Ein politisches Urteil? Impfarzt Habig für falsche Pässe verurteilt

Der Mediziner Heinrich Habig wurde zu fast drei Jahren Haft verurteilt. Sein Anwalt hat Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Er wirft Staatsanwaltschaft und Gericht vor, seinen Mandanten unrechtmäßig verurteilt zu haben. Auch von Beobachtern gibt es Kritik. Von Maximilian Tichy und Holger Douglas

IMAGO / Panthermedia

Zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft hat das Landgericht Bochum den Mediziner Dr. Heinrich Habig verurteilt. Der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken, so drängte Richterin Petra Breywisch-Lepping. Es gebe keine Gründe, das Verhalten von Dr. Habig zu entschuldigen, so die Richterin. Breywisch-Lepping warf ihm stattdessen sogar »rechtsfeindliche Gesinnung« vor. Eine Notwehr, mit der Wahlverteidiger Schmitz die Handlungen von Dr. Habig begründete, sei grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig, so die Richterin.

Der Arzt aus Recklinghausen hat während der Corona-Krise falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt. Bescheinigungen über Impfungen, ohne tatsächlich einen Impfstoff injiziert zu haben. Darunter waren viele Pflegekräfte und Krankenschwestern, die ihrer Arbeit nur mit einer Impfbescheinigung nachgehen konnten und nur so den Betrieb aufrechterhalten konnten.

Eine Ärztin hat den Fall gemeldet. Daraufhin durchsuchte die Polizei sowohl die Praxis als auch die Wohnung des Ehepaares Habig und beschlagnahmte Patientenakten, Impfstoffe und Computer.

Seit dem 14. Mai des vergangenen Jahres, bis zur Verkündung seiner Strafe, saß der 67 Jahre alte Heinrich Habig in der Justizvollzugsanstalt Bochum ein. Das Gericht befand eine akute Fluchtgefahr. Seine Haftstrafe reiht sich nahtlos an die Untersuchungshaft. Die Linksextremistin Lina Engels hingegen wurde mit einer Haftverschonung beglückt, in Berlin können sich Remmo-Clanmitglieder ihren Haftantritt selbst aussuchen und in die Türkei ausreisen.

Das Argument, dass die Patienten mit den falschen Impfpässen eine faktische Impfpflicht umgehen wollten, ließ Richterin Breywisch-Lepping nicht gelten: Sie hätten ihrerseits den Rechtsweg beschreiten und gegen den Impfzwang klagen können.

Verstoß gegen Recht und Prozessordnung

Es ist ein Verfahren und ein Urteil, das alles hat, um das Skandalurteil des Jahres zu werden. Selten sei in einem solchen Maße gegen Recht und Strafprozessordnung verstoßen worden wie von der Staatsanwältin Nina Linnenbank und der Vorsitzenden Richterin Breywisch-Lepping, meldete sich Habigs Wahlverteidiger Wilfried Schmitz zu Wort. Beide gingen nicht auf die Einlassungen der Verteidigung ein.

In Folge reichte Schmitz Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Staatsanwältin Linnenbank (Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Nina Linnenbank) und die Richterin Breywisch-Lepping (Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Vorsitzende Richterin der 12. Strafkammer Frau Breywisch-Lepping) ein. Linnenbank warf er unter anderem vor, ihre Rolle als Staatsanwältin nicht gerecht wahrzunehmen: „Die Bemühungen der Frau Dr. Linnenbank, in aller Öffentlichkeit alle Impfgeschädigten regelrecht zu verhöhnen und mich zu diskreditieren, können nicht ohne meinen nachdrücklichen Protest bleiben“, schreibt er in der Beschwerde über sie. Er selber sei von ihr als „Querdenker“, „Ideologe“ und „Verschwörungstheoretiker“ diffamiert worden, weil er das Mandat Habigs angenommen hatte. Außerdem hielt sie „vollkommen unbeeindruckt von wissenschaftlichen Erkenntnissen sogar noch in öffentlicher Sitzung an der Lüge vom tauglichen Antikörpertest fest“.

Indem ein Antikörpertest an einer Blutprobe durchgeführt wurde, sollte nachgewiesen werden, ob einzelne Patienten tatsächlich geimpft worden seien. Tatsächlich weisen nicht einmal alle Personen, die nachweislich an SARS-CoV-2 erkrankt sind, Monate später noch Antikörper auf. Einen negativen Test daher als Nachweis einer Nicht-Impfung zu nutzen, ist daher kaum haltbar. Dahingehende Beweise wurden vom Gericht nicht angehört. Auch, ob das Gericht einen Bluttest hier anordnen durfte, ist fraglich. Der Rechtsanwalt Chris Moser wertet dieses sogar als Körperverletzung.

Die härteren Vorwürfe erhebt Schmitz allerdings gegen die Richterin Breywisch-Lepping. Die Beschwerde eröffnet er mit den Worten: „Seit meiner Bestellung als Wahlverteidiger ab Anfang Februar 2023 hat mich im negativen Sinne immer wieder fasziniert, was die Vors. Richterin Breywisch-Lepping unter einer sachgerechten Verhandlungsleitung versteht und welches Verständnis sie insbesondere von dem Grundsatz der Öffentlichkeit hat.“ Ihre Prozessführung sei „wiederholt willkurlich“ und „hochbefangen“ gewesen. Zusammen mit dem Wahlverteidiger Stefan Schlüter, der die Ehefrau Habigs im Prozess vertrat, will er mehrere Befangenheitsanträge eingereicht haben.

Die Richterin soll den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens ab dem ersten Verhandlungstag verletzt haben, indem Zuschauer durch, seiner Ansicht nach, willkürliche Anordnungen schikaniert wurden. So wurden Besucher des Prozesses genötigt, eine zusätzliche Sicherheitsschleuse zu durchlaufen. Außerdem mussten die Zuschauer ihre Ausweise vorzeigen, diese wurden durch die Polizei fotografiert und, Zitat aus der Verfügung Breywisch-Leppigs: „Die Ablichtungen [der Ausweise] sind unverzüglich nach der Sitzung der Vorsitzenden auszuhändigen und werden spätestens an dem auf den Sitzungstag folgenden Werktag vernichtet, sofern diese nicht zur Verfolgung von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder zur Durchsetzung von Ordnungsmaßnahmen benötigt werden.“

Wenige Tage später kam es bei einigen dieser Personen zu Hausdurchsuchungen, obwohl dies auch in Folge der Beweissicherung des Verfahrens passiert sein könnte, wie Schmitz einräumt, denn die Personen waren ebenfalls Patienten Habigs gewesen. Die Richterin, so der Vorwurf, wollte mit solchen und ähnlichen Aktionen Zuschauer von der Verhandlung abschrecken und so die Öffentlichkeit beschneiden.

Druck auf Patienten und Zeugen?

Dem Gericht wirft Schmitz vor: „Offenbart dieser Strafprozess denn Sachverhalte, etwa unlautere Ermittlungsmethoden, die für die Vors. Richterin Breywisch-Lepping oder insbesondere die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Frau Dr. Linnenbank, irgendwie unangenehm oder gar peinlich sind? Dafür gibt es zahlreiche konkrete Anhaltspunkte. Und es gibt zahlreiche konkrete Anhaltspunkte dafür, dass solche Sachverhalte, die z.B. eine systematische Täuschung aller hier involvierten vormaligen Patienten und Zeugen und die Ausübung von massivem Druck auf viele dieser Zeugen während der Hausdurchsuchungen belegen, bis in die Urteilsbegründung hinein pauschal dementiert und damit regelrecht vertuscht werden sollen.“

Weiterhin sollen die Richterin und die Staatsanwältin persönlich gut befreundet sein und diese Freundschaft den Prozess beeinflussen haben lassen, so Schmitz. Die Wahlverteidiger wurden „immer wieder unterbrochen, beanstandet oder mit endlosen Fragen gestört, während das Verhalten und die Erklärungen der Staatsanwältin Dr. Linnenbank faktisch nie von der Vors. Richterin beanstandet worden sind, auch dann nicht, wenn Frau Dr. Linnenbank einige Zeugen z.B. sogar noch zu einer Zeit, als sie es besser wissen musste, in öffentlicher Sitzung mit der Aussage täuschen wollte, dass sie nicht geimpft worden sein können, weil ihr Covid-19-Antikörpertest doch negativ ausgefallen sei.“

Der Rechtsanwalt Chris Moser gehört dem „Netwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ an. Dieses schreibt in seiner Selbstdarstellung: „Wir fordern eine faktenbasierte, offene, pluralistische und sachliche Diskussion juristischer Fragestellungen der Corona-Krise.“ Es hat sich mit Hinblick auf das Verhalten der Gerichte in der Corona-Krise formiert und begleitet die damalige Rechtsprechung kritisch. Holger Douglas interviewte Moser im Morgenwecker vom 02. Juli.

„Dieses Urteil einzuschätzen, fällt mir als Jurist tatsächlich nicht leicht. Zunächst einmal muss ich sagen, dass ich von diesem Urteil fast geschockt bin. Nicht, dass ich nicht erwartet hätte, dass das Gericht nicht im Sinne des Angeklagten entscheiden würde, dass es wohl auch hart werden könnte. Aber alles in allem betrachtet, muss ich als Jurist sagen, dass hier sehr viel durch das Gericht, was die Prozessordnung vorschreibt, insbesondere nicht beachtet worden ist“, kommentierte Moser das Urteil gegen Habig.

Habig wurde zu 2 Jahre und 10 Monaten Haft verurteilt, aber: „Man muss ja auch noch hier bedenken, dass sich diese zwei Jahre und zehn Monate auf nicht diese ganzen 600 Taten, die angeklagt wurden, bezieht, sondern nur auf 207 Taten, davon. Und auch diese 600 Taten, die angeklagt wurden, sind wiederum nur ein Teil der Taten, die man denn, sagen wir mal festgestellt hat.“ Bei Durchsuchungen von Habigs Praxis wurden die Patientendaten von 6.800 möglichen Fällen festgestellt. Doch da Habig schon seit Mai 2022 im Gefängnis saß, länger als die eigentlich zulässigen sechs Monate Untersuchungshaft, musste er zur Anklage gebracht werden – also habe man ihn für 600 der 6.800 Fälle angeklagt, so Moser. Die Verurteilung erfolgte dann für 207 der 600 Fälle.

Bruch von Grundrechten und Gewaltenteilung?

„Das ist schon problematisch, weil man im Strafprozessrecht den Begriff der Tat im prozessualen Sinne kennt und der entscheidend ist für die Erteilung einer strafbaren oder eben mehrerer strafbarer Handlungen. Und die Tat im prozessualen Sinne, da ist nicht die Einzeltat gemeint, sondern ein gesamter Geschehensablauf, der bei vernünftiger Betrachtung als Einheit zu verstehen ist und der von einem umschließenden Willen getragen ist“, kommentiert der Rechtsanwalt das Vorgehen des Gerichts. Das Gericht hätte aber alle Fälle als einen Tatvorgang bewerten und verhandeln müssen, statt in dieser Stückelung.

„Dann wäre für den übrigen Teil der Taten Straffreiheit eingetreten. Bestraft, verbraucht nennt man das. Man darf nicht zweimal in derselben Sache, und zwar wohlgemerkt der Tat im prozessualen Sinne verurteilt werden. Ja, also der erste Fehler Anklageerhebung nur 600 von 6800. Dann hat das Gericht also [weitere] 207 Fälle abgetrennt [und ein Urteil darüber gesprochen, Anm. d. Red.], was die Strafprozessordnung nicht vorsieht. Die Strafprozessordnung sieht keine Teilung, Urteile über einzelne Ausschnitte einer Tat im prozessualen Sinne vor.“ Obwohl die Verteidiger das als verfassungswidrig und entgegen dem Rechtsstaatsprinzip gerügt hätten, habe das Gericht das Urteil trotzdem erlassen.

„Ganz streng genommen muss das bedeuten, dass man nun 6000 und 600 Fälle runter gar nicht mehr verurteilen könne, weil ja 207 schon ausgeurteilt sind. Ich glaube nicht, dass das Gericht sich an diesen Rechtsgrundsatz dann in Zukunft halten wird. Das übrige Verfahren mit den 400 Verfahren geht also immer noch weiter“, urteilt Moser. Auch er will ein ungewöhnliches Verhalten zwischen Staatsanwältin und Richterin beobachtet haben: „Man konnte schon erkennen, dass da wohl ein sehr enges Vertrauensverhältnis bestand an der Art der Kommunikation.“ Das Urteil sei ein „Tiefpunkt der deutschen Justiz“, so Moser. Es würde Grundrechte nicht beachten und entgegen der Gewaltenteilung arbeiten.

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Kommentare ( 111 )

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Berliner Type
1 Jahr her

Ich bin immer wieder überrascht mit welcher Nachsicht Juristen die Corona Diktatur des Staates beurteilen, auch die sg kritischen Juristen. Mir hilft da ein blick in deutsche Geschichtsbücher und meine Kumpels aus der DDR, eine klare Einschätzung zu bekommen, wo wir real stehen.

November Man
1 Jahr her

Wenn Herr Dr. Heinrich Habig sich selbst nicht impfen lassen wollte, handelt es sich um einen Akt der Notwehr. Da Dr. Heinrich andere Menschen vor schweren Impfschäden; wenn nicht sogar vor dem Tod geschützt hat, handelt es sich um einen Akt von Notstand. Das sich diese Impferei sich im Nachhinein als absolut unwirksam erwiesen hat ist dabei unerheblich. Fakt ist aber, es werden immer mehr Todesfälle und schwere Impfschäden bekannt. Die Klage hätte folglich vom Gericht abgewiesen und Dr. Heinrich sofort freigelassen, rehabilitiert und ordentlich entschädigt werden müssen. Anscheinend sind deutsche Gerichte aus Angst vor Repressalien durch linksgrüne Politik und… Mehr

verblichene Rose
1 Jahr her

Scheinbar ist der Frau Richterin der Artikel 20 Abs. 4 des GG nicht bekannt, noch kennt sie wohl die VOKABEL „Remonstration“!
Beides Gesetze, ja Gesetze, denn die Remonstration ist sogar die Pflicht eines Beamten!
Dass der Arzt kein Beamter ist, ficht meine Meinung über diese beiden Trullas nicht an.
Was mich aber ein wenig stört ist, warum die Verteidiger keine Strafanzeige stellten?
Denn Rechtsbeugung steht nunmal unter Strafe!
Was die Dienstaufsichtsbeschwerde angeht, so wissen wir alle aber, dass keine Krähe der anderen ein Auge aushackt, oder?
Die ALLERMEISTEN Beschwerden landen nämlich in der Ablage P wie Papierkorb!

MariaundJosef
1 Jahr her

Vielen Dank, liebe Tichy-Redaktion, dass der unsägliche Gerichtsbeschluss hier thematisiert wird. Der neue „Unrechtsstaat“ ist angekommen. Ich hoffe für Dr. Habig, dass wenigstens noch ein kleines Stück von unserer alten, guten BONNER Republik übrig geblieben ist.

verblichene Rose
1 Jahr her
Antworten an  MariaundJosef

Unrechtsstaat?
Heben Sie doch bitte diese beiden „Menstruierenden“ Mitbürger nicht dorthin, wohin sie nicht gehören.
Ich glaube nämlich nicht, dass diese beiden Menschen mit Gebärmutter sich im Klaren darüber sind, welchen Kübel Scheixxe sie gerade über die deutsche Justiz ausgegossen haben.

Wilhelm Roepke
1 Jahr her

Notwehr gegen Gesetze ist nicht zulässig? Stimmt, so war auch die Argumentationslinie bis 1989 im Osten, ohne das Terrorregime der SED jetzt mit einer in sich zerstrittenen Demokratie wie der Bundesrepublik gleich setzen zu wollen. Aber wenn alle Gesetze prima wären, hätte das Bundesverfassungsgericht noch nie feststellen können, dass irgendein Gesetz grundgesetzwidrig ist. Die Begründung hinkt also auch in der Berliner Republik.

Last edited 1 Jahr her by Wilhelm Roepke
Lee Zajac
1 Jahr her

Herr Dr. Habig hat unter Kenntnis all der Lügen und Propagandamaßnahmen zum Puschen der „Impf“strategie aus seiner medizinischen Verantwortung heraus alles richtig gemacht. … Er hat einen Eid geschworen und es sollte selbstverständlich das Bestreben aller Mediziner sein, Schaden von seinen/ihren Patienten abzuwenden. Wenn ich einen Arzt wähle, dann unter der Voraussetzung, weil ich ihm vertraue. Es ist meine Wahl, zu welchem Arzt ich gehe und es ist meine Wahl, welcher Philosophie ich für mein Leben folgen möchte. … Wollen wir wirklich wieder Ärzte haben, die von vorneherein nur Befehlen folgen? Ärzte, die ihr Gewissen und ihren Sachverstand ruhen lassen,… Mehr

Lee Zajac
1 Jahr her

Zunächst muß ich leider feststellen, dass Herr Lauterbach immer noch Gesundheitsminister ist, obwohl er zugegebener- und nachgewiesener Weise gelogen und damit unschuldige Tote zu verantworten hat. Keiner seiner „Experten“ wurde bisher für seine/ihre Falschaussagen zur Rechenschaft gezogen. Von „wer behauptet, das Virus entstamme aus einem Labor, ist ein Verschwörungstheoretiker“, über „ein Piks und Alles ist vorbei“ bis zur Dauersirene, „es gibt keine Nebenwirkungen“ und die „Impfung“ ist sogar für Kleinkinder sicher. Dazu noch die Unterdrückung alternativer Behandlungsmethoden ohne die es überhaupt keine „Notfallzulassung“ hätte geben können und das unsägliche Strategiepapier, welches im Innenministerium veröffentlicht wurde mit der Kommunikationsstrategie, wie die… Mehr

BlindWerk
1 Jahr her

Ich kann dem Tenor dieses Artikels nicht zustimmen. Einschlägig ist hier der §278 StGB. Dort wird mit Gefängnisstrafe bedroht, wenn man als Arzt ein falsches Gesundheitszeugnis ausstellt. Ganz ohne Zweifel ist es falsch, einem Nichtgeimpften eine Impfbescheinigung auszustellen. Da helfen auch alle argumentativen Nebelkerzen aus der sattsam bekannten Diskussion um die Sinnhaftigkeit, bzw Nichtsinnhaftigkeit der im Rahmen der COVID19-Pandemie ergriffenen staatlichen Maßnahmen nichts. Die Betroffenen „Patienten“ hatten ja zudem eine Alternative: Sie konnten sich – wie Millionen anderer Mitbürger auch – einfach nicht impfen lassen. Da ergab sich keine Situation des übergestzlichen Notstandes, der berechtigt hätte, gegen geltendes Recht zu… Mehr

Odenwaelder
1 Jahr her
Antworten an  BlindWerk

Einschlägig und eigentlich glasklar ist auch §211 Abs. 1 StGB.Hält sich ja auch kein Richter mehr dran…

BlindWerk
1 Jahr her
Antworten an  Odenwaelder

Für die Nicht-Juristen: Der Mit-Forist spricht über den Tatbestand „Mord“.
Sie verwechseln das Urteil und die Möglichkeit, nach frühestens 15 Jahren die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Stellt das Gericht „die besondere Schwere der Schuld“ fest, ist diese Möglichkeit nicht gegeben.
Allerdings müssen zur Verurteilung wegen Mordes auch die Mordmerkmale gegeben sein. Das Gesetz kennt ja auch andere Tatbestände – wie zum Beispiel Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge.

BlindWerk
1 Jahr her
Antworten an  Odenwaelder

Sie gestatten noch eine zweite Bemerkung:
Natürlich ist der §211 StGB bei der hier verurteilten Tat nicht „einschlägig“.

NordPole
1 Jahr her
Antworten an  BlindWerk

Ich glaube, ihr Mitforist hat damit jemand anderen gemeint. Denken Sie darüber nach. Offensichtlich sitzen die Falschen hinter Gittern, aber nicht die, die im ÖRR öffentlich gelogen haben und das auch noch mit juristischer Rückendeckung. Ich halte das, was hier in DE juristisch in letzten Monaten passiert für besorgniserregend und in einem noch höheren Maße widerwärtig und frage mich, wann jemand aus meinem Heimatland Polen, Deutschland wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit verklagt.

Julius Schulze-Heggenbrecht
1 Jahr her
Antworten an  BlindWerk

Quatsch. Einfach nur Quatsch. Es gab sehr viele Menschen, die sich eben NICHT „einfach nur nicht impfen lassen“ konnten. Beschäftigte im Gesundheitswesen z.B. verloren ihren Job, wenn sie sich der Impfung verweigerten. Zudem hat Dr. Habig nach dem Grundsatz gehandelt „primum non nocere“. Die Nebenwirkungen der sogenannten Impfung waren zu diesem Zeitpunkt längst bekannt. Ich sehe daher durchaus einen übergesetzlichen Notstand!

BlindWerk
1 Jahr her

Eventuell bleiben Sie bei einer Diskussion um die Sache höflich. Ich werde auch nicht emotional, auch wenn ich anderer Meinung bin … Zum Punkt, den Sie machen: Mir ist natürlich ebenfalls bekannt, daß es Berufgruppen gegeben hat, für die eine Impfpflicht gegolten hat. Um Sie zu beruhigen: Ich war immer gegen eine Impfpflicht. Aber für den überwiegenden Teil der Bevölkerung hat es keine Impfpflicht gegeben. Und Sie können jetzt nicht behaupten, der hier verurteilte Arzt hätte seine Falschbescheinigungen ausschließlich an Pflegepersonal, Mitarbeiter von Alteneinrichtungen, etc. ausgehändigt. Nach der mir bekannten Sachlage hat das der Beschuldigte im Verfahren nicht einmal selbst… Mehr

kasimir
1 Jahr her
Antworten an  BlindWerk

Naja, natürlich hat es keine Impfpflicht seitens der Regierung gegeben. Aber eine „verdeckte“ Impfpflicht eben schon. Ich habe damals bei einem großen Pharma-Großhändler gearbeitet. Mein Chef war extremst angetan von der Idee, dass alle (bis auf die Schwangeren) sich impfen lassen sollten, er wollte eine hohe Quote erreichen. Also erstmal alle Freiwilligen vor. Dann waren wir in der Abteilung noch 5 Personen, die sich absolut verweigert haben. Was meinen Sie, was wir über Monate für eine Spießrutenlauf mitmachen durften! Es ging los mit e-mails, die aber zunächst noch an die Allgemeinheit gerichtet waren, sich doch bitte nun zeitnah impfen zu… Mehr

Heiner Mueller
1 Jahr her

Er hat Gott mehr gehorcht als den menschlichen=unmenschlichen Gesetzen. Daher wird er verfolgt – es ist nichts anderes als eine CHRISTENVERFOLGUNG. Und er ist dafür ein Märtyrer.

Theophil
1 Jahr her

Ein honoriger Arzt, der, seinem ärztlichen Gewissen folgend, ein Gesetz gebrochen hat, dabei aber -wie wir heute sicher wissen- niemand geschadet hat, wurde maximal gedemütigt. Messermörder und Vergewaltiger hingegen werden mit mannigfachen Milderungsgründen entschuldigt und auf Bewährung frei gelassen. Ich glaube, es war Solschenyzin, der einen Staat beschrieb, in dem die Kriminellen frei herumlaufen, während die Opposition im Gefängnis sitzt.

chaosgegner
1 Jahr her
Antworten an  Theophil

Richtig:
„Typisch für ein gegen das eigene Volk gerichtetes System ist es, Kriminelle zu schonen, aber politische Gegner als Kriminelle zu behandeln“     Alexander Solschenizyn