Alle Tore stehen nach Deutschland offen – EuGH verbietet Zurückweisungen

Laut eines Berichts, den die „Welt am Sonntag“ für das Wochenende angekündigt hat, existiert im Innenministerium ein Referentenentwurf, der Erleichterungen für den Familiennachzug vorsieht. Faeser weist das zurück. Der EuGH hat Deutschland indes verboten, Migranten an der Grenze abzuweisen.

IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Paukenschlag für die europäische Migrationspolitik: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Zurückweisungen von Migranten an Binnengrenzen der EU für rechtswidrig erklärt. Szenen wie in Ventimiglia am französisch-italienischen Grenzübergang sollen damit der Vergangenheit angehören. Ein illegal eingereister Migrant soll erst rückgeführt werden, „sobald sich ein Drittstaatsangehöriger im Anschluss an seine illegale Einreise auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“ aufhält. Zur Begründung hieß es, dass einem Migranten eine gewisse Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt werden müsse. Die bisherigen Zurückweisungen seien nicht mit europäischem Recht vereinbar.

Erst diese Woche hatte der bayerische Ministerpräsident eine Verstärkung der Kontrolle zu Österreich gefordert. Weil viele Migranten aufgrund der Hindernisse an der südlichen deutschen Grenze über den Osten auswichen, hatten auch der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) und dessen brandenburgischer Amtskollege Michael Stübgen (CDU) Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dazu aufgefordert, die Grenze nach Polen und Tschechien zu kontrollieren. Solcherlei Pläne sind damit bereits im Ansatz gescheitert.

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Doch auch innenpolitisch plant Faeser weitreichende Reformen in der Migrationspolitik. Das geht aus einem Referentenentwurf zum „Familien- und Arbeitsmarktintegrationsgesetz“ (FAMIntG) hervor, über den die „Welt am Sonntag“ berichtet. Eine der wichtigsten geplanten Änderungen: Der sogenannte Familiennachzug soll erheblich erleichtert werden.

Der Entwurf vom 4. September befindet sich nach Informationen dieser Zeitung noch nicht in einer Ressortabstimmung. In dem Dokument heißt es, die Regierung „möchte einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik gestalten, der einem modernen Einwanderungsland“ gerecht werde. Dazu sollten Menschen „schneller in die Gesellschaft integriert“ werden.

Der Entwurf sieht vor, dass künftig bei subsidiär Schutzberechtigten der Familiennachzug dem von anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt werden soll – so wie es bis 2016 war. Auch die aktuell geltende Begrenzung der Personenanzahl soll entfallen. Auch bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen soll es deutliche Erleichterungen bezüglich der Einreise von Verwandten geben.

In dem Entwurf heißt es, dass „erstmals der Geschwisternachzug, das heißt die gemeinsame Einreise von Eltern mit Kindern zum bereits in Deutschland lebenden unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten, geregelt und damit wesentlich erleichtert werden“ soll. Damit hätten dann auch Geschwister ein erleichtertes Nachzugsrecht – zuvor konnte dieser Nachzug in der Regel nur bei in Deutschland bereits erfolgter Schutzzuerkennung eines Elternteils erfolgen. Konkret wird in dem Gesetzesentwurf vorgeschlagen, dass der Geschwisternachzug „künftig gleichzeitig mit dem Elternnachzug zum unbegleiteten Minderiährigen erfolgen“ soll.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nun Berichte zurückgewiesen, wonach eine Erleichterung des Familiennachzugs für Flüchtlinge geplant sei. „Nein, ich habe nicht vor im Moment den Familiennachzug vorzulegen“, sagte Faeser am Freitag im Bundestag. An die Unionsfraktion gerichtet ergänzte die Ministerin: „Ich weiß, dass Sie Interesse daran haben, Dinge auch in der Presse zu steuern dieser Tage.“

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Für tiefgreifende Veränderungen im Land dürfte der Plan sorgen, dass Asylbewerber und Geduldete einfacher Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. „Wer bereits vor dem 7. Dezember 2021 nach Deutschland eingereist ist und sich geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhält, wird arbeiten dürfen“, heißt es. Nur noch die Bundesagentur für Arbeit solle zustimmen, Ausländerbehörden nicht mehr.

Ausgeschlossen von Arbeitserlaubnissen bleiben demnach Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, Personen, die die Identitätsfeststellung „hartnäckig“ verhinderten sowie Personen, deren Asylantrag als „offensichtlich unzulässig oder unbegründet“ abgelehnt wurde. Und: Wenn es Behörden nicht gelingt, die Identitäten festzustellen, soll als „letztes Mittel“ künftig möglich sein, dass Ausländer Angaben zu ihrer Identität und Staatsangehörigkeit durch eine Versicherung an Eides statt abgeben können.

Heute berät der Bundestag über einen Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion zur Reduzierung der irregulären Migration nach Deutschland. Die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten soll um Georgien, Moldau, Indien und die Maghrebstaaten Tunesien, Marokko und Algerien erweitert werden. Damit Asylverfahren beschleunigt durchgeführt werden können.

Außerdem sollen alle Bundesaufnahmeprogramme wie das Afghanistan-Programm eingestellt werden.

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Kommentare ( 111 )

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Flavius Rex
1 Jahr her

Aufgabe des „EuGH“ ist es Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedern der EU zu verhandeln und zu entscheiden. Sonst nichts. Der EuGH hat zu so einem Urteil gar keine Befugnis.

D. Ilbert
1 Jahr her

Diese Tore stehen doch schon lange offen.

Schon vor den Afghanen machten sich Malteser, Dalmatiner und Neufundländer auf den bereitwillig zur Verfügung gestellten Sofas breit. Wurden und werden von vorne bis hinten gepampert mit freier Kost und Logis. Von denen hat noch keiner dran gedacht und wurde auch nicht dazu aufgefordert, einer sinnvollen und ertragreichen Beschäftigung nachzugehen.

Dabei habe ich noch nicht mal von all diesen zugereisten Bernern, Havanesern und Appenzellern gesprochen. Die meinen, als Lebensleistung sei es voll ausreichend, unser Leben zu bereichern.

Immer dieses Messen mit zweierlei Maß.

Innere Unruhe
1 Jahr her

Wie können wir mit Afrika in der UNO sitzen und SAchen gemeinsam beschließen, aber Zurückbringen der entlaufenen Bürger nicht OK finden?
Sorry, aber jedes Land, das Menschenrechte unterschrieben hat, muss ein angemessener Ort für Asylanten sein. Übrigens auch Lybien

Teiresias
1 Jahr her

Wolfgang Schäuble hatte während der Lehman-Finanzkrise mal angedeutet, daß der Zeitpunkt, an dem wir in Deutschland eine Volksabstimmung werden durchführen müssen, um den Schritt vom Nationalstaat zum europäischen Bundesstaat zu machen, vielleicht näher sei als man jetzt denken würde. Das war etwa zu der Zeit, als er konstatierte, daß „Deutschland seit ´45 nicht mehr richtig souverän gewesen ist“. Daraus schliesse ich, daß es eine Volksabstimmung braucht, um die nationale Souveränität an Brüssel abzugeben. Die Regierung kann demnach so weitreichende Entscheidungen nicht einfach so treffen. Ohne ordentliche Volksabstimmung dürfte EU-Recht nicht über nationalem Recht stehen. Schliesslich gibt es ja noch nicht… Mehr

jansobieski
1 Jahr her

Deutschland sollte dem EUGH und allen anderen verständlich machen, dass es nun seine Souveränität erklärt und über seine Grenzkontrolle selbst entscheidet. Was sollte denn passieren, wenn Deutschland das tut ? Schickt der EUGH Truppen los ?

AnSi
1 Jahr her

An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf den _natürlich völlig unverbindlichen_ Migrationspakt hinweisen, den unsere damalige GröKaZ unterzeichnet hatte! Geliefert wird, was bestellt wurde. Koste es, was es wolle!

Martin Bayer
1 Jahr her

Ich fordere alle Vorbereitungen zu treffen , so dass Deutschland unverzüglich aus der EU austritt.

Wie dürfen unser eigenes Staatsgebiet nicht schützen ?

Wir entscheiden , was wir auf unserem Staatsgebiet machen und nicht die EU , WHO , UN usw.

Last edited 1 Jahr her by Martin Bayer
Perlentaucher10
1 Jahr her

„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Zurückweisungen von Migranten an Binnengrenzen der EU für rechtswidrig erklärt“. Dann sehe ich nur noch einen alternativen Weg. Und den werde ich ab jetzt beschreiten.

JuergenR
1 Jahr her

Soweit mir bekannt, ist der EuGH teilweise mit Soros-Leuten besetzt. Eine unabhängige Justiz ist damit nicht gegeben.

Last edited 1 Jahr her by JuergenR
Heide F.
1 Jahr her

Laut unserem Grundgesetz steht die Familie unter besonderem Schutz. Ich definiere Familie als Vater, Mutter und minderjährige Kinder. Diese haben dann bei berechtigtem Asylanspruch – und nur dann, und nur diese (auch wenn es sich um viele Kinder handelt, natürlich) – einen Anspruch auf Familiennachzug, das ist menschlich. Kein Anspruch auf Nachzug besteht mMn für Großeltern, Onkel, Tanten und Kusinen…

Last edited 1 Jahr her by Heide F.