rechte Ecke der Verschörungsschwurbler stellen wird, wie es ja schon bei der US-Präsidentenwahl bestens geklappt hat.
Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen!
Der Ablauf der Wahlen in Berlin steht für die Politik in Deutschland.