„Wir öffnen die Büchse der Pandora“

Der Berliner FDP-Abgeordnete Marcel Luthe klagt gegen die Corona-Maßnahmen des Berliner Senats: Er bezweifelt, dass sie verfassungsgemäß sind – und sieht die Gefahr staatlicher Willkür auch auf anderen Gebieten

Bild: FDP

Alexander Wendt: Herr Luthe, Sie klagen vor dem Berliner Verfassungsgericht gegen die Corona-Eindämmungsmaßnahmen des Berliner Senats. Nehmen Sie die Corona-Pandemie nicht ernst?

Marcel Luthe: Ich nehme die Corona-Pandemie natürlich ernst. Aber eben auch die Verfassung. Und die sagt, dass jeder staatliche Eingriff in Rechte der Bürger gesetzliche Grundlagen braucht. Ich möchte durch meine Organklage prüfen lassen, ob das Berliner Infektionsschutzgesetz als Grundlage tatsächlich ausreicht, oder ob es für derartige Eingriffe, wie wir sie jetzt erleben, nicht Beschlüsse des Parlaments geben müsste. In Artikel 59 der Landesverfassung heißt es: „Die für alle verbindlichen Gebote und Verbote müssen auf Gesetz beruhen.“

Warum, glauben Sie, hat der Senat die Maßnahmen nicht einfach dem Abgeordnetenhaus vorgelegt?

Das müssten Sie den Senat fragen. Aber vielleicht liegt es daran, dass man im parlamentarischen Verfahren jeden Eingriff begründen muss. Die Regierung müsste also erklären, warum sie etwas für notwendig und sinnvoll hält. Vielleicht käme sie da in Schwierigkeiten.

Was erscheint Ihnen denn unbegründet?

Beispielsweise: Warum darf ich laut Eindämmungsmaßnahmen trotz Covid-19-Gefahr in Berlin ein Fahrrad kaufen, aber kein Motorrad? Warum muss eine kleine Parfümerie schließen, aber der Drogeriemarkt, der ein ganz ähnliches Sortiment wie die Parfümerie führt, darf offen bleiben? Entweder ist das Betreten eines Ladens grundsätzlich gefährlich – dann müsste das für alle gelten. Oder es geht unter bestimmten Vorsichtsmaßnahmen. Dann eben auch für alle.

Berechtigte Fragen. Aber viele kleine Einschränkungen akzeptieren die Bürger offensichtlich.

Es geht auch um Fragen, die mit ziemlichen Konsequenzen verbunden sind. Beispielsweise erlaubt das Infektionsschutzgesetz, dass ein Geschäft aufgrund einer Verordnung im Einzelfall geschlossen werden kann. Dann steht dem Inhaber allerdings eine Entschädigung zu. Mit der jetzigen Corona-Eindämmungsverordnung ist diese Enzelfallbestimmung faktisch beseitigt.

Sollte das Verfassungsgericht also in Ihrem Sinn entscheiden, müsste die Landesregierung möglicherweise tausende Geschäftsinhaber entschädigen?

Möglicherweise ja.

Für wann rechnen Sie mit einer Entscheidung der Verfassungsrichter?

Vor Gericht und auf See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Bei dem Organklageverfahren kann bis zu dem Urteil ein Jahr vergehen. Die Einstweilige Anordnung, bei der es um die Feststellung der Unvereinbarkeit der Senatsmaßnahmen mit dem Bestimmtheitsgebot von Artikel 64 geht, müsste dagegen zeitnah erfolgen.

Was sagt das Bestimmtheitsgebot?

In Artikel 64 heißt es: „Durch Gesetz kann der Senat oder ein Mitglied des Senats ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung müssen im Gesetz bestimmt werden.“ Ich habe eben Zweifel, dass diese Verordnung des Senats mit all ihren Sonderregeln von der gesetzlichen Grundlage gedeckt ist.

Nun hatte eine Anwältin gerade eine erfolglose Verfassungsklage gegen die Quarantäne angestrengt, war dann durch wirre Äußerungen aufgefallen und landete in der Psychiatrie. Fürchten Sie nicht auch, mit Ihrer Klage als Querulant dazustehen?

Zunächst ist es das Recht jedes Bürgers, am Sinn staatlicher Maßnahmen zu zweifeln und diese Zweifel von einem Gericht klären zu lassen. Die Möglichkeit einer Organklage haben nur sehr wenige. Selbst wenn ich als Abgeordneter von der Notwendigkeit meiner Klage nicht überzeugt wäre, wäre es meine Pflicht, diese Fragen im Interesse vieler Bürger prüfen zu lassen. Denn viele haben ja angesichts der Senatsmaßnahmen genau diese unbeantworteten Fragen.

Wie gehen Sie damit um, wenn Sie vor Gericht eine Niederlage erleiden?

Es geht nicht um Sieg oder Niederlage. Ich habe das gute Recht, mir vom Verfassungsgericht meine Zweifel nehmen zu lassen. Und wer weiß: vielleicht zweifeln die Richter ja auch.

Wenn die Gerichtsentscheidung in der Hauptsache kommt, werden die Corona-Maßnahmen – hoffentlich – längst wieder aufgehoben sein. Welchen Sinn hat ein Urteil in einem Jahr?

Es geht um eine grundsätzliche Frage. Mit diesen Verordnungen einer Verwaltung und ohne Parlamentsbeschluss öffnen wir die Büchse der Pandora. Was ist, wenn demnächst der Senat auf die Idee kommt, beispielsweise mit der Begründung des Klimaschutzes tiefe Eingriffe in die Rechte von Bürgern zu verordnen, ohne dass diese Maßnahmen etwas mit der Lösung des Problems zu tun haben? Mir geht es darum, dass der Staat bei seinen Handlungen Maß und Mitte wahrt. Er hat es mit mündigen Bürgern zu tun und nicht mit Kindergartenkindern.

Südkorea, Taiwan und Singapur konnten das Virus ziemlich erfolgreich eindämmen, obwohl sie die Wirtschaft nicht völlig heruntergefahren haben. Können wir etwas von diesen Beispielen lernen?

Ich halte es für sinnvoll, grundsätzlich jedes Beispiel weltweit zu studieren, um zu sehen, wer in der Pandemiebekämpfung Erfolg mit seinen Maßnahmen hat, und wer nicht.

Die Diskussionen der letzten Tage in Deutschland zeigen allerdings, dass erstaunlich viele Bürger selbst widersprüchliche Anordnungen und Maßnahmen akzeptieren, und dass viele sogar der Polizei Hinweise geben, wenn beispielsweise ein vermeintlicher Quarantänebrecher mit einem Autokennzeichen aus einem anderen Landkreis auf der Straße parkt. Streiten sie hier womöglich für eine Minderheit?

Es gibt dazu einen schönen Satz der damaligen ZEIT-Herausgeberin Gräfin Dönhoff: „Der legitime Platz des Liberalen ist zwischen allen Stühlen. Es darf ihn nicht kümmern, wenn er von allen Seiten beschimpft wird.“ Es mag sein, dass es sogar eine Mehrheit gibt, die diese Corona-Maßnahmen für sinnvoll hält. Ich würde aber auch klagen, wenn ich der Einzige wäre, der Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Berliner Verordnung hat. Ich mache nicht Politik für jeden. Es gab einmal ein Plakat der FDP, auf dem ein Fischschwarm zu sehen ist, der kollektiv in eine Richtung schwimmt – und ein einzelner gelber Fisch, der in die andere schwimmt. Der Slogan dazu lautete: „Einer muss es ja tun.“ Deshalb bin ich Freier Demokrat geworden.


Der Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmer Marcel Luthe, Jahrgang 1977, gehört dem Berliner Abgeordnetenhaus seit 2016 an. Luthe setzte den ersten Amri-Untersuchungsausschuss zur Aufklärung es staatlichen Versagens bei der Überwachung des Breitscheidplatz-Attentäters durch.

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Kommentare ( 70 )

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moorwald
4 Jahre her

Nun werden die Corona-Verlierer mit Liquidität zugeschüttet. Wenn ich monatlich so viele Eingänge wie Abflüsse auf meinem Konto habe, bin ich voll liquide. Aber arbeite ich auch automatisch rentabel? Wer klärt mich auf?

Marcel Luthe MdA
4 Jahre her

Lustig, dass Sie das ansprechen. Genau das habe ich getan:

https://www.tichyseinblick.de/wirtschaft/mobilitaet/die-wahrheit-ueber-feinstaub-in-berlin/

Marcel Luthe MdA
4 Jahre her

Haben Sie das aus dem Textbuch der IB?

moorwald
4 Jahre her

Nie vergessen: nicht Corona vernichtet unzählige Existenzen.

moorwald
4 Jahre her

Es gibt ja viele Aspekte von „Corona“ und den Folgen: gesundheitspolitische, medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche, verfassungsrechtliche. – Besonders die Verfassung steht buchstäblich auf dem Prüfstand. D.h. nicht sie selbst, sondern wie immer in Rechtsfragen die Auslegung. Von allen Verfassungsorganen steht das BVG vor der härtesten Bewährungprobe – wenn man das so nennen darf. Es wird sich zeigen, wie frei und souverän es noch oder wie zahm und regierungsfromm es inzwischen geworden ist.

olive
4 Jahre her

Gut, gibt es vernünftige und mutige Leute wie Herr Luthe. ( Mut braucht es offenbar heute für Vernunft und Zivilcourage )
Die Beobachtung, dass Leute sich mit Wollust unterziehen und gar denunzieren, lässt einen erschaudern.

spindoctor
4 Jahre her

FDP – braucht das noch irgendwer?

„FDP will höhere WHO-Zahlungen aus Deutschland“
https://www.deutschlandfunk.de/nach-ausstieg-der-usa-fdp-will-hoehere-who-zahlungen-aus.1939.de.html?drn:news_id=1121081

Ja, die jeweilige Nomenklatura – als Restesammler.

RubbeldieKatz
4 Jahre her
Antworten an  spindoctor

Nicht die FDP hat die Klage eingereicht, sondern der Abgeordnete der FDP. Das ist schon ein Unterschied. Und gerade Herr Luthe ist in Berlin für seine Anfragen berüchtigt. Das er und seine Partei trotzdem nicht viel erreichen können, liegt in der Natur der Sache. Sprich an der Anzahl der Abgeordneten.

Insofern gilt für mich persönlich immer, dass nicht entscheidend ist WER fragt sondern WAS gefragt, in diesem Fall WARUM geklagt, wird?

nhamanda
4 Jahre her

Absolut richtig, was Marcel Luthe hier vorträgt und beklagt (Hoffentlich landet er nicht in der Psychiatrie). Die Klimaspezialisten und andere Freiheitseinschränker sehen schon ihre Chancen gekommen, die Verbots-Gängelei und den Schikane- und Strafkatalog auszuweiten. Der Staat muss sich aus dem Privaten raushalten und wo er sich einmischt, muss es sehr gut begründet sein. Was wir hier bei der Corona-Sache erleben, erscheint aber wie ein beliebiges und logisch oft nicht nachvollziehbares Herumgewurstel ohne dezidierten Handlungsplan. Wenn man sich die Handlungs-Schritte und Begründungen von Anfang an betrachtet ist kaum eine Linie zu erkennen. Am Ende dann das Verbieten – Shutdown von fast… Mehr

Tomas Kuttich
4 Jahre her

„Warum muss eine kleine Parfümerie schließen, aber der Drogeriemarkt, der ein ganz ähnliches Sortiment wie die Parfümerie führt, darf offen bleiben?“ Ernst gemeinte Frage, echt jetzt? Weil man zwischen erforderlich und nicht erforderlich unterscheiden muss. Zu ersterem muss halt ein gewisses Risiko akzeptiert werden, zu letzterem halt nicht. Die Parfümerie verkauft Parfüm und ähnlichen Schnick-Schnack, den kein Mensch wirklich BRAUCHT. Da kann man halt mal drauf verzichten. Das ist in einem Drogeriemarkt, der neben allerlei für den täglichen Gebrauch notwendigen Artikeln eben auch Parfüm verkauft doch etwas anderes. Wer diesen Unterschied nicht sieht oder nicht sehen will, der ist für… Mehr

Desi
4 Jahre her
Antworten an  Tomas Kuttich

Der letzte Satz Ihres Kommentars lässt tief blicken: Menschen, die nicht Ihre Meinung bzw. Sichtweise auf die Welt teilen, sind also nicht qualifiziert (unwürdig?), an einer Diskussion oder Debatte teilzunehmen. Da stellt sich mir die Frage: Ist das Ihr Ernst?

Flaneur
4 Jahre her
Antworten an  Tomas Kuttich

Das ist auch nur die halbe Wahrheit. Warum verkaufen Drogerien dann dennoch Parfum? Man könnte ja den Parfümerien erlauben, zu öffnen, wenn sie ne Rolle Klopapier ins Angebot aufnehmen.
Es ist schlichtweg nicht einzusehen, warum Vollsortimenter massiv von der Krise profitieren, und Spezialgeschäfte kaputt gehen sollen.
Noch dazu würde es zur Entzerrung der Kundenströme beitragen, wenn mehr Geschäfte offen hätten. So steht man sich halt in der Drogerie auf den Füßen..

Detlef.Dechant
4 Jahre her
Antworten an  Tomas Kuttich

Herr Kuttlich hat es nicht verstanden. Der Supermarkt verkauft auch Bücher, Schreibwaren, Karten etc. Doch der kleine Schreibwarenladen gegenüber musste schließen. Ich selber brauchte für mein Homeoffice einen neuen Laptop. Der ortsansässige PC-Laden, bei dem ich sonst kaufte, musste schließen, also musste ich per Internet kaufen.Warum? Kontaktsperre im Supermarkt – Fehlanzeige. Vor der Fleischtheke herrscht in der Reihe beim Anstehen Abstand, aber der Gegenverkehr verläuft hautnah. In der Gemüsabteilung wird alles begrappscht, umsortiert und ausgewählt! Im kleinen Laden wäre das anders. Kein Ladeninhaber will angesteckt werden. Also wird er selber darauf achten, dass alle notwendigen Maßnahmen eingehalten werden. Beim Bäcker… Mehr

Armin Latell
4 Jahre her
Antworten an  Tomas Kuttich

Was hat der Drogeriemarkt an wirklich Notwndigem, was Real, Aldi, Edeka, Penny u.s.w. nicht auch hat? Warum sollte eine Parfümerie nicht in der Lage sein, Abstandsregeln durchzusetzen? Das Sortiment des Drogeriemarktes kann ich mir im Internet bestellen und liefern lassen. Ihr Argument zieht nicht. Ansonstem Zustimmung zu Desi.

moorwald
4 Jahre her

Kodifiziertes Recht begründet Ansprüche auf ein Tun oder Unterlassen. – Recht und Gesetz sind so lange Abstrakta, wie nicht der Anwendungsfall eingetreten ist. „Corona“ führt uns beispielhaft vor Augen, wie plötzlich Verfassungsrechte, deren Existenz den wenigsten ständig bewußt gewesen sein dürfte, breit diskutiert werden. Man kann das durchaus als positive Folge der beispiellosen Einschränkungen begrüßen. Wie ja der Wert gerade der höchsten Güter erst bei ihrem Verlust fühlbar wird. – Die Wiedergewinnung allerdings ist oft schwierig bis unmöglich. – Wie wenn man mit dem Auto in einen Graben fährt: rein geht’s prima…