EU will zukünftig persönliche Nachrichten und Chats durchleuchten

Digitale Dienstleister sollen die Nachrichten ihrer Kunden automatisch durchforsten auf der Suche nach Kinderpornografie. Kritiker sehen in der Entscheidung des Europäischen Parlaments eine Grundrechtsverletzung. Die automatischen Suchalgorithmen seien außerdem fehleranfällig.

Google, Facebook & Co sollen wieder Mails, Fotos und Nachrichten durchleuchten dürfen. Das EU-Parlament hat einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Für die Nachrichtenkontrolle stimmten 537 Abgeordnete, dagegen 133 und 24 enthielten sich. Eine Empfehlung hatte der federführende Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Mai ausgesprochen. Formal ist das eine Ausnahmeregelung von den Datenschutzvorschriften der elektronischen Kommunikation; sie gilt zunächst für drei Jahre.

Google und Microsoft scannen bereits früher flächendeckend ohne Verdacht Nachrichten auf Kinder- und Jugendpornografie. Facebook hatte dieses Scannen Ende vergangenen Jahres ausgesetzt, bis eine Rechtsgrundlage dafür vorliegt.  

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Jetzt werden Messenger-Nachrichten wieder durchleuchtet ebenso wie Mails, Chats und Fotos. Melden die Suchalgorithmen einen Verdacht, werden die Nutzer automatisch bei der Polizei angezeigt, ohne dass die Betroffenen informiert werden. Die Anbieter nutzen auch sogenannte »Künstliche Intelligenz«. Berichte über Googles Durchleuchten von Kundendaten gibt es schon seit längerem. Es tauchen Meldungen in Polizeiberichten auf, dass Nutzer mit kinderpornografischen Bildern in Mails oder auf Fotodiensten von Google entdeckt und an Behörden gemeldet wurden. 

Google bestätigte, dass auch die Google-Cloud »Google Drive« automatisiert durchsucht wird. Google benutzt dabei die Photo-DNA-Technologie, die Microsoft entwickelt hat. Auch Twitter und Facebook greifen darauf zu. Sogar die Korrespondenz von Ärzten, Psychologen und Anwälten oder Journalisten werden ebenfalls durchleuchtet, obwohl die besonders geschützt ist.

Mit dem europäischen Recht sei das nicht vereinbar, stellt Ninon Colneric fest. Die frühere deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) arbeitete in einem Gutachten heraus, dass die zwei europäischen Gesetzesvorhaben nicht im Einklang mit der Linie der Luxemburger Richter stehen und die Grundrechte aller EU-Bürger auf Achtung der Privatsphäre, auf Datenschutz und auf freie Meinungsäußerung verletzen.

Dies würde umso mehr gelten, wenn Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation in die Vorschriften einbezogen würde, betont Colneric. Damit drohe das Aus für durchgehend kryptografisch geschützte Online-Kommunikation. Wenn es den Anbietern freigestellt wäre, ein solches Rasterverfahren zu praktizieren, bliebe das Ergebnis im Kern unverändert.

Colneric betont: »Zweifelsohne ist die Bekämpfung von Online-Material zum Kindesmissbrauch von größter Bedeutung.« Doch die Klausel in der EU-Grundrechtecharta, wonach das Wohl von Kindern bei dieser betreffenden Maßnahme vordringlich in Erwägung zu ziehen sei, bedeute aber nicht, dass diese Interessen Vorrang vor allen anderen hätten: »Den Rechten des Kindes muss besonderes Gewicht beigemessen werden, aber sie können die Rechte und Freiheiten anderer nicht vollständig verdrängen.« Der wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments kam in einer eigenen Analyse ebenso zu einem ähnlichen Ergebnis.

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Das Gutachten hatte der EU-Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei in Auftrag gegeben. Der Jurist und vier weitere Parlamentarier der Grünen-Fraktion aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden forderten die EU-Kommissare Margrethe Vestager, Věra Jourová, Thierry Breton, Didier Reynders und Ylva Johansson auf, ihre Bemühungen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch auf die Unterstützung und Koordinierung gezielter Ermittlungen und Prävention sowie die Hilfe für Opfer zu konzentrieren: »Während wir betonen, dass viel mehr getan werden muss, um Kinder vor sexueller Gewalt online und offline zu schützen auch in Bezug auf Prävention, Sensibilisierung, Unterstützung und Strafverfolgungskapazitäten, heiligt aber diese dringende Notwendigkeit nicht alle Mittel. Wahllose und generelle Überwachung der Online-Aktivitäten aller Menschen ‚nur für den Fall‘ verursacht verheerende Kollateralschäden. Es hat eine abschreckende Wirkung auf die Ausübung der Grundrechte im Internet, einschließlich der Rechte von Kindern und Opfern, Minderheiten, LGBTQI-Menschen, politischen Dissidenten, Journalisten usw. Es ist eine Methode, die bisher nur in autoritären Staaten wie China eingesetzt wird und stellt einen Präzedenzfall für die Ausweitung auf andere Zwecke auch in Europa dar.«

»Die Bürger von Europa können nicht akzeptieren«, so Breyer weiter, »dass die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation gefährdet wird, vor allem in Zeiten, in denen digitale Korrespondenz für viele zur Normalität geworden ist und viele in ihrem privaten und beruflichen Leben unverzichtbar geworden ist. Laut dem Gerichtshof »kann die automatisierte Analyse von [Kommunikations-]Daten nur dann dem Erfordernis der Verhältnismäßigkeit nur in Situationen genügen, in denen ein Mitgliedstaat mit einer ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit konfrontiert ist, die nachweislich real und gegenwärtig oder vorhersehbar ist, und unter der Voraussetzung, dass die Dauer dieser Vorratsspeicherung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt ist« (Rechtssache C-511/18, §§ 177-178).

Die Fehlerquote dieser Durchsuchungstechnologien ist allerdings sehr hoch, denn die Scan-Verfahren funktionieren nicht besonders gut. Breyer prangert die sehr schlechten Trefferquoten an: »Die Effektivität und Effizienz der allgemeinen algorithmischen Überwachung wurde nicht nachgewiesen. Immer mehr Berichte von US-Firmen, die diese Methode anwenden, zeigen dass sie die Verbreitung von illegalem Material im Surface Web nicht eindämmt. Wenn es solche Aktivitäten weiter in den Untergrund drängt (z. B. in Darknet-Foren), macht es Kriminellen noch schwerer strafrechtlich zu verfolgen.«

Breyer weiter: »Jede Verpflichtung im EU-Recht wäre leicht zu umgehen, indem man Provider nutzt, die die keine Niederlassung in Europa haben, oder durch die Nutzung selbst gehosteter dezentraler Kommunikationsdienste. Die einzige Polizeibehörde, die Statistiken offengelegt hat, die Schweizer Bundespolizei (Fedpol), sagt, dass 90 Prozent der automatisch generierten US-Meldungen über angeblich illegale Inhalte in Wirklichkeit kein strafrechtlich relevantes Material enthalten. Das bedeutet, dass jeden Monat Tausende von unschuldigen Bürgern fälschlicherweise bei der Polizei gemeldet werden könnten. Falsche Anschuldigungen des Besitzes von illegalem Material bei Minderjährigen können zu Hausdurchsuchungen, Verhören usw. führen, deren öffentliche Sichtbarkeit verheerende Auswirkungen auf das Leben unschuldiger Bürger haben kann, selbst wenn die Ermittlungen schließlich eingestellt werden. Selbst echte positive Treffer führen regelmäßig zur Kriminalisierung von Kindern; in Deutschland zielen beispielsweise 40% aller strafrechtlichen Ermittlungen wegen Kinderpornografie auf Minderjährige.«

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Breyer findet als besonders besorgniserregend die Praxis, generell und wahllos den Inhalt der gesamten privaten Korrespondenz unverdächtiger Bürger durch private Unternehmen durchwühlen zu lassen: »Dies ist vergleichbar mit dem Öffnen und Scannen aller Briefe durch die Post auf der Suche nach illegalen Inhalten. Eine derart invasive Methode ist im Hinblick auf das Recht eines jeden Bürgers auf Achtung seiner Kommunikation (Art. 7 GRC) inakzeptabel. Die Vertraulichkeit der Kommunikation ist unverzichtbar, auch für die Beratung und die Opferhilfe.«

Denn Überwachung vertraulicher Kommunikation könne Opfer davon abhalten, auf elektronischem Wege Hilfe und Unterstützung zu suchen. Zu den Personen, die auf die Vertraulichkeit der Kommunikation angewiesen sind, gehörten auch Bürger, deren Leben in Gefahr ist, wie zum Beispiel Zeugen oder Mobbing-Opfer. Durch Suchalgorithmen gelangen selbst aufgenommene Nacktfotos von Minderjährigen (Sexting) in die Hände von Firmenmitarbeitern, Organisationen und Behörden, wo sie nicht hingehören und nicht sicher sind.

Breyer sagt: »Die Bürger Europas können nicht hinnehmen, dass die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation gefährdet wird, insbesondere in Zeiten, in denen die digitale Korrespondenz zur Norm und unverzichtbaren Form des Privat- und Berufslebens geworden ist.«

Laut dem Gerichtshof »kann die automatisierte Analyse von [Kommunikations-]Daten nur dann dem Erfordernis der Verhältnismäßigkeit nur in Situationen genügen, in denen ein Mitgliedstaat mit einer ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit konfrontiert ist, die nachweislich real und gegenwärtig oder vorhersehbar ist, und unter der Voraussetzung, dass die Dauer dieser Vorratsspeicherung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt ist« (Rechtssache C-511/18, §§ 177-178). 

Brüssel dürfe nicht ein System der allgemeinen und wahllosen Überwachung von Online-Aktivitäten schaffen oder dulden, das Internetkonzerne und ihre fehleranfälligen Algorithmen mit der Durchsuchung nach angeblich kriminellen Aktivitäten betraue. Der Zweck heilige auch hier nicht alle Mittel, zumal die Effektivität und Effizienz der debattierten Maßnahmen äußerst fraglich seien.

Jetzt muss der Rat noch das Gesetz durchwinken, Breyer hat gegen die Regelung Klage angekündigt. Er befürchtet, dass nach den drei Jahren das derzeit freiwillige Scannen durch eine Pflicht zum Scannen ersetzt wird.

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Kommentare ( 51 )

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Metric
3 Jahre her

Hm, der Widerstand kommt aus der EU-Grünen-Fraktion (wobei interessanterweise keine deutschen Grünen mit dabei sind). Falls die AfD als liberale Partei glaubhaft bleiben will, muss sie sich dem anschließen. Weiß jemand mehr dazu?

Klaus D
3 Jahre her

die Schweiz ist da schon viel weiter als diese EU….In den Schweizer Ortschaften Leuk und Heimenschwand[1][2][3] stehen Parabolantennen, welche den Satellitenfunkverkehr abhören. Die abgefangenen Unmengen an Daten Funkemissionen, E-Mails, Telefongesprächen und Faxübertragungen werden automatisch meist anhand gezielter Schlüsselwörter auf relevante Daten für ihren Auftraggeber hin gefiltert. Weitere Filterkriterien werden mit Grossrechnern mithilfe künstlicher Intelligenz, optischer Texterkennung oder Stimmprüfung erzielt. Die Resultate werden dann an die Zentrale in Zimmerwald weitergeleitet. Rund 40 Mitarbeiter verfassen dort aus den gewonnenen Erkenntnissen geheime Berichte, die an das Departement für Verteidigung in Bern weitergeleitet werden. Das System soll primär der Bekämpfung von Terrorismus dienen. https://de.wikipedia.org/wiki/Onyx_(Abh%C3%B6rsystem)

Manfred_Hbg
3 Jahre her

Zitat: „Jetzt werden Messenger-Nachrichten wieder durchleuchtet ebenso wie Mails, Chats und Fotos. Melden die Suchalgorithmen einen Verdacht, werden die Nutzer automatisch bei der Polizei angezeigt, ohne dass die Betroffenen informiert werden. > Von wegen „es gilt die Unschuldsvermutung“ und so. Als Internet-Nutzer sollte man seinen Schriftverkehr verschlüsseln oder wie im Artikel angesprochen Provider nutzen die nicht in der EU ansässig sind. Auch sollte man eine andere Suchmaschine als Google nutzen. Wobei hier aber auch mal interessant wäre zu hören, wie hier die anderen Anbieter von Suchmaschinen am arbeiten und vorgehen sind? Und damit die Schnüffler von Google, Twtter & Co… Mehr

Koedoe
3 Jahre her

Die „Irren mit den speziellen Vorlieben“ sind doch nur ein Vorwand. „Pädophilie“ als Suchkriterium ist beliebig austauschbar. Merkt Euch das, Ihr Fans der pöösen Pupen von der Himmelblauen Aussätzigenpartei. Ihr seid sowas von fällig! Und allen Schlaumeiern sei gesagt: „1984“ ist ein Märchenbuch. Orwell hatte nicht die geringste Ahnung von der Perfidie des 21. Jahrhunderts. Nicht die geringste. Es ist aber auch Keinem zu helfen, der wirklich Sensibles netzgestützt verarbeitet (daß das nicht für Unternehmen gelten kann, liegt auf der Hand). Wer meint, die sozialen Netzwerke seien sozial, der glaubt auch, das Arbeitsschutzhandschuhe vor Arbeit schützen. Wer Fratzenbuch und Co… Mehr

Memphrite
3 Jahre her

Die Menschen bzw. die Menschheit lernt nur durch Fehler.
Jetzt steht wohl wieder ein solcher „große Fehler“ an: Die negative Ausnutzung der Digitalisierung zur Unterdrückung.

Axel Fachtan
3 Jahre her

Der Glaube an das Briefgeheimnis ist eine unaufgeklärte Dummheit, die sich keiner mehr leisten sollte. Die Beamten der Deutschen Bundespost West haben jahrzehntelang als Helfer der ausländischen und inländischen Dienste flächendeckend die Post mitgelesen. Und das wird auch weiter geschehen. Die Dänen haben es ermöglicht, flächendeckend die Kommunikation in Europa auszuspionieren. Und die Deutschen machen es auch über den DENIC-Knoten bei Frankfurt. Dort ermöglich die Bundesregierung den Amerikanern, flächendecken die Kommunikation abzuschöpfen. Jede deiner emails wird technisch analysiert. Ganz einfach, weil es technisch mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Nicht etwa, weil die das rechtlich dürften. NSA und Co speichern das… Mehr

elly
3 Jahre her

Grundrechtsverletzungen sind inzwischen Programm.

doncorleone46
3 Jahre her

Die sozialistische Krake breitet ihre Fangarme immer weiter aus. Wir Deutschen sind beim zufügen von Schaden für Europa, wieder gaaaanz vorn mit dabei.

GG-Sympathisant
3 Jahre her

Zum Vorwand, die Pädophilie einzudämmen: Interessant ist doch, dass sich im Epstein-Netzwerk einige Prominente getummelt haben, z. B. Prince Andrew oder auch der(Pädo-)Philanthrop Bill Gates, und der Schweizer Bundesrat für Gesundheit, Alain Berset, hat ebenfalls einschlägige „Vorlieben“. Auch die Grünen haben nicht nur mit Daniel Cohn-Bendit einige Protagonisten aufzubieten.
Fazit: Unumstrittene Pädophilie im Politiker-Milieu erfreut sich offensichtlich des uneingeschränkten Schutzes der Staatsorgane.

fatherted
3 Jahre her
Antworten an  GG-Sympathisant

Auch Bill Clinton hatte Kontakte zu Epstein….das wurde und wird aber unter der Decke gehalten.

GG-Sympathisant
3 Jahre her

Der Traum von Innenministern wie Strobl, Herrmann, Pistorius, Nehammer (Austria) etc., endlich haufenweise Vorratsdaten über ALLE BÜRGER in die Finger zu bekommen, wird endlich Wirklichkeit. Wird das Leben nur ein bisschen sicherer? Natürlich nicht, wie die jüngsten Mordfälle in Würzburg und Wien belegen. Dort hatten diese Bürgerrechtsfeinde alle Daten über die Mörder zur Verfügung. Geschehen ist NICHTS!!!