Flüchtlingspolitik: Der große Traum von Enteignung

Der Winter naht und schon planen die Bundesländer, vorne weg Hamburg und die rot-grün regierten Bezirke Berlins, spezielle Enteignungsgesetze, zunächst für leer stehende Gewerbeimmobilien. Alles ganz verfassungskonform? Wohl kaum. Flüchtlinge werde als Vorwand für linke Systemveränderung genommen.

Wer die Geschichte der Bundesrepublik kennt, weiß, wie nervös der Finger der linken Protagonisten am Abzughebel der Enteignung saß und latent sitzt. Endlich mal Stress machen und diesmal nicht für mittellose Deutsche oder den berühmten „ kleinen Mann“ oder den „Arbeiter“ – für den Obdachlosen sowieso nicht – sondern sich darin sonnen Stress im Namen des „höchsten Rechtsgutes“ der Menschheitsgeschichte, nämlich der Wirtschaftszuwanderer! Endlich machen zu können, ja regelrecht zu müssen, was man immer wollte, das hat doch was! „Wir sprechen nicht von Enteignung.“

Weil es das deutsche Grundgesetz ausdrücklich untersagt, dass die Exekutive, also Merkel und die Ministerpräsidenten in den Bundesländern, eigenhändig Grundeigentümer enteignen und verjagen und weil das Grundgesetz positiv und unabdingbar regelt, dass Enteignung nur „zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“ ist, weil das GG unabdingbar vorschreibt, dass „Enteignung nur durch Gesetz oder nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen darf“ sind vor allem die grün-roten Landesregierungen emsig damit beschäftigt, ihre Parlamente endlich ein probates Enteignungsgesetz beschließen zu lassen und den Enteignungsgedanken, vorläufig auf leer stehende Gewerbeimmobilien fokussiert, ins deutsche Recht zu implementieren.

Klar, die von den Linken immer für unangenehm gehaltene Verpflichtung des Staates zur Zahlung einer gerecht abgewogenen Entschädigung, also im Prinzip eines Marktwertausgleiches an den Enteigneten, soll nolens volens in die derzeit überall wachsenden Enteignungsgesetze gerade noch hinein geschrieben werden. Insoweit ist man bereit der entsprechenden Verpflichtung der Verfassung Genüge zu tun. Allerdings gibt es eine inhaltliche Voraussetzung für rechtmäßige Enteignung: Eine Enteignung ist nämlich nur „zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“ (Art.14,3 erster Satz)

Art. 14 „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“

Die allgemeinen Grundsätze des Rechts, wie zum Beispiel Verhältnismäßigkeit, die Wahl des mildesten Eingriffes, das Zurverfügungstellen von minder schweren Alternativen usw. gelten ohnehin.

Wenn es Hallen und Kasernen gibt, in denen Menschen menschenwürdig leben können, dann kann der Staat als gigantischer Grundeigentümer Menschen zum Beispiel auch dort unterbringen, um nur ein Beispiel zu nennen.

Staatlicher Eingriff in die Rechte seiner Bürger ist immer ultima ratio. Das ist geltendes Verfassungsrecht im gesamten Westen, nicht nur in der Bundesrepublik. Frage: Sind Wirtschaftszuwanderer allein kraft ihrer Zuwanderung bereits „Allgemeinwohl“ und, wenn ja, in welchem Umfang, zu welchen Bedingungen? Sind Menschen, die der Wirtschaft nichts anbieten, weil sie nichts anzubieten haben, Wirtschaftszuwanderer oder Sozialzuwanderer? Wäre das von Bedeutung im Rahmen von Enteignungseingriffen? Welche Rechte haben Zuwanderer? Welche Rechte hat die einheimische Gesellschaft? Welche Pflichten haben Zuwanderer? Welche Pflichten hat die deutsche Bevölkerung oder, wie es im Grundgesetz heißt, das deutsche Volk?

Fragen über Fragen, die die linken Enteignungseuphoriker nicht kratzen. Schließlich holen sie die besten ihrer linken Verfassungsrechtler hinzu, um den alten Enteignungstraum endlich einmal durchzusetzen. Schließlich muss das Ganze schnell gehen, niemand kann sich auf die Schnelle endgültig wirksam wehren, das Winterargument wird überdehnt, aber auf den ersten Blick ist das Winterargument natürlich durchschlagend.

Der Notstandswahn grassiert

Die linken Menschen sind gut, weshalb sie nicht mit der diffamierenden Vokabel „Gutmenschen“ beleidigt werden dürften. Auf diesem unintellektuellen Verblödungsniveau ist der politisch korrekte Mainstream bereits angekommen. Und wer gut ist, hat natürlich auch Recht und wer Recht hat, braucht auch keine Verfassung. Er braucht auch keine Realität.

Der Notstandswahn grassiert. Die fanatischen Gegner der selbstverständlichen Notstandsgesetze aus dem Jahr 1968 sind heute als Polit-Opis mit ihren Erben und Jüngern mit der scheinbaren Joker-Legitimation, diesmal des Zuwanderer-Notstandes, unterwegs die Allgemeinheit zu traktieren und in ihrer herrlichen Selbstüberzogenheit irreversible Fakten zu schaffen.

Diesen Notstand kann man ja auch selbst erzeugen, wie Angela Merkel durch ihre ständigen Aufforderungen zur Flucht nach Deutschland zeigt. Tendenziell heißt es „für vorübergehende Unterbringung“, schließlich träumt man ja davon ganze neue Städte oder Stadtteile für die überwiegend männlichen Zuwanderer zu errichten. Also nur „vorübergehende Enteignung“ oder wie soll man sich das sonst vorstellen? Das Recht eines Eigentümers sein Haus aus gutem Grund auch im Hinblick auf irgendeine zukünftige Nutzung vorübergehend leer stehen zu lassen, ist ein typisches Eigentümerrecht. Was tun, wenn die Wirtschaftszuwanderer plötzlich unaufgefordert nach dem neuen Schmusekurs mit Assad von alleine ins sonnige Syrien zurückkehren?

Die sogenannte Beschlagnahme und auch die vorübergehende Beschlagnahmung ist ein Enteignungstatbestand, auch wenn sich die Enteignungsbrüller lautstark hinstellen und sagen, dass sie nicht enteignen wollen. Für echte Asylanten und Kriegsflüchtlinge gilt das Prinzip menschenwürdiger Hilfe solange Verfolgung und Krieg anhalten.

Für Wirtschaftszuwanderer gibt es gar kein Verfassungsge-oder-verbot, wie sich die Bundesrepublik zu verhalten hat. Die überwältigende Zahl der aktuellen Zuwanderer ist nicht nur männlich, weitgehend einer Generation zugehörig, sondern auch fast ausschließlich wirtschaftlich und keineswegs kulturell und politisch am Aufenthalt in der Bundesrepublik interessiert.

Wirtschaft heißt Leistung gegen Gegenleistung. Wer, wie die meisten Zuwanderer, auch nach Einschätzung der SPD-Spitze, auf lange Sicht, wenn überhaupt je, nicht in der Lage ist seinen eigenen Unterhalt zu verdienen und seinen Beitrag zur Produktion eines gesellschaftlichen Mehrwertes zu leisten, kann schwerlich einen Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland erwerben, dessen Erfüllung die Bundesrepublik berechtigt und verpflichtet Grundstücke zu enteignen oder „Eigenbedarf“ anzumelden. Oder Schulen zu schließen und seiner verfassungsrangigen Beschulungspflicht nicht mehr nachzukommen. Oder Soldaten aus Kasernen rauszuschmeißen. Oder technische Hilfswerke lahmzulegen.

Wer rechtliche Privilegierungen für Wirtschaftszuwanderer will, muss das a) sagen und b) durch auf rechtlich korrektem Wege sprich durch entsprechende Verfassungsänderungen durchsetzen. Klingt im ersten Gang unheimlich menschelnd und mitfühlend für arme Zuwanderer Wohnraum auch mit Zwangsmaßnahmen gegen Altmieter und Eigentümer durchzusetzen, aber das Ganze ist weder moralisch noch rechtlich noch verfassungsrechtlich noch politisch noch wirtschaftlich durchdacht. Die gesamte Zuwanderungspolitik ist in einem überbordenden Ausmaß undurchdacht und reine Reaktion auf die Entscheidung von Menschen, die sich meist in sicheren Herkunftsländern entschlossen haben in die Bundesrepublik zu gehen.

Das Beispiel der Eigenbedarfs- und Enteignungseuphorie der politischen Wichtigtuer und moralischen Selbsterleuchter belegt, wie weit sich die reale Flüchtlingspolitik von der Realität entfernt hat. Allerdings: Im Moment mehren sich grün-rote Stimmen, die sagen, dass Europa nicht alle Wirtschaftszuwanderer aufnehmen könnte, dass also die Mehrzahl der weltweit interessierten Menschen draußen bleiben müsse. Der Gedanke, dass Wirtschaftszuwanderer in die Herkunftsländer zurück geschickt werden, scheint zunehmend gesellschaftsfähig zu werden.

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