Wer als Polizist einen Kollegen unter Beschuss allein lässt, muss mit Jobverlust rechnen – das hat das Verwaltungsgericht Münster nun in einer nichtöffentlichen Verhandlung entschieden. Die beiden Beamtinnen, die im Mai 2020 bei einer Schießerei in Gevelsberg vom Tatort flohen, werden „wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt“.
picture alliance / Ostalb Network | Marius Bulling
Es ist die schärfste Maßnahme des Disziplinarrechts: Der Kläger war der Ennepe-Ruhr-Kreis als Dienstherr, die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ist möglich. Bis dahin dürfen die Frauen aber nicht mehr als Beamtinnen tätig sein: Nach dem Vorfall waren sie zunächst in den Innendienst versetzt, später suspendiert worden. Ein Polizeisprecher verglich den Statusverlust mit einer Kündigung.
Das Verhalten der beiden Polizeibeamtinnen in einer Nacht im Mai 2020 hatte bundesweit für Diskussionen gesorgt: In einem Gewerbegebiet kontrollierten zwei Streifenbeamte einen Autofahrer. Der Mann wirkte zunächst kooperativ, sprang dann in seinen Wagen, zog eine Pistole und schoss. In 20 Sekunden fielen 21 Schüsse. Ein Beamter ging getroffen zu Boden; das Projektil blieb in der Schutzweste stecken, knapp unterhalb des Herzens. Der Täter, Vitalij K., wurde 2021 wegen versuchten Totschlags und Betäubungsmitteldelikten zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Während der Überprüfung des verdächtigen Fahrzeugs fuhren zufällig zwei Polizistinnen, damals 32 und 37 Jahre alt, mit ihrem Streifenwagen vorbei. Ein Beamter winkte sie heran. Die Frauen hielten an, sie stiegen aus – und liefen davon, als die ersten Schüsse fielen. Sie stoppten ein vorbeifahrendes Auto und verließen damit den Tatort. Die Leitstelle informierten sie erst mit Verspätung. Eine der Frauen habe sich zunächst mit gezogener Dienstwaffe in Deckung begeben, sich dann aber der fliehenden Kollegin angeschlossen, hieß es im Strafverfahren.
Das Amtsgericht Schwelm verurteilte sie 2021 wegen gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu je einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Eine solche Strafe hätte nach dem Beamtenstatusgesetz automatisch das Amt beendet. Das Landgericht Hagen milderte im Oktober 2022 auf vier Monate Bewährung. Damit behielten sie zunächst den Beamtenstatus, das Verfahren wanderte zur Disziplinarkammer. Im Prozess beriefen sich die Angeklagten auf Todesangst. Sie hätten nicht abschätzen können, wie viele Schützen es gebe und aus welcher Richtung das Feuer komme. Eine sagte, es habe geklungen, als würde von allen Seiten geschossen.
Das Verwaltungsgericht folgt der Ansicht des Dienstherrn: Das Unterlassen wiegt so schwer, dass die Frauen aus dem Beamtendienst entfernt werden. Sollte diese Entscheidung Bestand haben, würde dies für die beiden das Ende ihres Polizeidienstes in Uniform bedeuten.

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Ich fange so an: Ich bin ein Mann (Schwarzwald), lebe in Wien, habe keine Erfahrung im Polizeiwesen, lediglich von außerhalb, durch Gespräche. Das letzte ging um die Stadt und der Zustand. Der ältere erfahrenere Polizist war überaus freundlich und kooperativ bzgl des Gesprächs. Er schilderte die Zunahme an Kriminalität und wie er sich zu dem verhält. Für alles weitere war es zu lang her. Für mein Empfinden sieht er es aus der Distanz und das ist mein Vorschlag für alle. Besser eine gute Idee, Worte der Anerkennung oder passend, echt, oder besser gar nichts. Habe ich Angst? Ich kann vor… Mehr
Falscher Beruf. Verletzte BerufsPFLICHTEN. Ich sehe da keinen Diskussionsbedarf.
„Aus dem Kugelhagel geflohen“ ist im übrigen eine Falschaussage, da die beiden Heldinnen sich zu keinem Zeitpunkt im Kugelhagel befanden.
Wenn Frauen alles machen wollen und dürfen, müssen sie die beruflichen Anforderungen genauso erfüllen wie jeder Mann auch.
Man kann das Ganze natürlich auch mal herumstehen und Fragen wer ist den dafür verantwortlich das solche Zustände wie heutzutage beinahe das täglich Brot unserer Polizei ist?
„Dunkelziffer der Gewalt: Das Bundeskriminalamt (BKA) registriert in seinem jährlichen Bundeslagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte“ einen kontinuierlichen Anstieg von tätlichen Angriffen und verletzten Beamten im Dienst“
Und dann wird unsere Polizei noch immer darauf trainiert der Freund und Helfer zu sein. Das soll nicht das Verhalten der beiden Frauen entschuldigen aber vielleicht hätten sie anders reagiert wenn die Polizei Ausbildung sich auf die veränderte Situation im ganzen Land anpassen würde.
Wer in entscheidenden Situationen in seinem Beruf versagt, hat den falschen Beruf gewählt. Bei vielen unserer Berufspolitiker des Altparteienkartells ist dies der Fall, hat aber leider keine Konsequenzen.
Richtige Entscheidung, der Polizeidienst ist nicht nur „Freund und Helfer“ man hat es meist mit den Rändern der Geselllschaft und mit Kriminellen zu tun und dabei kann es nunmal zu gefährlichen Situationen kommen in denen das eigene körperliche Unversehrtheit und das eigene Leben in Gefahr sind. Genau in diesen Situation müssen Polizisten blind auf die Kollegen an Ihrer Seite vertrauen können. Wer in einer Gefahrensituation nicht den Kollegen hilft, sondern sie im Stich lässt ist nicht für den Polizeidienst geeignet.
Es ist nachvollziehbar, dass man „im Kugelhagel“, wie es in der Überschrift so reißerisch heißt, Angst bekommt und davon rennen möchte. Als Polizeibeamter muss man aber meiner Ansicht nach diesem Impuls widerstehen können, vor allem auch, wenn es um Unterstützug für Kollegen geht. Wer das nicht kann hat in dem Job nichts verloren – übrigens und nebenbei bemerkt: Unabhängig vom Geschlecht.
Tja, da geht es um echte Polizeiarbeit und nicht nur um Hausdurchsuchungen morgens um sechs oder `n bißchen Blitzergeld eintreiben.
Die Entscheidung des Gerichts ist richtig.
Polizistin oder Polizist zu sein bedeutet nicht, dass man sich die Einsätze aussuchen kann. Es ist ein Beruf im Staatsdienst mit Rechten und Pflichten. Die Polizei ist u.a. dazu da, die (wehrlos gemachten) Bürger zu schützen und dazu gehören natürlich auch die Kollegen.
Das diese Staatsdiener aber lieber den Job verlieren, als möglicherweise im Kugelhagel zu sterben, verstehe ich. Aber dann haben diese Frauen eben den falschen Job gewählt.
Tja, Cagney und Lacey gibt es wohl doch nur im Fernsehen. Ich sehe die Schuld nicht nur bei den beiden Frauen. Schuld ist hier auch der Dienstherr, da anscheinend die Ausbildung äußerst mangelhaft ist. Meiner Meinung nach sollten Polizisten in Gefahrensituationen geschult und überprüft werden, wer durchfällt muss dann halt gehen. Es kann in jeder Situation lebensbedrohlich werden und ich als Bürger (der ja keine Waffe tragen darf) muss mich dann auf die Polizei verlassen können. Eine Polizei die vor mir die Flucht ergreift ist da wenig hilfreich.
Wer braucht schon „Beschützer“, die im Ernstfall als erste fliehen? Genausogut könnte man die Posten unbesetzt lassen und Geld sparen.
Gut so. Es darf ruhig auch noch erwähnt werden, daß die beiden nun hoffentlich Ex-Beamtinnen einen unverschlossenen Dienstwagen samt einsatzbereiter Maschinenpistole für jedermann zugänglich zurückließen. Warum sind die beiden eigentlich nicht mit der, ihrer eigenen Karre abgehauen???
Sondern weg gerannt, um dann das Auto einer Krankenschwester, die gerade zur Arbeit fuhr, zu kapern und dann von dem Handy der Krankenschwester die Wache anzurufen. Die Krankenschwester machte eine Aussage vor Gericht und erklärte, dass sie dachte die Polizistinnen wären betrunken, da sie so wirr redeten. Ich glaube deswegen konnte die Polizei auch nicht unter den Teppich kehren.