Faeser verbietet Compact

Es ist ein historischer Vorgang: Das Innenministerium verbietet das Magazin Compact. Das Verbot begleitet eine Razzia mit starkem Polizeieinsatz. Von der Pressefreiheit hält Faeser offenbar nichts.

picture alliance/dpa/dpa/tnn | Sven Kaeuler
Die Polizei hat auch in Brandenburg Räumlichkeiten durchsucht, die dem Compact-Magazin zugeordnet werden, 16. Juli 2024

Es sind Bilder, die für die gegenwärtige Bundesrepublik stehen. Rund 30 vermummte Polizisten durchsuchen ein Einfamilienhaus im brandenburgischen Falkensee. Keine Terrorzelle, sondern der Hauptsitz des Magazins Compact ist das Ziel. In drei weiteren Bundesländern werden Gebäude durchsucht.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser kommentiert den Vorgang: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“

Das mag sich in den Ohren derjenigen, die mit dem Vorwurf des Rechtsextremismus alles aushebeln wollen, konsequent anhören. Im Fall Donald Trump hat sich erst jüngst gezeigt, dass man offen vom möglichen Mord an Politikern schwärmen darf, so er nur die falsche Meinung hat.

Doch mit ihrer Aktion hat Faeser einen offenen Grundgesetzbruch begangen. Man kann nicht auf den Verfassungsschutz pochen und dabei Artikel 5 ausblenden. Das Argument des Antisemitismus, das Faeser so oft bemüht, kommt im Kontext von Islamisten und Grauen Wölfen nicht zur Sprache.

Die Bundesinnenministerin wird sich demnach die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen müssen. Die ist nicht gegeben. Denn bereits vorher war die Auflage von Compact aufgrund von Gängelungen massiv zurückgegangen. Social-Media-Accounts wurden gesperrt, das Magazin vielfach wegen seiner „gesichert rechtsextremen“ Gesinnung aus den Läden verbannt. Der Zenit der Reichweitenstärke war also längst überschritten.

„Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden“, erklärte Faeser weiter.

Dass der Rechtsstaat auch die Meinungs- und Pressefreiheit zu schützen hat, lässt die Bundesinnenministerin bewusst weg. Nicht auszuschließen, dass wie im Fall der NPD der Exekutive ihr Gebaren noch auf die Füße fällt. Es wäre nicht der erste Bärendienst, den Faeser der „Demokratie“ geleistet hätte.

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Kommentare ( 93 )

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Endstadium0815
5 Monate her

Die Menschen in Deutschland wurden duch Merkel und jetzt durch die Ampel so mürbe gemacht, das sie keine Kraft mehr haben sich dagegen zu wehren. Das wissen sie und daher werden ihre Aktion immer dreister und brutaler. ;Mittlerweile kann man nichts mehr ausschließen. Würde mich nicht wundern, wenn es bald wieder Lager gibt.

Last edited 5 Monate her by Endstadium0815
Siggi
5 Monate her

Ich hoffe, dass Compact zunächst mit einer einstweiligen Verfügung dagegen angeht. Faeser muss entlarvt werden.

Grenz Gaenger
5 Monate her

Und wo ist der erste Verfassungsrechtler, der Faeser stoppt und Klage erhebt? Herr Rupert Scholz? Weitere Kollegen?

Michaelis
5 Monate her
Antworten an  Grenz Gaenger

Wenn das BVG nicht „will“, hilft auch ein Rupert Scholz nichts, leider!!

Hummi
5 Monate her

Was hier Faeser natürlich nicht macht , sind glasklare Beweise liefern, die ihre Vorwürfe für ihre Entscheidung bestätigen! Offensichtlich interessieren längst Beweise niemand mehr , es genügt der Vorwurf ! Deutschland ist tief gesunken und fällt immer weiter, aber die große Mehrheit merkt es noch nichteinmal

Last edited 5 Monate her by Hummi
Der Winzer
5 Monate her

Von einer Regierung, deren Kanzler laut eigener Aussage keine roten Linien mehr kennt, kann man wohl nichts anderes erwarten … .

Haedenkamp
5 Monate her

Dieser #Eingriff# steht auf einer Stufe mit dem Eingriff nach der Wahl von Herrn Kemmerich in Thüringen.

Logiker
5 Monate her

„….Genau das, wofür das herrschende öko-sozialistische Agenda-Setting längst gesorgt hat – eine kaputte Wirtschaft, eine zum korrupten Leviathan verkommene EU, die mit der Vision eines gemeinsamen freien Europas nichts mehr zu tun – wird der AfD unterstellt. Der reale Faschismus, der sich in Ausgrenzung politischer Gegner, Denunziationsförderung durch Meldestellen, einen staatlich aufgestellten und finanzierten Volkssturm gegen Rechts auszeichnet, geriert sich hier als die zu rettende Demokratie; eine Politik, die gerade keine Legitimierung ihrer Macht mehr vorweisen kann, die Normalität durch permanenten Ausnahmezustand und Vernunft durch Angst und Panikmache ersetzt hat, wird hier als schutz- und verteidigungsbedürftig gefeiert. Umgekehrt ist Faschismus… Mehr

K.Behrens
5 Monate her

Die Zeit bis zur Wahl ist noch viel zu lang, je dümmer und einfältiger solche staatstragenden Personen sind, desto gefährlicher werden sie. Aus einem verkorksten Pitbull wird kein Pudel, auch nicht mit Halsband in Regenbogenfarben. Nachhilfe gerne in Sachen innere Sicherheit, was so „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ und „Hetzjagden“ läuft, auch wenn Frau Faeser sich dazu dumm stellt:

https://1312dinge.noblogs.org/🔨-4-greife-afd-immobilien-veranstaltungsorte-an/

https://1312dinge.noblogs.org/🚘-6-lege-autos-lahm/

Kassandra
5 Monate her
Antworten an  K.Behrens

Und da bleibt Faeser untätig?
Nicht zu glauben.
Danke fürs Veröffentlichen!

Dreiklang
5 Monate her

Es ist ein Schlag sowohl gegen die Presse- als auch die Meinungsfreiheit. Was hat es in den 70er Jahren für eine Vielzahl von marxistischen/maoistischen Pamphleten gegeben, die alle „das System bekämpfen und überwinden“ wollten. Gut, das war in einer freiheitlichen Gesellschaft eben möglich. Faeser macht klar, dass sie davon nichts hält – solange es gegen „rechts“ geht.

Spyderco
5 Monate her

,,Die Bundesinnenministerin wird sich demnach die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen müssen“

Ich weiß nicht,ob ich diesen Glauben bewundern oder diese Naivität bedauern soll?
Wie sich bisher NIEMAND,die Frage nach der Verletzung des Grundgesetzes ,gleich ob Art.16a2 seit 2015 oder Art.8 2020-22,stellen musste,wird auch dies auch hier nicht geschehen.

Warum auch?
Mehr als 80%der Wähler und die schweigend zustimmenden Nichtwähler wollen offenbar ein WEITER SO!

Last edited 5 Monate her by Spyderco