FDP-Video: „Menschenverachtend“ und „völlig unangemessen“

Junge FDP-Abgeordnete feiern die Streichung des Paragrafen zum Verbot von Abtreibungswerbung in einem gefühllosen Video. Vertreter des Lebensschutzes sind entsetzt. Nach umfangreicher Kritik in den sozialen Medien sieht sich die FDP gezwungen, das Video zu löschen.

Screenprint: via twitter

Es ist ein Video, das gestern die Gemüter auf dem Nachrichtendienst Twitter erhitzte: fünf junge FDP-Vertreter feiern in einem neongelben Tunnel mit Ghettoblaster und „Kopf-ab-Geste“ die Streichung eines Gesetzes. Dazu spielt der Song „Short Dick Man“ von Gilette. Problematisch dabei: die ‚Liberalen‘ feiern in diesem Gestus die Abstimmung über die Abschaffung des Paragrafen zum Verbot von Abtreibungswerbung.

Beverfoerde: „In billigster Tik-Tok-Performance ihre blanke Menschenverachtung vorgehüpft“

Gegenüber TE äußerte sich dazu Hedwig von Beverfoerde, die Vorsitzende der Demo für alle, einem Aktionsbündnis für Familien. „Hier haben Parlamentarier in billigster Tik-Tok-Performance ihre blanke Menschenverachtung vorgehüpft. Damit hat sich die FDP für Wähler, die die Demokratie noch ernstnehmen und einen ethischen Mindeststandard von Bundestagsabgeordneten erwarten, endgültig ins Aus gestellt.“

Susanne Wenzel, die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), gab ebenfalls eine Stellungnahme gegenüber TE ab. „Das Video der FDP-Abgeordneten ist geschmacklos und völlig unangemessen, noch dazu mit der ‚Kopf-ab-Geste‘. Besonders erschreckend ist, dass die Verantwortlichen dieses respektlosen Filmchens im Gesundheitsausschuss und im Familienausschuss sitzen und auch die kulturpolitische und die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion daran beteiligt sind. Ich glaube nicht, dass nach diesem Video noch jemand ernsthaft fundierte Beiträge zu gesellschafts- und familienpolitischen Fragen von ihnen erwartet.“

Auch in den sozialen Netzwerken hagelte es Kritik, vor allem aus der Opposition. Die CDU-Fraktionschefin im hessischen Landtag, Ines Claus, kommentierte: „Lebensschutzparagrafen mit Kopf-ab-Gesten zu verbinden, schockiert mich.“ Jürgen Braun, Sprecher für Menschenrechte der AfD-Fraktion des Bundestages, kritisierte, der Bundestag werde „zur infantil-menschenverachtenden Irrenanstalt“. Der CSU-Landtagsabgeordnete Thomas Huber befand die ganze Sache als „einfach nur geschmacklos“.

Die FDP ist auf linkem gesellschaftspolitischem Ampel-Kurs

Nach diesem Sturm der Entrüstung sah sich die Abgeordnete Kristine Lütke, die das Video hochgeladen hatte, dazu gezwungen, dieses wieder zu löschen. Sie ist Sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag. Das Video habe „Raum für Missverständnisse geboten“. Sie habe es daher gelöscht und bitte um Entschuldigung. Lütke verteidigte sich, dass es ein „Grund zur Freude“ sei, dass „die Information über Schwangerschaftsabbrüche und unterstützende Ärztinnen und Ärzte künftig nicht mehr strafbar sein wird“. Lütke sprach selbst von einem „sensiblen Anlass“ und einer „schwierigen Entscheidung“.

Wie glaubwürdig solche Entschuldigungenen sind, bleibt offen. Denn während die Koalitionsparteien immer wieder behaupten, sie hätten die Sensibilität des Themas und dessen Tragweite verstanden, sprechen solche Videos eine ganz andere Sprache. Sie zeigen eine arrogante Selbstherrlichkeit, mit der die eigene, progressive Agenda vorangetrieben wird. Die Frage nach dem Schutz menschlichen Lebens stehen für diese jungen ‚Liberalen‘ offenbar auf derselben Stufe wie die „Freude“ über eine Subventionsstreichung. Weil die FDP in der linken Ampel nicht ihre wirtschaftlichen Themen spielen kann, müssen die gesellschaftlichen Entwürfe ran.

Wenzel: Tweet von Lütke ist „entlarvend“

Stellvertretend dafür steht der neue Justizminister Marco Buschmann, dem es gar nicht schnell genug geht, die Grünen in seiner Familienpolitik links zu überholen und Debatten über Vaterschaft und Mutterschaft aufrollt. „Wenn ein Kind in eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau geboren wird, ist der Mann – unabhängig von der biologischen Vaterschaft – rechtlich der Vater. Die Frage ist, warum dies in einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein soll. Es muss nach meiner Überzeugung zum Normalfall werden, dass in einer Ehe zwischen zwei Frauen diese beiden Mütter als Eltern im Sinne einer gemeinsamen Mutterschaft anerkannt werden.“

Die Frage bleibt, inwiefern das Argument der ‚Liberalen‘ „sticht“, dass es für Frauen schwierig sei, „faktenbasierte aufklärende Informationen“ zu einer Abtreibung im Internet zu finden, wie etwa Lütke behauptet. Wenzel findet stattdessen, dass die Entschuldigung von Lütke in Wirklichkeit keine ist. Die von Lütke nach dem Löschen des Videos abgesetzte Tweet-Serie sei „entlarvend“. „Sie verteidigt ihre Aktion und spricht von ‚Missverständnissen‘, als hätte die große Zahl derer, die gegen dieses Video protestiert und es kritisiert haben, nur nicht verstanden worum es ging“, erklärte die CDL-Chefin gegenüber TE. „Das Missverständnis liegt wohl eher auf ihrer Seite, denn auch Frau Lütke behauptet, Frauen bekämen keine ‚Informationen‘ über Abtreibungen aufgrund des Werbeverbotes des § 219a StGB. Rund 100.000 gemeldete Abtreibungen pro Jahr zeigen deutlich, dass kein Mangel an Informationen über Abtreibung besteht, sondern dass Frauen mehr Hilfen benötigen für ein Leben mit ihrem Kind.“

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