Die Beweislast kann nicht in der Mitte durchgeschnitten werden
Der Teufel steckt bekanntlich im Detail, und deswegen bahnt sich mit den unkonkreten Einlassungen vieler Behörden zu den Hooligandemonstrationen und den daraus abgeleiteten vagen Begründungen für deren Untersagung eine unheilvolle neue Praxis an. Es ist ausgeschlossen, dass alle Welt schreit, dass die Demonstrationsfreiheit ein hohes Rechtsgut sei, um dann gleichzeitig nach einem Verbot zu rufen, wenn es beispielsweise um Hooligans geht. Ein Grundrecht darf nicht nach Belieben weg administriert werden. Grundrechte schützen ja gerade vor solcherart hoheitliche Willkür. Deshalb geht es nicht um die Verharmlosung rechter Gewalt und auch nicht um die gegenseitige Aufrechnung von Gewalttaten. Es geht um den Schutz des Grundrechts auf Demonstration, das die Linke jetzt für sich monopolisieren will.
Die gesellschaftliche Schizophrenie in Sachen politischer Justiz wird durch den aktuellen Hooliganfall in besonders krasser Form deutlich. Noch auf jeder linksradikalen Gewaltveranstaltung war das Ergebnis am Ende immer: Die Polizei war der eigentliche Täter, der eigentliche Provokateur, die Polizisten hatten selber Schuld usw. usf. Die Leier ist bekannt. Bei einer Hooligandemo führen diejenigen, die die Polizisten notorisch Bullenschweine nennen und ihre Hasskappen gegen die Polizei immer dabei haben, jeden verletzten Polizisten in Köln als Beweis für die Gewalttätigkeit der Hooligans. Hier werden Opfer instrumentalisiert. Besonders bedenklich ist es, wenn die Polizei selber diese Schizophrenie auch noch beflügelt.
Hooligangewalt ist zu verurteilen, ohne wenn und aber. Rechtsradikalen oder Neonazis, die sich unter eine Hooligandemonstration mischen, muß mit den gebotenen staatlichen Mitteln entgegengetreten werden. Aber hoheitliche und öffentliche, höchst willkürliche Unterscheidung von Gewaltkriminalität in linke, rechte, islamistische oder sonstige Gewalt, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die unterschiedliche Ausschöpfung des hoheitlichen Reaktions-oder Sanktionsrahmens je nach Gusto oder gerade herrschendem Zeitgeist ist mit dem Grundgesetz nicht zu machen.
Der Rechtsstaat beweist sich gerade dort, wo die Meute versagt. Und der Rechtsstaat ist eben systematisch hoheitlich beschädigt, wenn eine Küstenbarbie das linksradikale Milieu ganz offensichtlich zu einer hochdotierten Privatsheriffveranstaltung umfunktioniert um auf eine sehr diffuse Weise Rechtsradikalismus mit autonomen Guerilleros bekämpfen zu lassen. Dann stinkt der Rechtsstaat.
Man muss, wenn man die Rechtswirklichkeit, die entscheidende Bedeutung bei der Rechtsfindung hat, beurteilen will, sehr viel tiefer und präziser in die Demonstrationsgeschichte der Bundesrepublik einsteigen, als es bei den jetzt angedachten Schnellverfahren gegen Hooligans geschieht. Bei der exzessiven, radikal linken Gewalt ist die Demonstrationsfreiheit des Grundgesetzes seit Jahrzehnten überdehnt worden. In der Tat ist angesichts dieser überdehnten Rechtspraxis das jetzt angedachte Kappen der grundgesetzlich geschützten Demonstrationsfreiheit auf Verwaltungsebene zwar verständlich – aber trotzdem eine verfassungsrechtlich bedenkliche Aushebelung des Grundrechtes der Versammlungs-und Demonstrationsfreiheit. Im Gesetzgebungsbereich würde man das ein Maßnahmegesetz nennen. Maßnahmegesetze sind verfassungswidrig.
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