Im Netz kursieren Gerüchte, die Bundesregierung befürchte Unruhen und bewaffne ihre Mitarbeiter. Ein Fachverband und ein Anwalt erklären, warum das Unsinn ist.
Hat die Bundesregierung “still und leise” die Waffengesetze für Bundesbehörden abgeschafft, um jedem Mitarbeiter eine scharfe Schusswaffe “in die Hand drücken” zu können, wie im Netz spekuliert wird? Selbst ein Anwalt und prominenter Lockdown-Kritiker verbreitete in einem Youtube-Video diese Geschichte. Der Staat gehe angeblich davon aus, dass sich die Lage im Land verschärfen werde und sich die Bürger in ihrer Verzweiflung zur Wehr setzen werden.
Ein Verband und ein Anwalt widersprechen indes den Spekulationen, die sich um eine “Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung” drehen, die Bundeskanzlerin Merkel und Innenminister Seehofer im Dezember unterzeichnet haben. Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler schreibt in einer Mitteilung, die Realität sei “fast schon enttäuschend nüchtern und sachorientiert”. Mit Bewaffnung der Mitarbeiter von Bundesbehörden habe die Verordnung “nichts zu tun”. Sie gestalte vielmehr den Umgang von Staatsbediensteten mit Waffen während der Arbeit.
Der Geschäftsführer des Verbands, Ingo Meinhard, sagt auf Nachfrage, die Verordnung erlaube nicht, dass ein Mitarbeiter einer Bundesbehörde eine Waffe mit nach Hause nehme oder sich privat eine Waffe kaufe. “Staatsbedienstete erhalten keine neuen Befugnisse. Der Gesetzgeber hat nur den Text der alten Fassung von 1976 umgeschrieben”, sagt er. Etwa habe man die Namen von Behörden aktualisiert. Die Verordnung sei im vergangenen Jahr erschienen, weil der Bund damals die Waffengesetze komplett überarbeitet habe.
Auch Anwalt Hans Scholzen sagt, es handle sich um “eine völlig falsche Auslegung der Fünften Verordnung zum Waffengesetz”. Mitarbeiter von Bundesbehörden hätten es nicht leichter, eine Waffe kaufen und führen zu dürfen. “Auch Behördenmitarbeiter müssen Zuverlässigkeit, Sachkunde, Vorstrafenfreiheit und ein Bedürfnis nachweisen. Ein Bedürfnis haben in der Regel nur Sammler, Sportschützen und Jäger”, sagt der Düsseldorfer Anwalt, der auch Präsident des Verbands für Waffentechnik und -geschichte ist und als freier Autor für waffenrechtliche Fachzeitschriften arbeitet.
Im Netz kursierten Spekulationen um eine Verordnung, welche am 4. Dezember verkündet wurde. Demnach brauche es für sämtliche Angestellten des Bundes keine Erlaubnis mehr für den Umgang mit Waffen und Munition, auch nicht für Minderjährige. “Die Bundesregierung hat damit die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, jedem einzelnen Mitarbeiter, vom Standesbeamten bis zum städtischen Straßenreiniger, unter Umgehung aller rechtlichen Vorschriften, eine scharfe Schusswaffe in die Hand drücken zu können”, heißt es und weiter: “Offensichtlich geht man bereits jetzt davon aus, dass sich die Lage im Land nochmal dramatisch verschärfen und sich die Bevölkerung in ihrer Verzweiflung zur Wehr setzen wird.”
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Ich habe mich sehr intensiv mit dieser Verordnung beschäftigt und bin dankbar, dass TE diese hier thematisiert, denn es gab dazu im Dezember keine einzige Pressemeldung. Grundsätzlich sind die „obersten Bundesbehörden“ oder auch die Bundeswehr laut §55 Waffengesetz schon immer von allen waffenrechtlichen Vorschriften des Waffengesetzes befreit. Die neue Verordnung erweitert den Kreis der freigestellten Behörden ganz erheblich auf dutzende nachgeordente Behörden, Institute, Ämter und Gerichte der Ministerien für Finanzen, Inneres, Verteidigung, Landwirtschaft, Justiz, Wirtschaft und Verkehr sowie den Bundesnachrichtendienst für DIENSTLICHE Zwecke. Auch inhaltlich wird hier die Verordnung von 1976 nicht nur aktualisiert, sondern ganz erheblich erweitert. Die Verordnung… Mehr
Für mich bleiben an dieser Darstellung massive Zweifel. Ich bin selbst Sportschütze und kenne dadurch logischerweise die Palette der ständig verschärften Restriktionen. Für mich erschließt sich z.B. in keinster Weise, daß u.a. der §42, der das Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen und in festgelegten Waffenverbotszonen beinhaltet, für diesen Kreis ausgenommen wird. Was soll das? Auf die sachliche Begründung wäre ich sehr gespannt. Ähnlich verhält es sich mit den §13 (Waffenaufbewahrung) sowie § 27 (Schießstättenverordnung und Schießen von Minderjährigen) Und im §40 (verbotene Waffen!) sind die Ausnahmeregeln bereits benannt! Also warum die komplette Aufhebung? Im, gesamten Waffengesetz sind… Mehr
Mhh, einzelne Waffengesetzverordmungen hin oder her. Ich bin so oder so grundsätzlich dafür dass das Waffengesetz wieder wie vor 1970 rückgestellt wird u/o dass zumindest auch jeder (Bio-)Deutsche eine scharfe (Kurz-)Waffe real erwerben, besitzen und im Haus haben darf wie z.Bsp auch der EUropäische A, PL der CS. Wobei ich auch denke, dass es doch auch besser ist, wenn die Waffen der Leute registriert sind und nicht illegal beschafft herumliegen.
ODER ist im EUropäi. Westen etwa (nur)der Deusche zu blöde um mit einer Waffe umzugehen undvall die anderen nicht?
Mit dem Waffengesetz ist das so ne Sache, extreme Beschränkungen für Otto-Normalo( die Holzklasse), sehr lax bei der 1. Klasse. Für Promis, Politiker, Staatsbedienstete wie Richter ist es kein Problem einen Waffenschein zu bekommen, z.B. Neururer oder Schill. Ich weiss auch von mehreren Richter die einen Waffenschein haben.
Für jemanden Normales der bedroht wird, keine Chance.
Also ich halte die erleichterte Bewaffnung von beamten für glaubwürdig. Und ja ich meine Waffenschein zum verdeckten Tragen, nicht WBK.
Etwa erteile die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Zulassungen für Reizstoffe oder Schreckschusswaffen und müsse entsprechende Waffen prüfen dürfen, heißt es weiter. Dazu müssten die Mitarbeiter der Behörde von den Waffengesetzen freigestellt sein. Sorry, der oben genannte Satz und die Erklärung ist völliger Quatsch. Niemand braucht für Mitarbeiter eine gesetzliche Freistellung um Waffen zu prüfen die ab dem 18. Lebensjahr frei erwerbbar sind. Die Mitarbeitenden müssen lediglich dieses Kriterium erfüllen (18jahre alt), um diese Waffen zu prüfen und mit ihnen im Betriebsgelände umzugehen. Um diese Waffen zu führen reicht der kleine Waffenschein. Bevor ihr solchen Schwachsinn verbreitet, solltet ihr euch im deutschen Waffenrecht… Mehr
Die Erklärungen erscheinen sinnvoll, aber inzwischen kann man in diesem Land keiner Aussage der Politik trauen. Und inwieweit bestehende Gesetze bei Bedarf in der Zukunft ausgelegt werden steht in den Sternen.
„Es handle sich um “eine völlig falsche Auslegung der Fünften Verordnung zum Waffengesetz. Mitarbeiter von Bundesbehörden hätten es nicht leichter, eine Waffe kaufen und führen zu dürfen.“ Ach ja, mit falschen Auslegungen kennen sich unsere Pseudoregierenden ja bestens aus! Sinngemäß Art. 16 GG: „Wer aus einem Land der EU einreist, kann sich nicht auf Asyl berufen“. Und wie viele haben genau das gemacht? Rund 2 Millionen bislang, kommt das hin? Was ich da an Äußerungen lese, klingt mir sehr nach „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen“! Ich stelle mir übrigens gerade vor, so ein bebrillter Finanzministeriums-Sesself…er, der… Mehr
Hier
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s2610.pdf%27%5D__1618321761360 .
kann man sich selbst ein Bild davon machen.
So, wie ich das verstehe, werden nun alle Behördenmitarbeiter mit Waffen ausgestattet werden. Und im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit darf diese auch überall mit hingenommen werden.
Jetzt fehlen eigentlich nur mehr die schwarzen Uniformen!
Danke für das Link. Warum anscheinend Bedienstete aller Ministerien auf einmal keine Genehmigung brauchen und das gültige Waffenrecht in Teilen auf sie auch nicht anzuwenden ist, erschließt sich mir nicht.
Daher glaube ich auch, dass die private Bewaffnung von Beamten und Staatsangestellten, gefördert werden soll.
Offenbar gibt es eine Gefährdungslage, von der der normale Bürger offiziell nichts erfahren soll.
Er weiß zwar dennoch Bescheid, darf aber nicht für seine Sicherheit vorsorgen.