Um 22:30 Uhr verabschiedete der Bundestag gestern ein Gesetz, das auch die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis umfasst. Ein wichtiges Gesetz, das die Parlamentarier nicht interessiert.
Die Corona-Krise ist für vieles gut. Auch um orwellsche Überwachungsmaßnahmen durchzusetzen, ohne dass es jemand mitbekommt. So wieder geschehen am vergangenen Donnerstag, als um halb elf Uhr am späten Abend ein Gesetzesentwurf „zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ verabschiedet wurde. Vieles von dem was geändert wurde, waren Kleinigkeiten: Der Reisepass wird an internationale Standards angepasst, wie das Geschlecht dort erfasst wird: Ist eine Person weder männlich noch weiblich, wird statt „M“ oder „F“ im pass „X“ eingetragen. Auch wird die Geltungsdauer von Kinderreisepässen verkürzt. Die hauptsächlich diskutierte Änderung des Gesetzes ist, dass zukünftig Passbilder nur noch digital an die Behörden übermittelt werden dürfen. Ein ausgedrucktes Passfoto zum Amt mitzunehmen und dieses im Pass einfügen zu lassen wie bisher, ist nicht mehr möglich. Das bedeutet noch höhere Kosten für die Bürger.
Fingerabdrücke im Personalausweis
Doch versteckt in all diesen Änderung ist ein Absatz, der Fingerabdrücke zwingend erfordert:
„Am 2. August 2021 tritt die Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben (im Folgenden: VO (EU) Nr. 2019/1157), in Kraft. Die Verordnung bestimmt in Artikel 3 Absatz 5 VO (EU) Nr. 2019/1157, dass künftig biometrische Daten in Form von zwei Fingerabdrücken in einem elektronischen Medium im Personalausweis gespeichert werden müssen. Gegenwärtig werden Fingerabdrücke im Speichermedium des Personalausweises nach § 5 Absatz 9 Satz 1 PAuswG nur auf Antrag gespeichert.“
„Eintrittskarte in unser Land“
Bevor es zur Abstimmung kommt, treten noch einmal diverse Politiker an das Rednerpult. So zum Beispiel Josef Oster (CDU), der ohne rot zu werden sagt „ Der Personalausweis ist die Eintrittskarte in unser Land“. Daher müsse der Ausweis so sicher sein wie möglich. Das klingt nun wie Hohn in den Ohren. Die Eintrittskarte nach Deutschland und in eine lebenslange Versorgung über das Sozialamt für sich und die Familie besteht aus vier Buchstaben: „Asyl“. Der Personalausweis als Eintritt wird nur von denjenigen verlangt, die schon länger da sind. Die eigene Bevölkerung benötigt also Eintrittskarten, Eintretende nicht. Mal abgesehen davon, dass bei internationalen Grenzübergängen in der Regel der Reisepass vorgelegt werden muss, nicht der Personalausweis: Dass diese Eintrittskarte nur EU-europäische Staatsbürger brauchen, ist bekannt. Helge Lindh (SPD) äußert sich, dass er sich über die tolle Gesetzgebung freut, und trägt „deswegen ein Blumenhemd“, weil es eine „intensive, erfreuliche, leidenschaftliche Gesetzgebung“ war. „Eine gute Stunde des Parlaments.“
Gesetz mit 3-Prozent-Mehrheit
Wenig später kommt es zur Abstimmung. Das Parlamentsfehrnsehen schwenkt auf den Plenarsal. Der Autor dieser Zeilen zählt gut 50 Parlamentarier – im digitalen Plenarprotokoll ist der Tagesordnungspunkt 24 zur Zeit des Schreibens noch nicht eingetragen. Möglicherweise verstecken sich auch noch eine Handvoll Abgeordnete auf den hintersten Reihen, die die Kamera nicht gut erfasst. Doch so oder so, es sind kaum mehr als 50 Abgeordnete von 709 Mitgliedern des Bundestags. Dazu kommt ein Bundestagsvizepräsident (Kubicki). Sieben Prozent der Abgeordneten entscheiden über ein Gesetz. Mit 20 Stimmen der CDU und der SPD (knapp drei Prozent aller Abgeordnetenstimmen) wird das Gesetz gegen die Stimmen von B90/Die Grünen, Linke und FDP angenommen. Die AfD enthält sich.
Ist der Bundestag beschlussfähig? Nach Geschäftsordnung muss die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein. Das wären 355 Personen. Aufgrund der Corona-Krisenverordnungen ist der Bundestag zur Zeit auch beschlussfähig, wenn ein Viertel (also 177) der Abgeordneten anwesend sind. Doch um eine Beschlussunfähigkeit festzustellen, muss eine Zählung der Anwesenden erst beantragt werden. Das geschah hier nicht – und so konnten 20 Parlamentarier ein Gesetz durchsetzen. Wirklich eine gute Stunde des Parlaments.
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Die deutschen Bürger werden nun flächendeckend erkennungsdienstlich behandelt. Das ist der Inhalt des Gesetzes. Die AfD darf übrigens gerne mal erklären, warum sie sich nur enthält: Genießt die 2015-Republik inzwischen etwa das Vertrauen dieser Partei und ihrer Unterstützer? Sie ist gut beraten, sich in dieser Frage schnell zu korrigieren. Aber diese „Haltung“ vom verdächtigen Bürger durchzieht inzwischen die Regierungsarbeit in Bund und Ländern. Ob anlasslose Einlasskontrollen bei Sportveranstaltungen oder bei Gerichten und Behörden: Die Grenzen im Inland sind zahlreich und wachsen weiter, während die Außengrenzen unbewacht bleiben. Deutschland ist wieder ein Land der Burgen – blöd für die Bürger, die… Mehr
Karikatur der Demokratie und des Parlamentarismus! Kann man diese Abstimmung nicht vor Gericht bringen? Ich weiß, man müsste Vieles vor Gericht bringen, wie z. B. Merkels Wahlannulierung in Thüringen! Es wäre wahrlich an der Zeit, Parlament und Regierung wie den berühmten Augiasstall auszukehren. Was ist denn das für eine Art, die eigene Bevölkerung wie Verbrecher zu behandeln, aber Fremde einfach so ohne jegliche Legitimation auf beiden Seiten aufzunehmen und zu alimentieren und Verbrecher mit Samthandschuhen anzufassen, wenn sie überhaupt angefasst werden. Merkels „Große Transformation“ schafft einen anarchistischen, chaotischen Agiasstall. Ich denke, genau das war das Ziel der SED-Funktionärin. Wehret den… Mehr
Irgendwann können Sie diesen Kommentar nicht ohne digitalen Ausweis posten!
Wie wärs mal mit einem Gesetz, dass illegale Migranten ohne gültigen Ausweiss nicht mehr rein kommen dürften. Ich lese hier, was macht schon ein Fingerabdruck (oder zwei) von mir, ich habe nichts zu verstecken. Um das geht es hier nicht. Es werden immer mehr Inländer nachteilig behandelt und das geht gar nicht.
Das hätte ich tatsächlich nicht mitbekommen, wäre hier nicht darüber berichtet worden. Mal eben so, mit 50 Abgeordneten wird so eine wichtige Nummer durchgedrückt. Ich frage mich inzwischen, für was wir uns noch Parlamente leisten. Die letzten Jahre haben doch gezeigt, dass es auch ohne Parlamente richtig gut klappt. Die Autokratie hat sich ziemlich lautlos durchgesetzt. Es wird „majestiert“, nicht regiert und um so „profane“ Dinge, wie den Zwangsfingerabdruck im Pass, kümmern sich treu die Vasallen ihrer Majestät. Bin gespannt ob man dann auch“Geflüchtete ins deutsche Sozialsystem“ nur mit Fingerabdruck im Pass ins Land lässt oder ob die weiter ohne… Mehr
Das dürfte klar verfassungswidrig sein. Niemand kann gezwungen werden personenbezogene Daten preiszugeben, die klare Rückschlüsse auf sein Verhalten zulassen. Da gibt es ja nun massig Urteile zu. Anhand von Fingerabdrücken lässt sich noch Wochen später der Aufenthalt und Tätigkeit einer Person an einem Ort bestimmen. Das unterscheidet den Fingerabdruck von allen anderen personenbezogenen Daten auf dem Personalausweis einschließlich biometrischer Daten. Nur der genetische Fingerabdruck spielte in der selben Liga. Genauso wenig, wie die Kennzeichen der Autos auf Autobahnen gespeichert werden dürfen oder die Online-Aktivität aller Bürger aufgezeichnet werden darf, ist dies hier erlaubt. Von daher verstehe ich nicht, wie drei… Mehr
Nur ein weiterer Schritt in Richtung Personalausweiss 2020, der schon lange beschlossene digitaler Impfausweiss der EU (2023) wird durch Corona früher kommen, dann werden diese ganzen Technologien zusammengeführt ähnlich wie auf dem Händy.
und natürlich, wenn so was passiert ohne mindestanwesenheit bzw abgegebener Stimmen , zb Wahlkuvert oder online Abstimmung, daran läst sich auch was erkennen.
es ist unerheblich ob 3 oder 3 000 eine EU Verordnung in das nat recht umsetzen, es muß gemacht werden. Ansonsten werden D die EU Förderungen runtergeschraubt lt einer ziemlich neuen Vorhabens. Wenn man schon nicht über den Zaun schauen kann, sollte man es doch bis dahin schaffen oder ? Kann wirklich passieren das sich da D, mit seinem Ratsvorsitz ein ziemliches Eigentor geschossen hat. Ist es Rechtsstaatlich OK, daß Parteien und schöne Geister bestimmen wer BP ist, das „Parlament“ wer in zb Karlsruhe recht sprechen darf ? PS: in Polen haben die Richter bei hohen Posten ein Mitspracherecht, in… Mehr
„Dazu kommt ein Bundestagsvizepräsident (Kubicki).“
Der Herr Kubicki scheint auch ein sehr selektives Problembewusstsein zu haben.
Zumindest nach den 4 Reden, die ich eher zufällig von ihm gehört habe, deutet sein Problembewusstsein eher auf seine pekuniäre Lage hinzudeuten. Die FDP hat leider auf der gesamten Linie total versagt.
„Doch um eine Beschlussunfähigkeit festzustellen, muss eine Zählung der Anwesenden erst beantragt werden. Das geschah hier nicht – und so konnten 20 Parlamentarier ein Gesetz durchsetzen.“
Und nächstens wundert man sich wieder mit dicken Krokotränen über die solide Verachtung, die das Parlament sich auf diese Art längst erworben hat.
Schmankerl am Rande: „Die AfD enthält sich“ echt alternativos.