Faeser stellt gleich zwei Strafanträge gegen „Deutschland-Kurier“-Chef

David Bendels, Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“, wird in zwei Fällen wegen Verleumdung angezeigt. Die Bildcollagen richteten sich gegen Innenministerin Nancy Faeser, die Strafantrag stellte. Involviert ist dabei auch das Amtsgericht Bamberg, das unter anderem eine Hausdurchsuchung wegen eines Habeck-Memes angeordnet hatte.

IMAGO / Metodi Popow

Seit der Hausdurchsuchung wegen eines Habeck-Memes nehmen die Meldungen kein Ende mehr, die von überzogenen Maßnahmen berichten, bei denen Internetpostings, Bildcollagen, Polemiken oder Beleidigungen eine Rolle spielten. So stellten Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock Anzeige gegen eine Frau wegen Falschzitats, was ebenfalls zu einer Hausdurchsuchung führte.

TE berichtete am Montag über einen weiteren Betroffenen, dessen Wohnung nach einem X-Post durchsucht wurde. Allen Beispielfällen ist gemein, dass das Bamberger Amtsgericht involviert ist.

So verhält es sich auch beim neuesten Fall. Der Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“, David Bendels, bekam ebenfalls Post aus Bamberg. Sie enthielt zwei Strafbefehle. Die relevanten Dokumente liegen TE vor.

Zum einen wurde dem Deutschland-Kurier vorgehalten, dass er einen Post des Abgeordneten des EU-Parlamentes Maximilian Krah (AfD) kopiert hatte, zusammen mit dem Bild des Syrers, der während seiner Messerangriffe auf spielende Kinder in Annecy (Frankreich) gefilmt wurde. Krah hatte geschrieben: „#Annecy Wir erleben eine Invasion schrecklicher Wilder. Und es sind die Linken und Netten, die ihnen die Tore öffnen und damit unsere Kinder, Frauen und Schwache ausliefern. Masseneinwandeurng tötet.“

Bendels wurde vorgeworfen, damit gezielt Vorurteile gegen Menschen mit arabischen Wurzeln zu schüren und zum Hass gegen diese anzustacheln. Er habe die Reichweite seines Accounts genutzt, um „das friedliche Zusammenleben mit Migranten zu stören“. Maximilian Krah ist einer der Stammautoren des Deutschland-Kuriers. Bendels selbst gilt als AfD-nah.

Im selben Strafbefehl erstatte zudem Bundesinnenministerin Nancy Faeser schriftlichen Strafantrag. Bendels Deutschland-Kurier hatte in einem Artikel eine Bildcollage erstellt, die den körperlich entstellten AfD-Stadtrat Andreas Jurca zeigte. Hinter ihm posierten Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, mit Baseballschlägern. Innenministerin Faeser war daneben abgebildet. Der Deutschland-Kurier hatte den dazugehörigen Artikel mit dem Titel belegt: „Steinmeier, Faeser und Haldenwang haben mitgeprügelt“.

Mit dieser Äußerung habe der Deutschland-Kurier bewusst die Reputation der drei abgebildeten Personen beschädigen wollen. Bendels sei bewusst gewesen, dass keine der drei Personen zur Gewalt gegen die AfD aufgerufen hätten. Das Gericht beschuldigte ihn deswegen der Volksverhetzung und Verleumdung. Bendels drohen deswegen insgesamt 270 Tagessätze. Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.

Noch mehr Sprengkraft hat allerdings der zweite Strafbefehl. Hier droht das Gericht mit 210 Tagessätzen. Es geht wieder um Verleumdung. Auch in diesem Fall hat Faeser schriftlich Strafantrag gestellt, nachdem die Kriminalpolizeiinspektion der Innenministerin einen Internetpost gezeigt hatte.

Auch hier geht es um ein Bild. Faeser hatte am 27. Januar 2024 zum Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus ein Schild hochgehalten, auf dem „#WE REMEMEBER“ stand und dieses in sozialen Medien geteilt. Der Account des Deutschland-Kuriers ersetzte den Schriftzug durch „Ich hasse die Meinungsfreiheit“. Die Tat sei dazu geeignet, das öffentliche Wirken der Ministerin zu erschweren.

Bendels selbst ordnete die Strafbefehle als „Frontalangriff der Bundesinnenministerin auf die Meinungs- und Pressefreiheit“ ein. „Frau Faeser stellt die Fakten auf den Kopf, wenn sie eine offenkundig und für jedermann erkennbar satirisch-kritische Fotomontage zum Vorwand nimmt, um Strafantrag wegen ‚Verleumdung‘ zu stellen.“ Er warf ihr vor „ein massiv gestörtes Verhältnis zur Presse- und Meinungsfreiheit“ vor. „Ganz offensichtlich soll hier das Strafrecht instrumentalisiert werden, um Regierungskritiker und insbesondere die freien und alternativen Medien einzuschüchtern und zum Verstummen zu bringen“, so Bendels in einer Stellungnahme.

Die Strafbefehle seien „absurd und nicht nachvollziehbar. Der Deutschland-Kurier und ich persönlich werden dagegen mit allen juristischen Mitteln vorgehen.“ Bendels hat bereits Einspruch eingelegt.

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Kommentare ( 105 )

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Peter Pascht
27 Tage her

Das Urteil des LG lautet auf „Rechtbeugung“. Der BGH sagt aber wortwörtlich, dass es eigentlich nicht um Rechtbeugung geht, sondern dass der Richter sein Amt missbraucht hätte „um einen Prozess zu generieren„, also „Amtsmissbrauch“ verübt hätte. „Rechtbeugung“ und „Amtsmissbrauch“ sind zwei verschiedene Dinge. Der BGH hat also einen ganz anderen Rechtgegenstand behandelt als das Urteil und der Revisionsantrag des Verurteilten beinhaltet. mit dem kriminellen 😉 Vorwurf „Corona-Spaziergänger“ und „hat sich kritisch zur Corona Politik geäussert“ Was solls, im Rechtstaat Deutschland ist das egal, Hauptsache die Justiz hat immer Recht und ist unfehlbar. Denn das Eingeständnis der Fehlbarkeit, wäre ja das… Mehr

Last edited 27 Tage her by Peter Pascht
Chrisamar
27 Tage her

Hier noch ein Kommentar eines Richters a.D. zum Thema. Das Beweismittel, der Text oder eine satirische Fotomontage wurde ja vom Beklagten selbst erbracht. Das kürzt natürlich ein Verfahren ab. Denn „ermitteln“ braucht die Justiz dann nicht mehr: „§ 153 STPO Täter bestreitet Schuld. Im Zweifel für den Angeklagten. Sanktionen werden nicht verhängt. Eine Sanktion auf Verdacht, ist in einem Rechtsstaat nicht möglich. § 153a STPO Täter gesteht Schuld. Geständnis ist logisch, glaubwürdig. Bedeutet, dass wenn hier ein Verdächtiger sanktioniert werden würde – jemand der kein Geständnis abgelegt hat – darf dieser weder sanktioniert werden, noch die Gerichtskosten übernehmen. Bei Einstellung… Mehr

Peter Pascht
27 Tage her
Antworten an  Chrisamar

„Denn „ermitteln“ braucht die Justiz“ nicht. Genau da liegt das Problem. In einem Rechtstaat mit Gewaltenteilung ermittelt die Justiz nicht, sondern die Staatsanwaltschaft mit Amtshilfe der Polizei. Nur die Staasanwaltschaft formuliert die Anklage und begründet sie. Nicht das Gericht wie in diesem Falle. In diesem Falle hat das Gericht auch selber die Anklage vertreten und sogar noch selber anklagende Begründungen erfunden. In einem Rechtstaat mit Gewaltenteilung, ist das Gericht jene neutrale Instanz, welche das vorgetragene, für und wieder zweier Parteien, rechtlich abzuwägen hat, ohne Parteiergreifung. In Strafsachen ist die Staatsanwaltschaft die anklagende Partei, der Beklagte die andere Partei. Pateiergreifung nennt… Mehr

Chrisamar
27 Tage her

„Sonnenstaatland“… Es betrifft unendlich viele Menschen welche es wagten das Wirken eines Amtsrägers zu kritisieren. Die wenigsten Fälle werden an die Öffentlichkeit gespült. Nur ein ganz kleiner Teil der abgeurteilten konnte sich wehren. Denn es fehlt diesen Betroffenen an Geld um sich das Recht kaufen zu können. Das ist ja auch das Ziel. Diese „Branche“ generiert Kapital für die Versorgungskassen des Justizapparats und für die „Meldeportale“. Zeitgleich kann Beschäftigung vorgegaukelt werden. Je mehr Verfahren generiert werden, um so sicherer sind deren Jobs. Eine „win-win“ Situation. Nicht nur Renten von Armutsrentner werden „gepfändet“. Auch von den monatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt sind… Mehr

Klaus Weber
1 Monat her

Der Staat fürchtet seine Bürger! Und das zu Recht, denn wen soll er sonst ausplündern, wenn er sie nicht mehr hat? In der ersten Stufe der massiven Gegenwehr macht man sich daher die Massenmedien gefügig, indem man dafür sorgt, daß ihre akuten wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten abgemildert werden. Wenn das nicht mehr ausreicht, droht man diffus, gegen sog. „Delegitimierung des Staates“ juristisch vorzugehen. Dann werden Denunziantenorganisationen aufgebaut und staatlich finanziert und es hagelt massenweise Strafanzeigen. Was ist die nächste Eskalationsstufe?

greenout
1 Monat her

Wenn ich einen inteligenten Menschen als Dummkopt bezeichne, wird er sagen wennst meinst und lachen.
Wenn ich das gleiche bei einem Dummkopf mache will ich hier aus Angst vor der Staatsanwaltschaft nicht ausführen

maps
1 Monat her

„Ich hasse die Meinungsfreiheit“ wird damit wieder einmal bewiesen. Aber diese abhängige Unrechtsjustiz wird auch das wieder mitmachen, einfach nur noch erbärmlich und ekelhaft dieses System.

MarcusPorciusCato
1 Monat her

Eine Strafanzeige wg. „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ kann doch gleich als Wahrheitsbeweis derselben Aussage gewertet werden.

Peter W.
1 Monat her

Eine Frau die sich weigert geltendes Recht gegen millionenfachen Einwanderungsbetrug einzusetzen, jagt Kritiker? Wie erbärmlich diese sog. Innenministerin sich gibt.

Boehm
1 Monat her

Haben Polizei und Staatsanwaltschaft nichts anders zu tun als im Internet angebliche Hetze zu suchen? Im übrigen kann ich den Posts zustimmen. Nur wird die nächste Regierung mit der CDU auch nicht besser.

gmccar
1 Monat her

Ist das der gleiche Michael Roth, der in Georgien persönlich mithilft, eine legal mit 53,9 % gewählte Regierung per Bunter Revolution weg zu putschen ???