Die Polizei hat zum zweiten Mal Privaträume und Büro eines Weimarer Richters durchsucht. Der Vorwurf lautet Rechtsbeugung. Auch Räume von acht Zeugen – darunter ein weiterer Amtsrichter aus Weimar – wurden durchsucht. Der Verteidiger des Richters kritisierte das scharf.
Die Polizei hat erneut private und dienstliche Räume des Weimarer Richters durchsucht, der am 8. April die Maskenpflicht, Abstandsregeln und Testauflagen per Beschluss an zwei Weimarer Schulen außer Kraft gesetzt hatte. Wie die Staatsanwaltschaft Erfurt mitteilte, durchsuchte die Polizei am Dienstag auch die Privatwohnungen und Arbeitsstellen von acht Zeugen in Thüringen, Bayern und Sachsen-Anhalt. Darunter ist dem Vernehmen nach auch ein zweiter Richter am Amtsgericht Weimar, der ebenfalls mit Maßnahmen-kritischen Entscheidungen für Furore gesorgt hatte. Gegen den zweiten Richter und die restlichen sieben Zeugen bestehe aber kein Tatverdacht, heißt es in einer Mitteilung.
Gerhard Strate, der Verteidiger des Richters, übte scharfe Kritik. “Die Entwicklung dieses Verfahrens macht um den Rechtsstaat Angst und Bange. Sein Effekt ist die Einschüchterung einer unabhängigen Richterschaft”, sagte der Anwalt, der auch schon Gustl Mollath vertreten hatte. In dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Erfurt werde dem Richter erneut der Vorwurf der Rechtsbeugung gemacht. Er solle hinsichtlich des Beschlusses vom 8. April nicht zuständig gewesen sein. Der Richter solle mit Dritten – insbesondere den Gutachtern im Verfahren – im Vorfeld in Kontakt gestanden haben, um “unter dem Deckmantel der behaupteten Kindeswohlgefährdung” ein Verfahren zu initiieren, um “seine persönliche Haltung und Meinung zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam zu verbreiten”, zitierte Strate aus dem Durchsuchungsbeschluss.
Die Ermittlungsbehörden vermuten offenbar, dass Dritte dem Richter die betreffenden Fälle gezielt zugespielt haben. In Telegram-Gruppen sei nach Schülern gesucht worden, deren Nachnamen mit den Buchstaben beginnen, für die der Richter zuständig ist – wie Bild berichtet.
Gerhard Strate erklärte dazu, der Richter könne in der Vorbereitung seiner Entscheidung mit jedem sprechen, der ihm als Informationsgeber und Erkenntnisquelle hilfreich sei. “Er kann initiativ entscheiden, ohne auf Anträge oder auch nur Anregungen Dritter angewiesen zu sein”, sagte der Anwalt. Das Amtsgericht Erfurt verkenne, “dass das Verfahren nach den Paragrafen 24 und 26 FamFG ein Verfahren von Amts wegen ist”.
Strate dementierte auch, dass sich der Richter die Zuständigkeit bei dem Verfahren angemaßt habe. Die Anordnungen des Beschlusses vom 8. April seien rechtmäßig – auch wenn das die Oberlandesgerichte Nürnberg und Jena anders sehen würden. “Beide Oberlandesgerichte haben jedoch die Beschwerde zum Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und damit deutlich gemacht, dass die Frage der Zuständigkeit (wenigstens) bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs offenbleibt”, argumentierte Strate. Schon deswegen sei es abwegig, seinem Mandanten Rechtsbeugung vorzuwerfen.
Laut der Querdenken-nahen Nachrichtenseite 2020news.de durchsuchte die Polizei auch Räume der Anwältin der von dem Beschluss betroffenen Kinder, der Mutter der Kinder, sowie dem Bekannten des Richters Uli Masuth. Außerdem waren die drei Gutachter im Verfahren betroffen, die Krankenhaushygiene-Professorin Ines Kappstein, der Psychologie-Professor Christian Kuhbandner und die Biologie-Professorin Ulrike Kämmerer. Kämmerer und Masuth sind auch Bundestagskandidaten der Querdenken-nahen Partei “Die Basis”.
Uli Masuth erklärte, dass der Gerichtsbeschluss als Grund für die Durchsuchung die Frage nenne, ob seine Frau ein “Kennverhältnis” zu dem Richter unterhalte. “Auf Nachfrage hätte meine Frau jederzeit mitgeteilt, dass sie Richter Dettmar nicht nur kennt, sondern dass wir seit vielen Jahren befreundet sind. Aber was hat das mit dem Gerichtsverfahren zu tun? Von den insgesamt neun beschlagnahmten technischen Geräten, war übrigens nur EIN Gerät von meiner Frau. Ihr Apple PC. Alle anderen Gerätschaften, wie Macbook, Festplatten und Sticks waren von mir. Diese hätten nicht beschlagnahmt werden dürfen. Ich kandidiere für die Partei dieBasis für die Bundestagswahl. Es kann nicht sein, dass sich eine staatliche Entität ohne Grund in den Besitz von Gegenständen und Dokumenten der Opposition bringt, noch dazu in Wahlkampfzeiten. Interessant in diesem Zusammenhang: die Polizei wollte sich sogar noch Zugang zu unserem “Basis-Auto” verschaffen, was kann das mit einem möglichen “Kennverhältnis” zu tun haben?”
Bei der Anwältin der vom Verfahren betroffenen Kinder beschlagnahmte die Polizei laut 2020news auch Gerichtsakten. Die Mutter habe Beschwerde beim Bundesgerichtshof gegen den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts einlegen lassen, das den Richter für nicht zuständig erklärt hatte. Die Anwältin habe sich die Originalakte zu dem Verfahren gerade zukommen lassen und diese habe noch ungeöffnet im Posteingang gelegen. Weil die Polizei die Akte mitgenommen habe, sei eine “mögliche Vernichtung von Beweismitteln” zu befürchten.
Bereits bei der ersten Hausdurchsuchung hatte es Kritik gegeben. Beobachter sahen die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet. Etwa spekulierte der Berliner Abgeordnete Marcel Luthe: “Mir will doch niemand aus dem Kabinett von SED/SPD/Grüne erzählen, die Maßnahme – ein unfassbarer Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit – sei nicht vorher mit der politischen Hausleitung rund um den Grünen-Justizminister Adams abgestimmt gewesen?” CDU und AfD hatten angekündigt, den Vorfall im Thüringer Landtag ansprechen zu wollen.
Pikant ist auch, dass unter den Personen, die den Richter angezeigt haben, auch die Thüringer Landtagsabgeordnete Dorothea Marx der SPD ist. Auf TE-Anfrage erklärte Marx, sie habe nicht Anzeige erhoben aufgrund der inhaltlichen Auffassung des Richters zu den Corona-Maßnahmen. Diese stehe ihm frei, sagte die Vizepräsidentin des Thüringer Landtags. Grund sei, dass ein Anfangsverdacht bestehe, dass der Richter sich die Befugnisse eine Verwaltungsgerichts angemaßt habe und sich dazu mit anderen Beteiligten am Verfahren abgesprochen haben könnte. Außerdem habe er den Rechtsweg für alle anderen Schüler abgeschnitten, die ebenfalls von dem Beschluss vom 8. April betroffen seien.
Der Richter hatte per einstweiliger Verfügung entschieden, dass die Lehrkräfte an zwei Weimarer Schulen nicht mehr anordnen dürfen, dass Schüler Maske tragen, Abstand halten und sich schnelltesten lassen müssen – unter Berufung auf den Kindeswohl-Paragrafen 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Thüringer Bildungsministerium erklärte daraufhin, dass der Richter seine Befugnisse überschritten habe. “So beschränkt sich die Zuständigkeit des Familiengerichts in Sorgerechtsverfahren auf Fragen des Sorgerechts; die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliegt dagegen den Verwaltungsgerichten”, heißt es in einer Mitteilung.
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Die Regierung sieht das etwas anders : Betreutes Denken ist die einzig akzeptable Denkform.
Ich hatte eigentlich gehofft, dass wir die Willkür des Staates, politisch motivierter Durchsuchungen und Beschlagnahme, lange überwunden haben, das scheint aber ein Trugschluss zu sein. Ich halte es für sehr bedenklich, wenn Andersdenkende auf dem Boden von Recht und Gesetz verfolgt, eingeschüchtert oder zu Stillschweigen gezwungen werden, in einem Land in dem sich nicht einmal mehr die Hälfte der Bevölkerung traut öffentlich seine Meinung zu sagen. Man kann nur hoffen, das die verantwortlichen Politiker ganz schnell ihren Hut nehmen und aus der Politik sich zurückziehen, bevor es das Wahlvolk machen muss.
Zu was die fähig sind, wenn es um die Verteidigung ihrer Interessen geht, das ist doch der Gipfel der Verkommenheit um dabei noch zu behaupten um das Urteil gehe es weniger, sondern um die Begleitumstände und wer hier immer noch glaubt es seien Demokraten an der Macht, der scheint nicht auf der Höhe der Zeit zu sein, denn diese Gegensätzlichkeit in der Behandlung unterschiedlicher Vorgänge sieht eher nach Willkür aus, als nach Rechtsstaat und wer die noch wählt, macht sich an dieser Entwicklung mitschuldig und sollte dann später nicht behaupten, er hätte von diesen Vorgängen nichts gewußt.
Der Artikel ist ein deutlicher Beweis dafür, dass Herr Dr. Maaßen mit dem, was er über die SED im Allgemeinen und MP Ramelow in besonderen schreibt, Recht hat. Es gehört in der Tat zu den unbegreiflichen Dummheiten der Politik nach der Wende, dass man diese diktatorische Partei nicht verboten, ihr Vermögen beschlagnahmt und ihre Funktionäre zur Rechenschaft gezogen hat. 1945 hatten wir zum Glück die Alliierten, die solche Aufgaben übernahmen und 1947 in Nürnberg mittels Galgen ein Zeichen setzten. Bei uns sitzen heute Kommunisten wieder in Staatskanzleien und terrorisieren zusammen mit ihren Volksfrontpartnern die Justiz. Auffällig nur: hat man irgendetwas… Mehr
Regiert in Thüringen nicht federführend die SED?
In Rechts- und Verfahrensfragen bietet es sich schon an, auch andere Blickwinkel zu bedenken. Dennoch, der Umfang der Ermittlung in Relation zum eigentlichen Vorgang zeigt, dass es ein „Gschäckle“ gibt hinsichtlich politischer Haltungen. Und das wiederum hat mit sauberen Rechtsgrundlagen wenig zu tun.
Es ist schon „bemerkenswert“ wie in diesem besten Deutschland, welches wir jemals hatten, besonders die Politik und Justiz gerade bei spezielle Themen wie zum Beispiel bei Regierungskritik, Corona-Kritik, Querdenker-Bewegung oder „Wetter“-Rettung vorgehen und handeln. Hier werden dann eben selbst auch Richter u. Anwälte beschuldigt und bei denen Hausdurchsuchubgen durchgeführt, scheinbar unberechtigt auch IT-Materialen beschlagnamt oder mit Blick auf die Querdenker-Bewegung eben auch mal schnell ein neuer Bereich beim Versassungsschutz geschaffen um diese und ähnliche regierungskritische Stimmen als Beobachtungsfall führen zu können weil sie sich nicht einfach so als „Rechts“ einordnen ließen. Man kann nur jeden Regierungs-, Corona-, Brüssel-, „Klima-“ und… Mehr
In Thüringen hat man, will man Rechtstaatlichkeit wählen, nicht mehr viel Auswahl. Am 26.09. ist Wahltag. Bitte erinnert euch, liebe Thüringer.
Es ist allerdings keine freie Wahl (mehr).
Zur Ergänzung ein livestream von der Stiftg. Corona Ausschuß u.a. mit Frau Prof. Kämmerer, Prof. Martin Schwab,Dr. Füllmich, Ehepaar Masuth
https://www.youtube.com/watch?v=XX6CgR8RdVc
29.6.21
Sechs Hausdurchsuchungen gleichzeitig wegen Sensationsurteil Heute hat die Staatsanwaltschaft Erfurt bei mindestens sechs Personen Hausdurchsuchungen durchgeführt. Der Rechtsbeugungsvorwurf gegen Richter Dettmar ist seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Rechtsweg zum Familiengericht eröffnet ist, gegenstandslos. Haben die Hausdurchsuchungen bei Richter Dettmar und den diversen Zeugen daher (nur) einen politischen Hintergrund? Mit der Gutachterin Frau Prof. Ulrike Kämmerer und dem Kabarettisten Uli Masuth sind auch zwei Bundestagskandidaten der Partei “dieBasis” betroffen.
Eigentlich ist es noch viel umfangreicher:
Seit acht Uhr morgens hatte die Behörde am Dienstag daher insgesamt 14 Durchsuchungsbeschlüsse in Thüringen, Bayern und Sachsen-Anhalt vollstreckt. Durchsucht wurden nach Angaben der StA Erfurt erneut die von dem Beschuldigten privat und dienstlich genutzten Räumlichkeiten sowie Dienst- und Wohnanschriften von insgesamt acht Zeugen.
siehe hier. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/durchsuchung-familienrichter-amtsgericht-weimar-corona-rechtsbeugung-sachverstaendige/
… und alle 14 Durchsuchungsbeschlüsse mußten schriftlich begründet werden. Entweder war jemand sehr „fleißig“ oder fit mit Copy+Paste. (Ironie off)
Das Gericht hat ausreichend Personal.Machen Sie sich da keine Sorgen.