Direktmandate gehören nicht den Parteien

Dass die Bürger in Wahlkreisen unter Direktkandidaten selbst auswählen dürfen, ist der Funktionärskaste der Parteien schon viel zu viel direkte Demokratie. Wer die Rückgabe eines Direktmandates an die Partei verlangt, verwechsel die "Eigentumsverhältnisse".

© Sean Gallup/Getty Images

Parteifunktionären wäre es am liebsten, wenn es keine Direktwahl von Abgeordneten gäbe. Dass die wahlberechtigten Bürger in Wahlkreisen unter Direktkandidaten selbst auswählen dürfen, ist der Funktionärskaste schon viel zu viel direkte Demokratie.

Wer das nicht glaubt, lese und höre die Aufforderungen an Erika Steinbach, ihr Direktmandat zurückzugeben: Der hessische CDU-Landesverband hat den bevorstehenden Parteiaustritt der Frankfurter Bundestagsabgeordneten Erika Steinbach als absehbar bezeichnet. «Es wäre konsequent, wenn sie nun auch ihr Bundestagsmandat niederlegt, das sie über die CDU geholt und der Partei zu verdanken hat», sagte Generalsekretär Manfred Pentz am Samstag in Wiesbaden.

Merkels Reaktion

Man kann sicherlich über Erika Steinbach die eine oder andere Meinung haben. Aber sie ist direkt gewählt. Ihr Mandat hat sie den Wählern zu verdanken; sie hat es nicht von der Partei als Lehen bekommen. Und darauf folgt die nächste Frage: Wem zurück geben? Wie kann sie es denen zurück geben, die sie gewählt haben? Wer das fordert, merkt in seiner Gedankenlosigkeit gar nicht, dass er die Umwandlung eines Bürgermandates in ein Parteienmandat verlangt. Das Direktmandat „verleiht“ der Wähler, nicht die Partei.

Den Forderern ist wohl auch nicht klar, und wo doch, umso schlimmer, dass sie mit dieser Haltung für weniger Demokratie in einer Zeit plädieren, wo eine stetig steigende Zahl der Bürger mehr Demokratie will.

Gehen wir auf das Modell ein, von dem die Funktionäre sagen werden, nein, nein, so hätten sie es nicht gemeint. Doch wer sagt, ein Abgeordneter, der seine Partei verlässt, muss sein Direktmandat der Partei übertragen, dokumentiert den längst aus den Fugen geratenen ungezügelten Machtanspruch der Parteien, der sich aus der ihnen im Grundgesetz zugewiesenen Rolle der MITWIRKUNG (!) bei der Willensbildung des Volkes nicht einmal in Ansätzen ergibt.

Alle Abgeordneten nach Listenwahlrecht ist das, was in Wahrheit will, wer mit dem Direktmandat umgehen möchte wie mit dem Listenmandat. Was bedeutet das Listenmandat eigentlich? Aktuell ins Bild gesetzt ist das Listenmandat das Verfahren Steinmeier. Bei ihm setzen sich ein paar Parteivorsitzende hin und machen damit die Bundesversammlung zu einer überflüssigen Zusammenkunft der Mandarine der Demokratie.

Die Reihenfolge auf den Parteilisten entscheidet darüber, bis zu welchem Platz die Chancen gut stehen, in den Bundestag und die Landtage einzuziehen. In der Parteienwirklichkeit wird diese Reihenfolge unter einer Handvoll von Funktionären ausgekungelt. Nur selten spuckt ein für einen Moment aufmüpfiger Parteitag diesen Funktionären in die Suppe und verändert die Reihenfolge.

Aber die absolute Regel ist es, dass die Mitwirkung (!) des Volkes schon in Gestalt der kleinen Teilmenge Parteitagsdelegierte innerhalb der verschwindend kleinen Teilmenge Parteimitglieder auf den Bruchteil von ein paar Kungel-Funktionären reduziert wird. Funktionärs-Oligarchie ist dafür ein hoch sachlicher Ausdruck.

Dabei habe ich noch gar nicht von der Entwicklung gesprochen, dass eine kleine Schar von Abgeordneten in allen Fraktionsspitzen über ihre Möglichkeiten der Finanzierung der Parteiarbeit (eigentlich verboten) inzwischen zu einer Art Selbstrekrutierung der Abgeordneten der Parteien führt und zu Fraktionsparteien (davon ein anderes mal).

Unter Republik und Demokratie stelle ich mir etwas anderes vor. Die Wähler vermutlich auch. Denn bis zum Wahltag wird auf Plakaten suggeriert, genau der Kandidat wäre der oder die Richtige. Nach dem Wahltag also soll es anders sein? Dann gehört das Mandat der Partei? Das Grundgesetz sieht das ganz anders. Noch?

BerndZeller_Buch

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