Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sieht Zurückweisungen an der Grenze nicht nur als möglich, sondern auch als „geboten“ an. Es gebe keine EU-Regel, die über dem deutschen Asylgesetz stehe.
Personen, die aus Drittstaaten einreisen, sei die Einreise zu verweigern. Mit dieser Aussage sorgt Hans-Jürgen Papier für Aufsehen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts erklärte gegenüber der Bild-Zeitung: „Ich halte Zurückweisungen nach Paragraf 18 Asylgesetz nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten.“ Deutschland sei ausnahmslos von sicheren Drittstaaten umgeben.
Paragraf 18 erlaubt die Zurückweisung von Asylbewerbern an der Grenze, die über ein anderes EU-Land einreisen. Es gebe laut Papier keine europarechtlichen Regelungen, die ein solches Vorgehen außer Kraft setzten, weil sie übergeordnet seien. „Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl ausspricht, halte ich für nicht zulässig“, so Papier. Die Ausnahmeregelung aus humanitären Gründen sei zur Regel geworden, widerspreche aber dem Sinn des Asylrechts.
Papier beruft sich bei seiner Argumentation auf die staatliche Souveränität Deutschlands. Sie sei von dem Vorgang direkt betroffen. Ein souveräner Staat könne „nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren“. Die Souveränität stehe über europäischem Recht. Deshalb greife die Dublin-II-Verordnung nicht. Papier sprach sich außerdem für die Abschaffung des subsidiären Schutzes aus, wie er heute angewendet werde.
Hans-Jürgen Papier (CSU) war von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sein Nachfolger wurde Andreas Voßkuhle. Zuvor war er von 1991 bis 1998 Vorsitzender der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR. Bereits 2016 kritisierte er die Bundesregierung wegen ihrer Migrationspolitik. Während der Corona-Krise stellte er die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen in Frage, äußerte Verständnis für Demonstrationen und zeigte sich gegenüber einer Impfpflicht skeptisch.
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Unkontrollierte Massenimigration kann nicht funktionieren (ohne ein absolut desaströses Ergebnis). Das wusste jeder, der auch alleine drauf kommt, dass 1+1=2 ist. Aber wir Wenigen, die das glasklar benannten seit Jahren, waren „brauner Bodensatz“. Alles klar. Dass man aber nicht zweimal in den gleichen Fluss steigen kann, ist auch klar. D.h.: Zu spät. 2021 war die letzte Chance. Die wurde halt nicht genutzt. Oder: Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist…
1993 wurde das Grundgesetz mit Zweidrittelmehrheit in Bezug auf das Asylrecht geändert, Art. 16a Abs. 2 besagte nun: „2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Die Entscheidung des Bundestages wurde beklagt und das Bundesverfassungsgericht wies die Klage ab. In dem Urteil vom 14.5.1996 heißt es: „Die jeweiligen Mitgliedstaaten der EG sind unmittlbar kraft Verfassung sichere Drittstatten.“ Herr Papier bezieht sich auf Artikel 16a des Grundgesetzes.… Mehr
Hahaha… schon wieder so ein Rechtspopulist.
Die AfD wird seid Jahren für diese Aussage beobachtet, verhetzt, und als erwiesen Nazi stigmatisiert.
Das ist doch nun wirklich ein alter Hut. Aber wir Bürger können nur tatenlos zusehen, wenn unsere Regierung sich nicht an Gesetze hält. Und die CDU hat sich unter Merkel ähnlich verhalten u und jetzt als Opposition kuscht sie. Was für ein Armutszeugnis. Deshalb immer wieder nur AfD!
wenn sich ein so hoher Jurist so zur Grenzöffnung durch Merkel oder de Maiziere äußert und es als Verletzung des Grundgesetzes betrachtet, dann sollte man auch fordern, die damaligen Politiker anzuklagen.
Ich verstehe nicht, warum das jetzt wieder breitgetreten wird? Das war auch 2015 schon klar und trotzdem wurde seit bald 10 Jahren dieser Rechtsbruch begangen. Und es klagt ja niemand dagegen. Offenbar wollen es also alle. Faktisch muss nämlich ausnahmslos jeder, der seit 2015 hier ein Asylgesuch abgegeben hat, ausgewiesen werden. Einmal wegen der durch Papier genannten Gründe, und weil Asyl vor allem politische oder staatliche Verfolgung bedingt. Das ist aber bei keinem der Fall, denn ich wüsste nicht, dass die Taliban, Assad oder sonstwer Menschen über den halben Globus verfolgen. Schon im Nachbarstaat hat man Ruhe. Bisweilen kann man… Mehr
Es ist ja nicht das erste mal, dass eine diesbezüglich klare Stellungnahme von Herrn Papier öffentlich wird. Genutzt hat es freilich nichts – nicht bei der Politik (war eh nicht zu erwarten, aber auch nicht in ausreichendem Maße beim Wähler. Der rechtsfreie und unwürdige Zustand währt mittlerweile fast 10 Jahre!
Ganz ehrlich, braucht es wirklich einen Ex-Verfassungsgerichtspräsidenten um das zu bestätigen, was eigentlich keiner Bestätigung bedarf und jeden, der seine Haustüre abschließt und auch sonst bei gesunden Verstand ist, unmittelbar einleuchtend sein sollte?
Als Hans-Jürgen Papier erstmal im Ja ihr 2016 deutlich die Asylpolitik der Bundesregierung kritisierte, erwiderte der damalige Justizminister Heiko Maas: „Das ist eine Einzelmeinung, die so nicht stimmen muss.“ Auf jede weitere Kritik von Hans-Jürgen Papier kam erst gar keine Antwort mehr.
Sofern die Rechtslage, die durch das EuGH geschaffen wurde, als weitestgehend „unklar“ ist, so würde für den Augenblick wirklich ein Maßnahmenkatalog helfen, der die Reisenden „mit dem Wort Asyl auf den Lippen“ maximal mit dem Mindesten versorgt: das sind Zuweisungen von Notunterkünften, kein Bargeld, keine Freizügigkeit, kein organisierter Familiennachzug…
Interessant ist in dem Zusammehang, dass sich unsere niederländischen Nachbarn besinnen. Warum können die Deutschen das nicht auch?