In eigener Sache: Das OLG Karlsruhe entschied im Rechtsstreit von TE gegen die Meinungs-Plattform Correctiv: Meinen darf jeder. Aber im Wettbewerb der Meinungen muss Fairness herrschen.
Mit seiner Entscheidung im Verfahren Tichys Einblick gegen die Meinungsplattform Correctiv urteilte der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Mittwoch per Eilentscheidung zugunsten von TE (Aktenzeichen: 6 U 36/20). Der Rechtsstreit behandelte formal einen einzelnen Fall eines vermeintlichen ‚Faktenchecks’ von Correctiv: die Plattform hatte einem TE-Beitrag auf Facebook den virtuellen Button „teilweise falsch“ angeheftet. Zu Unrecht, befanden die Richter. Tatsächlich geht die Entscheidung weit über den konkreten Fall hinaus. Sie könnte das Ende der dominierenden Meinungsinstanz Correctiv markieren, jedenfalls auf Facebook.
Worum geht es in dieser Auseinandersetzung?
Tichys Einblick hatte über einen offenen Brief von Wissenschaftlern und anderen Personen an den UN-Generalsekretär berichtet, in dem die Briefautoren erklären, der Klimawandel sei ein Problem, es herrsche aber kein „Klimanotstand“. Correctiv versah den Bericht darüber mit dem Zusatz „Nein: Es sind nicht ‚500 Wissenschaftler‘; Behauptungen teils falsch“. Dazu wurde ein Bericht verlinkt, der darlegte, dass einige der Verfasser des offenen Briefs über keinen wissenschaftlichen Hintergrund verfügten. Außerdem seien einige Behauptungen unzutreffend, nach Meinung von Correctiv seien wichtige Informationen nicht berücksichtigt worden. Geht es nach Correctiv, sind Nobelpreisgewinner keine Wissenschaftler mehr, wenn sie die Altersgrenze der deutschen Rentenversicherung erreichen. Auch wer bei einem privaten Unternehmen beschäftigt ist, kann kein Wissenschaftler sein – eine exzentrische Ansicht, seltsamste Meinung eben. Außerdem wollte Correctiv TE verpflichten, die Stellungnahme der Bundesregierung zum Klimawandel zu referieren. TE ist nicht der Ansicht, dass es unsere Verpflichtung ist, den Regierungssprecher ständig zu Wort kommen zu lassen, denn TE ist ein regierungsunabhängiges Medium. Gerne kann Correctiv dieses und anderes vor sich hin meinen – jeden Tag, jede Woche, 365 Tage im Jahr. Aber in einer Demokratie kann nicht eine Meinung einer anderen mit Hilfe eines marktbeherrschenden Mediums übergestülpt werden.
Correctiv wurde 2014 gegründet und mit einer Anschubfinanzierung von drei Millionen Euro ausgestattet, unter anderem von der Brost-Stiftung – geführt von dem ehemaligen SPD-Politiker und Ex-Kanzleramtschef Bodo Hombach. Außerdem erhält sie Fördergelder von der Rudolf-Augstein-Stiftung und der Open Society Foundation des Milliardärs George Soros. Als Medium arbeitet Correctiv bei bestimmten Recherchen auch mit dem ZDF zusammen.
Seit 2017 kooperiert Correctiv auch mit Facebook: Es versieht in dessen deutschsprachigem Teil im offiziellen Auftrag des Netzwerks Postings, die nach Ansicht der Correctiv-Mitarbeiter nicht korrekt sind oder in der politischen Ausrichtung als ungebührlich eingeordnet werden, mit dem Stempel „falsch“ beziehungsweise „teilweise falsch“. Ursprünglich hatte Correctiv-Mitgründer David Schraven behauptet: „Wir arbeiten auf Facebook, nicht für Facebook.“ Inzwischen räumt Correctiv ein, dass Facebook für die „Faktencheck“-Dienstleistung bezahlt. Bei der Gründung von Correctiv hatten Schraven und seine Mitstreiter auch völlige Transparenz versprochen; alle Geldflüsse sollten öffentlich nachprüfbar sein. Auch daran hält sich Correctiv nicht mehr. Welche Summe die Plattform von Facebook erhält, verrät sie nicht.
Der Medienrechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der die Klage von TE vertritt, erklärt den Fall so:
Das Landgericht Mannheim – die Vorgängerinstanz – hatte zwar festgestellt, es handle sich im konkreten Fall um eine Meinung von Correctiv, nicht um objektive Fakten. Damit hat auch in diese Instanz klar erkannt: Correctiv verbreitet Meinung – aber gibt sie als Fakten aus. Damit wird die Öffentlichkeit bewußt getäuscht. Die Mannheimer Richter sahen auch den Wettbewerb berührt. Das von der EU vorgegebene Ziel, „Filterblasen“ im Internet zu bekämpfen, hielten sie allerdings für übergeordnet, und wiesen den Antrag von TE ab.
Diese etwas originelle Schlussfolgerung nach dem Motto: TE hat Recht aber kriegt es nicht, korrigierten die Kollegen des OLG jetzt: Entscheidend dafür sei, so die Richter, dass der Correctiv-Stempel für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer irreführend gewesen sei. Er habe nämlich so gewirkt, als werde die Berichterstattung von Tichys Einblick für fehlerhaft erklärt. Tatsächlich hatte sich Correctiv überwiegend an dem offenen Brief abgearbeitet, über den TE berichtet hatte. Zusammengefasst: Wer privilegiert über andere Meinungen urteilen will, muss sich nach Ansicht des Gerichts selbst relativ strenge Maßstäbe gefallen lassen. Mehrere Rechtsprofessoren bestätigten zudem, dass die TE-Berichterstattung korrekt und zudem mit Einschränkungen versehen sei, also für jeden verständigen Leser eine Nachricht transportieren, die sich TE gar nicht zu eigen macht.
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe ist nicht anfechtbar. Allerdings kann die Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren beantragt werden. Correctiv-Gründer David Schraven kündigte schon an, das Verfahren werde wohl „in Runde drei gehen“. Obwohl Correctiv betont, es sei ja nur ein einzelner Fall entschieden worden, erkennt die Organisation offenbar auch die grundsätzliche Bedeutung der Klage von TE.
Bleibt die Auffassung des OLG Karlsruhe bestehen, dann dürften sich künftig auch andere Betroffene gegen die politisch oft einseitigen und besserwisserischen Bewertungsstempel von Correctiv wehren. Eine wichtige Erkenntnis des Verfahrens lautet: Was Correctiv vorträgt, ist oft auch – wie es auch die im konkreten Fall selber einräumte – Meinung, auch wenn sie unter dem Label „Faktencheck“ daherkommt.
Interessant ist, wie die meisten Medien über den Prozess berichteten – und wie Correctiv ihn darstellt.
Welt, FAZ und andere berichteten nachrichtlich und sachbezogen. Anders die Berichterstattung der ARD-Anstalt SWR. Hier kommt Correctiv-Gründer David Schraven sehr ausführlich zu Wort – der Anwalt von TE Joachim Steinhöfel dagegen nur mit zwei kurzen Sätzen im Originalzitat. Davon, dass es sich um eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung handelt, erfährt die Öffentlichkeit aus dem SWR-Beitrag nicht. Stattdessen nennt der SWR Correctiv „Faktenprüfer“, und verleiht der Plattform einen quasiamtlichen Anstrich – eine Institution, die nur „Tatsachen“ verbreite. „Wahre Tatsachenbehauptungen sind aber in der Regel zulässig, auch wenn sie für Betroffene unangenehm sind“, heißt es bei SWR, so, als hätte TE gegen eine dem Medium unangenehme Tatsachenerwähnung geklagt. Dabei fällt auf, dass der SWR den Namen von TE falsch schreibt. Offensichtlich haben die Redakteure des Senders es nicht für nötig erachtet, diese Seite auch nur zu öffnen – Qualitätsjournalismus in aller Schönheit und mit grundsätzlichen Schwächen in deutscher Sprache und Grammatik.
Correctiv selbst geht noch weiter. In einer kurzen Videobotschaft vor dem Prozess behauptete Schraven, Correctiv müsse sich „gegen den rechten Blogger Tichy verteidigen. Der möchte nämlich unseren Faktencheck verbieten.“ (https://twitter.com/correctiv_org/status/1265569505016795140)
Das ist – nicht nur nach Correctiv-Maßstäben – noch nicht einmal teilweise, sondern ganz falsch, siehe oben. Wie schon bei anderen Gelegenheit überhöht sich Correctiv als Institution, die gleich die ganze Gesellschaft vor dem Verfall bewahrt:
„Wenn wir einfach nur Gerüchte rausposaunen und falsche Informationen verbreiten“, so Schraven in der Videobotschaft, dann führe das dazu, „unsere Gesellschaft auseinanderzutreiben und zu desintegrieren“.
Apropos herausposaunen und falsche Informationen verbreiten: An dieser Stelle soll noch einmal daran erinnert werden, wie Schraven persönlich die US-Wahl 2016 am Morgen nach der Wahl kommentierte:
Bei dieser Erwähnung handelt es sich um eine Tatsache, die Schraven, um den SWR zu zitieren, möglicherweise unangenehm ist.
In der aktuellen Auseinandersetzung zwischen US-Präsident Donald Trump und Twitter, das einen Tweet Trumps abwertend kommentiert hatte, stellte sich Facebook-Chef Mark Zuckerberg übrigens grundsätzlich an die Seite Trumps – mit einer interessanten Begründung. Gegenüber Fox News sagte Zuckerberg, Facebook verfolge eine andere Politik als Twitter: „Ich glaube einfach fest daran, dass Facebook nicht der Schiedsrichter über die Wahrheit bei allem sein sollte, was die Leute online sagen.“
Für den deutschen Ableger von Facebook gilt das offenbar (noch) nicht.
TE dankt an dieser Stelle ausdrücklich allen Spendern der Aktion „Meinungsfreiheit im Netz“, ohne deren Hilfe es nicht möglich wäre, Verfahren wie das gegen Correctiv zu führen.
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Das Wahrheitsministerium ist nicht das, was es laut eigenen Angaben schon im Eigennamen anpreist.
Viele Grüße, H. Potter
Trump kündigt an: USA erklären Antifa bald zur Terrororganisation
https://de.sputniknews.com/politik/20200531327257589-usa-erklaeren-antifa-bald-zur-terrororganisation/
Herzlichen Glückwunsch an TE und Herrn Steinhöfel ! Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg in Ihrem Kampf gegen die akute Gesinnungs- und Meinungsdiktatur. Bitte machen Sie weiter so.
Trump hatte die Wahl verloren und Hillary gewonnen? War ich die letzten fast 4J im Koma und habe da etwas nicht mitbekommen? Wenn „correctiv“ das wirklich behauptet hat, dann sind das 100%ige fake news !!!! Zum Urteil. „correctiv“ MUSS in das Hauptsache Verfahren. Denn es geht um deren Existenz. Denn, wenn gerichtlich festgestellt wird, daß sie nicht unabhängig sind und kein Korrektiv, sondern durch die Zuwendungen von facebook ein ganz normales Unternehmen, daß Auftraggeber hat und seine Stellung benutzt, um den Wettbewerb auszuhöhlen, dann steht die Gemeinnützigkeit auf dem Spiel. Genau hier sollte TE mit RA Steinhöfel ansetzen. Und natürlich… Mehr
Mir geht das Urteil in seiner Einschränkung des Wirkens von „correctiv“ keineswegs weit genug. Man stelle sich vor, in den 80ern hätte eine Druckerei bei der Herstellung einer Tageszeitung auf Papier einige Stasi-Mitarbeiter beauftragt, prosowjetische Kommentare in den Text zu schmieren, das zudem nicht nur einmal, sondern massenhaft. Wie schnell wären solche Bekloppten wohl vor einem anständigen deutschen Gericht gelandet und zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden?!? Nichts anderes ist FaceBook, Zeitungspapier! Es ist eine dreiste, kriminelle Anmaßung einen Haufen tendenziöser Politagitateure in das Gedankengut anderer Menschen hineinpöbeln zu lassen. Schon der Name „correctiv“ ist eine kapitale Unverschämtheit, wenn es wenigstens… Mehr
Das Gericht befand sich ja auch nicht im Hauptsacheverfahren, sondern nach wie vor im einstweiligen Rechtsschutz.
siehe dazu meinen Beitrag mit dem Titel „Correctiv ist die digitale Version der Antifa!“
Ein kleiner Schritt für TE – ein großer Schritt für die Meinungsfreiheit !
Gut gemacht, Herr Steinhöfel.
Solche Urteile sind heute noch möglich.
In 5 Jahren hat die links-grüne Seuche auch die Justiz komplett unterwandert wie jetzt in Thüringen wunderbar zu sehen ist.
Dann wird correctiv direkt dem Innenministerium unterstellt und macht offiziell jagt auf Andersdenkende.
So weit weg davon sind wir nicht mehr
„Gezielte Desinformation wird genutzt, um unsere Gesellschaft zu spalten, Hass zu verbreiten oder Geschäfte zu betreiben. Einseitige oder falsche Informationen kreieren verzerrte Weltbilder. CORRECTIV.Faktencheck wirkt dem entgegen …“ Die Frage nach dem Geschäftsmodell und dem Auftraggeber (wer genau hat Correctiv den Auftrag gegeben, „Falschinformationen, Gerüchte und Halbwahrheiten aufzudecken“?) ist interessant. Dabei geht es grundsätzlich um die gesellschaftliche Rolle und Definition von Faktenfindern. Correctiv z.B. gehört dem International Fact-Checking Network (IFCN) Poynter an, das Faktenchecker weltweit zusammenbringen will. „… We believe nonpartisan and transparent fact-checking can be a powerful instrument of accountability journalism.“ Das 1975 gegründete renommierte Poynter Institute in Petersburg,… Mehr
Glückwunsch!
Danke!
Weiter so!
Nur wird sich niemand an dieses Urteil halten. Tolerierter Rechtsbruch ist doch inzwischen tägliche Praxis in Deutschland. Und ansonsten gilt: Früher nannte man es Zensur, heute Faktencheck.