Alle dürfen ihre Bilder von öffentlichen Gebäuden weiter im Internet platzieren. Das EU-Parlament hat gegen eine Einschränkung der Panoramafreiheit entschieden. Und auch das Leistungschutzrecht für Printverleger kam nicht durch die Hintertür.
EU-Parlament bleibt bei Panoramafreiheit, kein „Leistungsschutzrecht“ für Print-Verleger
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