Klimaaktivisten nähmen „bewusst in Kauf, dass sie mit dem wiederholten Ankleben auf der Straße langwierige Verkehrsstörungen provozieren. Das Auflösen der Blockaden dem Steuerzahler aufzulasten ist daher ungerecht und eine Kostenbeteiligung folgerichtig“, kritisierte Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP).
Blockaden der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ verursachen erhebliche Arbeitsbelastungen und Personalkosten für die Polizei (dts Nachrichtenagentur). Das habe eine Umfrage der „Welt am Sonntag“ in den Innenministerien der 16 Bundesländer ergeben. Die größte Belastung trägt demnach Berlin: In der Hauptstadt sind bei bisher insgesamt 387 Aktionen 298.826 Arbeitsstunden von Einsatzkräften angefallen.
In Rheinland-Pfalz schätzt man die Gesamteinsatzkosten der Polizei bei sechs Einsätzen auf etwa 70.000 Euro. Bremen weist darauf hin, dass die Auflösung von drei Aktionen 171 Beamte und 489 Arbeitsstunden in Anspruch genommen habe. Immer häufiger erheben Polizeibehörden deshalb Gebührenbescheide gegen Klimaaktivisten, um sie an den Einsatzkosten zu beteiligen.
Dabei geht es explizit um Maßnahmen außerhalb des verfassungsrechtlich gesicherten Versammlungsrechts, wenn etwa Aufforderungen zur Auflösung einer Versammlung nicht nachgekommen wird. Das betrifft vor allem das Lösen festgeklebter Hände auf der Fahrbahn und die Sicherung des Geschehens. Die Polizei in Berlin hat der „Welt am Sonntag“ zufolge bisher in 194 Fällen Gebührenbescheide von jeweils 241 Euro ausgestellt, insgesamt also 46.754 Euro.
Bei weiteren 546 Verfahren könnte dies ebenfalls in Betracht kommen. Weiter wurde in neun Fällen Zwangsgeld in Höhe von mindestens 1.000 Euro fällig. In Hamburg sind bisher gegen 74 Aktivisten Kostenfestsetzungsbescheide in Höhe von insgesamt 37.152,47 Euro ergangen.
Die Polizei in München hat bisher in 28 Fällen Kostenrechnungen gestellt, davon belaufen sich 27 auf jeweils 250 Euro, eine weitere auf 500 Euro. In 56 weiteren Fällen laufen noch die Anhörungen, die Höhe der Beträge liegt zwischen 59 und 1.500 Euro. In Baden-Württemberg wurden bisher an 63 Personen Gebührenbescheide in Höhe von insgesamt rund 7.200 Euro verschickt.
Sachsen wies auf Anfrage der Zeitung darauf hin, eine „Kostenerhebung für sogenannte Klima-Kleber“ sei „prinzipiell schon immer möglich“ gewesen, davon hätten „die Polizeidienststellen bisher aber keinen oder wenig Gebrauch gemacht“. Daher bietet das Innenministerium nun eine Handreichung, die „die örtlichen Dienststellen dabei unterstützt, Störern vermehrt die Kosten von Polizeieinsätzen in Rechnung zu stellen“. In Bremen hieß es, bisher seien die Aktivisten zu den Einsatzkosten nicht herangezogen worden, weil die Rechtsgrundlage dazu nicht gegeben sei.
Dort wird die „Einführung einer solchen Rechtsgrundlage“ gerade geprüft. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) plädiert für ein bundesweit einheitliches Vorgehen. „Eine Gebühr für diese speziellen personal- und zeitaufwendigen Polizeieinsätze halte ich für gerechtfertigt“, erklärte der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke in der „Welt am Sonntag“.
„Ich fordere alle Ministerien auf, von diesem Mittel konsequent Gebrauch zu machen. Ein einheitliches Vorgehen der Landesministerien würde dem Klebetourismus entgegenwirken“. Klimaaktivisten nähmen „bewusst in Kauf, dass sie mit dem wiederholten Ankleben auf der Straße langwierige Verkehrsstörungen provozieren. Das Auflösen der Blockaden dem Steuerzahler aufzulasten ist daher ungerecht und eine Kostenbeteiligung folgerichtig“, kritisierte Kopelke.
Da stellt sich doch sogleich die Frage, welche Chancen die Bürger auf Schadensersatz vor Gericht haben, die durch die „Letzte Generation“ auf ihrem Weg zur Arbeit, ins Krankenhaus und so weiter behindert wurden. Wer nimmt sich dieser Frage an?
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Die Möglichkeit einen finanziellen Schaden geltend machen zu können, weil man durch eine Blockade nicht oder nur mit erheblicher Verspätung zur Arbeit kommt, wird sehr schwer bis nahezu unmöglich. Das Problem ist nämlich, dass ein finanzieller Schaden nur dann entstanden ist – so jedenfalls die Meinung von Juristen -, wenn jemanden beispielsweise ein Geschäft entgangen ist, das nun einen finanziellen Verlust von X Euro nach sich ziehen würde. Von den Haftpflichtversicherern kennt man das schon, wenn jemand einen Unfall hat und von dem verursachenden Unfallgegner ein finanzieller Schaden ersetzt werden soll. Die Versicherung des Unfallgegners wird genauso argumentieren, dass ein… Mehr
In den USA hätten findige Anwälte schon längst ein auskömmliches Geschäft draus gemacht. Sicherlich das andere Extrem, aber es ist schon frappierend wie man hierzulande in der Praxis oftmals keine Chance hat, an sein Recht zu kommen.
Wenn sie an einem leichten(nur Sachschaden) Verkehrsunfall beteiligt sind und die Polizei rufen, werden ihnen die Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt,wenn der Sachschden weniger 4000 Eu ist und es keine Verletzte gibt. Warum sollte man also den „Klimaklebern“ ihren „Privatspaß“ nicht auch in Rechung stellen ? Aber auch Ahndung der Straftat darf nicht vergessen werden. Blockieren sie mal eine Straße mit einer fadenscheinigen Begründung, dann ist der Lappen für 3 Monate weg, auch wenn sie zu Fuß oder mit Fahrad unterwegs waren, wegen charakterlicher Untauglichkeit im Straßenverkeher. Schon das Ausbremsen des Folgeverkehrs erfüllt die Straftat der Nötigung, mit Geldstrafe… Mehr
Ich bin durchaus für Bußgelder. Für Schadenersatz und für Strafanzeigen. Aber inzwischen sind wir m. E. viel weiter. Versammlungen unter freiem Himmel mit Gewalt und Nötigung erlauben oder nicht verhindern, die eigentliche Aufgabe der Polizei unterbunden durch das BVerfGE und die zuständigen Minister und dann als Staat Bußgeld einnehmen! Weil der Einsatz der Polizei aus Steuergeldern finanziert werde. Also nicht die Arbeit der Polizei durch ihre Unterstützung verringern, sondern Geld einnehmen. Abschreckung? Dafür müsste „man“ zunächst mal wissen, wieviele Kleber überhaupt eigenes Geld haben. Im Zweifel gibt es sicher großzügige Spender. Ergebnis: Den Rechtsstaat schleifen verbunden mit Bußgeldeinnahmen durch den… Mehr
Vor allem, wenn der ganze Hype auf einem Hirngespinst beruht. Sollen sie zahlen. Aber auch die Klimaverhetzer jeglicher Provenienz.
Die Klimaterroristen schwimmen im Geld, die lachen über diese hier geforderten lächerlichen Summen!
diese praenatal strukturierten Personen, welche sich auf die Strasse kleben, gehören nicht nur zu einer Kostenbeteiligung herangezogen…
…sondern müssen für die von Ihnen verursachten Kosten komplett aufkommen
und zusätzlich noch mal dasselbe sn Strafzahlung leisten!!
Jeder, der eine Stange Zigaretten zuviel dabei hat und vom Zoll erwischt wird,
zahlt den Zoll(also den verursachten Schaden) nach und zusätzlich nochmals dieselbe Summe als Strafe!!!
Warum werden diese infantilen Personen nicht nach gleichem Recht behandelt???
Gleiches recht für Alle, vor dem Gesetz sollte jeder gleichbehandelt werden,
Liebe Rechtspfleger, da ist was faul im Lande, denke ich mal
Diese Frage stelle ich mir seit langem auch bei den sogenannten „Warnstreiks“ unserer VERDI Bevölkerungs-Geiselnehmer. Vermögensschaden, der Dritten vorsätzlich zugefügt wird, berechtigt gem. § 823 BGB den Ersatz des Schadens einzuklagen. Bei „ordentlichen Streiks nach einer Urabstimmung ist eine „höhere Gewalt“ durch die Rechtssprechung wohl gegeben. Ob das bei diesen ausufernden Warnstreiks such gilt würde ich gern mal höchstrichterlich prüfen lassen.
Nunja…wenn man von solchen Geschöpfes Gottes rechtswidrig aufgehalten wird, gibt es zwei Möglichkeiten, Selbsthilfe; aber die Polizei ist auf deren Seite und die Richter wohl auch….oder die elegante Version, Personalien durch die Polizei oder selbst feststellen im Zweifel mit Photo, Strafanzeige wg. Nötigung und was sonst noch paßt, sowie private und kreative Klage auf Schadensersatz… Ich wüßte gerne wie die Privatklage hierzu bei der tödlich verunglückten Radfahrerin verlaufen ist, oder hat ihre Familie aus Kulanz darauf verzichtet.. Irgendwann werden die US-Sponsoren dann den Humor verlieren – Bürger wehrt Euch mt allen Mitteln des Rechtsstaates, denn die Herrschenden schützen Euch nicht…… Mehr
„ zum Beispiel Verdienstausfall,“ sofern tatsächlich ein Verdienstausfall besteht, wäre das ein entstandener Schaden. In der Regel gibt es keinen Verdienstausfall. Die Mehrheit kann verlorene Zeit nacharbeiten und sie tut es leider auch.
„verpasste Termine“ sind erst dann ein Schaden, wenn dafür eine Rechnung gestellt wird.
Schadenersatz kann erst dann geltend gemacht werden, wenn nachweislich ein Schaden entstanden ist