Die Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide in NRW haben einen neuen Höchststand erreicht: Bis Ende Mai waren es insgesamt 714.000. Für Unruhe sorgt auch das erste anhängige Klageverfahren gegen einen Grundsteuerbescheid. Kritiker fürchten eine Klagewelle, die auf die Finanzverwaltung zurollt.
Der Ärger über die Festsetzung der neuen Grundsteuer in NRW reißt nicht ab: Die Zahl der Einsprüche gegen bereits ergangene Grundsteuerbescheide hat einen neuen Höchststand erreicht. Außerdem gibt es die erste Klage gegen einen Festsetzungsbescheid, wie die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ, Freitagsausgabe) unter Berufung auf eine Antwort von NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) auf eine bisher unveröffentlichte parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion berichtet. Demnach sind bei den Finanzämtern des Landes bis Ende Mai insgesamt 714.000 Einsprüche eingegangen, seit Ende des ersten Quartals 2023 hat sich die Zahl damit nahezu verdoppelt.
FDP-Vizefraktionschef Ralf Witzel rechnet am Ende sogar mit rund einer Million Einsprüchen. „Dieses Chaos hilft niemandem und gefährdet Steuergerechtigkeit in anderen, wichtigeren Bereichen der Finanzverwaltung, wenn das Personal sich fast nur noch um den Grundsteuerstreit kümmern kann“, sagte Witzel der Zeitung. Kürzlich hatte die Deutsche Steuer-Gewerkschaft den durch die Grundsteuerreform ausgelösten Arbeitsaufwand in den Finanzämtern als „unerträglich“ kritisiert.
Für Unruhe sorgt auch das erste in NRW anhängige Klageverfahren gegen einen Grundsteuerbescheid. Kritiker fürchten, dass dies der Auftakt einer ganzen Klagewelle sein könnte, die auf die Finanzverwaltung zurollt. „Ohne Kurswechsel der Regierung folgt der Einspruchswelle bei den Finanzämtern schon bald die Klagewelle vor Gericht“, so Witzel weiter.
Es drohe der „Zusammenbruch“ der Finanzverwaltung. Die Landtags-FDP fordert Minister Optendrenk dem Bericht zufolge auf, strittige Steuerbescheide ruhend zu stellen und einem in anderen Bundesländern längst gängigen Musterverfahren zuzustimmen. Derzeit muss jeder, der gegen seinen Grundsteuerbescheid vorgehen will, selbst klagen, sobald sein Einspruch abgelehnt wurde.
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Man braucht Geld. Egal wie, Kohle muss her! Die immensen Kosten der Migration müssen irgendwie aufgefangen werde. Die Kommunen gehen deshalb mittlerweile am Stock. Die Grundsteuer ist nur ein Glied in der Kette der unverschämten Steuerräuberei. Meine Kommune bsplw. hat folgende Idee: Sie schreibt mich an, dass sie einige Nachweise für den Hund haben möchte, für den ich allerdings schon Steuern zahle. So möchte sie den Nachweis über Chiperfassung und einen Versicherungsnachweis. Hat sie von mir schon vor einem Jahr bekommen. Gebühr: knapp 30 Euronen – für einen kleinen DIN A4-Brief. Bei ein paar tausend Hunden – eine gute Geldquelle.… Mehr
Ich habe meine Erklärung vor fast einem Jahr in Schriftform beim zuständigen Finanzamt abgegeben. Bisher kam keinerlei Reaktion. Muß ich mir Sorgen machen?
Ja, Sie werden eine Mahnung bekommen, dass Sie nichts abgegeben haben. So erging es mir. Die Mahnung kam gestern. Die haben nämlich keinen Bock, die Daten in den Computer zu tippen.
Können Sie gerichtsfest beweisen, dass Sie abgegeben haben? Gut, dann einfach warten, was passiert.
Treu & Glaube ist in der Theorie eine schöne Sache… 😉
Erst hieß es, dass es zu keiner Steuererhöhung komme. In Baden-W. wird nur das Grundstück besteuert, natürlich haben die Phantasiepreise angesetzt. Eine nasse, moorige, ab und an bei Hochwasser zur Wasser-Wiese werdend, wird zum Wohle des Steuersäckels zum Bauland für 920 E/qm! Die völlig unbrauchbare Wiese, der Natur überlassen und ein Biotop, kostet bei 15 ar etliche tausend E/J an Steuern! Andere steigen von 240 auf 370 E. 3 Häuser stehen hier in einem kleinen Siedlungsgebiet zum Verkauf, seit 2 bzw. 1 Jahr, niemand kann die Preise bezahlen, obwohl 2 der Häuser Niedrigenergiehäuser sind, bestens gedämmt. Selbstverständlich ist besagte nasse… Mehr
Sollen sie gefälligst gute und nachvollziehbare Gesetze machen statt nachher vom „Zusammenbruch“ der Finanzverwaltung zu schwadronieren.
Und im übrigen sind all diese geforderten Angaben der Finanzverwaltung längst bekannt.
Tatsächlich geht es auch gar nicht um ein Zusammenstellung dieser Informationen, sondern lediglich um eine Rechtfertigung für eine Steuererhöhung im dritten Schritt der Veranlagung, nämlich dem abschließenden gemeindlichen Grundsteuerbescheid.
Und dass alles ist wieder ein Spiel innerhalb der großen historischen Transformation und den dafür zu generierenden Steuer-Mehreinnahmen beim Steuerbürger (wie z.B. durch CO2-Steuer, Erbschaft- u. Schenkungssteuer, Haussanierungen, Heizungsaustausch, u.s.w.). Alles greift ineinander !!!
Das Finanzamt holt bei den Steuerzahler über 50% seines Einkommens. Wenn das zusammenbricht ist das ein Segen für den Bürger.
Das Bundesfinanzministerium erklärt noch heute
„Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist.“
Gleiches haben seinerzeit Justizministerin Barley und Finanzminister Scholz im Chor gesungen.
Die eine ist weg nach Brüssel, der andere hat Gedächtnisprobleme. Schauen wir mal ….
Ist das ev. genauso verfassungswidrig, wie AM Worte zur Wahl von Herrn Kemmerich? Der Bund ist nicht zuständig. Er hat keine Aussage darüber zu machen, was die Städte und Gemeinden „sollen“ oder nicht sollen.
? ˋEs drohe der „Zusammenbruch“ der Finanzverwaltung.´?? Fein! Nachdem ich die Erklärung mangels Computer (?) bereits in Papierform erledigen musste, wird natürlich gegen den Grundsteuerbescheid Widerspruch eingelegt und ggf. auch geklagt. ? Ich kann ohnehin nicht einsehen, warum ich für mein Eigentum Steuern bezahlen muss. Damit Frau Baerbock sich ˋschön ´ machen lässt? Ziviler Ungehorsam ist Gebot der Stunde! ?
Sehr ungenau. Das Bild zeigt nicht den Grundsteuerbescheid, sondern die Feststellung des Grundsteuerwerts. Und dann gibt es noch den Bescheid über den Grundsteuermeßbetrag. Erst danach erlässt die Gemeinde den Grundsteuerbescheid.
Dabei ist es wichtig zu wissen, wogegen man vorgehen will bzw. muss.
Da gibt es eine kleine Unschärfe. Bisher ist noch kein einziger neuer Grundsteuerbescheid ergangen. Die bisherigen sind Grundsteuermessbescheide, in denen der neue Steuermessbetrag festgelegt wurde. Zur Grundsteuer wird dies erst mit dem Hebesatz der Kommune und dieser ist noch nicht festgelegt.Der neue Messbetrag mag strittig sein aber ohne die Festlegung eines Hebesatzes gibt es derzeit eigentlich keinen Klagegrund in Sache der Höhe.Klagegrund besteht wenn, dann in der uneinheitlichen Erhebung durch die Länder.
Sie müssen gleichwohl jetzt schon jede Möglichkeit zum Einspruch nutzen, sonst sind später die Fristen durch.
Der Grundsteuerbescheid als solcher ist ohnehin voraussichtlich wenig angreifbar, da ein reines Rechenspiel.
Sie müssen den Einspruch aber auch stichhaltig begründen und da sehe ich derzeit das größte Problem. Einfach nur „Einspruch!“ rufen geht nicht, da ist die Zurückweisung schon gedruckt bevor sie den abgeschickt haben.
Das die im Netz kursierenden Musterbegründungen, die sich lediglich auf Allgemeines, wie z.B. auf die Annahme eines falsch ermittelten BRW beziehen, dabei hilfreich sind, kann man durchaus bezweifeln.
Meist stehen dann ziemlich weit unten Sätze wie dieser:
„…lässt sich im Vorfeld nicht einschätzen, ob die Finanzbehörde der angeführten Argumentation folgt“.
Das heißt, wenn die Finanzbehörde den Einspruch pro forma abschmettert, bleibt Ihnen nur noch der teure Klageweg.
Irgendwie müssen ja die ausufernden Kosten der Migration aufgefangen werden. Grundsteuer, Ehegattensplitting usw. sind nur die Anfänge.